Versicherung des Verursachers will nicht zahlen! Was tun? Deliktunfähigkeit des Kindes

Moin und hallo an die Experten,
ich hatte in der "Spielstraße"/verkehrsberuhigten Zone, in der ich wohne, einen kleinen Unfall mit einem Kind.
Ich fuhr Schrittgeschwindigkeit (wirklich!), als der junge Mann um eine Kurve brauste. Ich brachte das Auto rechtzeitig zum Stehen, das Kind tuschierte mein Auto dennoch mit Pedal und Lenker. Ihm ist Gott sei Dank nichts passiert. Seine Eltern (nachfolgend Verursacher), wohnhaft in der selben Straße, mir vorher aber nicht bekannt, waren sofort einsichtig und haben die Schuld anerkannt. Sie haben umgehend ihre Versicherung, die DEV*, eingeschaltet. Von denen wurde ich aufgefordert, einen Kostenvoranschlag einzureichen.
Ich bin dann mit zum Fachhändler meines Vertrauens gefahren, und die Werkstatt hat mir mitgeteilt, dass sie in Versicherungsfällen KEINEN Kostenvoranschlag mehr erstellen sondern gleich mit Gutachten agieren. Dem habe ich natürlich zugestimmt. Das Gutachten hatte dann, mit allem drum und dran, einen zu erstattenden Betrag von 3500 € ermittelt.
Die Versicherung des Verursachers regt sich zum einen darüber auf, dass das Gutachten 700 € gekostet hat. Des weiteren besteht sie darauf, dass das Kind deliktunfähig sei, da es zum Schadenstag im siebten Lebensjahr war.
Nun kommt es aber: Die Versicherung des Verursachers will nicht zahlen und meint, den Schaden könne doch meine Versicherung übernehmen. (Unglaublich, oder?) Der Verursacher hat aber in seiner Versicherung explizit die Premiumvariante gewählt, bei der deliktunfähige Kinder bis 100.000 € versichert sind und auf die Prüfung der Verletzung der Aufsichtspflicht verzichtet wird.
Der Verursacher steht im Austausch mit seiner Versicherung, was bekanntermaßen bei solchen Fällen nicht so einfach ist.
Was sind nun meine Möglichkeiten? Kann ich den Verursacher privat haftbar machen? (Vermutlich nicht, da dann ja BGB §828 greifen würde. Daher ist ggf auch das Interesse des Verursachers nicht allzu groß, eine Regulierung durch seine Versicherung zu "erkämpfen".)
Ich danke für eure/Ihre Tipps, Empfehlungen und Erfahrungen
Hagen R.-M.

154 Antworten

Also @germania47 so geht es ja nun nicht.

Beiträge lesen, wo kommen wir denn hin.

😛

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 8. August 2022 um 09:54:13 Uhr:


Also @germania47 so geht es ja nun nicht.

Beiträge lesen, wo kommen wir denn hin.

😛

Das Profil des TE sagt, dass er seit Anmeldung einen Beitrag geschrieben hat, dann muss @BerndMaili nicht soviel lesen und auch nichts addieren. 😁

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 5. August 2022 um 17:01:21 Uhr:


Sowas gibts gar nicht. Das nennt sich Familienversicherung.

Liegt wohl daran, dass das Kind noch keine Versicherung abschließen kann und später darf und zudem die finanziellen Mittel in den ersten Jahren nicht ausreichen würden.

Wie man im gesamten Verlauf hier sieht: Der TE hat einfach Pech gehabt und muss den Schaden selbst tragen, sollte seine Vollkasko ohne SB nicht einspringen wollen.

Zitat:

@Goify schrieb am 8. August 2022 um 13:33:21 Uhr:



Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 5. August 2022 um 17:01:21 Uhr:


Sowas gibts gar nicht. Das nennt sich Familienversicherung.

Liegt wohl daran, dass das Kind noch keine Versicherung abschließen kann und später darf und zudem die finanziellen Mittel in den ersten Jahren nicht ausreichen würden.

Wie man im gesamten Verlauf hier sieht: Der TE hat einfach Pech gehabt und muss den Schaden selbst tragen, sollte seine Vollkasko ohne SB nicht einspringen wollen.

Dann lies Dir einfach den Eingangsthread durch.
Die PH zahlt dann, wenn keine andere Versicherung dafür einspringt.
Sollte die VK eine Zahlung verweigern springt bedingungsgemäß die Haftpflicht der Eltern ein.
Das wurde in Laufe des Thread jedoch schon zur Genüge durchgekaut.

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Hilft nur nicht weiter. Die Vollkasko zahlt, man wird hochgestuft und hat noch die Selbstbeteiligung zu tragen. Da erweist einem die VK einen Bärendienst.

Eindeutig das kleinere Übel im Vergleich dazu wenn keine Vollkasko da wäre und die Eltern in diesem Fall KEINE PHV hätten.

Zitat:

@germania47 schrieb am 8. August 2022 um 10:37:40 Uhr:


Das Profil des TE sagt, dass er seit Anmeldung einen Beitrag geschrieben hat, dann muss @BerndMaili nicht soviel lesen und auch nichts addieren. 😁

Dass man an seinem Profil sieht, dass er nur einen einzigen Beitrag geschrieben hat und er daher folgerichtig nie mehr geantwortet haben kann. Darauf bin ich jetzt echt nicht gekommen. 😁
Ich dachte ich müsste die 10 Seiten durchsuchen.

Dass der TE sich nicht mehr meldet, ist doch kein Wunder.
Wenn hier 10 Seiten nur destruktive Beiträge, nämlich was Alles angeblich nicht geht, geschrieben werden, ist das durchaus nachzuvollziehen.
Es ist leider in diesem Forum inzwischen üblich, dass rund 90 % der Beiträge das Gegenteil von hilfreich sind.
Zum Problem des TE: Es gibt verschiedene mögliche Lösungen.
1. Ein vernünftiges Gespräch mit dem Vater des schadenverursachenden Kindes. Dieser braucht nur anzugeben, einen Moment auf seinen Sprössling nicht aufgepasst zu haben.
Und schon ist die PH in vollem Umfang in der Leistungspflicht.
2. Da es unbillig ist, den Geschädigten auf seinem Schaden sitzen zu lassen, besteht die Möglichkeit, gerade bei Bestehen einer Versicherung, dass auch ein nach § 828 BGB deliktunfähiges Kind, nach § 829 BGB haftet.
3. Sollte der Schaden tatsächlich über die VK reguliert werden, sind alle Schadenspositionen, die die VK nicht deckt, wie z.B. SV-Kosten, SB, Mietwagen oder NA etc. Von der PH zu ersetzen.

zu 1.
Das wäre Versicherungsbetrug und es würde trotzdem nichts bringen, da der Unfall in einer Spielstraße passiert ist.

zu 2.
Wurde jemals schon in einem vergleichbaren Fall für den Autofahrer entschieden?
Mit vergleichbar meine ich ein 6 jähriges Kind in einer Spielstraße gegen ein fahrendes Auto, dass vollkasko versichert ist. Wurde da jemals schon einmal dem Autofahrer Schadensersatz nach BGB 829 zugesprochen?

zu 3.
Von der PH ist gar nichts zu bezahlen.
Der Geschädigte hat keinen Rechtsanspruch auf eine Zahlung.

Selbst wenn der keine Vollkasko hat, würde der bei weitem nicht alles bekommen, denn dann würde man seine Mitschuld prüfen und entsprechend auch nur anteilig bezahlen.

Fazit:
Den Schaden der Vollkasko melden und froh sein, wenn keine Schadensersatzansprüche vom Kind kommen.

Dem Kind ist doch überhaupt nichts passiert oder glaubst du, dass Kinder so drauf sind wie einige Motor-Talker, die wegen wirklich allem zu einem Anwalt laufen, selbst wenn denen eine möglicherweise registrierte Brieftaube auf die Karre gekackt hat? Wieviel bekommen die Motor-Talker eigentlich von der Anwaltskammer gesponsert? Das müsste höchst interessant sein.

Das Auto hat einen Schaden von 3.500 Euro.

Da kannst du davon ausgehen, dass am Fahrrad von dem Kind auch Beschädigungen vom Unfall vorhanden sind.
Darauf hat das Kind Schadensersatzanprüche gegenüber dem Autofahrer.

Und der wird dafür, allein schon aus der Betriebsgefahr vom Auto raus, anteilig dafür haften müssen.

Hört Dein dummes, unqualifiziertes Geschreibsel eigentlich nie auf?

Zitat:

@rrwraith schrieb am 8. August 2022 um 21:32:24 Uhr:


Hört Dein dummes, unqualifiziertes Geschreibsel eigentlich nie auf?

Erfahrungsgemäß nach 2-3 Monaten, dann gibt es einen neuen Account.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 8. August 2022 um 18:08:43 Uhr:


1. Ein vernünftiges Gespräch mit dem Vater des schadenverursachenden Kindes. Dieser braucht nur anzugeben, einen Moment auf seinen Sprössling nicht aufgepasst zu haben.
Und schon ist die PH in vollem Umfang in der Leistungspflicht.

Na da schau her, der selbsternannte Kämpfer für Recht und Gerechtigkeit ruft zum astreinen Versicherungsbetrug auf.

Weil ihm klar ist das in diesem Fall auf legalem Weg nur von der Kasko des TE etwas zu holen ist, das aber nicht zugeben möchte.

Was das mit deiner Glaubwürdigkeit macht weißt du hoffentlich selbst.

Vielleicht hat der Vater ja wirklich nicht auf das Kind aufgepasst. Kann doch sein.

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