Versicherung des Unfallgegners verlangt Kopie des Kaufvertrags und Angabe des Kaufpreises. Legitim?
Hallo liebe Gemeinde,
ich hatte vor Kurzem einen Unfall, wobei mein Fahrzeug beschädigt wurde. Der Unfall wurde für mein Verständnis ohne Zweifel von dem anderen Fahrer verursacht, so habe ich meinen Wagen von einem KFZ-Gutachter inspizieren lassen und bei der Versicherung des Unfallgegners gemeldet. Nun bekam ich von ihnen (von der Gegenversicherung) einen Brief wo Sie mich darüber informieren, dass der Schaden nun an eine Andere Stelle weitergeleitet wurde und sie mich dazu auffordern ein Formular auszufüllen und unterschrieben zusammen mit Kopien vom Kaufvertrag des beschädigten Fahrzeugs, vom Fahrzeugbrief, dem Führerschein und Fotos von der Unfallstelle abzugeben. Eigentlich hatte ich bereits bei der Schadenmeldung am Unfalltag auf deren Webseite alles angegeben und samt Fotos eingereicht.
Ok, das man das Formular nochmal ausfüllen und unterschrieben abgeben muss, kann man noch nachvollziehen, aber ich verstehe nicht ganz wozu sie unbedingt Kopie von dem Kaufvertrag und die Angabe des Kaufpreises im Formular benötigen. Ist diese Forderung legitim und muss von mir erfüllt werden? Ich meine, dass der Wagen mir gehört, kann ich ja mit der Kopie des Fahrzeugbriefs nachweisen, wozu dann noch der Kaufvertrag und der Kaufpreis?
Ich danke euch herzlichst im Voraus für eure Antworten!
Liebe Grüße
Sigg
87 Antworten
@sigg
Der Gutachter hatte mich nicht nach dem Vorschaden gefragt und ich habe auch überhaupt nicht daran gedacht. Eine Rechnung oder Gutachten vom Vorschaden habe ich vom Händler nicht bekommen. Er hat es lediglich bei der Besichtigung des Wagens erwähnt und im Kaufvertrag mit den Worten "Reparierter Blechschaden" angegeben.
Ganz so einfach, wie du dir das hier machst ist es aber nicht. Du hast Angaben zu Vorschäden ungefragt zu offenbaren.
Und nachdenken sollte man vorher und nicht wenn das Kind in den Brunnen gefallen. Deine Argumente hier werden dir wenig helfen, da gehe mal gepflegt von aus.
Zitat:
@sigg schrieb am 1. September 2024 um 19:29:16 Uhr:
Der Gutachter hatte mich nicht nach dem Vorschaden gefragt und ich habe auch überhaupt nicht daran gedacht. Eine Rechnung oder Gutachten vom Vorschaden habe ich vom Händler nicht bekommen.
Dann ist schon jetzt alles falsch gelaufen bzw deinerseits falsch gemacht worden, was man zum gegenwärtigen Zeitpunkt falsch machen konnte.
Man kauft niemals nicht ein Auto mit Vorschäden ohne Vorlage der Reparaturrechnung und des Gutachtens, und man "vergisst" diese Schäden nicht, wenn sie einem gerade nicht in den Kram passen.
Der Stand ist jetzt der, dass du nicht weisst wie hoch seinerzeit der Schaden war, ob dieser sach- und fachgerecht repariert wurde, und wie hoch WBW und RW des Autos heute sind.
Würde mich auch nicht wundern wenn dieser Vorschaden kein "kleiner Blechschaden" sondern was "größeres" war, und zudem überhaupt nicht sach- und fachgerecht repariert wurde sondern nur laienhahaft zurechgedengelt wurde.
Diese Geschichte hat mMn schon ein gewisses Potenzial um auf die Nase zu fallen.
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Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 1. September 2024 um 19:32:41 Uhr:
@sigg
Der Gutachter hatte mich nicht nach dem Vorschaden gefragt und ich habe auch überhaupt nicht daran gedacht. Eine Rechnung oder Gutachten vom Vorschaden habe ich vom Händler nicht bekommen. Er hat es lediglich bei der Besichtigung des Wagens erwähnt und im Kaufvertrag mit den Worten "Reparierter Blechschaden" angegeben.Ganz so einfach, wie du dir das hier machst ist es aber nicht. Du hast Angaben zu Vorschäden ungefragt zu offenbaren.
Und nachdenken sollte man vorher und nicht wenn das Kind in den Brunnen gefallen. Deine Argumente hier werden dir wenig helfen, da gehe mal gepflegt von aus.
Es wäre durchaus möglich, dass ich rechtlich gesehen gewissen Verpflichtungen habe, ich denke aber dass der Gutachter als Profi, den man genau dafür hinzugezogen hatte, hätte sich nach allen für das Gutachten relevanten Details erkundigen müssen/sollen.
@sigg
Es wäre durchaus möglich, dass ich rechtlich gesehen gewissen Verpflichtungen habe, ich denke aber dass der Gutachter als Profi, den man genau dafür hinzugezogen hatte, hätte sich nach allen für das Gutachten relevanten Details erkundigen müssen/sollen
Selbstverständlich hast du diese Verpfllichtungen!
Beitrag editiert, Zimpalazumpala, MT-Moderator
Das Thema kann man in die Schublade für, .............wer Ärger will, soll Ärger ................bekommen schieben.
Um das zu vermeiden kann man aber auch in eine Werkstatt fahren und die Reparatur plus Kosten an die Werkstatt abtretten.
Die Werkstatt repariert den Schaden und regelt über einen Rechtsanwalt die Abrechnung der Kosten.
MfG kheinz
Das hätte in diesem Fall aber mit 100%iger Sicherheit auch zu Problemen geführt.
Für die Werkstatt wahrscheinlich weniger - die hätten zur Not ihr Geld vom Auftraggeber bekommen
Zitat:
@crafter276 schrieb am 1. September 2024 um 19:50:35 Uhr:
Um das zu vermeiden kann man aber auch in eine Werkstatt fahren und die Reparatur plus Kosten an die Werkstatt abtretten.
Die Werkstatt repariert den Schaden und regelt über einen Rechtsanwalt die Abrechnung der Kosten.MfG kheinz
"Abtreten" hört sich immer so toll an....Im Kleingedruckten steht dann: wenn die Werkstatt nicht zu ihrer Vergütung kommt, ist doch der Kunde dran mit Bezahlen.
Es spielt sich so:
Zitat:
@crafter276 schrieb am 1. September 2024 um 19:50:35 Uhr:
Die Werkstatt repariert den Schaden und regelt über einen Rechtsanwalt die Abrechnung der Kosten.
eben genau nicht ab.
Den Anwalt mandatiert nicht die Werkstatt sondern der Kunde / Geschädigte.
Sollte die Werksatt einen Anwalt beauftragen dann nur, um ihre Forderung gegenüber dem Auftraggeber durchzusetzen wenn er zickt nachdem die Versicherung nicht bezahlt hat.