Verpflichtende Gebrauchtwagengarantie für den Käufer?
Moin,
ich möchte mir ein gut 2 Jahre alten vw kaufen, wo die Herstellergarantie abgelaufen ist. Am Telefon sagte man mir, das auf den Kaufpreis auf jeden Fall noch eine Gebrauchtwagen Garantie von knapp 600€ für 1 Jahr hinzukäme, da er als Großhändler eigentlich nicht an Privat verkauft (was eindeutig gelogen ist, da seine gesamte Webseite alle Preise nur in Brutto anzeigt...).
Für mich klingt das Eindeutig nach einer Lüge und man will wohl die verpflichtende Gewährleistung irgendwie aushebeln. Ich finde 600€ für 1 Jahr auch recht teuer.
ach ja: kann ich ein wagen mit zulassung 01/2020 nicht noch bei vw als garantieverlängerung laufen lassen? oder darf die keinen tag dazwischen ohne sein ?!
52 Antworten
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. März 2022 um 19:20:58 Uhr:
Ist doch eindeutig"Garantie für Endkunden gegen Aufpreis."
Kein Endkunde, keine Garantie gegen Aufpreis.
Handhabt DAT Autohus schon seit jahrzehnten so. Das Endkunden Geschäft nehmen sie nebenbei mit.
Und schlussendlich ist der für Dich entscheidende Preis,der, den Dir der VK in den KV schreibt bevor Du Deine Unterschrift drunter tust.
Genauso könnte er sie grundsätzlich einpreisen ohne sie in der Offerte zu erwähnen, und schreibt sie Dir als Bonus mit in den KV.
Naja der Satz in den Anführungszeichen sagt ja für Endkunden gegen Aufpreis. Mir als Endkunde reicht die gesetzliche Gewährleistung, und nun?
Und nun?
Dann wirst Du dieses Kfz nicht kaufen können.
Der Verkäufer biete Dir das Fahrzeug zum Preis X Plus Preis für die Garantie.
Du möchtest das Fahrzeug zum Preis x ohne die Garantie.
Eure Willenserklärungen kommen somit nicht auf einen Nenner, ergo kommt kein Vertrag zwischen Euch zustande.
Ganz einfache Nummer.
Du musst nicht mit Garantie kaufen, er muss nicht ohne Garantie verkaufen.
Erst wenn ihr beide das gleiche wollt, kommt es zum Geschäft.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 25. März 2022 um 14:18:08 Uhr:
Ich verstehe die Aufregung überhaupt nicht.An allen Ecken und Enden wird man "abgezockt", ob nun die Niederschlagsgebühr für Regenwasser oder der Zwangsbeitrag bei der GEZ etc...
Es gibt keine ""Niederschlagsgebühr", sondern eine Abwassergebühr, welche die Kosten denen auferlegt, die sie verursachen (die Grundstückseigentümer, welche die öffentliche Kanalisation nutzen). Den Begriff "Abzocke" mal googlen - dann gelingt auch die richtige Verwendung.
@vwpassat99 glaubt wahrscheinlich, außerhalb Deutschlands wären alle Autoverkäufer weiblich (weil "Pfarrerstöcher"😉. Wahrscheinlicher ist aber, dass er den Tellerrand Deutschlands noch nie verlassen hat.
Doch es gibt, neben den Abwassergebühren, auch Niederschlagsgebühren, bei uns jedenfalls.
Die Niederschlagsgebühren sind unabhängig vom Frischwasserverbrauch, vielmehr werden die nach Fläche berechnet.
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Logo - das ist überall so. Mit der richtigen Bezeichnung kling es aber nicht so, wie suggeriert, dass man in Deutschland neben dem Atmen auch für das Regnen bezahlen müsste. Polemik halt.
Gelangt das Regenwassser nicht in die Kanalisation (weil unversiegelte Flächen, Auffangbecken u. ä.,) wird anders gerechnet. Es wird eben nicht für den "Niederschlag" bezahlt, sondern für das Wasser, welches die öffentliche Kanalisation vom Grundstück abführen muss. Bei uns verursacht der Bau und die Unterhaltung derselben erhebliche Kosten. Bei @vwpassat99 offensichtlich nicht.
Zitat:
@situ schrieb am 30. März 2022 um 19:18:44 Uhr:
Es wird eben nicht für den "Niederschlag" bezahlt, sondern für das Wasser, welches die öffentliche Kanalisation vom Grundstück abführen muss.
Wenn dem so wäre, wäre das in Ordnung.
Aber da werden z.B. Flächen wie Schotter oder Kopfsteinpflaster, bei denen das Niederschlagswasser zum größten Teil ins Grundwasser versickert, als vollversiegelte Flächen berechnet. Noch schlimmer ist es bei Flächen z.B. mit Rasengittersteinen. Da geht kein Tropfen in die Kanalisation, sondern Alles ins Grundwasser.
Trotzdem wird für diese Flächen die halbe Niederschlagswassergebühr erhoben!
Und das ist reine Abzocke...
Und nun zurück zum Thema.
Danke, dass es doch noch Leute gibt, die verstehen, wie die Bürger mit immer neuen Gebühren und Kosten abgezockt werden.
Es gab und gibt immer Leute, die nicht verstehen, wie sich Gemeinden, Länder und der Bund finanzieren (müssen). Und die glauben, Kindergärten, Schulen, Straßen, Verwaltung, Bundeswehr, Coronaimpfungen, Abwasserkanalisation sowie -aufbereitung und was eine Gesellschaft sonst noch gern in Anspruch nimmt, finanziere sich von selbst.
Nicht jedem ist es gegeben, rechnen zu können oder Begriffe richtig anzuwenden.
Siehe oben.
Natürlich ist auch ein verlangter Einschluss einer Garantie keine Abzocke. Denn niemand wird gezwungen, frei formulierbare Verträge dieser Art ab zu schließen und somit fehlt ein entscheidendes Merkmal des Begriffs "Abzocke". Es fehlen "List, Heimtücke, Hinterhältigkeit" oder "Ausnutzung einer Notsituation".
...das Problem waren schlicht und einfach, die Leute die nicht kapiert haben, dass ein gebrauchtes Auto nun einmal kein Neuwagen mehr ist und man einen Gebrauchtwagen nicht einfach blind kauft, sondern so etwas vorher mit Sachverstand mustert.
Wobei auch ein Gebrauchtwagenverkäufer nicht in einen Motor, ein Getriebe, die umfangreiche heute verbaute Elektronik, etc. reingucken kann... statt seine Pflicht als Gebrauchtwagenkäufer wahr zu nehmen, so ein Fahrzeug vernünftig / ausführlich zu besichtigen / zu prüfen wurden die Karren erst blind gekauft und danach statt auch mal etwas auf seine eigene Kappe zu nehmen mußte man ja wegen jedem Pipifax Zirkus machen und die Gebrauchtwagenverkäufer als die große Branche der Lügner / Betrüger & Bauernfänger verunglimpfen.
Aufgestachelte übereifrige Verbraucherschützer haben dann dafür gesorgt, dass dieses in Deutschland total verkorkste beschissene Gewährleistungsrecht eingeführt wurde... bei dem ein gewerblicher Verkäufer einem privaten Käufer / Endverbraucher gegenüber nicht einmal bei gegenseitigem Einverständnis die Gewährleistung ausschließen kann.
Ja, toll habt ihr das gemacht ihr Verbraucherschützer... der normale kleine Verbraucher ist jetzt der Gearschte - seriöse Autohäuser haben den Verkauf älterer / günstiger Fahrzeuge seit Jahren komplett eingestellt. Inzwischen überlegen sich Händler selbst bei "15.000,-€-Fahrzeugen", ob sie sich das noch antun, die Kisten lieber in den Export schießen und nur noch Neuwägen / annähernde Neuwägen verkaufen.
Und andere Händler -da sind wir beim Problem des TE- schlagen einfach eine Risikoprämie auf... nennt sich Garantieversicherung, so dass der Händler im Gewährleistungsfall, den Schaden über die Garantieversicherung abwickeln kann... kostet halt jetzt extra & der Verbraucher zahlt.
Mal wieder - wie fast immer - ein Fehlschuss zu "typisch Deutsch".
Es handelt sich um EU-weit gültiges Recht. Zum Glück ist Deutschland Mitglied der Union.
Dass ein geweblicher Verkäufer auch eine alte Kiste nicht im Einverständnis ohne Gewährleistung verkaufen kann, finde ich auch über das gute Ziel hinaus geschossen.
Bleibt aber: Heute verkaufen so manche Rosstäuscher motorisierte Pferde. Die Branche ist nicht ausgestorben.
Zitat:
@Biker0201 schrieb am 31. März 2022 um 19:04:06 Uhr:
...das Problem waren schlicht und einfach, die Leute die nicht kapiert haben, dass ein gebrauchtes Auto nun einmal kein Neuwagen mehr ist und man einen Gebrauchtwagen nicht einfach blind kauft, sondern so etwas vorher mit Sachverstand mustert.
Wobei auch ein Gebrauchtwagenverkäufer nicht in einen Motor, ein Getriebe, die umfangreiche heute verbaute Elektronik, etc. reingucken kann... statt seine Pflicht als Gebrauchtwagenkäufer wahr zu nehmen, so ein Fahrzeug vernünftig / ausführlich zu besichtigen / zu prüfen wurden die Karren erst blind gekauft und danach statt auch mal etwas auf seine eigene Kappe zu nehmen mußte man ja wegen jedem Pipifax Zirkus machen und die Gebrauchtwagenverkäufer als die große Branche der Lügner / Betrüger & Bauernfänger verunglimpfen.Aufgestachelte übereifrige Verbraucherschützer haben dann dafür gesorgt, dass dieses in Deutschland total verkorkste beschissene Gewährleistungsrecht eingeführt wurde... bei dem ein gewerblicher Verkäufer einem privaten Käufer / Endverbraucher gegenüber nicht einmal bei gegenseitigem Einverständnis die Gewährleistung ausschließen kann.
Ja, toll habt ihr das gemacht ihr Verbraucherschützer... der normale kleine Verbraucher ist jetzt der Gearschte - seriöse Autohäuser haben den Verkauf älterer / günstiger Fahrzeuge seit Jahren komplett eingestellt. Inzwischen überlegen sich Händler selbst bei "15.000,-€-Fahrzeugen", ob sie sich das noch antun, die Kisten lieber in den Export schießen und nur noch Neuwägen / annähernde Neuwägen verkaufen.
Und andere Händler -da sind wir beim Problem des TE- schlagen einfach eine Risikoprämie auf... nennt sich Garantieversicherung, so dass der Händler im Gewährleistungsfall, den Schaden über die Garantieversicherung abwickeln kann... kostet halt jetzt extra & der Verbraucher zahlt.
Genau deswegen verlangt ja auch ein gewerblicher Händler ja auch x-k€ mehr Euro als der Privatverkäufer? Und jetzt bloß nicht, der Kiesplatz und der Baucontainer zahlen sich nicht von alleine.
Außerdem ist es ja auch immer wieder sehr erstaunlich, wie gut beim Einkauf irgendwie alles ein Maluspunkt ist, der beim Verkauf dann gar kein Problem ist..
Vielleicht braucht man im Kfz-Gewerbe auch mal ein "Qualitätssiegel" wie beim Immobilienmakler...
Zitat:
@Fiestaknechter schrieb am 31. März 2022 um 20:07:08 Uhr:
...wie beim Immobilienmakler...
...um Himmels Willen, ausgerechnet die größten Pfeifen, die für minimalste & meist katastrophale Leistung fette Kohle abgreifen.
@situ ... das waren schon die Deutschen, die das besonders scharf umgesetzt haben... wobei da vermutlich auch die Automobilhersteller entsrpechenden Einfluß ausgeübt haben um den Gebrauchtmarkt zu Grunsten des Neuwagenverkaufs möglichst unattraktiv zu machen.
Zitat:
@Fiestaknechter schrieb am 31. März 2022 um 20:07:08 Uhr:
Zitat:
@Biker0201
Vielleicht braucht man im Kfz-Gewerbe auch mal ein "Qualitätssiegel" wie beim Immobilienmakler...
Ein wirkliches Qualitätssiegel wäre ein Plus für die gesamte Branche. Bisher kenne ich das nur bei gebrauchten vom Hersteller, wie Premium Select von BMW.
Zitat:
@Biker0201 schrieb am 31. März 2022 um 19:04:06 Uhr:
...das Problem waren schlicht und einfach, die Leute die nicht kapiert haben, dass ein gebrauchtes Auto nun einmal kein Neuwagen mehr ist und man einen Gebrauchtwagen nicht einfach blind kauft, sondern so etwas vorher mit Sachverstand mustert.
Jedes Jahr werden Millionen Gebrauchtwagen gekauft - wieviele davon von Laien und wieviele von Sachverständigen?
Kfz-Sachverstand bei jedermann wäre schön, bleibt aber eine Utopie.
Der Laie kann natürlich einen Gebrauchtwagen vorher von einem Sachverständigen prüfen lassen - das geht aber auch ins Geld, wenn mehrere Kaufkandidaten dann in dieser Prüfung ausscheiden. Oder es generiert viel Blindleistung, wenn derselbe Gebrauchte von mehreren Interessenten jedesmal dem Sachverständigen zur Prüfung vorgestellt wird.
Zitat:
Und andere Händler -da sind wir beim Problem des TE- schlagen einfach eine Risikoprämie auf... nennt sich Garantieversicherung, so dass der Händler im Gewährleistungsfall, den Schaden über die Garantieversicherung abwickeln kann... kostet halt jetzt extra & der Verbraucher zahlt.
Der Verbraucher zahlt Schäden sowieso auf jeden Fall. Ohne Garantieversicherung zahlt einer von zehn einen teuren Schaden von 5000 Euro selbst. Mit Versicherung zahlt jeder der zehn nur 500 Euro - Ziel erreicht.
Zitat:
@Biker0201 schrieb am 31. März 2022 um 20:19:58 Uhr:
Zitat:
@Fiestaknechter schrieb am 31. März 2022 um 20:07:08 Uhr:
...wie beim Immobilienmakler......um Himmels Willen, ausgerechnet die größten Pfeifen, die für minimalste & meist katastrophale Leistung fette Kohle abgreifen.
@situ ... das waren schon die Deutschen, die das besonders scharf umgesetzt haben... wobei da vermutlich auch die Automobilhersteller entsrpechenden Einfluß ausgeübt haben um den Gebrauchtmarkt zu Grunsten des Neuwagenverkaufs möglichst unattraktiv zu machen.
Die Bedingungen sind in der gesamten EU identisch. So jedenfalls mein Kenntnisstand bis jetzt. Wenn du das anders weißt, dann nenne bitte ein EU-Land mit abweichendem Gewährleistungsrecht. Belegte Behauptungen übernehme ich. Aber nur solche. Vermutungen kann jeder äußern - sie bedeuten ja nichts.