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Versicherung akzeptiert merkantile Wertminderung nicht - Klage einreichen?

Themenstarteram 18. Februar 2010 um 11:11

Hallo Leute,

kurz zu meinem Fall:

- Parkschaden an meinem Fahrzeug (Fahrertür eingedellt). Schuldfrage eindeutig beim Unfallgegner.

- Fahrzeug: Golf IV TDI Pacific 74 KW EZ 09/2003

- Unfallereignis: 12/2009

- Laufleistung Unfallzeitpunkt: 126.000 KM

- KfZ-Wert laut Gutachter: 6.500 €

- Anwalt eingeschaltet

Habe die Schadenssumme fiktiv abrechnen lassen und Geld auch bereits erhalten. Fahrzeug wurde repariert.

Die Versicherung akzeptiert nun aber die vom Gutachter eingebrachte merkantile Wertminderung i.H.v. 300 € nicht. Sie möchte auch nach 2 maliger Aufforderung durch meinen Anwalt 0 Euro zahlen.

Was meint Ihr, soll ich Klage einreichen?

Es geht mir nicht unbedingt ums Geld. Es nervt mich aber, daß Versicherungen IMMER meinen, irgendwelche Kürzungen vornnehmen zu müssen.

Wie stehen die Chancen?

Vielen Dank für Eure Meinungen.

 

Beste Antwort im Thema

...und die RS behält in der Regel eine Selbstbeteiligung ein, die im vorliegenden Fall 50% der Klagesumme ausmachen würde.

 

Bei einem Vertrag ohne SB führt ein solcher Prozess auch gerne mal zur Kündigung.

Dann lasst nächstes Jahr mal was wirklich Wichtiges passieren (Jobverlust oder ähnliches) und es ist keine RS mehr da.

 

Leute, lasst doch mal die Kirche im Dorf:

 

Genau wie die überwiegende Anzahl der Poster und der RA sehen ich es auch: ein solcher Prozess ist Unsinn.

Es handelt sich hier  keinesfalls um einen völlig unstreitigen Anspruch, den die Versicherung dem TE hier streitig macht.

Es entspricht noch immer der herrschenden Rechtsprechung, dass der Anspruch auf Ersatz der Wertminderung verschiedene Voraussetzungen erfüllen müss. Dazu gehört nun mal das Alter und die Laufleistung sowie Art und Umfang der Beschädigung.

 

Die üblicherweise herangezogenen Parameter erfüllt der Schaden am Wagen des TE nicht.

Ob ein Richter sich die Mühe macht, hier einen Ausnahmefall anzunehmen diesen im Detail zu prüfen, erscheint bei dieser Schadenhöhe mehr als zweifelhaft.

 

Nur weil ein SV eine Wertminderung ins Gutachten schreibt, ist sie noch lange nicht entstanden. Die können sich nämlich auch irren (auch wenn sie das ungern zugeben...)

 

Ergo: Froh sein, dass der Schaden reguliert ist und fertig.

 

Hafi

 

 

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am 5. März 2010 um 21:17

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Ja, finde ich auch.........:(

Aber ich kann`s halt nicht besser........;)

Gruß

Delle

Ach so, das auch nicht. :D

Gruß

Frank, der jetzt woanders chatten geht.

@Delle,

@Hafi545,

 

einfach herrlich dieser unterhaltsame Dialog, und die befreiende Wirkung bei euch kann nun nicht mehr bestritten werden. :)

 

So ist das halt wenn zwei wissen von was sie reden, der eine hat Recht und der andere nicht Unrecht.

 

Grüße

Beukeod

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

So ist das halt wenn zwei wissen von was sie reden, der eine hat Recht und der andere nicht Unrecht.

 

Grüße

Beukeod

Typisch Jurist...........:D

 

Frage: an den Juristen: Wer hat Recht?

 

Antwort des Juristen: Es kommt immer darauf an........

 

Gruß

 

Delle :D

oder

 

...grundsätzlich ist das so - aber... (lass mich Geld verdienen) ...es ist zu bedenken...

hmmmmm.......komisch, fast so wie bei KFZ Sachverständigen............:D

 

Gruß

 

Delle

am 6. März 2010 um 13:48

Ja aber,...:D

Gruß

Frank, der das Wort "aber" aus seinem Wortschatz gestrichen hat. Pech für Juristen und SV. ;)

Wie schön! Ein Chat!

 

Sorry Jungs, aber ich wollte auch mal.:D

 

Schönes WE

Hafi

Joh........dir auch...............:D

 

Gruß vom eingeschneiten.....:mad:

 

Delle

Themenstarteram 18. März 2010 um 16:18

So Leute,

es gibt Neuigkeiten, und zwar gute Neuigkeiten.

Also, mein Anwalt war ja nicht erfolgreich bzgl. der Einforderung der merkantilen Wertminderung i.H.v. 300 Euro. Ebenso wenig mit der Einforderung der 17", also 150 Euro.

Daraufhin wurde das Mandat beendet.

Nun habe ich vergangene Woche die Versicherung selbst angeschrieben mit der Drohung, dass wenn sich der komplette Betrag (300 Euro) nicht bis zum 18.03. auf meinem Girokonto befindet, ich diesen Fall der Öffentlichkeit zugänglich machen werde.

Ich komme heute von der Arbeit (18.03.) und schaue in den Briefkasten. Was finde ich?

Ein Schreiben der Versicherung.

Ich denke schon: oh, oh, oh...Unterlassungsklage ...

Aber nein, ich finde ein freundliches Schreiben, begleitet von einem Verrechnungsscheck ...

... und zwar i.H.v. 300,- Euro ...

Krass, oder?

Bin jetzt echt froh, dass ich nicht so schnell aufgegeben habe ...

Hätte Anwalt werden sollen ;-)

Nun gib mal nicht so an hier...........:eek:

 

Das liegt daran, dass dein Schadenssachbearbeiter hier meine Beiträge gelesen hat und danach Fracksausen bekommen hat.......:cool:

 

Gruß

 

 

:D Delle :D

 

 

einfach nur Herrlich, schade, dass ich Hafi`s Gesicht nicht sehen kann, wenn er die neuen Infomationen hier liest............:D

Themenstarteram 18. März 2010 um 16:35

Ich find´s auch herrlich. V.a. weil es mir hier ums Prinzip ging.

Aber dass das so super funktioniert, hatte ich auch nicht unbedingt erwartet.

Kann also nur den Tipp geben, hartnäckig zu bleiben.

Das ist jetzt echt teuer für die geworden. Tür, Anwalt, Gutachter, Wertminderung, Nutzungsausfall und Auslagen.

Aber warum soll man sein gutes Recht nicht auch nutzen?

Mit Deiner Drohung hast Du sicher nicht viel Eindruck gemacht. Mit solchen Briefen kann man in jeder Schadenabteilung den Keller tapezieren.

Es gilt halt die alte Weisheit: "Zahlen schafft Frieden." :D

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Mit Deiner Drohung hast Du sicher nicht viel Eindruck gemacht. Mit solchen Briefen kann man in jeder Schadenabteilung den Keller tapezieren.

Es gilt halt die alte Weisheit: "Zahlen schafft Frieden." :D

:D

Themenstarteram 22. März 2010 um 20:58

Wenigsten Delle ist auf meiner Seite ;-)

Finde, habe mich gut geschlagen !!

Kohle is schon auf´m Konto :o

 

--- CLOSED ---

am 22. März 2010 um 21:58

Auch bei mir gibts Neuigkeiten. Die Versicherung hat nun auch bei mir bezahlt. Habe es allerdings bei der Forderung aus dem Gutachten belassen.

MfG

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