Vermehrtes Zuparken von Parkplätzen für Behinderte

Meine Frau ist zum Ein- und Aussteigen auf einen breiten Parkplatz angewiesen, das sie die Beifahrertüre weit öffnen muss.
Leider muss ich feststellen, dass die Parkplätze für Personen mit Behinderung vermehrt durch Personen ohne entsprechende Berechtigung zugeparkt werden. Das nervt mich als Fahrer zusehends, da ich ja keinen normalbreiten Parkplatz benutzen kann.

Spricht man Lenker ohne entsprechende Berechtigung darauf an, so werden sie häufig frech und beleidigend. Zudem fällt sprachlich auch meistens auf, dass diese Personen noch nicht lange im deutschen Sprachraum leben.

Ich frage mich, was man (in Deutschland) ohne grossen Ärger gegen das zunehmende Zuparken unternehmen kann.

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Sehe ich hier andauernd. Üblicherweise sind es junge Männer im Golf GTI oder 3er BMW.

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Zitat:

@freewindqlb schrieb am 7. Januar 2020 um 22:48:30 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. Januar 2020 um 21:36:18 Uhr:


https://www.focus.de/.../...rken-richtig-teuer-werden_id_11434336.html

Ich glaube, ich werde es wohl noch 100x schreiben müssen: Der Bundesrat hatte das Thema von der Tagesordnung der Sitzung am 20.12.19 genommen. Damit steht es frühestens am 14.02.20 wieder auf der Tagesordnung des Bundesrates.

Ich kann halt in die Zukunft schauen 😛.

Nein, im Ernst, hab nur Pressemitteilung gelesen. Wird kommen, interessiert mich aber nur am Rande, parke ja (fast) immer regelkonform.

Ein Szenario, das sich tatsächlich zugetragen hat:

Einbahnstraße einspurig. Fahrzeug streikt. Einzige Möglichkeit, um dem nachfolgenden Verkehr die Durchfahrt zu ermöglichen: Fahrzeug auf den einzig freien Parkplatz, prompt ein Behindertenparkplatz, schieben. Der Parkplatz ist ja nun ein Weilchen blockiert, da für solche Fälle keine Abschleppwagen in den Einbahnstraßen stationiert sind.

Wie sehen hier die Rechtsfolgen aus?

Stand der Fahrer neben dem Fahrzeug, bis die Pannenhilfe kam und kam ein Parkberechtigter ?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 8. Januar 2020 um 18:31:43 Uhr:


Stand der Fahrer neben dem Fahrzeug, bis die Pannenhilfe kam und kam ein Parkberechtigter ?

Natürlich stand der Fahrer neben dem Fahrzeug, wo soll er denn ohne Auto hinfahren?

Ob ein Parkberechtigter kam, weiß ich nicht - dürfte aber hier nebensächlich sein.

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Wenn man die Karre bis zum Parkplatz schieben konnte wieso nicht direkt so weit dass sie aus der Straße raus ist?
Der oder die nachfolgende(n) hätte(n) ja auch Interesse dran die Piste freizuräumen... und hätten mit geschoben.
(Oder sich vielleicht irgendwie vorbeiguetscht und gezogen.)
Auf Panne und Behindertenparkplatz wird es sicherlich keinen Rabatt geben.

Diese Situation wäre für mich ganz einfach zu lösen.
Der Fahrer ist vor Ort. Die Situation ist eine Besondere.
Gemeinsam versuchen das Beste daraus zu machen.

Ich wollt nur ausschließen,dass die Panne eine Schutzbehauptung war.

Und solange kein Parkberechtigter kommt, wird auch niemand ein Ticket ausstellen.

Also sollte es keine Rechtsfolgen hab.

Wenn es doch ein Ticket gibt und man die Panne belegen kann,könnte ich mir vorstellen, dass die Bußgeldstelle das Ticket zurücknimmt.

Zitat:

@wkienzl schrieb am 8. Januar 2020 um 18:57:57 Uhr:


Diese Situation wäre für mich ganz einfach zu lösen.
Der Fahrer ist vor Ort. Die Situation ist eine Besondere.
Gemeinsam versuchen das Beste daraus zu machen.

Genau. Lasso raus , angetüdelt und den nächsten Kollegen freundlich gefragt ob er mal zerrt.

Einfache Sache eigentlich.

Wieso kommt man da nicht drauf.

Oder ist es so 'ne egoistische Gegend?

Erlebe es ständig auf frauenparkplätze mit Kind... Meist sind es junge Burschen... Darauf angesprochen.. Heisst es.. Äh alter dein Parkplatz..

Was sind denn Frauenparkplätze mit Kind? Ich glaube du vermischst da zwei Sachen..

In Deutschland sind Frauenparkplätze ein Entgegenkommen des Kafhauses, da soweit mir bekannt in der STVO nicht vorhanden. In Österrreich in der STVO sehr wohl

Hatte ich auch schon geschrieben😁

Zitat:

@ktown schrieb am 31. Dezember 2019 um 11:15:59 Uhr:


Liegt wohl daran, dass es für jeden Quatsch eine besondere Stellfläche gibt und in der StVO es nur den Behindertenparkplatz gibt. Die Frauen und Familienparkplätze sind ein Service des Parkplatzbetreibers aber keine verpflichtende Vorgabe. Weder aus dem Baurecht noch aus der StVO. Daher kann ein dort fälschlich abgestelltes Fahrzeug nie bestraft oder abgeschleppt werden.

Nichtsdestotrotz ist es ein sinnvoller Service, übrigens auch für die benachbarten Autos, und sollte schon beachtet werden. Dass es Beteiligte aller Altersgruppen nicht beachten, sieht man an dem von mir vor längerem geschilderten Beispiel mit der 80 jährigen Mutter und der 20 Jahre jüngeren Tochter.

Zitat:

@ktown schrieb am 9. Januar 2020 um 08:52:35 Uhr:


Hatte ich auch schon geschrieben😁

Zitat:

@ktown schrieb am 9. Januar 2020 um 08:52:35 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 31. Dezember 2019 um 11:15:59 Uhr:


Liegt wohl daran, dass es für jeden Quatsch eine besondere Stellfläche gibt und in der StVO es nur den Behindertenparkplatz gibt. Die Frauen und Familienparkplätze sind ein Service des Parkplatzbetreibers aber keine verpflichtende Vorgabe. Weder aus dem Baurecht noch aus der StVO. Daher kann ein dort fälschlich abgestelltes Fahrzeug nie bestraft oder abgeschleppt werden.

Ja, aber falsch geschrieben 😉

Ein fälschlich abgestelltes Fahrzeug kann sehr wohl bestraft werden. Wenn es kein öffentlicher Parkplatz ist greift das Hausrecht des Eigentümers. Genauso wie bei Parkscheibenpflicht auf Supermarktparkplätzen etc.. Was der Grundstückseigentümer macht und ob er das kontrollieren will ist dann seine Sache. Die Parkscheiben werden häufig kontrolliert, war ja hier oft genug Thema. Dass einer Frauenparkplätze kontrolliert hat ist mir bisher jedoch noch nicht untergekommen.

P.S. Was ist eigentlich mit "Divers"-Parkplatzen 😕

Zitat:

@Moers75 schrieb am 09. Jan. 2020 um 10:24:57 Uhr:


P.S. Was ist eigentlich mit "Divers"-Parkplatzen ??

Ja , die bräuchte Deutschland auch noch dringend.

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