Verschiedene Reifen fahre?
Hallo, ich habe mir neue gebrauchte Felgen für meinen Mondeo gekauft.
Auf diesen sind Sommerreifen montiert,
Zwei Reifen sind jedoch hinüber und es müssen zwei neue her.
Ich habe nun noch zwei uniroyal RainSport 3 in 225/40 R18 92Y montiert.
Nun bin ich am überlegen ob ich mir genau diese Reifen noch zweimal kaufen soll so das ich rundum das selbe Profil habe oder ob ich mir für eine Achse andere Reifen etwa den Fulda SportControl 2 zulege.
Seid Ihr schon mal unterschiedliche Reifen gefahren oder achtet Ihr darauf das ringsum das selbe Profil rollt?
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Hi,
die Frage ist eigentlich überflüssig. Genauso wie alle Antworten, die du hier erhalten könntest. Solange die montieren Reifen die gesetzlichen Bestimmungen einhalten, passiert erst mal gar nichts. Solltest du spezifische Fragen bzgl. Grenzbereichen etc. haben, bekommst du auch sehr unterschiedliche Antworten. Meist wird dir irgendein teurer Premiumreifen empfohlen, der aber nach kurzer Zeit nervt. Wenn du jetzt zwei flammneue Reifen des selben Typs montierst, hast du ähnliche Unterschiede wie mit einem anderen Fabrikat. Entweder du machst alle vier neu, wenn dir das Sorgen bereitet, oder du lebst damit, unterschiedliche Reifen pro Achse zu haben. Die allermeisten merken den Unterschied nicht. Ich kann trotzdem nur raten, wenn du dir Reifen kaufst, im Forum mal den Reifen deiner Wahl vor dem Kauf zu gurgeln und auch die entsprechenden Bewertungen bei den Online-Shops zu beachten. Reifen, die noch nie jemand bewertet hat, würde ich nicht kaufen. Nässeverhalten finde ich ziemlich wichtig.
48 Antworten
Allerdings ist es nicht verwunderlich, wenn der Begriff Mischbereifung neu besetzt wird. Denn die Kombination zwischen Diagonal und Radialreifen dürfte heute nicht mehr vorkommen. Insoweit an akademisches Problem
Das stimmt schon.
Problematisch und irreführend wird es aber immer dann, wenn von "Mischbereifung nicht zulässig" gesprochen wird.
Kann man auf MT schön beobachten
BMW liefert zum Beispiel Autos mit Mischbereifung aus, wobei hier keine Radial- und Diagonalreifen miteinander kombiniert werden. Da weiß jeder was damit gemeint ist, zumal moderne Pkw nicht mehr mit Diagonalgummis fahren.
Das meint vorne schmäler als hinten...
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... und ist keine Mischbereifung im Sinne der Gesetzgebung.
Oder hinten schmäler wie vorne, ist übrigens auch ein BMW...
HTC
Steht so aber selbst in den Fahrzeugpapieren drin!
Nur weil ein Artikel vom ADAC ist muss er noch nicht Richtig sein!
OK also die StVZO §36 regelt das zwar, der Begriff "Mischbereifung" ist dort aber nicht (mehr???) aufgeführt.
Alle anderen Quellen behaupten aber felsenfest, daß Mischbereifung die Mischung aus Radial und Diagonalreifen beschreibt...
HTC
Zitat:
@WolfgangN-63 schrieb am 22. März 2018 um 14:49:53 Uhr:
... und ist keine Mischbereifung im Sinne der Gesetzgebung.
Ja, und nach Auskunft des Bundesjustizministeriums sind sogar noch 29 NS-Gesetze auf Bundesebene unmittelbar gültig... 😉
Hier noch was aus Wikipedia, wobei man fairerweise auch dort nicht alles glauben sollte.
„Mischbereifung“ bezeichnet der Gesetzgeber bei Kraftfahrzeugen die Kombination von Radial- und Diagonalreifen. Diagonalreifen und Radialreifen sind unterschiedliche Reifentypen. Werden beide Reifentypen gleichzeitig an einem Kfz montiert, liegt eine Mischbereifung vor. Mischbereifung auf einer Achse ist stets unzulässig; bei PKW dürfen am ganzen Fahrzeug entweder nur Diagonal- oder nur Radialreifen gefahren werden (§ 36 StVZO). Da Diagonalreifen allenfalls noch bei Oldtimern vorkommen, tritt diese Mischbereifungs-Problematik in der Praxis kaum auf.
Die Bereifung eines PKW mit Radialreifen von vier verschiedenen Herstellern oder mit Sommer- und Winterreifen ist daher nach §36 StVZO zulässig, wenn die vorgeschriebenen Reifengrößen beachtet sind. Die in Fachkreisen bisweilen geäußerte gegenteilige Behauptung, es handele sich um eine "unzulässige Mischbereifung", trifft nicht zu. Jedoch wird auf das unterschiedliche Fahrverhalten dieser Reifen hingewiesen.
Stimmt aber.
Zitat:
@Pimblhuber schrieb am 22. März 2018 um 18:45:02 Uhr:
Ja, und nach Auskunft des Bundesjustizministeriums sind sogar noch 29 NS-Gesetze auf Bundesebene unmittelbar gültig... 😉
Das ist jetzt wirklich OT, also sorry an alle.
Aber die Bundesrepublik Deutschland ist nun mal - unabhängig davon, ob einem das gefällt oder nicht - die Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs. Es ist völlig normal, dass es bestimmte Bereiche gibt, in denen Gesetze unverändert weiter gelten. Es gelten sogar heute noch Teile der Gesetzgebung des Kaiserreichs.
Das hat nichts mit der nationalsozialistischen Vergangenheit zu tun. Die "Rechtsprechung", die man mit Fug und Recht als NS-Gesetzgebung bezeichnen muss, findet sich im Fundus der Bundesrepublik nicht.
Zitat:
@WolfgangN-63 schrieb am 23. März 2018 um 18:17:12 Uhr:
Zitat:
@Pimblhuber schrieb am 22. März 2018 um 18:45:02 Uhr:
Ja, und nach Auskunft des Bundesjustizministeriums sind sogar noch 29 NS-Gesetze auf Bundesebene unmittelbar gültig... 😉Das ist jetzt wirklich OT, also sorry an alle.
Aber die Bundesrepublik Deutschland ist nun mal - unabhängig davon, ob einem das gefällt oder nicht - die Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs. Es ist völlig normal, dass es bestimmte Bereiche gibt, in denen Gesetze unverändert weiter gelten. Es gelten sogar heute noch Teile der Gesetzgebung des Kaiserreichs.Das hat nichts mit der nationalsozialistischen Vergangenheit zu tun. Die "Rechtsprechung", die man mit Fug und Recht als NS-Gesetzgebung bezeichnen muss, findet sich im Fundus der Bundesrepublik nicht.
Mit OT hatte ich mit meiner Antwort zwar nichts am Hut, sondern ich wollte nur anmerken, dass manche Gesetzesinhalte der Zeit angepasst werden müssten. 🙂
Naja die Sekt und Schaumweinsteuer ist ja auch so ein Überbleibsel, damit sollte die Kaiserliche Flotte (Marine) Finanziert werden!
Die Kähne liegen schon alle auf dem Meeresgrund aber die Sektsteuer wird immer noch gerne und Reichlich kassiert!
Gut war auch OT macht aber Nix 🙂
Zitat:
@WolfgangN-63 schrieb am 23. März 2018 um 18:17:12 Uhr:
Das ist jetzt wirklich OT, also sorry an alle.
Aber die Bundesrepublik Deutschland ist nun mal - unabhängig davon, ob einem das gefällt oder nicht - die Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs. Es ist völlig normal, dass es bestimmte Bereiche gibt, in denen Gesetze unverändert weiter gelten. Es gelten sogar heute noch Teile der Gesetzgebung des Kaiserreichs.
Es gibt sogar Gesetze die sich in ihrem Sinn bis zu den Römern zurückführen lassen.
Gesetze die den Alltag regeln sind in vielen Fällen quasi Zeitlos und müssen nicht alle paar Jahre neu formuliert und erlassen werden. Oft sind die alten Gesetzestexte besser formuliert als der Schrott den sie Heute fabrizieren.
Und was die Reifen angeht. Die heutigen Assistenzsysteme können schon durcheinanderkommen wenn man Reifen der gleichen Marke fährt die aber einige Jahre auseinanderliegen und die Profiltiefen deutlich abweichen.
Zwei meiner SR hätte ich vielleicht noch einige Monate fahren können. Aber lieber reinen Tisch und 4 Neue. 😁 235er kosten ja nicht die Welt.