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Versicherung bei Fahrzeugkauf

Themenstarteram 20. Juli 2017 um 18:00

Servus :)

Ich habe eine, wahrscheinlich relativ einfache, Frage. Am 01.08. werde ich mein erstes Auto auf mich zulassen, dafür benötige ich ja vorab schon diese elektronische Versicherungsbescheinigung und den Kaufvertrag.

Das Auto kaufe ich jetzt von meiner Oma ab, weil sie am gleichen Tag ein neues bekommt.

Jetzt meine Fragen:

Muss ich die Versicherung meiner Oma kündigen, weil ich hab gelesen, dass diese automatisch auf den neuen Fahrzeughalter übergeht?

Und meine Oma würde mit ihrem neuen Auto gerne in eine andere Versicherung wechseln, wenn sie bei der Zulassung diese eVB angibt, geht das dann ohne Probleme?

Grüße

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22 Antworten

Wozu soll der Ausweis der Oma nützen?

Jeder, der die Fahrzeugpapiere, die gestempelten Schilder und seinen Personalausweis vorlegt, kann ein Fahrzeug auf sich zulassen.

Den oder eine Vollmacht, du kannst doch nicht einfach ein Fzg eines anderen abmelden, das geht noch nicht mal bei Ehepartner, die könnten ja in Scheidung leben.

Sieht natürlich anders aus wenn ein Fzg abgemeldet ist.

Dann erkundige dich mal, du bist nämlich auf dem Holzweg.

https://www.kreis-kleve.de/.../

Holzweg??

Woher weißt du das der TE aus Kleve kommt?

Bei meiner steht was anderes.........

Erbsenzählerei hin oder her, ich würde ihn lieber mitnehmen, da es seine Oma ist, wird es kein Problem sein.

Besser als 2x fahren.........

Es stimmt einfach nicht, dass man bei einer Fahrzeugzulassung den Personalausweis des Vorbesitzers vorlegen muß.

Man braucht auch keinen Kaufvertrag oder ähnliches vorzulegen.

Weder bei Ehegatten, noch bei sonstigen Verwandten und auch nicht bei Fremden, also bei niemandem.

Wenn du Quellen hast, die etwas anderes behaupten, dann nenne die bitte.

am 23. Juli 2017 um 7:44

War erst Freitag bei der Zulassung... Die wollen nichts von anderen.. der Karren muss nur versichert sein und TÜV Au haben.. und halt die eigenen daten

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 22. Juli 2017 um 22:09:26 Uhr:

Den oder eine Vollmacht, du kannst doch nicht einfach ein Fzg eines anderen abmelden, das geht noch nicht mal bei Ehepartner, die könnten ja in Scheidung leben.

Sieht natürlich anders aus wenn ein Fzg abgemeldet ist.

Doch kann man. Hab den wagen meiner mutti auf mich umgemeldet , ohne perso , vollmacht und ohne kaufvertrag..

Zitat:

@Oetteken schrieb am 23. Juli 2017 um 09:28:08 Uhr:

Es stimmt einfach nicht, dass man bei einer Fahrzeugzulassung den Personalausweis des Vorbesitzers vorlegen muß.

Dann lass ihn doch einfach weg!:cool:

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