Versicherung des Verursachers schreibt Werkstatt vor

Guten Tag,

vor wenigen Wochen fuhr ein älterer Herr beim Ausparken in mein (parkendes) Auto (privat genutzt). Ich konnte den Unfall sehen (war auf dem Weg zu meinem Auto). Der Verursacher gestand die Schuld und Personalien wurden ausgetauscht. Soweit alles klar.

Ich brachte mein Auto (Mini) zu BMW und lies einen Kostenvoranschlag erstellen. Aufwand: Stoßstange lackieren, ca. 550 € exkl. MwST.

Ich setzte mich mit der Versicherung des Verursachers (Allianz) in Verbindung und übermittelte den KV inkl. Bilder des Schadens.
Hierbei wurde gefordert: 550,00 € + 25 € Aufwandpauschale = 575,00 €. Ich bat um Auszahlung auf mein Privat-Konto

Nun wurde kommentarlos ein Betrag von 360,00 € überwiesen. In einem separaten Schreiben wurde mitgeteilt, der Betrag wurde verringert, da eine andere Werkstatt den Schaden eben für 335,00 € regulieren würde (Aufwandpauschale wurde also beachtet).
Die Referenzwerkstatt ist kein BMW-Betrieb.

Entfernung der empfohlenen Werkstatt zu meinem Wohnsitz: 17,7 km (wurde sogar im Schreiben als Vorteil auf Grund von "besonderer Nähe" aufgeführt)
Entfernung zu BMW (dort wurde der KV erstellt): 13,5 km (also sogar näher).

Nun zur Frage:
Darf eine Gegnerversicherung eine Werkstatt bestimmen? Habe ich kein Recht, meine eigene Werkstatt auszusuchen?
Darf die Gegnerversicherung dadurch den – durch den KV begründeten – Betrag zur Instandsetzung mindern?

Ich freue mich über informative Hilfestellungen!

Beste Antwort im Thema

Das würde mich doch auch einmal sehr Interessieren, den Nachweis hätte ich auch gern........🙂

@
Sammens

let´s get ready to rumble

😁

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Dein Auto ist älter als 5 Jahre und es spielt keine Rolle mehr, ob es durchgehend bei der Vertragswerkstatt gewartet wurde. Somit kann bei fiktiver Abrechnung die Stundensätze einer freien Werkstatt in der Umgehung zugrunde gelegt werden. Lass dir hier keinen Quatsch erzählen.

Zitat:

Original geschrieben von Sammens


Dein Auto ist älter als 5 Jahre und es spielt keine Rolle mehr, ob es durchgehend bei der Vertragswerkstatt gewartet wurde. Somit kann bei fiktiver Abrechnung die Stundensätze einer freien Werkstatt in der Umgehung zugrunde gelegt werden. Lass dir hier keinen Quatsch erzählen.

Wer hier wohl Quatsch erzählt?

Es haben Dich hier bereits zwei User, beachi und Dellenzähler darum gebeten Deine falsche Aussage zu untermauern. Leider hast Du immer noch kein dazugehöriges BGH-Urteil eingestellt.

Zu meiner Aussage hier mal ein Urteil des BGH indem auf die von mir genannte Rechtsprechung eingegangen wird: VI ZR 53/09 - 15 cc (Seite 8)

Zitat:

Original geschrieben von KSV



Zitat:

Original geschrieben von Sammens


Dein Auto ist älter als 5 Jahre und es spielt keine Rolle mehr, ob es durchgehend bei der Vertragswerkstatt gewartet wurde. Somit kann bei fiktiver Abrechnung die Stundensätze einer freien Werkstatt in der Umgehung zugrunde gelegt werden. Lass dir hier keinen Quatsch erzählen.
Wer hier wohl Quatsch erzählt?
Es haben Dich hier bereits zwei User, beachi und Dellenzähler darum gebeten Deine falsche Aussage zu untermauern. Leider hast Du immer noch kein dazugehöriges BGH-Urteil eingestellt.

Zu meiner Aussage hier mal ein Urteil des BGH indem auf die von mir genannte Rechtsprechung eingegangen wird: VI ZR 53/09 - 15 cc (Seite 8)

Es geht hier um Praxis, wie dies dem TE von ADAC bestätigt worden ist!

Zitat:

Original geschrieben von KSV


Rechtsprechung eingegangen wird: VI ZR 53/09 - 15 cc (Seite 8)

Wer das Urteil nicht googeln will, kann auch einfach dem Link folgen, den ich gestern schon gepostet hatte...

😉

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Ich lasse mich natürlich zum Besseren belehren und das VW Urteil kenn ich auch schon.
Es gibt auch viele Urteile die für Verbringungskosten sowie UPE Aufschläge sprechen, aber interessiert das die Versicherungen? Glaubt ihr man kann bei fiktiver Abrechnung einen 10 Jahre alten Golf mit Stundensätzen von VW durchgehen lassen kann, weil es dort gewartet worden ist?
Leider sieht Praxis ganz anders aus.

Aber ihr könnt uns über Eure Erfahrugen berichten, wie die Vers. auf sowas reagieren?

Meinst du, es wird besser, wenn du dich jetzt noch fünfmal drehst und wendest?

Man könnte ja auch einfach mal sagen, dass man sich geirrt hat und beim nächsten Mal nochmal nachlesen, bevor man jemandem ein "Falsch!" entgegen schmeißt...

Zitat:

Original geschrieben von Sammens


Ich lasse mich natürlich zum Besseren belehren und das VW Urteil kenn ich auch schon.
Es gibt auch viele Urteile die für Verbringungskosten sowie UPE Aufschläge sprechen, aber interessiert das die Versicherungen? Glaubt ihr man kann bei fiktiver Abrechnung einen 10 Jahre alten Golf mit Stundensätzen von VW durchgehen lassen kann, weil es dort gewartet worden ist?
Leider sieht Praxis ganz anders aus.

Aber ihr könnt uns über Eure Erfahrugen berichten, wie die Vers. auf sowas reagieren?

Vor drei Monaten habe ich einen Kollegen bei dem Thema unterstützt, dem der Kostenvoranschlag bei seinem 8 Jahre alten BMW aus den gleichen Gründen gekürzt wurde.

War ein Telefonat mit der Versicherung und kurzes faxen des Scheckheftes -> Differenz wurde nachgezahlt.

Woher beziehst du deine Praxiskenntnisse?

Edit: ein "m" in ein "n" verwandelt

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Ausnahme: dein Auto ist jünger als drei Jahre und du kannst nachweisen, dass es durchgängig in der Vertragswerkstatt war.

Das ist doch falsch oder nicht?

Zitat:

Original geschrieben von Sammens



Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Ausnahme: dein Auto ist jünger als drei Jahre und du kannst nachweisen, dass es durchgängig in der Vertragswerkstatt war.
Falsch! 5 Jahre!

Das ist falsch...

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Original geschrieben von Sammens


Falsch! 5 Jahre!

Das ist falsch...

Das "Falsch!" war auf deine erste Aussage bezogen, die auch falsch war und von dir zugegeben wurde.

Warum reagierst Du so verärgert?

Ich bin kein SV aber mit Verkehrs-Vers.recht kenn ich mich einigermaßen aus.

Außerdem ich bleibe immer noch bei 5 Jahre und weiss dass es üblich ist in der Praxis!

Wir können uns hier bis früh in den Morgen streiten aber das möchte ich nicht, ich gehe jetzt saufen.

Ich brauche mich zum Glück nicht mit Dir zu streiten. Ich kann ja lesen, was Du geschrieben hast.  😎

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