Versicherung ändert einseitig Vertragsbedingungen

Hallo zusammen ! Folgendes ist mir passiert .

Ich habe einen Fragebogen von meine KFZ Versicherung bekommen. Ich soll angeben wie viel Kilometer ich fahre, wer fährt, usw.

Ich habe bei Vertragsabschluss angegeben, das jeder ab 23 Jahren fahren darf (ist mir sehr wichtig). Da bis jetzt noch niemand anders den Wagen gefahren hat, konnte ich im Fragebogen keinen anderen Fahrer angeben.

Jetzt hat die Versicherung eigenständig die Police geändert, und ich darf nur noch alleine mit dem Wagen fahren. Ich habe die Mitteilung am 10.6. bekommen rückwirkend zum 1.6. erhalten. Was wäre gewesen wenn in den 10 Tagen jemand anders gefahren wäre, und ein Unfall wäre passiert ?

Ich habe mich sehr geärgert. Ich dachte Vertrag ist Vertrag und beide Seiten müssen sich dran halten.

Darf die Versicherung einfach einseitig den Vertrag ändern ?
Habe ich ein Sonderkündigungrecht ?

Danke für eure Hilfe...

17 Antworten

....der Fragebogen dient lediglich dazu, dass der Versicherer überprüfen kann, ob sich die sog. "weichen" Tarifmerkmale geändert haben. Da der TE keine weiteren Fahrer angegeben hat, hat der Versicherer schlicht den Fahrerkreis auf den TE eingeschränkt, in dem Glauben, ihm was Gutes zu tun.

Ich gehe mal davon aus, dass die Anfrage des TEs hinsichtlich des Beitrags eine Beitragsreduzierung als Antwort kommt....

Sinnvoller als dieser Thread wäre dann gewesen, einfach dem Versicherer zu sagen, dass er bitte den Fahrerkreis so lassen soll wie bisher, was im Übrigen alle Versicherer machen (imZweifel gegen einen Beitragszuschlag)!

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Sinnvoller als dieser Thread wäre dann gewesen, einfach dem Versicherer zu sagen, dass er bitte den Fahrerkreis so lassen soll wie bisher, was im Übrigen alle Versicherer machen (imZweifel gegen einen Beitragszuschlag)!

Einen Zuschlag um alles so zu lassen wie es ist?

So weit sind wir schon?

Mimro meint zum ursprünglichen Beitrag, der bereits einen Zuschlag für den erweiterten Fahrerkreis enthielt, oder eben keinen Rabatt für den eingeschränkten Fahrerkreis.

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