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verlorener Fahrzeugschein & Unbedenklichkeits-Bescheinigung

Themenstarteram 7. Dezember 2022 um 11:50

Hallo,

folgendes ist passiert:

Im Sommer 2022 ein Auto ( VW Diesel) gekauft, hatte noch TÜV einige wenige Wochen,

also im Juni 2022 zur DEKRA um eine neue HU zu machen, was auch gelungen ist.

(HU: Juni 2024)

Danach Fahrzeugschein verloren, Ummeldung war nicht möglich.

Die Behörde fragte nach dem Kaufvertrag, aber der war zunächst auch nicht auffindbar.

Das Auto wurde dann "von amtsgwegen" am 11.November 2022 abgemeldet, und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.

Nach dem 11.Nov.2022 wurde das Auto dann verkauft , weil ein Diesel aufgrund der hohen Treibstoffpreise (Dieselkraftstoff kostet ja jetzt mehr als Benzin) nicht mehr wirtschaftlich ist, wenn man nur wenige km im Jahr fährt.

Es hat sich ein Käufer gefunden, der kam von außerhalb und wollte das Auto gleich kaufen und mitnehmen und nahm Kontakt via Email und Tel. auf.

Das Auto war aber schon abgemeldet, und der Käufer akzeptierte das und wollte sich

5 Tages Kurzzeitkennzeichen bei der Behörde holen, dazu bräuche er die Papiere via Email als JPG Foto.

Also wurde dem Käufer das via Email geschickt, und auch gleich gesagt, dass der Fahrzeugschein verloren sei, und das Auto von amtswegen abgemeldet und auch diese Bescheinigung gleich per Email geschickt mit Kopie Fahrzeugbrief und

DEKRA HU-Bescheinigung.

Der Käufer konnte sich dann 5 Tages Kurzzeitkennzeichen holen, erschien mit diesen und kam mit einem Auto und Mechaniker wie er sagte, machte eine Probefahrt, fand Mängel und handelte noch mal

750 EURO runter.

Geldübergabe und Fahrzeugübergabe mit Fahrzeugbrief und original DEKRA-Bescheinigung und der Käufer fuhr davon.

Nächsten Tag Anruf des Käufers, er könne das Auto nicht zulassen, da der Fahrzeugschein fehle.

Ich sagte ihm, dass bereits eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der "alten Zulassungsstelle"

(1.Zulassungsstelle) vorliegen würde, und er nur eine eidesstaatliche Versicherung abgeben müße, das Auto ohne Fahrzeugschein gekauft zu haben.

Das ginge wohl auch nicht, die eidesstattliche Versicherung müße ich abgeben, da ich den Fahrzeugschein verbusselt hätte, und nicht er - der Käufer.

Ich also in Kontakt mit meiner zuständigen Zulassungsstelle (2.Zulassungsstelle) , und von dort kam die Auskunft am Telefon, dass wenn die Zulassungsstelle des Käufers (3.Zulassungsstelle) bereits 5 Tages Kurzzeitkennzeichen ausgestellt habe, doch alles i.O. sei, denn wenn nichts i.O. sei,

hätte die Zulassungsstelle 3 des Käufers erst gar keine Kurzzeitkennzeichen

(5 Tage) ausstellen dürfen-

1 Tag später wieder Kontakt mich mit der Zulassungsstelle 2, und die wollten einen Kaufvertrag sehen, den ich auch beigebracht habe.

Plötzlich war dieser auch nicht mehr ausreichend, denn es fehle, dass beim Kauf im Sommer 2022 auch der Fahrzeugschein mit ausgehändigt wurde.

Die 1.Zulassungsstelle des 1.Verkäufers verweigere plötzlich die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, welche die aber lt. Auskunft der Zulassungsstelle 2 schon bereits vor Wochen an selbige versandt haben.

Dazu möchte ich auch noch erwähnen, dass mir während der Probefahrt mein Telefon aus der Tasche gefallen ist, ich das 5 Minuten nach dem Verkauf bemerkt habe und sofort von einem 2. Telefon angerufen habe, es klingelte, aber niemand antwortete. Ich hatte danach noch mindestens 10x angerufen, doch niemand antwortete.

Nächsten Tag, schrieb mir der Käufer eine EMail, er habe das Telefon, und er habe es auch während seiner Nachhausefahrt mehrfach klingeln gehört, aber er sei ja Auto gefahren.

Er möchte das Telefon so lange behalten, bis er das Auto angemeldet bekommt.

Letzten Freitag schrieb er mir, er habe das Telefon am Donnerstag abgeschickt.

Heute kam eine EMail, er habe das Telefon zwar abgeschickt, aber es kam aufgrund eines "Zahlendrehers" wieder zurück zu ihm, so schrieb er in der Email

der Käufer schrieb auch in einer EMail, ich würde lügen was die Zulassungsstelle anbetrifft, ich sei einfach nur zu faul dort hinzufahren, was aber nicht stimmt, denn ich war mehrmals dort bei Zulassungsstelle 2 und hatte auch mehrmals mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Zulassungsstelle 2 telefoniert, und auch Emails an die Zulassungsstelle 1 geschickt mit dem Ergebnis, dass mir Zulassungsstelle 1 heute geschrieben hatte, ich solle die nicht mehr kontaktieren.

Frage:

Wie jetzt weiter vorgehen, damit der Käufer sein Auto angemeldet bekommt:confused::confused:

Hinweis:

Zulassungsstelle 1 = Zulassungsstelle des Verkäufers, von welchem das Auto im Sommer 2022 gekauft wurde

Zulassungsstelle 2 = meine zuständige Zulassungsstelle

Zulassungsstelle 3 = die Zulassungsstelle des Käufers, welcher jetzt vor ein paar Tagen das Auto gekauft hatte.

 

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9 Antworten

§1 Man kauft kein Auto ohne Papiere

§2 Sind keine Papiere vorhanden, tritt §1 in Kraft

Natürlich musst du eine eidesstattliche Versicherung abgeben und nicht der neue Besitzer, denn du hast ja schließlich den Schein verbusselt. Ein Hinweis im Kaufvertrag, dass das Auto ohne Schein übergeben worden ist, nützt da nichts. Kostet dich vermutlich dann um die 50€, aber sonst kommt ihr beide nicht weiter.

Warum wurde das Fahrzeug von Amts wegen außer Betrieb gesetzt?

Weil Du es nach kauf nicht auf Dich angemeldet hast @Fahrzeugschein-Loser , richtig?

Wie über mir schon steht, die EV kann nur der abgeben,der das Dokument verloren hat.

Der Käufer also schon mal nicht.

@Fahrzeugschein-Loser

Du musst zu Deiner Zulassungsstelle bzw die des letzten Halter und die EV abgeben und eine Ersatz-ZB1 für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge beantragen. Die schickst Du dann dem Erwerber und er kann das Fahrzeug ummelden.

Alternativ Du gibst die EV ab über den Verlust und die letzte zuständige Zulassungsstelle schickt der anderen vom Käufer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ,dass gegen die Umschreibung ohne ZB1 und Ausstellung einer neuen ZB1 keine Bedenken bestehen.

Zum Glück hat der Käufer Dein Handy und wird somit auch Dich dazu bewegen was zu machen.

Meist sind solche Käufer dann die dummen,die ihren Neuerwerb nicht angemeldet bekommen,weil sich die Verkäufer keinen Kopf mehr machen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 07. Dez. 2022 um 15:12:46 Uhr:

Zum Glück hat der Käufer Dein Handy und wird somit auch Dich dazu bewegen was zu machen.

Da gehe ich nicht ganz mit. Das Eine hat mirt dem Anderen nichts zu tun. Imho hat er kein Recht sich das Telefon anzueignen. War hier aber auch nicht die Frage.

Mag sein. Aber sonst wäre hier bald der nächste Faden,dass einer ein Kfz erworben hat und es wegen fehlender Papiere nicht ummelden kann.

Gab es ja auch schon.

Sicher hat er kein Recht das Handy zu behalten,will er ja auch gar nicht. Er will nur sein Auto angemeldet bekommen. Und ohne Zutun des TE wird er das nicht schaffen.

Ich würde genauso handeln wie mein Vorredner, auch wenn das nicht so ganz legal ist. Sonst kommt der TE ja nicht in die Puschen. Ich zweifle inzwischen auch an, ob der Schein überhaupt verloren gegangen ist, denn bei einer Zwangsabmeldung durch die Behörden wird der Schein sogar eingezogen und darüber eine Bescheinigung ausgestellt. Vermutlich war hier etwas mit der Versicherung oder dem Finanzamt im argen.

Entschuldigung,dass ich hier in den Thread mit einer Frage reinplatze.

 

War es früher nicht immer möglich ein Kfz zu zulassen ohne tüv Bericht.

Stempel im Schein natürlich vorhanden.

Diesen Fall habe ich nämlich gerade,dass der Käufer nicht ummelden kann ohne den Bericht.

So zumindest seine Aussage.

Wenn die HU beim KBA abrufbar ist, kann die Zulassungsstelle auf die Vorlage des HU Protokolls verzichten.

Stempel in der ZB 1 genügt bei den meisten Zulassungsstellen schon lange nicht.

@BerlinUser Ja, das stimmt. Da solltest Du dem Käufer soweit es Dich angeht, behilflich sein bei der Ummeldung (z.B.eine Zweitschrift des HU-Berichts von Deiner letzten Prüfstelle besorgen oder nochmal gründlich suchen wo der Originale abgeblieben ist.)

Mit dem Stempel und Plakette alleine wurde früher zuviel Beschiss getrieben, darum geht ohne den Bericht praktisch nichts mehr.

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