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Versicherung akzeptiert merkantile Wertminderung nicht - Klage einreichen?

Themenstarteram 18. Februar 2010 um 11:11

Hallo Leute,

kurz zu meinem Fall:

- Parkschaden an meinem Fahrzeug (Fahrertür eingedellt). Schuldfrage eindeutig beim Unfallgegner.

- Fahrzeug: Golf IV TDI Pacific 74 KW EZ 09/2003

- Unfallereignis: 12/2009

- Laufleistung Unfallzeitpunkt: 126.000 KM

- KfZ-Wert laut Gutachter: 6.500 €

- Anwalt eingeschaltet

Habe die Schadenssumme fiktiv abrechnen lassen und Geld auch bereits erhalten. Fahrzeug wurde repariert.

Die Versicherung akzeptiert nun aber die vom Gutachter eingebrachte merkantile Wertminderung i.H.v. 300 € nicht. Sie möchte auch nach 2 maliger Aufforderung durch meinen Anwalt 0 Euro zahlen.

Was meint Ihr, soll ich Klage einreichen?

Es geht mir nicht unbedingt ums Geld. Es nervt mich aber, daß Versicherungen IMMER meinen, irgendwelche Kürzungen vornnehmen zu müssen.

Wie stehen die Chancen?

Vielen Dank für Eure Meinungen.

 

Beste Antwort im Thema

...und die RS behält in der Regel eine Selbstbeteiligung ein, die im vorliegenden Fall 50% der Klagesumme ausmachen würde.

 

Bei einem Vertrag ohne SB führt ein solcher Prozess auch gerne mal zur Kündigung.

Dann lasst nächstes Jahr mal was wirklich Wichtiges passieren (Jobverlust oder ähnliches) und es ist keine RS mehr da.

 

Leute, lasst doch mal die Kirche im Dorf:

 

Genau wie die überwiegende Anzahl der Poster und der RA sehen ich es auch: ein solcher Prozess ist Unsinn.

Es handelt sich hier  keinesfalls um einen völlig unstreitigen Anspruch, den die Versicherung dem TE hier streitig macht.

Es entspricht noch immer der herrschenden Rechtsprechung, dass der Anspruch auf Ersatz der Wertminderung verschiedene Voraussetzungen erfüllen müss. Dazu gehört nun mal das Alter und die Laufleistung sowie Art und Umfang der Beschädigung.

 

Die üblicherweise herangezogenen Parameter erfüllt der Schaden am Wagen des TE nicht.

Ob ein Richter sich die Mühe macht, hier einen Ausnahmefall anzunehmen diesen im Detail zu prüfen, erscheint bei dieser Schadenhöhe mehr als zweifelhaft.

 

Nur weil ein SV eine Wertminderung ins Gutachten schreibt, ist sie noch lange nicht entstanden. Die können sich nämlich auch irren (auch wenn sie das ungern zugeben...)

 

Ergo: Froh sein, dass der Schaden reguliert ist und fertig.

 

Hafi

 

 

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Tipp:

Bei allen Unfällen in unserer Familie wo wir Geschädigte waren: Nach dem Unfall mit der gegnerischen Versicherung abklären ob die ein Gutachen wollen oder ob man den Schaden auch so regelt. Dann bei Bedarf ein Gutachten machen lassen (zahlt die Versicherung des Unfallgegners) und direkt im Anschluss kannst du den Schaden reparieren lassen.

lg

am 18. Februar 2010 um 15:55

Zitat:

wird der eingeschaltete Anwalt qualifiziert Auskunft geben können - hierfür wird er bezahlt.

Und zwar vom Mandaten.

Aber du hast ja offensichtlich einen ordentlichen RA erwischt, der auf Kleinhonorare für aussichtslose Fälle verzichten kann.

 

Zitat:

Aber du hast ja offensichtlich einen ordentlichen RA erwischt, der auf Kleinhonorare für aussichtslose Fälle verzichten kann.

Oder er hat einfach nur eine gute Rechtsschutzversicherung die ihn gut berät...

Wenn ich das Problem hätte: Ab zur Rechtsschutzversicherung und wenn die ihr OK gibt, ab zum Gericht.

(Meine RS zum Beispiel deckt so ziemlich alles ab (Verkehrsrecht, Privatrecht usw.))

lg Thomas

...und die RS behält in der Regel eine Selbstbeteiligung ein, die im vorliegenden Fall 50% der Klagesumme ausmachen würde.

 

Bei einem Vertrag ohne SB führt ein solcher Prozess auch gerne mal zur Kündigung.

Dann lasst nächstes Jahr mal was wirklich Wichtiges passieren (Jobverlust oder ähnliches) und es ist keine RS mehr da.

 

Leute, lasst doch mal die Kirche im Dorf:

 

Genau wie die überwiegende Anzahl der Poster und der RA sehen ich es auch: ein solcher Prozess ist Unsinn.

Es handelt sich hier  keinesfalls um einen völlig unstreitigen Anspruch, den die Versicherung dem TE hier streitig macht.

Es entspricht noch immer der herrschenden Rechtsprechung, dass der Anspruch auf Ersatz der Wertminderung verschiedene Voraussetzungen erfüllen müss. Dazu gehört nun mal das Alter und die Laufleistung sowie Art und Umfang der Beschädigung.

 

Die üblicherweise herangezogenen Parameter erfüllt der Schaden am Wagen des TE nicht.

Ob ein Richter sich die Mühe macht, hier einen Ausnahmefall anzunehmen diesen im Detail zu prüfen, erscheint bei dieser Schadenhöhe mehr als zweifelhaft.

 

Nur weil ein SV eine Wertminderung ins Gutachten schreibt, ist sie noch lange nicht entstanden. Die können sich nämlich auch irren (auch wenn sie das ungern zugeben...)

 

Ergo: Froh sein, dass der Schaden reguliert ist und fertig.

 

Hafi

 

 

am 19. Februar 2010 um 4:59

Zitat:

Original geschrieben von heltino

Zitat:

Original geschrieben von Marketing100

Hätte ja sein können, daß ein paar Leute schon ähnliche Erlebnisse hatten und einen Tipp hätten geben können.

Aber ich lese hier eher heraus: Lass es!

Ist vielleicht auch besser. Ärgern tut es mich trotzdem.

Aber Euch nochmals danke für die Antworten.

naja....300euro....sicherlich kein betrag den man mal eben wegwirft....aber für ne klage eher zu niedrig.

wäre mir persönlich das ganze theater nicht wert.

zudem kostet das verfahren ja mehr als 300euro ;)

Was kostet denn so ein Verfahren? Ich frage, weil ich so wie es aussieht auch ein Verfahren zusteuere, (siehe meine Frage vom 20.10.09) weil der Sachbearbeiter immer wieder Ausreden findet. Mal braucht er eine Unfallskizze (obwohl die Unfallakte vorliegt), mal ist er im Rückstau usw.

Zitat:

Original geschrieben von rauf19

 

Was kostet denn so ein Verfahren?

Ich frage mich wirklich, wozu sich einige hier die Mühe machen und eine FAQ-Versicherungen anlegen, wenn diese konsequent ignoriert wird:mad:

 

Ist ja auch viel bequemer so, sich alles vorkauen zu lassen, anstatt sich selbst für eine Minute hinzusetzen und nachzusehen:

http://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html#Q2552338

Hallo,

das mit der Wertminderung bei älteren Fahrzeugen führt immer wieder zu Streitigkeiten.

Früher ist man davon ausgegangen das Autos mit 6 Jahre und über 100.000 km Laufleistung das zeitliche gesegnet haben und deshalb auch kein merkantiler Minderwert ansetzbar ist.

Heute halten aber die Fahrzeuge dank besserer Verarbeitung und Korrosionsschutzmaßnahmen deutlich länger als 6 Jahre.

Es kann auch ein Fahrzeug mit 8 Jahren und 140.000 km Laufleistung einen Minderwert bekommen.

Allerdings ist dieser dann niedriger anzusetzen als wie bei einem neueren Fahrzeug.

Es kommt aber auch auf den allgemeinzustand sowie wie bereits erwähnt auf die Marktlage des Fahrzeuges an.

Und es ist zu berücksichtigen in wie weit die Reparatur erfolgt.

Beim Austausch eines Stossfängers ist die Wertminderung des Fahrzeuges deutlich geringer als wie wenn man ein neues Seitenteil einbaut.

Je mehr man in die Struktur der Karosserie eingreift umso höher ist die Wertminderung anzusetzen.

Wende dich doch an den Sachverständigen der dir das Gutachten erstellt hat.

Meist reicht ein schöner formulierter Brief aus in dem er vom Rechtsanwalt gebrauch macht um die merkantile Wertminderung zu erhalten.

Weiter würde ich aber auch nicht mehr gehen denn alles andere macht meiner Meinung nach nicht wirklich Sinn.

Zudem wurde auch fiktiv abgerechnet so dass ja keine Reparatur an deinem Fahrzeug erfolgte.

Und mit einer gebrauchten Türe ist ja der Schaden somit wieder behoben.

Das Geld hast Du hierfür bereits ausbezahlt bekommen.

Themenstarteram 1. März 2010 um 11:05

Also, mein Anwalt hat nun ein Angebot gemacht in 1/2 Höhe,

sprich 150 Euro inkl. Fristsetzung.

Mal sehen, ob die Versicherung darauf eingeht.

Werde es Euch dann wissen lassen.

Grüße

am 4. März 2010 um 13:10

Servus,

habe gerade den gleichen Ärger mit der gegnerischen Versicherung.

Es geht um einen Jetta 1.9 TDI, BJ. 12.05, 110tkm.

Der Gutachter hat einen Wertverlust von 150€ ermittelt. Die Versicherung will nicht zahlen. Gleiche Begründung wie hier schon aufgeführt. Fahrzeug zu alt und zu viele km.

Sehe das aber nicht wirklich ein. Bei dem Fahrzeug wurde ein Schaden von knapp 2000€ festgestellt. Schlossträger, Scheinwerfer, Frontschürze und Kleinteile wurden ersetzt.

Ich finde schon, dass das eine erhebliche Beschädigung ist, die auch einen Wertverlust rechtfertigt. Finde sogar die angesetzte Höhe des Gutachters zu gering und 300€ für eine Tür recht viel.

Auf drohen mit dem Rechtsanwalt bot die Versicherung 100€ an.

Ich bin jetzt aber auch noch am überlegen, ob ich nicht stur bleibe und die Sache einen Anwalt regeln lasse. Der Gutachter meint der Wertverlust wäre bei diesem Fahrzeug unstreitig und ich solle sofort zum Anwalt gehen. Wollte aber weitere Kosten für die Versicherung vermeiden. Wenn die sich jetzt aber so anstellen werde ich wahrscheinich doch den Anwalt einschalten.

MfG

Themenstarteram 4. März 2010 um 14:56

OK. Du hast natürlich das Problem, daß Dein Gutachter schon "nur" 150 € Wertminderung ermittelt hat. Die Versicherung hat Dir 100 € angeboten.

Dann wäre der Streitwert lediglich noch 50 €.

Also, dafür lohnt ein Gerichtsverfahren wirklich nicht. Du wirst hier auch keinen Anwalt finden, der Dich vertritt.

Bei meinen 300 € wird das - ehrlich gesagt - schon eng mit einem Anwalt, da diese das Honorar nach dem Streitwert ermitteln.

Würde mich mit den 100 € zufrieden geben. Wobei Dein Auto natürlich noch neuer ist. Hat der Gutachter wohl etwas niedrig geschätzt.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von dudje

 

Der Gutachter hat einen Wertverlust von 150€ ermittelt.

 

Sehe das aber nicht wirklich ein. Bei dem Fahrzeug wurde ein Schaden von knapp 2000€ festgestellt.

 

Ich finde schon, dass das eine erhebliche Beschädigung ist, die auch einen Wertverlust rechtfertigt. 

 

Auf drohen mit dem Rechtsanwalt bot die Versicherung 100€ an.

Ich bin jetzt aber auch noch am überlegen, ob ich nicht stur bleibe und die Sache einen Anwalt regeln lasse.

Ja, das ist doch mal wieder traumhaft.

Der SV sagt 150 EUR (und dürfte sicher ganz genau wissen, dass diese Position von "unstreitig" so weit entfernt ist, wie ein

92er Polo vom Porsche GT 3 RS.)

 

Und Du meinst, dass die Versicherung nicht korrekt abrechnet, weil Du der Meinung bist, dass es ruhig ein wenig mehr sein darf.

Alle Hochachtung! Das nenn ich mal selbstbewusst.

 

In der Situation ein wirklich entgegenkommendes Angebot abzulehnen, ist allerdings, vorsichtig ausgedrückt, ganz unclever.

 

Es gibt viele Akten, in denen sich in dieser Situation ein Schreiben findet, welches sich ungefähr so liest:

 

"...nehmen wir mit Bedauern zur Kenntnis, dass unser im Erledigungsinteresse unterbreitetes Angebot nicht angenommen wurde.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir die Position jetzt außergerichtlich als erledigt betrachten und es bei unserer bisherigen Ablehnung verbleibt."

 

 

Aber das muss natürlich jeder selbst abwägen.

 

Hafi

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Es gibt viele Akten, in denen sich in dieser Situation ein Schreiben findet, welches sich ungefähr so liest:

 

"...nehmen wir mit Bedauern zur Kenntnis, dass unser im Erledigungsinteresse unterbreitetes Angebot nicht angenommen wurde.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir die Position jetzt außergerichtlich als erledigt betrachten und es bei unserer bisherigen Ablehnung verbleibt."

oder das Antwortschreiben das sich dan so oder ähnich liest:

 

Liebe Versicherung,

 

und hier wird mit genau so großem Bedauern zur Kenntnis genommen, dass Sie (mal wieder) die Aufassung verteten, die im Gutachten dokumentierten  Schadenersatzpositionen anzuzweifeln, weil Sie es einfach mal so für richtig halten. 

 

Sicherlich wird es auch in Ihrem Interesse liegen, dass solche Fragen durch juristische  Würdigung geklärt werden.

 

Freundliche Grüße

 

:D

Jo. Dann mal los.:cool:

und weil es so gut zum Thema passt und nicht OT oder gar Chatten ist.......:D

 

Meine Damen und Herren,

 

so sieht das dann aus, wenn es Ernst wird.........:cool:

 

Ist gerade hereingekommen, Kostenvorschuß liegt in Höhe der Wertminderung.

 

Ich muss aber erst mal schauen hier.........:D

 

Gruß

 

Delle

 

 

:):D:)

 

ps: manchmal liebe ich diesen Job schon.........:cool:

 

 

Tja, da muss der Kläger eben erstmal Geld in die Hand nehmen. Denn den Vorschuss zahlt ja er.

Selbst mit RS lohnt es sich dann schon ganz flott nicht mehr.

Aber warum nicht, wenn es ihm ums Prinzip geht?

:D

 

 

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