Versicherung des Unfallgegners verlangt Kopie des Kaufvertrags und Angabe des Kaufpreises. Legitim?

Hallo liebe Gemeinde,

ich hatte vor Kurzem einen Unfall, wobei mein Fahrzeug beschädigt wurde. Der Unfall wurde für mein Verständnis ohne Zweifel von dem anderen Fahrer verursacht, so habe ich meinen Wagen von einem KFZ-Gutachter inspizieren lassen und bei der Versicherung des Unfallgegners gemeldet. Nun bekam ich von ihnen (von der Gegenversicherung) einen Brief wo Sie mich darüber informieren, dass der Schaden nun an eine Andere Stelle weitergeleitet wurde und sie mich dazu auffordern ein Formular auszufüllen und unterschrieben zusammen mit Kopien vom Kaufvertrag des beschädigten Fahrzeugs, vom Fahrzeugbrief, dem Führerschein und Fotos von der Unfallstelle abzugeben. Eigentlich hatte ich bereits bei der Schadenmeldung am Unfalltag auf deren Webseite alles angegeben und samt Fotos eingereicht.

Ok, das man das Formular nochmal ausfüllen und unterschrieben abgeben muss, kann man noch nachvollziehen, aber ich verstehe nicht ganz wozu sie unbedingt Kopie von dem Kaufvertrag und die Angabe des Kaufpreises im Formular benötigen. Ist diese Forderung legitim und muss von mir erfüllt werden? Ich meine, dass der Wagen mir gehört, kann ich ja mit der Kopie des Fahrzeugbriefs nachweisen, wozu dann noch der Kaufvertrag und der Kaufpreis?

Ich danke euch herzlichst im Voraus für eure Antworten!

Liebe Grüße
Sigg

87 Antworten

Zitat:

@Spi95 schrieb am 3. September 2024 um 17:50:29 Uhr:



Zitat:

@keksemann schrieb am 3. September 2024 um 06:41:45 Uhr:


Die Versicherung müsste mal begründen...
Nein das muss sie nicht.

Genau so wenig, wie man der Versicherung einen Kaufvertrag vorlegen muss.
Könnte ja sein, man hat gar keinen.

Na klar muss man der Versicherung einen Kaufvertrag aushändigen wenn die Versicherung anzweifelt das das Auto dem Fahrer gehört.

Wie gesagt der Fahrzeugschein Teil 1 und Teil 2 sagen nicht aus das man der Eigentümer ist.

Schau dir nochmal das Urteil dazu an, habe es verlinkt .

Und wenn es keinen KV gibt? Z. B. wegen Schenkung?

Ich musst in über 40 Jahren bei einigen unverschuldeten Unfällen niemals eine KV vorlegen.

Ein Gutachten wo ich den SV beauftragte reichte immer völlig aus.

Wie die Rechtslage tatsächlich aussieht kann ich aber ad hoc auch nicht sagen.

Ich hatte bisher insgesamt 2x einen Unfall - einmal war ich gar nicht dabei, einmal saß ich drin.
Bei beiden Fällen verlangte die gegnerische Versicherung von mir keinen Kaufvertrag - aber das Gutachten vom Sachverständigen.
Der erste Unfall geschah auf einem Parkplatz - als der daneben parkende Fahrer in sein Fahrzeug einstieg - fiel ihm ein Kübel Farbe aus der Hand und landete in meiner Beifahrertür. Er war so ehrlich und rief selbst die Polizei. Als ich Arbeitsschluss hatte, fand ich die Nachricht der Polizei an meiner Fahrertür "mal vorbei kommen zum Halteraustausch".
Werkstatt hatte repariert und die gesamte Beifahrerseite wurde frisch lackiert. (Schaden war größer als auf den ersten Blick erkennbar - alles unter dicker Farbschicht verdeckt)

Der zweite Unfall war einer mit Totalschaden. Auch hier fragte mich niemand nach dem Kaufvertrag vom zerstörten KFZ. Mein Anwalt musste bei Klageeinreichung "nur" die Kopie vom Kaufvertrag vom Ersatzfahrzeug vorlegen - als Nachweis der Anschaffung. (Versicherung hat bis heute nichts gezahlt ... Verfahren ist immer noch anhängig, bekam aber unvermutet grad eine völlig neue Wendung - positiv für mich)

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 3. September 2024 um 17:54:31 Uhr:


Na klar muss man der Versicherung einen Kaufvertrag aushändigen wenn die Versicherung anzweifelt das das Auto dem Fahrer gehört.

Dein verlinktes Urteil lies nicht nur, sondern verstehe es auch.

zum 17. mal: Wer Ansprüche stellt, dem obliegt die Beweisführung.

Wenn der Anspruchsteller im Verfahren die Eigentümereigenschaft nicht nachweisen kann oder will, trotz Aufforderung, so hat er eben Pech.

Daraus abzuleiten, man müsse der Versicherung vorgerichtlich einen Kaufvertrag zusenden, ist völlig irre. Allein deswegen, weil es gar keinen Kaufverftrag geben muss.

Ich kann meine zwölf 350k - Bentleys oder wie die Dinger heißen morgen per Handschlag nach Beleiben verkaufen oder verschenken.

... nein, du bekommst keinen.

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Zitat:

Wie bereits geschrieben, ist am Ende des Tages der Anspruchssteller hinsichtlich der Höhe seines Schadens in der Beweispflicht.

Das wird alles durch permanente Wiederholungen nicht wahrer oder falscher, denn auch die Kürzung bedarf eines Nachweises. Der erste Anspruch ergibt sich durch den Schadenswert und das Gesetz.

Wenn du mein Auto kaputt fährst, ich ohne Vorschäden 5.000 € gemäß Gesetz bekommen würde, du (oder deine Versicherung) aber plötzlich diffus Vorschäden vorträgst und um 4.500 minderst, muss ich nicht deinen Vortrag entkräften, sondern du musst deine Berechtigung auf Minderung beweisen.

Zitat:

@Spi95 schrieb am 3. September 2024 um 18:26:35 Uhr:



Zitat:

@vanguardboy schrieb am 3. September 2024 um 17:54:31 Uhr:


Na klar muss man der Versicherung einen Kaufvertrag aushändigen wenn die Versicherung anzweifelt das das Auto dem Fahrer gehört.
Dein verlinktes Urteil lies nicht nur, sondern verstehe es auch.

zum 17. mal: Wer Ansprüche stellt, dem obliegt die Beweisführung.

Wenn der Anspruchsteller im Verfahren die Eigentümereigenschaft nicht nachweisen kann oder will, trotz Aufforderung, so hat er eben Pech.

Daraus abzuleiten, man müsse der Versicherung vorgerichtlich einen Kaufvertrag zusenden, ist völlig irre. Allein deswegen, weil es gar keinen Kaufverftrag geben muss.

Ich kann meine zwölf 350k - Bentleys oder wie die Dinger heißen morgen per Handschlag nach Beleiben verkaufen oder verschenken.

... nein, du bekommst keinen.

Für eine schenckung brauchst du theoretisch auch einen Vertrag , sonst gehört es halt nicht dir offiziell wenn es mal vor Gericht geht.

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 3. September 2024 um 18:41:19 Uhr:


Wenn du mein Auto kaputt fährst...

... hau ich sowieso ab. Ganz weit.

Versuche zu verstehen, dass du über diese 5000 Euro den Beweis führen musst. Nicht nur dem Grunde, auch der Höhe nach. (Im Zweifel zählt hierzu auch der Nachweis der Eigentümereigenschaft.)

Versuche es wenigstens - es ist machbar.

Hilfestellung:

Wenn du zu diesem Zweck, so wie im Fall hier geschehen, ein Gutachten vorlegst welches die vorhandenen Vorschäden nicht berücksichtigt so ist dieses wertlos und als Beweis nicht geeignet.

Den Nachweis der Vorschäden wird die Versicherung führen können, mittels HIS - Eintrag oder auf andere Weise, sonst wird sie dieses Spiel nicht spielen. Ein Möglichkeit wäre z.B. die Erwähnung von Unfallschäden im KV, die dann "vergessen" wurden.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 3. September 2024 um 18:44:47 Uhr:



Für eine schenckung brauchst du theoretisch auch einen Vertrag , sonst gehört es halt nicht dir offiziell wenn es mal vor Gericht geht.

...und Verträge kann man auch mündlich abschließen.

Hier geht es schon seitenweise an der Sache vorbei.
Er soll einen Kaufvertrag vorlegen.

Von einem Eigentumsnachweis aufgrund des Kaufvertrages war bis jetzt überhaupt nicht die Rede laut TE. Nur daß er einen vorlegen soll.
Alles andere habt ihr immer und immer wieder hineininterpretiert.

Wäre im Prinzip ganz einfach hier:

Kaufvertrag im Bezug auf personenbezogene Daten und den Kaufpreis schwärzen und einreichen.

Natürlich nicht dort wo steht Unfallfrei Ja oder nein.

Und wenn man keinen Kaufvertrag hat, einfach mitteilen.

Und ansonsten glit dass, was hier schon sehr schön und anschaulich geschrieben wurde:

Wer Ansprüche stellt ( dazu gehört auch der Klageweg) der muss Beweisen.

Für denjenigen der hier bezahlen soll, reicht das einfache bestreiten, mehr muss dieser nicht tun.

Das war schon immer so und das wird in diesem Rechtssystem auch so bleiben.

Das hilft gar nichts. Wenn die Versicherung nicht beweisen kann, dass Vorschäden existierten, kann sie nicht wegen Vorschäden mindern. Fertig, aus, Ende. Der Autoeigentümer muss nicht nachweisen, dass keine Vorschäden existierten.

Ein Vermieter muss auch nicht bei einer Klage beweisen, Mietanspruch zu haben. Wenn stattdessen du Miete minderst, bist du in der Beweispflicht, zu dieser Minderung berechtigt zu sein.

Denke die meisten hier wissen was die Versicherung hier spielt und auch warum.
Der TE weiß es ebenso - wahrscheinlich wusste er es sogar schon vor dem Erstellen dieses Threads.
Es macht also wenig Sinn zum drölfzigsten Mal die Eigentumsfrage in den Ring zu werfen.

Damit ist dann alles von fast allen gesagt und die Endlosschleife ist hier zu Ende.

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