Versicherung akzeptiert merkantile Wertminderung nicht - Klage einreichen?

Hallo Leute,

kurz zu meinem Fall:
- Parkschaden an meinem Fahrzeug (Fahrertür eingedellt). Schuldfrage eindeutig beim Unfallgegner.
- Fahrzeug: Golf IV TDI Pacific 74 KW EZ 09/2003
- Unfallereignis: 12/2009
- Laufleistung Unfallzeitpunkt: 126.000 KM
- KfZ-Wert laut Gutachter: 6.500 €
- Anwalt eingeschaltet

Habe die Schadenssumme fiktiv abrechnen lassen und Geld auch bereits erhalten. Fahrzeug wurde repariert.

Die Versicherung akzeptiert nun aber die vom Gutachter eingebrachte merkantile Wertminderung i.H.v. 300 € nicht. Sie möchte auch nach 2 maliger Aufforderung durch meinen Anwalt 0 Euro zahlen.

Was meint Ihr, soll ich Klage einreichen?

Es geht mir nicht unbedingt ums Geld. Es nervt mich aber, daß Versicherungen IMMER meinen, irgendwelche Kürzungen vornnehmen zu müssen.

Wie stehen die Chancen?

Vielen Dank für Eure Meinungen.

Beste Antwort im Thema

...und die RS behält in der Regel eine Selbstbeteiligung ein, die im vorliegenden Fall 50% der Klagesumme ausmachen würde.

Bei einem Vertrag ohne SB führt ein solcher Prozess auch gerne mal zur Kündigung.
Dann lasst nächstes Jahr mal was wirklich Wichtiges passieren (Jobverlust oder ähnliches) und es ist keine RS mehr da.

Leute, lasst doch mal die Kirche im Dorf:

Genau wie die überwiegende Anzahl der Poster und der RA sehen ich es auch: ein solcher Prozess ist Unsinn.
Es handelt sich hier  keinesfalls um einen völlig unstreitigen Anspruch, den die Versicherung dem TE hier streitig macht.
Es entspricht noch immer der herrschenden Rechtsprechung, dass der Anspruch auf Ersatz der Wertminderung verschiedene Voraussetzungen erfüllen müss. Dazu gehört nun mal das Alter und die Laufleistung sowie Art und Umfang der Beschädigung.

Die üblicherweise herangezogenen Parameter erfüllt der Schaden am Wagen des TE nicht.
Ob ein Richter sich die Mühe macht, hier einen Ausnahmefall anzunehmen diesen im Detail zu prüfen, erscheint bei dieser Schadenhöhe mehr als zweifelhaft.

Nur weil ein SV eine Wertminderung ins Gutachten schreibt, ist sie noch lange nicht entstanden. Die können sich nämlich auch irren (auch wenn sie das ungern zugeben...)

Ergo: Froh sein, dass der Schaden reguliert ist und fertig.

Hafi

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Ja, dass stimmt Hafi.
Aber das Argument kommt hier irgendwie nicht gut, finde ich........😉

Das hört sich so an wie:

"wir Versicherer sitzen am längeren Hebel und haben den längeren Atem".........🙁

Sicher geht es ums Prinzip. Es geht dem Kläger ums Prinzip und es geht auch dem Beklagten ums Prinzip, sonst würde ja nicht geklagt.......😁

Auch in diesem Fall geht es (mal wieder) umd 5 Jahre und 100.000 Kilometer Laufleistung...🙄

Aber, dass gehört hier nun wirklich nicht mehr rein.........

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Aber warum nicht, wenn es ihm ums Prinzip geht?
😁

Genau darum geht es. Was interessieren mich 50 oder 100€, aber das muss man sich nicht bieten lassen.

Werde sogar noch eine höhere Wertinderung einklagen, da der Gutachter den defekten Schlossträger noch garnicht in seiner Berechnung berücksichtigt hatte. Ist erst bei der Reparatur aufgefallen.

MfG

Richtig, es ging darum, dass der TE überlegt hat, "stur zu bleiben", weil ihm das Vergleichsangebot, zu dem kein Versicherer verpflichtet ist, zu gering war.

Da ist es schon OK, wenn man darauf hinweist, dass den Versicherer das Säbelrasseln nicht beeindruckt und er auch mal einen unwirtschaftlichgen Prozess führt.

Nicht mehr und nicht weniger.
🙄

Zitat:

Original geschrieben von dudje


Werde sogar noch eine höhere Wertinderung einklagen, da der Gutachter den defekten Schlossträger noch garnicht in seiner Berechnung berücksichtigt hatte. Ist erst bei der Reparatur aufgefallen.

MfG

Wie jetzt???

Du willst für einen reparierten Schlossträger mehr Wertminderung von der Verischerung erhalten?

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Zitat:

Original geschrieben von dudje
Genau darum geht es. Was interessieren mich 50 oder 100€, aber das muss man sich nicht bieten lassen.
Werde sogar noch eine höhere Wertinderung einklagen, da der Gutachter den defekten Schlossträger noch garnicht in seiner Berechnung berücksichtigt hatte. Ist erst bei der Reparatur aufgefallen.
 
MfG

Das solltest du dir aber noch einmal gut überlegen............

Mit dem Kopf durch die Wand, dass kann Beulen verursachen.......😁

Nochmal:

Die merkantile Wertminderung ermittelt ein KFZ- Sachverständiger.

Nicht der Geschädigte und auch nicht die Versicherung.

Und auch der Richter macht das nicht. Er fragt wen?

Genau !

einen KFZ- Sachverständigen.

Und wenn man das Prinzip verstanden hat, dann klappt`s auch mit dem Nachbarn......😁

In diesem Sinne

Gruß

Delle

Na, und wen fragt die Versicherung, bevor sie eine Ablehnung schreibt?

Na, kommt jemand drauf???

Richtiiiiiiiiich.

3 SV 3 Meinungen.

😁😁😁

Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Richtig, es ging darum, dass der TE überlegt hat, "stur zu bleiben", weil ihm das Vergleichsangebot, zu dem kein Versicherer verpflichtet ist, zu gering war.
 
Da ist es schon OK, wenn man darauf hinweist, dass den Versicherer das Säbelrasseln nicht beeindruckt und er auch mal einen unwirtschaftlichgen Prozess führt.
 
Nicht mehr und nicht weniger.
🙄

Richtig, dass halte ich auch für Unklug. Man sollte immer versuchen vorher einen Weg zu finden.

Aber das setzt natürlich Entgegenkommen von beiden Seiten voraus.

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von dudje


Werde sogar noch eine höhere Wertinderung einklagen, da der Gutachter den defekten Schlossträger noch garnicht in seiner Berechnung berücksichtigt hatte. Ist erst bei der Reparatur aufgefallen.
Wie jetzt???
Du willst für einen reparierten Schlossträger mehr Wertminderung von der Verischerung erhalten?

Ja natürlich. So hab ich einen wesentlich höheren Schaden. Es ist schliesslich ein Unterschied, ob nur eine Stoßstange und Scheinwerfer getauscht wird oder noch der Schlossträger. Das stellt einen wesentlich größeren Unfallschaden dar. Wie soll ich das einem zukünftigen Käufer erklären bzw. wie hört sich das an? Ich hatte einen kleinen unbedeutenden Unfall aber es wurde der ganze Vorderbau ersetzt.

MfG

Edit: Werde natürlich den Gutachter ein neues Gutachten erstellen lassen und nicht selbst einen Betrag ansetzen. Aber der wird mit Sicherheit höher ausfallen.

Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Na, und wen fragt die Versicherung, bevor sie eine Ablehnung schreibt?
 
Na, kommt jemand drauf???
 
Richtiiiiiiiiich.
 
3 SV 3 Meinungen.
 
😁😁😁

Ja, Problem ist nur, dass die so manches mal meinen, Ihrem "Frager" einen Gefallen zu tun, wenn Sie die Wertminderung" ablehnen"

So ist das Hafi, bei machen Sashverständigen von der Versicherung hat man den Eindruck Sie sind Herr Allianz oder Herr HUK oder Herr DEVK oder Herr ...........persönlich.

Da wird nicht mit dem SV gesprochen, der das Gutachten erstellt hat, da wird ganz generös gesprochen "ist für mich nicht nachvollziebar"

Aber wenn das Ding dann gegen die Wand fährt, dann hört man komischerweise nix mehr von diesen Experten........

Und eines ist ja wohl auch klar.

Vor Gericht schenkt man diesen vorher gefragten Sachverständigen keinerlei Beachtung.

Nicht einmal als sachverständiger Zeuge. 

So ist das in der Praxis.

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Ja, Problem ist nur, dass die so manches mal meinen, Ihrem "Frager" einen Gefallen zu tun, wenn Sie die Wertminderung" ablehnen"

Tja, wieso hab ich nur ab und zu den Eindruck, dass andere ihrem Auftraggeber auch gelegentlich einen Gefallen tun?

Machen wir uns doch nix vor:
Niemad kann eine Wertminderung berechnen. "Wir" nicht und "Ihr" auch nicht. Und darum ist eben die Schätzung des selbständigen SV genauso gut oder schlecht, wie die des von uns befragten.

So ist es nämlich.

Zitat:

Aber wenn das Ding dann gegen die Wand fährt, dann hört man komischerweise nix mehr von diesen Experten........

Ich hab in all den Jahren aber von den "freien" SV auch nie mehr was gehört, wenn ihr Gutachten bei Gericcht kassiert wurde. Das liegt wohl einfach in der Natur der Sache.

Zitat:

Vor Gericht schenkt man diesen vorher gefragten Sachverständigen keinerlei Beachtung.
Nicht einmal als sachverständiger Zeuge. 

Da, mein lieber Delle, vertust Du Dich aber.

Das ist einfach prozessual zu erklären:

Der Kläger muss seinen Anspruch beweisen. Dazu kann er -wenn das schriftliche Gutachten nicht ausreicht- auch den SV als sachverständigen Zeugen benennen.

Der Beklagte muss primär nur qualifiziert bestreiten.
Und was meinst Du, woher die Anwälte der Versicherer ihre Informationen bekommen, wenn sie eine Klageerwiderung schreiben?
Na klar: die schreiben ggf. das, was wir ihnen an die Hand geben. Und das ist eben (auch) das, was die von uns befragten SV schreiben.

So ist das in der Praxis.
😉
Gruß

Hafi

Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von Hafi545

Tja, wieso hab ich nur ab und zu den Eindruck, dass andere ihrem Auftraggeber auch gelegentlich einen Gefallen tun?
 
Machen wir uns doch nix vor:
Niemad kann eine Wertminderung berechnen. "Wir" nicht und "Ihr" auch nicht. Und darum ist eben die Schätzung des selbständigen SV genauso gut oder schlecht, wie die des von uns befragten.
 
So ist es nämlich.

Das man die Wertminderung nicht "berechnen" kann, habe ich ja wohl schon des öfteren hier ausführlich dargestellt oder nicht.......😕

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Aber wenn das Ding dann gegen die Wand fährt, dann hört man komischerweise nix mehr von diesen Experten........

Ich hab in all den Jahren aber von den "freien" SV auch nie mehr was gehört, wenn ihr Gutachten bei Gericcht kassiert wurde. Das liegt wohl einfach in der Natur der Sache.

Da haben wir dann wohl unterschiedliche Informationsquellen. Wenn das Gutachten zur Wertminderung vor Gericht "kassiert" wurde, dann nur, wenn ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger dieses erschüttert hat.

Du wirst hier nicht ernsthaft behaupten, dass dies regelmäßig passiert und Standard ist.............

Never Hafi, nie und nimmer, darauf verwette ich meinen Arsch............

Und du weist ganz genau, dass dies auch so und nicht anders ist.

Du pokerst hier nur hoch, hast aber kein Ass im Ärmel,

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Vor Gericht schenkt man diesen vorher gefragten Sachverständigen keinerlei Beachtung.


Nicht einmal als sachverständiger Zeuge. 
Da, mein lieber Delle, vertust Du Dich aber.
Das ist einfach prozessual zu erklären:
 
Der Kläger muss seinen Anspruch beweisen. Dazu kann er -wenn das schriftliche Gutachten nicht ausreicht- auch den SV als sachverständigen Zeugen benennen.
 
Der Beklagte muss primär nur qualifiziert bestreiten.
Und was meinst Du, woher die Anwälte der Versicherer ihre Informationen bekommen, wenn sie eine Klageerwiderung schreiben?
Na klar: die schreiben ggf. das, was wir ihnen an die Hand geben. Und das ist eben (auch) das, was die von uns befragten SV schreiben.
 
So ist das in der Praxis.
😉

Die Schreiben und die Praxis sehen so aus:

wird bestritten weil Auto 5 Jahre alt und  100.000 Km gelaufen.......blablabla......

Beweis: Sachverständigen Gutachten.

Genau das, was die von euch befragten Sachvertständigen so schreiben, wenn Sie denn überhaupt etwas schreiben und wenn, dann siehe oben.

Geladen wird von diesen Männecken keiner, aber der Sachverständige, der das Gutachten erstellt hat schon......😁

Wetten das?

Hafi, ja meist du ernsthaft, dass ich solche "Klagerwiederungen" noch nie gelesen habe? 

Glaubst du ersthaft, dass ich deren Larifari Inhalt nicht nicht kenne?

Glaubst du weiterhin im Ernst, dass ich nicht weis, was da für Orgelpfeifen* (Rechtsanwälte) auf der Beklagtenseite sitzen, die 5 Minuten von dem Termin noch die Bildzeitung lesen, anstatt sich mit dem vor 3 Stunden übermittelten Mandat zu beschäftigen, weil dem Inhaber der Kanzlei Dr. jur. Krösus Steinreich die ganze Kacke zu lächerlich ist und der lieber mit Kommerzienrat Dr. Flackopf Golf spielen geht?

Wollen wir hier weiter von der Praxis sprechen in solchen Fällen ?

Und der Mandatsvergabe der Versicherer an solche "Anwaltsfabriken"

Nur zu, ich bin dabei ..................😎

Prozesse zum merkantilen Minderwert werden von den Versicherern regelmäßig verloren. 

Das mag in anderen Sparten nicht so sein, aber in dieser Materie kenne ich mich aus und ich weis das dies so ist. 

Glaub es nicht und behaupte meintewegen das Gegenteil. Ich weis das hier einfach besser wie du.

Mag der Leser sich hier sein Urteil aufgrund der vorgebrachten Argumente bilden.

Ich kann nur sagen, dass ein Prozess mit meinem ermittelten merkantilen Minderwert noch nie verloren wurde.

Und das würde auch so sein, wenn dein Arbeitgeber mir gegenüber stehen würde.

Ganz sicher.

können wir gern mal testen............

Dafür stehe ich mit meinem Namen

Claus Hipp
alias Delle

* die man gerade mal wissen dass ein Auto 4 Räder hat und denen der Ausgang des Prozess aber sowas von Latte ist.........

Nabend,

da hab ich ja einen Volltreffer gelandet.
Also: nächste Runde. D O N G!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Das man die Wertminderung nicht "berechnen" kann, habe ich ja wohl schon des öfteren hier ausführlich dargestellt oder nicht.......😕

Genau das habe ich geschrieben. Guckst Du nochmal.

Zitat:

Da haben wir dann wohl unterschiedliche Informationsquellen. Wenn das Gutachten zur Wertminderung vor Gericht "kassiert" wurde, dann nur, wenn ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger dieses erschüttert hat.

Du wirst hier nicht ernsthaft behaupten, dass dies regelmäßig passiert und Standard ist.............

Nein, das passiert nicht regelmäßig, weil in den meisten Fällen, in denen über 100 EUR Wertminderung mehr oder weniger gestritten wird, eben kein Prozess geführt wird.

Warum? Siehe oben! Das geht aus wie´s Hornbergerschießen. Und ein guter Anwalt weiß das ebenso wie ein guter Sachbearbeiter. Darum vergleicht man sich eben außergerichtlich. Prozesse gibt es, wenn einer auf stur stellt. Darum ging es hier.

Zitat:

Never Hafi, nie und nimmer, darauf verwette ich meinen Arsch............

Vorsicht: weg ist weg... 😁

Zitat:

Die Schreiben und die Praxis sehen so aus:

wird bestritten weil Auto 5 Jahre alt und  100.000 Km gelaufen.......blablabla......

Beweis: Sachverständigen Gutachten.

Falsch. SV-Gutachten wird allenfalls unter Verwahrung gegen die Beweislast angeboten.

Nochmal: der Kläger muss Beweis anbieten. Und das kann er eben nur über ein gerichtliches Gutachten. Alles andere ist Parteivortrag. Und damit für die Füße.

Zitat:

Geladen wird von diesen Männecken keiner, aber der Sachverständige, der das Gutachten erstellt hat schon......😁

Richtig. Siehe oben. Das hat nichts mit der Qualität des Vortrags zu tun, sondern mit der Beweislast im Zivilprozess.

Zitat:

Wetten das?

Nein. Das wäre unfair. 🙂😁

Zitat:

Hafi, ja meist du ernsthaft, dass ich solche "Klagerwiederungen" noch nie gelesen habe? 
Glaubst du ersthaft, dass ich deren Larifari Inhalt nicht nicht kenne?

Dass Du die schon gelesen hast, glaub ich. Vielleicht nicht so viele wie ich. Aber da will ich nicht kleinlich sein. 😉

Zitat:

Glaubst du weiterhin im Ernst, dass ich nicht weis, was da für Orgelpfeifen* (Rechtsanwälte) auf der Beklagtenseite sitzen, die 5 Minuten von dem Termin noch die Bildzeitung lesen, anstatt sich mit dem vor 3 Stunden übermittelten Mandat zu beschäftigen, weil dem Inhaber der Kanzlei Dr. jur. Krösus Steinreich die ganze Kacke zu lächerlich ist und der lieber mit Kommerzienrat Dr. Flackopf Golf spielen geht?

Sei mir bitte nicht böse. Ich schätze Deinen Sachverstand. Aber das ist der klischeehafteste Vorurteilsscheiß, den ich von Dir jemals gelesen habe.

Da wiederum weiß ich, dass Du es besser weißt.

Zitat:

Prozesse zum merkantilen Minderwert werden von den Versicherern regelmäßig verloren. 

Das mag in anderen Sparten nicht so sein, aber in dieser Materie kenne ich mich aus und ich weis das dies so ist. 

Glaub es nicht und behaupte meintewegen das Gegenteil. Ich weis das hier einfach besser wie du.

Das mag für Deine persönliche Erfahrung und Dein AG richtig sein. Weiß ich nicht.

Was ich mir ungefähr vorstellen kann, ist die absolute Schadenstückzahl an denen wir beide im Vergleich beteiligt sind.

Das genügt mir. Rein statistisch. 😁

Schöne Grüße
Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Zitat vom guten Delle:
Die Schreiben und die Praxis sehen so aus:

wird bestritten weil Auto 5 Jahre alt und  100.000 Km gelaufen.......blablabla......

Beweis: Sachverständigen Gutachten.

Falsch. SV-Gutachten wird allenfalls unter Verwahrung gegen die Beweislast angeboten.
Nochmal: der Kläger muss Beweis anbieten. Und das kann er eben nur über ein gerichtliches Gutachten. Alles andere ist Parteivortrag. Und damit für die Füße.

Warum das Angeboten wird ist doch völlig Latte.........🙄

Und der Kläger hat den qualifizierten Beweis angeboten, mit dem SV Gutachten......😁
Nur der Beweis wird zunächst einmal bestritten, nichts anderes passiert in solchen Fällen.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Zitat von schlauen Delle:
Geladen wird von diesen Männecken keiner, aber der Sachverständige, der das Gutachten erstellt hat schon......😁

Richtig. Siehe oben. Das hat nichts mit der Qualität des Vortrags zu tun, sondern mit der Beweislast im Zivilprozess.

Aha.......dann ist das Gutachten des SV sicher "Beweislastiger"....😁, wie der Vortrag der Beklagten, sonst würde das Gericht die Qualtität des Vortrages der Beklagten ganz sicher anders würdigen....😎

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Zitat vom lieben Delle :
Hafi, ja meist du ernsthaft, dass ich solche "Klagerwiederungen" noch nie gelesen habe? 
Glaubst du ersthaft, dass ich deren Larifari Inhalt nicht nicht kenne?

Dass Du die schon gelesen hast, glaub ich. Vielleicht nicht so viele wie ich. Aber da will ich nicht kleinlich sein. 😉

Da kann mal mal sehen, wie oft ihr die armen Anspruchsteller um Ihr gutes Recht bringen wollt.....du solltest dich mal schämen hier..........🙁

😁

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545
Sei mir bitte nicht böse. Ich schätze Deinen Sachverstand. Aber das ist der klischeehafteste Vorurteilsscheiß, den ich von Dir jemals gelesen habe.
 
Ich weis, die Warheit ist manchmal hart und unbequem, trage es aber trotzdem mit Fassung, bitte..........🙂

Zitat:

Zitat vom verbraucherschützenden Delle:
Prozesse zum merkantilen Minderwert werden von den Versicherern regelmäßig verloren. 

Das mag in anderen Sparten nicht so sein, aber in dieser Materie kenne ich mich aus und ich weis das dies so ist. 

Glaub es nicht und behaupte meintewegen das Gegenteil. Ich weis das hier einfach besser wie du.

Das mag für Deine persönliche Erfahrung und Dein AG richtig sein. Weiß ich nicht.
Was ich mir ungefähr vorstellen kann, ist die absolute Schadenstückzahl an denen wir beide im Vergleich beteiligt sind.
Das genügt mir. Rein statistisch. 😁

Sag ich doch, du bist ein Schlimmling........🙁

Aber erzähl mir jetzt bitte nicht, dass deine Statistiken bestätigen, dass Ihr die Mehrzahl der Prozesse zum merkantilen Minderwert gewinnt.

Sei mir bitte nicht böse, ich schätze deinen Sachverstand, aber dass sind Räuberpistolen.

Und ja, das ist nicht nur für mein AG Bezirk richtig, auch die angrenzenden AG Bezirke verteten diese Rechtsaufassung. Was will man (ich) mehr ?.............😎

Was interessieren mich geschönte Statisiken, die Toten werden nach der Schlacht gezählt........😉

Gruß

Delle

@Delle
Irgendwie ist der letzte Beitrag etwas unübersichtlich.
Gruß
Frank, der vor lauter Zitatstrichen den Überblick verliert.

Ja, finde ich auch.........🙁

Aber ich kann`s halt nicht besser........😉

Gruß

Delle

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