Verschmutzte Fahrbahn

Hallo alle zusammen,
durch die örtliche Erddeponie kommt es gerade jetzt in der nassen Jahreszeit zu enormen Verschmutzungen der Fahrbahn. Die Landstraße schaut im Bereich der Deponie Ein und Ausfahrt dermaßen verschmutzt aus, daß man durch Erde und Dreck nur den Teil der Fahrbahn erkennt, wo die Reifen der Autos den Asphalt berühren und das mehr als 300 Meter weit. Der Rest ist mit einer Schlamm bzw. Matschschicht überdeckt.
Dementsprechend schauen auch die Fahrzeuge aus, die jetzt in dieser Jahreszeit da durch müssen, inkl. meinem Auto.
Ich habe auch ehrlich gesagt keine Lust ständig mein Auto zu reinigen, nur weil man es hier nicht für nötig hält die Straße zu reinigen oder die LKW's, bevor sie in die Landstraße einfahren sauber zu machen.

Das Amt für öffentliche (Un)Ordnung habe ich schon ein paarmal auf die Umstände hingewiesen und auch auf die erhöhte Unfallgefahr für Motorradfahrer aufmerksam gemacht.
Keine Reaktion und scheinbar auch kein Interesse seitens dem zuständigen Amt.

Laut STVO ist doch aber der Verursacher zuständig, ja sogar dazu "verpflichtet" eine derart verschmutzte Fahrbahn zu reinigen.
Ich habe mir hier mal überlegt die Rechnung für meine Fahrzeugreinigung bei der Stadt einzureichen, vielleicht trägt das ja Früchte.

Was kann man hier sonst noch tun, damit hier mal was passiert ? Die Stadt verklagen ?!

Beste Antwort im Thema

Mach das 😁

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Eine Verschmutzung der Fahrbahn, die lediglich zu einer Beschmutzung von Fahrzeugen von Verkehrsteilnehmern führt, mag ärgerlich sein, wäre aber hinzunehmen. Geht von der Verschmutzung aber tatsächlich eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer aus, dann gehört das abgestellt. Unabhängig davon, wer der Betreiber der Deponie ist, wäre ein solcher Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung bei der Polizei anzuzeigen. Insofern täte ich es tun, wenn wie gesagt eine Gefährdung gegeben ist.

Wird die Straße dann sauber gehalten? Wenn es eine stärker frequentierte Straße ist, vermutlich schon. Durch manuelle Reinigung oder beispielsweise eine schon zuvor beschriebene Reifenreinigungsanlage für die abfahrenden Fahrzeuge.

Bleibt die Straße dennoch schmutzig? Wenn es eine wenig stark frequentierte Straße ist, vermutlich eher anzunehmen. Denn der Aufwand für manuelle Reinigung, Reinigungsanlage oder was auch immer stände dann wohl kaum im Verhältnis zu der geringen Anzahl passierender Verkehrsteilnehmer. In dem Fall würde man wohl eher Hinweis- und Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder aufstellen, um die Gefährdung abzuwenden.

Anyway - der TE ist nicht in der Pflicht sich Gedanken über die adäquaten Maßnahmen zur Abwendung der Gefahrenlage zu machen. Wohl aber sollte er sich in der Pflicht zur Anzeige sehen.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 19. Oktober 2015 um 21:10:45 Uhr:


Grad mal im Bußgeldkatalog nachgeguckt:

TBNR 132100 "Sie beschmutzten/benetzten die Straße und schafften dadurch einen verkehrswidrigen Zustand, der den Verkehr erschweren/gefährden konnte." 10,-€

TBNR 132106 "Sie beseitigten nicht/nicht rechtzeitig einen verkehrswidrigen Zustand." 10,-€

TBNR 132112 "Sie machten einen verkehrswidrigen Zustand nicht ausreichend kenntlich." 10,-€

Bei solch lächerlichen Ordnungsstrafen kann man den Dreck natürlich auch liegen lassen.

vor allem weil in diesem Fall ja der Verschmutzer und die Órdnungsbehörde ein und die gleiche " Firma" sind..andersrum kan das dann der Bote mit der Hauspost gleich mitnehmen😛

Zitat:

@Flykai schrieb am 20. Oktober 2015 um 02:43:39 Uhr:



Zitat:

@Mischkolino schrieb am 19. Oktober 2015 um 21:10:45 Uhr:


Grad mal im Bußgeldkatalog nachgeguckt:

TBNR 132100 "Sie beschmutzten/benetzten die Straße und schafften dadurch einen verkehrswidrigen Zustand, der den Verkehr erschweren/gefährden konnte." 10,-€

TBNR 132106 "Sie beseitigten nicht/nicht rechtzeitig einen verkehrswidrigen Zustand." 10,-€

TBNR 132112 "Sie machten einen verkehrswidrigen Zustand nicht ausreichend kenntlich." 10,-€

Bei solch lächerlichen Ordnungsstrafen kann man den Dreck natürlich auch liegen lassen.

vor allem weil in diesem Fall ja der Verschmutzer und die Órdnungsbehörde ein und die gleiche " Firma" sind..andersrum kan das dann der Bote mit der Hauspost gleich mitnehmen😛

Sagte ich bereits. Wird alles von der selben Behörde bearbeitet.

Aber jetzt kommt gleich wieder der schlaue Hinweis auf

Judikative Exekutive und Legislative🙄😁

Hört sich ja auch zugegebenermassen schlau und wichtig an.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 19. Oktober 2015 um 21:10:45 Uhr:


Grad mal im Bußgeldkatalog nachgeguckt:

TBNR 132100 "Sie beschmutzten/benetzten die Straße und schafften dadurch einen verkehrswidrigen Zustand, der den Verkehr erschweren/gefährden konnte." 10,-€

TBNR 132106 "Sie beseitigten nicht/nicht rechtzeitig einen verkehrswidrigen Zustand." 10,-€

TBNR 132112 "Sie machten einen verkehrswidrigen Zustand nicht ausreichend kenntlich." 10,-€

Bei solch lächerlichen Ordnungsstrafen kann man den Dreck natürlich auch liegen lassen.

Und den Tatbestand des "Vorsatzes" auf sich nehmen, daß ein Motorradfahrer zu Fall kommt, sich schwer verletzt oder gar stirbt.

So wie Du das geschrieben hast, ist das schon vorsätzliches Handeln "Ha komm, wegen 10 Euro mach ich mir nicht die Arbeit"

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@TE
Wenn die Sache wirklich so dramatisch ist und wie du sagst, und eine Gefahr darstellt, was hindert dich daran, die Polizei anzurufen und die Verhältnisse mal von den Beamten vor Ort überprüfen zu lassen.
Solche Hinweise auf sogenannte Gefahrenstellen gehen jeden Tag tausendfach ein und in der Regel wird auch ein Streifenwagen entsandt und die Sache wird überprüft. Wenn die Entscheidung dann ausfällt, dass hier keine Gefahrenstelle existiert, hast du dein Gewissen beruhigt.
Dein dreckiges Auto musst du dann trotzdem waschen lassen. Rechnung an den Verursacher und gut ist ( Zivilrecht ) . Ach ja. darum ging es dir ja gar nicht.🙂

Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. Oktober 2015 um 11:21:27 Uhr:

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 19. Oktober 2015 um 21:10:45 Uhr:
Grad mal im Bußgeldkatalog nachgeguckt:

TBNR 132100 "Sie beschmutzten/benetzten die Straße und schafften dadurch einen verkehrswidrigen Zustand, der den Verkehr erschweren/gefährden konnte." 10,-€

TBNR 132106 "Sie beseitigten nicht/nicht rechtzeitig einen verkehrswidrigen Zustand." 10,-€

TBNR 132112 "Sie machten einen verkehrswidrigen Zustand nicht ausreichend kenntlich." 10,-€

Bei solch lächerlichen Ordnungsstrafen kann man den Dreck natürlich auch liegen lassen.

Und den Tatbestand des "Vorsatzes" auf sich nehmen, daß ein Motorradfahrer zu Fall kommt, sich schwer verletzt oder gar stirbt.
So wie Du das geschrieben hast, ist das schon vorsätzliches Handeln "Ha komm, wegen 10 Euro mach ich mir nicht die Arbeit"

Wenn die Situation so gefährlich ist, musst Du es anzeigen. Oder diesen Thread beenden.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. Oktober 2015 um 11:21:27 Uhr:



Zitat:

@Mischkolino schrieb am 19. Oktober 2015 um 21:10:45 Uhr:


Grad mal im Bußgeldkatalog nachgeguckt:

TBNR 132100 "Sie beschmutzten/benetzten die Straße und schafften dadurch einen verkehrswidrigen Zustand, der den Verkehr erschweren/gefährden konnte." 10,-€

TBNR 132106 "Sie beseitigten nicht/nicht rechtzeitig einen verkehrswidrigen Zustand." 10,-€

TBNR 132112 "Sie machten einen verkehrswidrigen Zustand nicht ausreichend kenntlich." 10,-€

Bei solch lächerlichen Ordnungsstrafen kann man den Dreck natürlich auch liegen lassen.

Und den Tatbestand des "Vorsatzes" auf sich nehmen, daß ein Motorradfahrer zu Fall kommt, sich schwer verletzt oder gar stirbt.
So wie Du das geschrieben hast, ist das schon vorsätzliches Handeln "Ha komm, wegen 10 Euro mach ich mir nicht die Arbeit"

Das wäre kein Vorsatz, sondern der klassische Fall der Fahrlässigkeit. Wobei fahrlässige Körperverletzung/Tötung natürlich auch Straftatbestände sind.

Problem dabei ist nur, man müsste die Fahrlässigkeit beweisen und auch zweifelsfrei bestimmten Personen zuordnen können, damit eine Anklage erfolgen kann.

Unabhängig davon könnte man im Falle eines Unfalles die Behörde auch auf Schadenersatz verklagen. Jedoch müsste man da eine Pflichtverletzung nachweisen, und das ist uU nicht ganz einfach. Dass die Straße an der Stelle etwas schmutzig ist, wird wohl als Beweis nicht ganz reichen.

Schleudernde Autos? Zu Tode kommende Zweiradfahrer? 😰
Klingt ja fast so, als würde sich der Straßenzustand in ein zweites Woodstockgelände verwandeln. Kann ich mir irgendwie kaum vorstellen, dass es wirklich soooooo schlimm ist.

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 20. Oktober 2015 um 16:54:18 Uhr:


Schleudernde Autos? Zu Tode kommende Zweiradfahrer? 😰
Klingt ja fast so, als würde sich der Straßenzustand in ein zweites Woodstockgelände verwandeln. Kann ich mir irgendwie kaum vorstellen, dass es wirklich soooooo schlimm ist.

V&S eben. 😁

Man kommt nur noch mit einem Schaufelradbagger durch.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. Oktober 2015 um 11:21:27 Uhr:


[...] So wie Du das geschrieben hast, ist das schon vorsätzliches Handeln [...]

Hätte vielleicht den 😉 dahintersetzen sollen. Aber 10€ wirken nicht gerade abschreckend oder erziehend. Im Vergleich zur Verschmutzung/Verschlammung der Straße zahlt man für eine achtlos weggeworfene Zigarettenschachtel, einen Kaffeebecher oder ein Taschentuch 35,-€ (!).

@Geisslein
Und? Angezeigt? Selber gefegt? Nix gemacht?

Wahrscheinlich die Idee mit dem Umweg fahren umgesetzt 😉.

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