ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherung abschliessen bei Abwrackprämie

Versicherung abschliessen bei Abwrackprämie

Themenstarteram 23. September 2009 um 8:57

Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen zum Abschluss einer Versicherung im Zusammenhang mit der

Abwrackprämie. Irgendwie werde ich aus dem ganzen nicht ganz schlau.

Am 23.10. kann ich meinen neuen Wagen abholen. Damit der Händler den anmelden kann,

muss ich ja vorher eine Versicherung abschliessen, oder? Was gebe ich denn da für ein Zulassungs-

datum an? Ausserdem habe ich den Fahrzeugschein ja noch nicht, daher kenn ich auch die

ganzen Typnummern etc. für den Wagen nicht. Reicht es wenn ich die Sachen aus der Datenbank

raussuche?

Dann noch eine andere Frage: 1 Tag vor Abholung des neuen, gebe ich meinen alten Wagen

beim Händler ab, der den für mich abwrackt. Muss ich mit der Anmeldung des neuen Wagen warten,

bis der alte abgewrackt ist, damit die Prämie nicht in Gefahr ist? Das wäre ja irgendwie nicht so praktisch.

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Ich hab noch nie einen Neuwagen angemeldet und daher

hab ich da keine Ahnung. Und die Sache mit der Abwrackprämie macht es irgendwie komplizierter

für mich....

Beste Antwort im Thema

@TE:

Bist Du sicher, dass eine Online-Versicherung für Dich geeignet ist?

Versteh mich nicht falsch, aber Du machst den Eindruck, nicht sonderlich erfahren in diesem Bereich zu sein.

 

Wenn das so ist, solltest Du Dich vielleicht eher von einem Berater der Gesellschaft Deines Vertrauens über die für die passende Versicherungslösung informieren lassen, als online ein paar Euro zu sparen und viel Zeit vor dem Rechner zu verschwenden, um Informationen und Antworten bei Online-Versicherern zu finden, die Dir ein Mensch, der täglich damit zu tuin hat, in wenigen Minuten beantworten kann.

 

Ist nur ein Tipp...

 

Hafi

 

 

11 weitere Antworten
Ähnliche Themen
11 Antworten
am 23. September 2009 um 9:14

Hi

das sind zwei grundverschiedene Themen die du ansprichst.

Zum einen die Anmeldung.

Ruf bei deiner Kfz Versicherung an, sag denen du möchtest eine eVB für dein neues Fahrzeug haben, diese wird dir dann einen aplhanummerischen Code geben. Wahlweise per Ausdruck, per SMS oder einfach als Notiz für dich selbst. Dein Händler brauch diesen Code, damit er den Wagen anmelden kann. Den Vertrag schließt du durch die Anmeldung selbst. Trotzdem, nach der Anmeldung ab zur Versicherung und den Wagen richtig versichern!

Über deine Abrackprämie wird dann das entsprechende Amt entscheiden ....

Grüße

Themenstarteram 23. September 2009 um 11:48

danke schön...

Brauche ich denn bestimmte Daten, um diese eVB zu bekommen. Was muss ich denn

der Versicherung angeben, damit ich die bekomme?

Gelle0002 hat einiges schon zutreffend erwähnt!

Die eVB-Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von einigen Wochen. Innerhalb dieser Zeit muss das Auto zugelassen werden.

Den Versicherungsvertrag kannst du schon vor der Zulassung abschließen und dann die eVB-Bescheinigung gleich mitnehmen. Die noch fehlenden Daten bekommt die Versicherung von der Zulassungsstelle automatisch mitgeteilt. Du kannst dir diese aber auch vom Händler kurz vorher besorgen (Kopie der Zulassungsbescheinigung II, früher: KfzBrief, enthält alle Angaben).

Diese gibst du dann dem Händler neben einer Vollmacht für die Zulassung und dann noch deine Kontoverbindung (zwingend vorgeschrieben für die Abbuchung der KfzSteuer). Sollten gfls. von einem früheren Fahrzeug noch KfzSteuer-Rückstände bestehen, müssen diese erst bezahlt werden, denn sonst ..... keine Zulassung!

WICHTIG! Soweit mir bekannt ist, muss das alte Fahrzeug v o r der Neuzulassung des neuen PKW abgewrackt werden, d.h. die Bescheinigung muss datumsmäßig v o r der Zulassung liegen.

am 23. September 2009 um 14:12

Zitat:

Original geschrieben von 911westie

 

WICHTIG! Soweit mir bekannt ist, muss das alte Fahrzeug v o r der Neuzulassung des neuen PKW abgewrackt werden, d.h. die Bescheinigung muss datumsmäßig v o r der Zulassung liegen.

Schau doch einfach mal auf der Seite der BaFa nach - dort ist es am genauesten beschrieben und auch die Tel. für Rückfragen hinterlegt.

Ich bin mit dem alten Wagen zur Abholung gefahren und habe 30 min später den Hof mit dem Neuen verlassen.

Ein Tag vorher wurde der Neue Zugelassen und zwei Tage später der alte Wagen vom Händler abgemeldet beim Verwerter. Also kein Thema mit Überschneidung und so.

Die Wagen werden auf den Tag genau Versicherungsmäßig bearbeitet auch bei der Steuerbehörde. Drei Wochen später bekam ich dann das Verwertungsprotukoll für meine Akte.

Auf das Geld vom Staat wird man noch ein paar Wochen warten müssen!

So läuft also der Hase!!

MfG

Themenstarteram 23. September 2009 um 15:01

wenn ich jetzt z.B. diese evB von einer Onlineversicherung bekommen will (z.B. HUK24), wie

bekomm ich diese denn? Wenn ich online den Antrag abschliesse, muss ich doch das genaue

Anmeldedatum angeben, das kann ich aber ja nicht genau?

Zitat:

Original geschrieben von Andyy70

Zitat:

Original geschrieben von 911westie

 

WICHTIG! Soweit mir bekannt ist, muss das alte Fahrzeug v o r der Neuzulassung des neuen PKW abgewrackt werden, d.h. die Bescheinigung muss datumsmäßig v o r der Zulassung liegen.

Schau doch einfach mal auf der Seite der BaFa nach - dort ist es am genauesten beschrieben und auch die Tel. für Rückfragen hinterlegt.

Habe mich mit einer anderen Sache vertan, ... sorry!

Lt. BaFa gilt das in dem Verwendungsnachweis des Abwrackbetriebes angegebene Datum als Abwracktag. Das Fahrzeug muss in der Zeit vom 14.01.2009 - 30.06.2010 abgewrackt werden und das neue Fahrzeug muss in der gleichen Zeit zugelassen sein (neben den anderen Voraussetzungen, ... Alter des Fahrzeugs usw.)

Das genaue Zulassungsdatum mußt du nicht angeben. Dieses Datum teilt die Zulassungsbehörde der Versicherung nach der tats. Zulassung mit.

Themenstarteram 24. September 2009 um 6:55

ok super danke :-)

Mit der evB ist dein Fahrzeug nur Haftpflicht versichert.

Ich würde mir auf jeden Fall eine Vollkasko von der Versicherung schriftlich bestätigen lassen!

Ja genau! Wenn du also Vollkasko abschließen willst, in jedem Fall bei Abschluß der Versicherung die "Deckung in der Vollkaskoversicherung ab Zulassung" schriftlich bestätigen lassen.

 

Machen die meisten Versicherungen meist automatisch , ... aber eben nicht alle!

Auf dem Vertragsvordruck gibt es eine Spalte, wo durch Ankreuzen und Angabe des Datums (oder einfacher: "ab Zulassungstag") die Bestätigung erfolgt.

Machst du es nicht, hast du zwischen Zulassungstag und Zugang des Versicherungsscheins k e i n e Deckung in der VK ... und das kann u.U. mehrere Wochen dauern, vor allem bei einem Wechsel der Versicherung!

Daraus ergibt sich automatisch, dass du den Vertrag v o r der Zulassung abschließen mußt!

Denn auf/in der eVB wird das nicht bestätigt!

@TE:

Bist Du sicher, dass eine Online-Versicherung für Dich geeignet ist?

Versteh mich nicht falsch, aber Du machst den Eindruck, nicht sonderlich erfahren in diesem Bereich zu sein.

 

Wenn das so ist, solltest Du Dich vielleicht eher von einem Berater der Gesellschaft Deines Vertrauens über die für die passende Versicherungslösung informieren lassen, als online ein paar Euro zu sparen und viel Zeit vor dem Rechner zu verschwenden, um Informationen und Antworten bei Online-Versicherern zu finden, die Dir ein Mensch, der täglich damit zu tuin hat, in wenigen Minuten beantworten kann.

 

Ist nur ein Tipp...

 

Hafi

 

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherung abschliessen bei Abwrackprämie