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Versicherung des Verursachers schreibt Werkstatt vor

Guten Tag,

vor wenigen Wochen fuhr ein älterer Herr beim Ausparken in mein (parkendes) Auto (privat genutzt). Ich konnte den Unfall sehen (war auf dem Weg zu meinem Auto). Der Verursacher gestand die Schuld und Personalien wurden ausgetauscht. Soweit alles klar.

Ich brachte mein Auto (Mini) zu BMW und lies einen Kostenvoranschlag erstellen. Aufwand: Stoßstange lackieren, ca. 550 € exkl. MwST.

Ich setzte mich mit der Versicherung des Verursachers (Allianz) in Verbindung und übermittelte den KV inkl. Bilder des Schadens.
Hierbei wurde gefordert: 550,00 € + 25 € Aufwandpauschale = 575,00 €. Ich bat um Auszahlung auf mein Privat-Konto

Nun wurde kommentarlos ein Betrag von 360,00 € überwiesen. In einem separaten Schreiben wurde mitgeteilt, der Betrag wurde verringert, da eine andere Werkstatt den Schaden eben für 335,00 € regulieren würde (Aufwandpauschale wurde also beachtet).
Die Referenzwerkstatt ist kein BMW-Betrieb.

Entfernung der empfohlenen Werkstatt zu meinem Wohnsitz: 17,7 km (wurde sogar im Schreiben als Vorteil auf Grund von "besonderer Nähe" aufgeführt)
Entfernung zu BMW (dort wurde der KV erstellt): 13,5 km (also sogar näher).

Nun zur Frage:
Darf eine Gegnerversicherung eine Werkstatt bestimmen? Habe ich kein Recht, meine eigene Werkstatt auszusuchen?
Darf die Gegnerversicherung dadurch den – durch den KV begründeten – Betrag zur Instandsetzung mindern?

Ich freue mich über informative Hilfestellungen!

Beste Antwort im Thema

Das würde mich doch auch einmal sehr Interessieren, den Nachweis hätte ich auch gern........🙂

@
Sammens

let´s get ready to rumble

😁

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Können sie.

Wenn du aber nachweisen kannst, dass der Wagen immer nur in der Markenwerkstatt gewartet und repariert wurde, darf hier nicht auf eine andere Werkstatt verwiesen werden.

Pauschal ist das schwer zu beurteilen, da dort Sachen wie Fahrzeugalter und wartungsverhalten mit reinspielen.

http://www.schadenfixblog.de/.../

Dir wird keine Werkstatt vorgeschrieben. Wenn Du den Schaden bei BMW reparieren lässt, werden auch die tatsächlich angefallenen Stundenverrechnungssätze erstattet. Nur für die fiktive Abrechnung kann auf die Kosten, die bei der Reparatur in einer gleichwertigen Werkstatt anfallen würden, verwiesen werden. Ausnahme: dein Auto ist jünger als drei Jahre und du kannst nachweisen, dass es durchgängig in der Vertragswerkstatt war.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Ausnahme: dein Auto ist jünger als drei Jahre und du kannst nachweisen, dass es durchgängig in der Vertragswerkstatt war.

Falsch! 5 Jahre!

@ vorredner: na da bin ich aber mal gespannt, wie du deine (leider falsche) aussage hier untermauern willst.. nachweise bitte!

Danke für den Hinweis, denn ich habe wirklich einen Fehler eingebaut. Allerdings nicht den, den du meinst gefunden zu haben.

Es muss natürlich heißen "jünger als drei Jahre oder du kannst nachweisen dass..."

Urteil

Das würde mich doch auch einmal sehr Interessieren, den Nachweis hätte ich auch gern........🙂

@
Sammens

let´s get ready to rumble

😁

ähhh von deinen 550€ solltest (das geht aus deinem posting nicht hervor) noch grosszügig 20% abziehen für die mwst. die wird bei fiktiven sachen nicht ausbezahlt weil sie ja nicht anfällt. dann noch ggf eine verbringungspauschale von pi mal auge 50-100€ (dagegen könnte man vorgehen, da gibts urteile für und gegen). und DANN bist von deinen 550€ nicht weit weg.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


ähhh von deinen 550€ solltest (das geht aus deinem posting nicht hervor) noch grosszügig 20% abziehen für die mwst. die wird bei fiktiven sachen nicht ausbezahlt weil sie ja nicht anfällt. dann noch ggf eine verbringungspauschale von pi mal auge 50-100€ (dagegen könnte man vorgehen, da gibts urteile für und gegen). und DANN bist von deinen 550€ nicht weit weg.

Vielen Dank für die Antwort. Verbringungspauschale sind jedoch nach Rechtssprechung nicht relevant und die 550,00€ des KV verstehen sich bereits exkl. MwST.

Das Spielchen kenne ich auch von anderen Versicherungen.

Bei meinem ehemaligen 5er hat jemand beim Parken beide Türen auf der Fahrerseite eingedrückt. Reparieren habe ich ihn in München direkt bei der Niederlassung die Versicherung wollte dann die Kosten erst nicht voll übernehmen mit dem Hinweis eine private kleine Lackirerei mit geschätzten 5 Mitarbeitern im Schwarzwald die als Referenz dient hat einen niedrigeren Stundensatz -> 2 Monate bespassung durch den Anwalt -> restliches Geld.

@TE:

und? wie alt ist das Auto? wurde es regelmäßig bei BMW gewartet?

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711


@TE:

und? wie alt ist das Auto? wurde es regelmäßig bei BMW gewartet?

Bj. Anfang 2007, somit >5 Jahre. Gewartet wurde regelmäßig bei BMW, jedoch seit 30.000 km nicht mehr (da keine Notwendigkeit bestand, Inspektion steht erst jetzt wieder an)

Nach Rücksprache mit der ADAC Rechtsberatung wurde mir mitgeteilt, dass das Vorgehen der Versicherung eher rechtens sei, auf Grund des Alters des Autos.

Zitat:

Gewartet wurde regelmäßig bei BMW, jedoch seit 30.000 km nicht mehr (da keine Notwendigkeit bestand, Inspektion steht erst jetzt wieder an)

Wenn keine Notwendigkeit bestand, also auch nichts wesentliches in einer freien Werkstatt gemacht wurde, dann habe ich den Eindruck das du überlicherweise in die Vertragswerkstatt fährst. In diesem Fall hast du auch bei fiktiver Abrechnung Anspruch auf die entsprechenden Verrechnungssätze.

Also ab zum guten Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Zitat:

Verbringungspauschale sind jedoch nach Rechtssprechung nicht

Auch das ist bei fiktiver Abrechnung nicht grundsätzlich so, es gibt genügend Urteile die auch bei fiktiver Abrechnung dem Geschädigten die Verbringungskosten zugestehen.

Zitat:

Original geschrieben von KSV


Auch das ist bei fiktiver Abrechnung nicht grundsätzlich so, es gibt genügend Urteile die auch bei fiktiver Abrechnung dem Geschädigten die Verbringungskosten zugestehen.

ich finde es interesant das die verbringungspauschale auch verrechnet wird wen riesengross auf dem kostenvoranschlag "kfz werkstatt, service, karosseriebau, lackiererei" draufsteht 😉

Zitat:

Original geschrieben von Montague123



Zitat:

Original geschrieben von Sause4711


@TE:

und? wie alt ist das Auto? wurde es regelmäßig bei BMW gewartet?

Bj. Anfang 2007, somit >5 Jahre. Gewartet wurde regelmäßig bei BMW, jedoch seit 30.000 km nicht mehr (da keine Notwendigkeit bestand, Inspektion steht erst jetzt wieder an)

Nach Rücksprache mit der ADAC Rechtsberatung wurde mir mitgeteilt, dass das Vorgehen der Versicherung eher rechtens sei, auf Grund des Alters des Autos.

Schick der Allianz mal eine Kopie des Wartungsheftes mit dem Hinweis, dass die nächste Inspektion erst jetzt wieder ansteht und auch wieder bei BMW gemacht wird. Dann weist du noch freundlich darauf hin, dass deshalb ein Verweis auf eine freie Werkstatt nicht gerechtfertigt ist und wartest mal ab...

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