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Versicherung bei Fahrzeugkauf

Themenstarteram 20. Juli 2017 um 18:00

Servus :)

Ich habe eine, wahrscheinlich relativ einfache, Frage. Am 01.08. werde ich mein erstes Auto auf mich zulassen, dafür benötige ich ja vorab schon diese elektronische Versicherungsbescheinigung und den Kaufvertrag.

Das Auto kaufe ich jetzt von meiner Oma ab, weil sie am gleichen Tag ein neues bekommt.

Jetzt meine Fragen:

Muss ich die Versicherung meiner Oma kündigen, weil ich hab gelesen, dass diese automatisch auf den neuen Fahrzeughalter übergeht?

Und meine Oma würde mit ihrem neuen Auto gerne in eine andere Versicherung wechseln, wenn sie bei der Zulassung diese eVB angibt, geht das dann ohne Probleme?

Grüße

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22 Antworten

Indem du eine neue eVB bei der Zulassungsstelle vorlegst, ist der Vertrag deiner Oma für diese wieder frei.

Sie kann dann ohne Probleme eine andere Versicherung wählen und die schadenfreien Jahre übertragen.

am 20. Juli 2017 um 18:26

Hallo,

 

Kaufvertrag brauchst du eigentlich nicht. Der Wagen gehört (sofern keine Streitigkeiten aufkommen) mit Übergabe des Briefes dir. Ein Vertrag regelt nur das formale, aber Familien intern wenn alles geklärt ist, kann man dies auslassen.

 

Versicherung:

Wenn du auf deine eigene fahren willst, musst du nur dich um deine kümmern. Dh einfach eine neue aufmachen. Geht online, Telefon oder direkt privat (zu empfehlen).

 

Deine Oma: deine Oma muss eigentlich nur bei der vz anrufen und sagen dass der Wagen nicht mehr ihrer ist. Sie kann Dan ohne weiteres ihren neuen auf der Versicherung eintragen und laufen lassen.

 

Wenn du bei ihr mitversichern willst:

Dann muss deine Oma angeben das du mit in die Versicherung aufgenommen werden sollst (u25 wird es teurer als vorab) und für ihren neuen Wagen eine neue Versicherung aufmachen. Wenn du nichts tust, geht die normale Versicherung erstmal weiter, aber wenn du ihn fährst kann es Probleme geben. Denn ein fremder darf (theoretisch) nur als "leihgabe" in der Regel 1tag fahren. Ansonsten eintragen.

 

Geht alles schnell und reibungslos. Kann die huk nur empfehlen auch für Fahranfänger.

 

Zur Anmeldung;

 

Du brauchst dafür die Papiere des Wagens, dein TÜV und au (gültig) Bericht, perso, sowie die doc Nr deiner Versicherung. Diese bekommst du direkt wenn du einen Wagen versicherst.

 

Damit rennt man zur Zulassungstelle, zieht eine Nummer und wartet. Dann alles einreichen, wieder raus, Schilder machen und wieder hin für Plakette. Danach kannst du fahren.

So läuft das leider nicht bei jeder Zulassungsstelle.

Daher lieber bei der Zulassungsstelle erkundigen bzw. deren Homepage besuchen.

Frage 1 Deine Oma sollte den Verkauf sofort der Versicherung melden (telefonisch) und Du mit den Papieren und der neuen Versicherungskarte meldest das Fahrzeug um. Fertig.

Frage 2 Es ist immer eine Autoversicherung und keine Personenversicherung. Es springt nichts über herüber hinüber auf neue andere Autos. Neues Auto muss mit seinen Papieren und neuer Versicherungskarte angemeldet werden.

Und vergiss deine ec Karte nicht, weg Lastschrift Einzug

am 21. Juli 2017 um 5:59

Zitat:

@Genie21 schrieb am 20. Juli 2017 um 20:33:31 Uhr:

Frage 1 Deine Oma sollte den Verkauf sofort der Versicherung melden (telefonisch) und Du mit den Papieren und der neuen Versicherungskarte meldest das Fahrzeug um. Fertig.

Frage 2 Es ist immer eine Autoversicherung und keine Personenversicherung. Es springt nichts über herüber hinüber auf neue andere Autos. Neues Auto muss mit seinen Papieren und neuer Versicherungskarte angemeldet werden.

Fast richtig.

Zu 1.) Du meldest das FZG auf Dich an. Die Zulassungsstelle meldet das der Versicherung Deiner Oma mit einer Verzögerung um wenige Sekunden. Das einzige was Deine Oma machen muss, einen Tag später anrufen und sagen dass der Vertrag abgerechnet werden und das Guthaben auf das bekannte Konto ausbezahlt werden soll, falls kein Bankeinzug die Bankverbindung bekannt geben. Geht natürlich auch per Mail oder Post oder Fax.

Zu 2.) Neues Auto neues Glück. Man darf sein "neues" Fahrzeug dort versichern wo man will. :)

Normal sollte man sein FZG da versichern wo man schon andere Versicherungen hat, gibt meist Nachlässe, aber ist nicht zwingend.

Themenstarteram 21. Juli 2017 um 9:33

Vielen Dank für eure Antworten!

Die versicherung muss sofort über den *verkauf* informiert werden und nicht erst 1 tag später..

Sagt wer?

am 22. Juli 2017 um 9:37

Die Versicherung

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 21. Juli 2017 um 17:12:07 Uhr:

Die versicherung muss sofort über den *verkauf* informiert werden und nicht erst 1 tag später..

Ich habe noch nie eine Versicherung über einen Autoverkauf informiert und es hat bis jetzt immer funktioniert.

Autos wurden vom Autohaus abgemeldet, neues Auto angemeldet und fertig. Keine Probleme noch nie!

Zitat:

@Astra07 schrieb am 22. Juli 2017 um 14:15:37 Uhr:

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 21. Juli 2017 um 17:12:07 Uhr:

Die versicherung muss sofort über den *verkauf* informiert werden und nicht erst 1 tag später..

Ich habe noch nie eine Versicherung über einen Autoverkauf informiert und es hat bis jetzt immer funktioniert.

Autos wurden vom Autohaus abgemeldet, neues Auto angemeldet und fertig. Keine Probleme noch nie!

Alles auch gut. Autohaus ist ein Händler und Papiere werden unterschrieben welche meist sehr korrekt sind aus eigenem Schutz. Solange es nicht knallt und keiner etwas von der Vers. will, ist auch alles gut. Passiert es, dann geht es los. Fehler werden gesucht, Schuldige, Papierkram usw. Nur Ärger. Der Anruf bei meinem Vers. Mann im Dorf dauert 120 Sekunden alle ~3-5 Jahre. Vermeidet zwar nicht den Papierkram sichert die Position von einem selbst besser ab. Diese Zeit hab ich noch :D.

Richtig,@Genie21 . Mir ging es um das Wort "MUSS" im Satz

"Die versicherung muss sofort über den *verkauf* informiert werden und nicht erst 1 tag später..".

Ich habe meine Versicherung auch noch nie informiert, da es immer Händlerverkäufe waren.

Fakt ist:

Sobald man ein Fzg abmeldet, leitet die Zulassungsstelle dies an zugehörige Versicherung weiter, immer. Und die weiß dann auch wohin die Rückzahlung der Prämie muss, sie wusste ja auch wo sie diese abbuchen musste.

Man muss niemanden anrufen, da der Versicherung scheixx egal ist wem das Fzg gehört.

Lieber TE du solltest zum ab/ummelden, auf jeden Fall den Ausweis deiner Oma mitnehmen und deinen natürlich, dazu die HU-Bescheinigung, Zulassungsbescheinigung I+II und die eVB Nummer neben den Kennzeichen.

Du kannst das Kennzeichen deiner Oma übernehmen, ist am günstigsten, wenn deine Oma dieses behalten will musst du es für sie reservieren. Sie kann dann erst am nächsten Tag diese für ihre Zulassung benutzen.

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