Versicherung des Unfallgegners verlangt Kopie des Kaufvertrags und Angabe des Kaufpreises. Legitim?

Hallo liebe Gemeinde,

ich hatte vor Kurzem einen Unfall, wobei mein Fahrzeug beschädigt wurde. Der Unfall wurde für mein Verständnis ohne Zweifel von dem anderen Fahrer verursacht, so habe ich meinen Wagen von einem KFZ-Gutachter inspizieren lassen und bei der Versicherung des Unfallgegners gemeldet. Nun bekam ich von ihnen (von der Gegenversicherung) einen Brief wo Sie mich darüber informieren, dass der Schaden nun an eine Andere Stelle weitergeleitet wurde und sie mich dazu auffordern ein Formular auszufüllen und unterschrieben zusammen mit Kopien vom Kaufvertrag des beschädigten Fahrzeugs, vom Fahrzeugbrief, dem Führerschein und Fotos von der Unfallstelle abzugeben. Eigentlich hatte ich bereits bei der Schadenmeldung am Unfalltag auf deren Webseite alles angegeben und samt Fotos eingereicht.

Ok, das man das Formular nochmal ausfüllen und unterschrieben abgeben muss, kann man noch nachvollziehen, aber ich verstehe nicht ganz wozu sie unbedingt Kopie von dem Kaufvertrag und die Angabe des Kaufpreises im Formular benötigen. Ist diese Forderung legitim und muss von mir erfüllt werden? Ich meine, dass der Wagen mir gehört, kann ich ja mit der Kopie des Fahrzeugbriefs nachweisen, wozu dann noch der Kaufvertrag und der Kaufpreis?

Ich danke euch herzlichst im Voraus für eure Antworten!

Liebe Grüße
Sigg

87 Antworten

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 1. September 2024 um 18:42:15 Uhr:


Ein Fehler ist schon mal das Wort Besitzer

Wenn man mal wieder alles zu ernst nimmt , im letzten Satz ist es Eigentümer. Herr Lehrer 😉

Zitat:

@Spi95 schrieb am 1. September 2024 um 18:32:43 Uhr:



Zitat:

@sigg schrieb am 1. September 2024 um 17:20:17 Uhr:


Der Unfall wurde für mein Verständnis ohne Zweifel von dem anderen Fahrer verursacht
Durchaus möglich, dass die Versicherung hierzu ein anders Verständnis entwickelt.

Wie auch immer, führt an einem Anwalt kein Weg vorbei, zumal die Versicherung jetzt schon anfängt unangenehm zu werden.

Ja, ein Anwalt wäre an sich immer hilfreich, aber ich habe da momentan noch immer eine innere Barriere einen hinzuziehen. Ich vermute er wird sich alles genau ansehen müssen: die Fotos, das Formular, das ich für die Gegenversicherung ausfüllen muss, dann das Gutachten von meinem KFz-Gutachter. Evtl. muss er auch das Formular selbst oder mit mir zusammen ausfüllen und an die Gegenversicherung schicken. Das könnte durchaus mal 800-1000 Euro oder mehr werden. Die Kosten muss ich zwar höchstwahrscheinlich nicht tragen, aber zu 100% sicher kann man sich wahrscheinlich nicht sein. Wenn die Gegenversicherung auf Teilschuld bestehen wird, muss ich zumindest einen Teil dieser Kosten übernehmen. Und wenn die Anwaltskosten am Ende noch höher werden und der Schadenersatz dagegen geringer, dann bin ich der angeschmierte. Andererseits kann man ohne Anwalt auch jede Menge falsch machen. Echt schwere Entscheidung für mich persönlich.

Wird wahrscheinlich alles glatt laufen wenn du den Kaufvertrag hast für den Wagen . Wie gesagt ohne Nachweis kann die Zahlung gerne mal verwehrt werden

@sigg
Echt schwere Entscheidung für mich persönlich.

Hast du dir mal die Frage gestellt, warum die Versicherung hier den Kaufvertrag einsehen möchte?

Das ist nämlich bei einem normalen KH-Schadensfall nicht üblich.

Eventuell erleichtert dir das ja deine Entscheidung.

Ich setze hierbei natürlich voraus, das du redlich bist und nichts zu verbergen hast

Ähnliche Themen

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 1. September 2024 um 18:56:54 Uhr:


Wird wahrscheinlich alles glatt laufen wenn du den Kaufvertrag hast für den Wagen . Wie gesagt ohne Nachweis kann die Zahlung gerne mal verwehrt werden

Vielen Dank! Ja, den Kaufvertrag habe ich. Meinst du es wird alles glatt laufen, wenn alles ohne einen Rechtsanwalt hinzuziehen abgebe, was die Gegenversicherung sehen will?

Musst du wissen , hab schon ohne Anwalt alles regeln können. Aber es gibt immer Situationen wo der Anwalt besser wäre .

ich "musste" letztes Jahr auch bei einem eindeutigen Schaden einen Anwalt hinzuziehen. Das reparierende Autohaus hätte meinen Reparaturauftrag nicht angenommen, sondern mir zu einem anderen Autohaus geraten. Deren Geschäftspolitik... kannste nix machen. Vertragsfreiheit. Letztlich wäre es für mich ohne Anwalt tatsächlich mühselig geworden, die Wertminderung und den Nutzungsausfall in der finalen Höhe durchzusetzen. Ich habe z.B. keine Frage zu den Eigentumsverhältnissen erhalten. Komisch, gell?

Zitat:

@sigg schrieb am 1. September 2024 um 18:53:37 Uhr:


Ja, ein Anwalt wäre an sich immer hilfreich, aber ich habe da momentan noch immer eine innere Barriere einen hinzuziehen.

Diese "Barriere" hatte ich auch mal.

Ist das nötig, das kriegt man doch selbst hin, so schlimm kanns doch nicht sein, ist ja ein eindeutiger Fall ... u.s.w.

Mit dem ersten unverschuldeten Unfall seit Jahren hat die gegnerische Versicherung ein für allemahl alle meine Bedenken gründlichst ausgeräumt.

Dort sitzen Profis, die 24/7 mit allen erdenklichen Tricks nichts anderes tun, als deine Ansprüche zu kürzen, Mithaftung anzudichten wo keine ist, Gutachten anzweifeln, verzögern.

Dem ist man als Laie nicht ansatzweise gewachsen.

Die zweite Konsequenz ist natürlich dass man ohne Verkehrsrechtsschutz welche einen möglichen Anteil an den Anwaltskosten bei Mithaftung übernimmt, nicht einen Meter fährt.

@keksemann glaube das wird nun Standart da ja alle kein Geld mehr haben von den Versicherungen 😉

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 1. September 2024 um 18:58:16 Uhr:


@sigg
Echt schwere Entscheidung für mich persönlich.

Hast du dir mal die Frage gestellt, warum die Versicherung hier den Kaufvertrag einsehen möchte?

Das ist nämlich bei einem normalen KH-Schadensfall nicht üblich.

Eventuell erleichtert dir das ja deine Entscheidung.

Ich setze hierbei natürlich voraus, das du redlich bist und nichts zu verbergen hast

Ich habe eigentlich bei der Schadenmeldung auf deren Webseite alles angegeben, wonach gefragt wurde. Nach einem Vorschaden wurde dabei glaube ich nicht gefragt. Jedenfalls hätte ich es auf jeden Fall mit angegeben. Der Wagen hatte nämlich laut Händler einen Blechschaden vorne, den er behoben hatte. Bei dem jetzigen Unfall betrifft es aber andere Fahrzeugteile im hinteren Bereich.

Ich denke der Grund warum die Gegenversicherung den Kaufvertrag sehen will, ist die Höhe des Schadens, den der Gutachter errechnet hat, er ist recht hoch. Evtl. sucht die Gegenversicherung nach dem Grund die Kosten zu senken und will evtl. sehen ob der Wagen Vorschäden hatte. Ob sie auch den Kaufpreis für ihre eigenen Berechnungen einbeziehen werden, ich muss ihn nämlich auch im Formular angeben. Ich hätte den Wagen ja auch geschenkt bekommen können oder für einen symbolischen Preis von 1 Euro.

Zitat:

@sigg schrieb am 1. September 2024 um 19:13:37 Uhr:


Der Wagen hatte nämlich laut Händler einen Blechschaden vorne, den er behoben hatte.

Ich hoffe, du hast diesen Vorschaden samt Reparaturrechnung und Gutachten deinem jetzigen Gutachter mitgeteilt und die Dokumente übergeben.

Damit dieser den Vorschaden bei der Ermittlung des Rest - und Widerbeschaffungswertes berücksichtigen kann.

Sollte die gegnerische Versicherung Kenntnis von dem Schaden haben oder es sich seinerzeit gar um einen wirtschaftlichen Totalschaden gehandelt haben, so lauert da ein größerers Problem.

Dann wird der Vorschade wahrscheinlich noch als unrepariert im HIS stehen. Die Versicherung stellt wahrscheinlich die Reparatur in Frage, den WBW und wohl auch deine Glaubwürdigkeit

Du darfst hier mal ganz gepflegt davon ausgehen, dass dein "Auto" aufgrund deiner Ausführungen hier im HIS (Hinweis und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft) gespeichert ist.

Dies ist der Grund, warum die Versicherung den Kaufertrag sehen möchte. Es ist hier völlig egal, ob der Schadenbereich hier nun ein anderer ist.

Du kannst den Kaufvertag natürlich übermitteln und die Daten vom Verkäufer und den Kaufpreis schwärzen.

Ich kann dir abr nur aus Erfahrung mitteilen, dass du ohne Anwaltliche Hilfe hier nicht weiterkommen wirst.

Musst du aber selber Wissen und wenn du hier anderen Ratschägen folgen möchtest, dann wünsche ich dir viel Erfolg

auf jeden Fall solltest du dir JETZT Gedanken machen, ob du einen Anwalt hinzu ziehst oder nicht. Je früher der Anwalt mitspielen darf, desto "leichter" seine Arbeit. Je später er mitwirken darf, desto mehr Mandatenfehler wird er ausbügeln müssen.

Zitat:

@Spi95 schrieb am 1. September 2024 um 19:18:28 Uhr:



Zitat:

@sigg schrieb am 1. September 2024 um 19:13:37 Uhr:


Der Wagen hatte nämlich laut Händler einen Blechschaden vorne, den er behoben hatte.
Ich hoffe, du hast diesen Vorschaden samt Reparaturrechnung und Gutachten deinem jetzigen Gutachter mitgeteilt und die Dokumente übergeben.

Damit dieser den Vorschaden bei der Ermittlung des Rest - und Widerbeschaffungswertes berücksichtigen kann.

Sollte die gegnerische Versicherung Kenntnis von dem Schaden haben oder es sich seinerzeit gar um einen wirtschaftlichen Totalschaden gehandelt haben, so lauert da ein größerers Problem.

Der Gutachter hatte mich nicht nach dem Vorschaden gefragt und ich habe auch überhaupt nicht daran gedacht. Eine Rechnung oder Gutachten vom Vorschaden habe ich vom Händler nicht bekommen. Er hat es lediglich bei der Besichtigung des Wagens erwähnt und im Kaufvertrag mit den Worten "Reparierter Blechschaden" angegeben.

Ähnliche Themen