Versehentlich falsche Angaben bei Autoverkauf

Hallo liebe Mitglieder,
ich habe ein Auto i.A. von meinem Schwiegervater verkauft und habe das Auto bei mobile einhesgellt. Ich habe 2 oder 3 Vorbesitzer angegeben.
Es kam ein Interessent, der sich das Auto angeschaut hat. Ich habe ihm alle Unterlagen hingelegt und wir haben ihm gesagt, dass er sich die Unterlagen bitte anschauen soll, weil wir von dem Auto selbst nicht viel Ahnung haben - er hat das Auto gekauft und war begeistert, weil das Auto in einem super Zustand ist. 3 Tage später haben wir ihm das Auto gebracht und haben das Geld bekomemn. Da wir nur einen mündlichen Vertrag geschlossen haben, wollten wir uns heute nochmal treffen um einen Vertag zu unterzeichnen, etc.
Wir haben dem neuen Besitzer das Auto hin gestellt und wollten dann auch erst heute die Kennzeichen mitnehmen um das Auto abzumelden (ja das war keine gute Idee).
Naja auf jeden Fall hat der neue Besitzer gestern angerufen, dass er das Auto nicht behalten kann, weil er der 5. oder 6. Halter sei. Wir haben ihn darauf hingewiesen, dass wir ihm alle Unterlagen hingelegt haben, weil wir selbst nicht viel Ahnung von dem Auto haben - er hatte alle Unterlagen in der Hand.
Wir haben ihm nun gesagt, dass wir die Kennzeichen abholen möchten, weil wir erstmal das Auto abmelden wollen.
Er droht uns nun mit Anwalt und Polizei.
Meine 2 Fragen nun:
Wir haben unwissend falsche Angaben gemacht, haben ihm beim Verkauf aber alle Unterlagen, die wir hatten hingelegt. Sind wir im Unrecht oder der Käufer?
Und er will uns nun die Kennzeichen nicht aushändigen und droht mit Polizei. Wie soll man damit umgehen?
Vorab schon mal vielen Dank für die Rückmeldungen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@StephanRE schrieb am 10. März 2019 um 22:04:39 Uhr:


.............
Fakt ist: Er MUSS die Schilder rausrücken bzw. die Ummeldebescheinigung.

Wie kann man nur so einen Dummfug als Fakt ausgeben?????????

Der Wagen wurde verkauft und das Eigentum daran (mit Schildern) an den Käufer übertragen. Bisher ist weder das zugrunde legende Kaufgeschäft, noch die Eigentumsübertragung irgendwie angegriffen oder gar schon hinfällig geworden.

Wenn man keine Ahnung von rechtlichen Dingen hat, sollte man sich besser dazu nicht äußern, statt Ratsuchende in die Irre zu führen 🙄.

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1. Wie Du schon gschrieben hast: UNWISSENDLICH angeblich falsche Angaben gemacht...Wenn Du es nicht besser weißt, ist doch alles OK
2. Woher will er wissen wieviele Vorbesitzer das Auto hatte? In den Papieren gibt es dazu nicht unbedingt Hinweise.
3. er hat das Auto doch schon gekauft und hatte Gelegenheit das alles vorab zu prüfen. er hat es nicht getan, da sage ich selber Schulkd
4. Ob ihr nun die Schilder habt oder nicht ist egal, entscheidend ist das das Auto ab bzw. umgemeldet ist. Auf jeden Fall mußt Du der Versicherung UND der Zulassungsstelle mitteilen, das ihr das Auto verkauft habt. Dann kann euch nämlich keiner etwas wenn der neue Besitzer damit Unfung anstellt.

Und jetzt laß es doch einfach darauf ankommen. Holt er wirklich die Polizei? Falls ja, was sollen die ausrichten? Es gibt nur 2 Möglichkeiten: Entweder er nimmt das Auto so wie es ist oder er macht den Kauf rückgängig. Beim 2. gebt Ihr im das Geld wieder und nehmt das Auto wieder mit. beim ersten ist alles OK und er muß halt noch ummelden, sonst hat er ein Problem.

Im Fahrzeugbrief steht durchaus die Anzahl der Fahrzeughalter. BEIDEN Vertragspartnern war also die richtige Halteranzahl bekannt. Der Verkäufer kann sich also nicht auf Unwissenheit berufen, höchstens auf ein Versehen in der Anzeige. Der Käufer kann aber auch nicht behaupten, dass er getäuscht wurde. Er hätte ja die Papiere prüfen können und auch müssen.

In dem Fall, wenn er sich genau so zugetragen hat, würde ich im Extremfall eher die Polizei holen und die Herausgabe der Schilder verlangen weil er auf meine Zulassung rumfährt.

Der Rest wird die Polizei wenig interessieren das ist Zivilrecht das ist untereinander oder über Rechtsanwälte zu klären

Zitat:

@andy1080 schrieb am 10. März 2019 um 18:05:41 Uhr:


Im Fahrzeugbrief steht durchaus die Anzahl der Fahrzeughalter. BEIDEN Vertragspartnern war also die richtige Halteranzahl bekannt. ...

Das muss m.W. nicht zwingend der Fall sein.

Insbesondere bei Importen oder wenn "Briefe" neu ausgestellt werden, können Haltereinträge verschwinden.

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Naja. Ich möchte nur mal zu bedenken geben wie die meisten hier geantwortet hätten wenn der Fall aus der anderen Perspektive geschildert worden wäre. ( gibts ja zahlreiche Beiträge in die Richtung da wird dann auch gern mal andersherum argumentiert)

Die Frage ist doch. Die Anzeige war wie schon gesagt falsch,
als Käufer kann man im Eifer des Gefechts schon mal etwas übersehen. Was spricht denn dagegen eine für beide Seiten zufriedenstellende Einigung anzustreben

Es ist ärgerlich für beide Seiten - das steht außer Frage. Es wurde nur inzwischen bereits ein neues Auto angeschafft. Sodass das Geld bereits weg ist.

Genauere Angaben wären schon interessant. 2 oder 3 Vorbesitzer angegeben? 5 oder 6 Hand wäre er wenn der Käufer ihn zulassen würde?
Hattet ihr euch während des Verkaufs über die Halteranzahl unterhalten? War er allein, und du/ ihr?
Wie alt ist das Auto und zu welchem Preis wurde es verkauft?

Wir haben angegeben, dass es 2 Vorbesitzer gibt und wir also der 3. sind. Das Auto ist 20 Jahre alt.
Er weiß es wohl selbst nicht genau, ob 5. oder 6.
VP 3.9

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 10. März 2019 um 18:20:51 Uhr:



Zitat:

@andy1080 schrieb am 10. März 2019 um 18:05:41 Uhr:


Im Fahrzeugbrief steht durchaus die Anzahl der Fahrzeughalter. BEIDEN Vertragspartnern war also die richtige Halteranzahl bekannt. ...
Das muss m.W. nicht zwingend der Fall sein.
Insbesondere bei Importen oder wenn "Briefe" neu ausgestellt werden, können Haltereinträge verschwinden.

Ich bin jetzt einfach mal davon ausgegangen, dass mit den Papieren alles ok und das Fahrzeug kein Import ist. Natürlich muss es für einen Laien erkennbar sein, wie viele Halter das Fahrzeug hatte. Wenn dem Käufer eine von den Papieren abweichende Halteranzahl bekannt ist, muss er dies beweisen und außerdem den Nachweis erbringen, dass dem Verkäufer dies ebenfalls bekannt war, um strafrechtlich, bemühen der Polizei, gegen den Verkäufer vorzugehen.

Da es so wie du geschildert hast noch keine schriftlichen Vertrag gibt, wurde der erhalt des Geldes von euch in irgendeiner Art und Weise quittiert?

Wurde bei mobile die Halteranzahl mit 2 angegeben oder habt ihr im Text 2 Vorbesitzer geschrieben?
Bei nem 20 Jahre alten Fahrzeug wäre es nicht tragisch, wenns ein Halter mehr geben würde. Evtl auch bei 2. Bei mehr könnte es Evtl doch dumm laufen und ihr müsstet ihn zurück nehmen. Wurde während des Verkaufsgesprächs nicht über die Halteranzahl geredet? Hatte er nen Ausdruck von der Anzeige dabei, bzw weiß du ob er eine hat?

Zitat:

@cartuner84 schrieb am 10. März 2019 um 20:4:07 Uhr:


Bei nem 20 Jahre alten Fahrzeug wäre es nicht tragisch, wenns ein Halter mehr geben würde. Evtl auch bei 2. Bei mehr könnte es Evtl doch dumm laufen und ihr müsstet ihn zurück nehmen.

Naja nach der Schilderung wären es 2-3 mehr. Und bei knapp 4000 Euro für ein 20 Jahre alltes Auto reden wir hier sicher auch nicht nur über einen schnöden Golf sondern evtl. etwas spezielleres wo einem die Halter doch schon wichtiger sind?

Zitat:

@smartdriver35 schrieb am 10. März 2019 um 20:15:06 Uhr:



Zitat:

@cartuner84 schrieb am 10. März 2019 um 20:4:07 Uhr:


Bei nem 20 Jahre alten Fahrzeug wäre es nicht tragisch, wenns ein Halter mehr geben würde. Evtl auch bei 2. Bei mehr könnte es Evtl doch dumm laufen und ihr müsstet ihn zurück nehmen.
Naja nach der Schilderung wären es 2-3 mehr. Und bei knapp 4000 Euro für ein 20 Jahre alltes Auto reden wir hier sicher auch nicht nur über einen schnöden Golf sondern evtl. etwas spezielleres wo einem die Halter doch schon wichtiger sind?

Nach der Schilderung könnten es sogar 4. Halter mehr sein.

Es geht nicht unbedingt darum ob es dem Käufer wichtig ist, sondern ob ein gravierender Mangel vorhanden ist (Wertminderung).

Nein, es scheint kein Golf für 500,- zu sein, wo es Evtl echt egal wäre...

Gebe dir schon recht. Halteranzahl sollte genau angegeben sein (steht ja meist im "Brief",) jedoch sehen das Gerichte bei nem bestimmten Fahrzeugalter anders

der Käufger weiß ja anscheinend auch nicht gemnau wieviele Halter es waren. Wenn es in den Papieren eindeutig stehen würde, dann wärs doch eindeutig. Er sagt 5 oder 6. Wieviele waren es denn nun? Bei dem Alter gehe ich davon aus, das in den Papieren wohl nur ein Strich ist oder die Zahl 1 oder 2 steht. da wird es mit dem Nachweis schwer.

Fakt ist: Er MUSS die Schilder rausrücken bzw. die Ummeldebescheinigung.

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