Vermute Versicherungsbetrug... Was tun?

Hallo,

Angenommen BMW parkt in einer Parklücke zwischen zwei Fahrzeugen. Er meint, er ist sich nicht sicher, ob er gegen das hintere Fahrzeug, einem etwa 20 Jahren Golf beim zurücksetzen angestoßen hat. Sowohl bei seinem Fahrzeug als auch bei der Gegenseite keine sichtbaren Schäden, Kratzer oder Schleifspuren oder Rahmenverzug.

Auf empfehlung des Bruder wurde die Polizei zu rufen, damit der BMW Fahrer auf Nummer sicher gehen kann, dass keine Beschädigung zu sehen ist. Polizei kam, sah dass keine Beschädigungen vorhanden ist.

Nun hat der Besitzer angerufen, er kann den Sachbearbeiter der Polizei nicht wegen Krankheit und Urlaub erreichen. Er fragte, wie und was passiert ist. Und dann kam eine Frage, was mich stutzig machte. Er wollte unbedingt wissen, welche Fahrzeugfarbe es hat. Diese Auskunft wurde verweigert.

Zwei Wochen später ruft die Polizei an, die "ganze" Stoßstange müsste ersetzt werden. Schaden um die 1000 Euro.

Für mich nicht nachvollziehbar, da keine Beschädigungen zu sehen war. Jetzt soll der BMW Fahrer die nächsten Tage bei der Polizei vorbei kommen und "etwas" unterschreiben.

Wie sollte nun der BMW-Fahrer am besten reagieren? Vermutet wird, dass man "leicht Geld verdienen möchte".

Danke euch schon mal

Beste Antwort im Thema

Seit wann ruft die Polizei zwei Wochen später an und teilt Schadensbild und Schadenshöhe mit?

Als erstes würde ich mal vorsichtshalber meine Versicherung darüber informieren. Und da dem BMW-Fahrer strafrechtlich nichts vorzuwerfen ist, sollte er sich das "Vorbeikommen" bei der Polizei klemmen und schon mal gar nichts unterschreiben. Für berechtigte Schadensansprüche auf die Versicherung verweisen.

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:30:00 Uhr:


... Einfach mitteilen, dass kein Schaden entstanden ist und die ihre Arbeit machen lassen. ...

...eher dass keiner auf den ersten Blick erkennbar war.
Ob tatsächlich kein Schaden entstanden ist, kann weder der Verursacher noch die Polizei sicher beurteilen.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:14:00 Uhr:


Warum ist die Polizei jetzt anderer Meinung?

Die Polizisten sind keine Gutachter und dieses ständige "ich sehe keinen Schaden" Gelabere nervt einfach nur noch. Ob Schäden vorhanden sind, lässt sich oftmals nur bei genauere Begutachtung erkennen.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:31:45 Uhr:



Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:28:56 Uhr:


Wusste gar nicht dass ein Schädiger solche Rechte hat. 🙂

Hab ich auch nicht geschrieben, Das sind alles Dinge, die dann gemacht werden sollten.

Würdest du als Geschädigter zulassen, dass der Verursacher TÜV, Werkstatt, Gutachter und was weiss ich wen noch mitbringt, um den Schaden zu ermitteln?

Zitat:

@musikstar schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:25:40 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:23:51 Uhr:



Das ist doch eh schon über 130% bei dem Auto. 😁

Gruß Metalhead

stimmt, aber da kann ich wenig dran machen.

Naja, da gibt's dann keine Reparatur sondern nur Zeitwert-Restwert (und das dürfte sich nahe null bewegen).

Gruß Metalhead

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@Gummikuh

Ja klar!

Kann man glauben oder nicht.
Ich würd's jedenfalls nicht zulassen.

Ich hab doch nichts zu verbergen.
Wenn das aufgelöst werden soll muss man auch mitspielen.
Unabhängig ob Beschuldigter oder Betroffener....

Zitat:

@Harig58 schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:25:53 Uhr:


Seit wann ruft die Polizei zwei Wochen später an und teilt Schadensbild und Schadenshöhe mit?

...

Die Frage habe ich mir auch gestellt, wenn die alles aufgenommen haben, kümmern sich doch andere um die Regulierung.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:28:07 Uhr:


Teile das alles deiner Versicherung mit, die entscheiden, wie es weiter geht.

Und mit etwas Pech (Pech aus Sicht des TE) regulieren sie umgehend nach Gutachten und der TE steigt in seinen Beiträgen bzw. er zahlt eben selbst.
Dazu ist die VS schließlich da, kann ja nicht sein dass der Geschädigte keinen Schadenersatz erhält weil der Täter gerade keine Lust dazu hat.
Ebenso wenig passt imho hier dazu dein "Ratschlag" :
"Gutachter, Werkstatt oder TÜV hinzuziehen. Und dabei sein......"
Ich denke kaum, dass der TE in der Situation dazu ist dies fordern zu können.
Eher im Gegenteil würde ich als Geschädigter jemanden der sofort bei der Regulierung zu zicken beginnt (Verweigerung der Farbangabe, Abrede eines vorhandenen Schadens) erst Recht nicht in die Nähe meines Fahrzeugs lassen.

In diesem Fall halte ich eine schnelle Regulierung sogar für wahrscheinlich:
1. Es gab eine Berührung
2. Diese wurde zugegeben, sogar polizeilich aufgenommen
3. Es war zwar auf den ersten Blick kein Schaden erkennbar (allerdings waren dabei nur Laien anwesend), im Nachhinein kann aber ein solcher aber von Fachleuten festgestellt worden sein (dazu sind die ja da).

Dass der TE bzw. seiner Versicherung hier zur Kasse gebeten wird halte ich für nicht unwahrscheinlich.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:54:05 Uhr:



Zitat:

@Harig58 schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:25:53 Uhr:


Seit wann ruft die Polizei zwei Wochen später an und teilt Schadensbild und Schadenshöhe mit?

...

Die Frage habe ich mir auch gestellt, wenn die alles aufgenommen haben, kümmern sich doch andere um die Regulierung.

Ich habe das schon öfter mitbekommen. Wenn die Polizei sagr, da ist NIX oder wir sehen NIX heißt das nur : wir erkennen gerade mal NIX.
Das heißt aber noch gar NIX. Der Schaden kann weiter hinten/unten/sonstwo sein....
Die polizei MUSS auch NIX sagen. Das sollen andere machen.

Zitat:

@Matsches schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:55:26 Uhr:



Zitat:

@Lagebernd schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:28:07 Uhr:


Teile das alles deiner Versicherung mit, die entscheiden, wie es weiter geht.

Und mit etwas Pech (Pech aus Sicht des TE) regulieren sie umgehend nach Gutachten und der TE steigt in seinen Beiträgen bzw. er zahlt eben selbst.
Dazu ist die VS schließlich da, kann ja nicht sein dass der Geschädigte keinen Schadenersatz erhält weil der Täter gerade keine Lust dazu hat.
Ebenso wenig passt imho hier dazu dein "Ratschlag" :
"Gutachter, Werkstatt oder TÜV hinzuziehen. Und dabei sein......"
Ich denke kaum, dass der TE in der Situation dazu ist dies fordern zu können.
Eher im Gegenteil würde ich als Geschädigter jemanden der sofort bei der Regulierung zu zicken beginnt (Verweigerung der Farbangabe, Abrede eines vorhandenen Schadens) erst Recht nicht in die Nähe meines Fahrzeugs lassen.

In diesem Fall halte ich eine schnelle Regulierung sogar für wahrscheinlich:
1. Es gab eine Berührung
2. Diese wurde zugegeben, sogar polizeilich aufgenommen
3. Es war zwar auf den ersten Blick kein Schaden erkennbar (allerdings waren dabei nur Laien anwesend), im Nachhinein kann aber ein solcher aber von Fachleuten festgestellt worden sein (dazu sind die ja da).

Dass der TE bzw. seiner Versicherung hier zur Kasse gebeten wird halte ich für nicht unwahrscheinlich.

Es sei denn, es wäre nachweisbar, das die "Berührung" mit seinem Fahrzeug nicht für den Schaden ursächlich war......

Danke euch erst mal alle für eure Kommentare. Sehr nett von euch 🙂

@Matsches.... Ich zweifel hat sehr stark daran, dass es überhaupt einen Kontakt gegeben hat. Zum anderen scheint mir die Aussage, dass die ganze Stoßstange gewechselt werden muss, für nicht korrekt, da eben keine Beschädigung zu sehen war. Somit habe ich starke Zweifel an der Richtigkeit diese Aussage und der Schadenshöhe.

Ja ich vermute auch, dass aufgrund der "geringen" Schadenshöhe die Versicherung ohne nähere Prüfung den Schaden durchwinken wird.

Aber ich weiß gerade nicht mehr weiter....

Da die Anschrift vom "Geschädigten" bekannt sein dürfte - hinfahren und "Schaden" fotografieren. Möglichst mit Zeugen für Zeit und Datum.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. Dezember 2018 um 12:07:25 Uhr:


Da die Anschrift vom "Geschädigten" bekannt sein dürfte - hinfahren und "Schaden" fotografieren. Möglichst mit Zeugen für Zeit und Datum.

wurde bereits beim Unfallort gemacht, es gibt keine sichtbaren Schäden

Zitat:

@musikstar schrieb am 10. Dezember 2018 um 12:08:18 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. Dezember 2018 um 12:07:25 Uhr:


Da die Anschrift vom "Geschädigten" bekannt sein dürfte - hinfahren und "Schaden" fotografieren. Möglichst mit Zeugen für Zeit und Datum.

wurde bereits beim Unfallort gemacht, es gibt keine sichtbaren Schäden

du sollst ja jetzt fotofgrafieren wie es aktuell aussieht....

vlt. ergibt sich eine Abweichung... 😉

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