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verlorener Fahrzeugschein & Unbedenklichkeits-Bescheinigung

Hallo, folgendes ist passiert: Im Sommer 2022 ein Auto ( VW Diesel) gekauft, hatte noch TÜV einige wenige Wochen, also im Juni 2022 zur DEKRA um eine neue HU zu machen, was auch gelungen ist. (HU: Juni 2024) Danach Fahrzeugschein verloren, Ummeldung war nicht möglich. Die Behörde fragte nach dem Kaufvertrag, aber der war zunächst auch nicht auffindbar. Das Auto wurde dann "von amtsgwegen" am 11.November 2022 abgemeldet, und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt. Nach dem 11.Nov.2022 wurde das Auto dann verkauft , weil ein Diesel aufgrund der hohen Treibstoffpreise (Dieselkraftstoff kostet ja jetzt mehr als Benzin) nicht mehr wirtschaftlich ist, wenn man nur wenige km im Jahr fährt. Es hat sich ein Käufer gefunden, der kam von außerhalb und wollte das Auto gleich kaufen und mitnehmen und nahm Kontakt via Email und Tel. auf. Das Auto war aber schon abgemeldet, und der Käufer akzeptierte das und wollte sich 5 Tages Kurzzeitkennzeichen bei der Behörde holen, dazu bräuche er die Papiere via Email als JPG Foto. Also wurde dem Käufer das via Email geschickt, und auch gleich gesagt, dass der Fahrzeugschein verloren sei, und das Auto von amtswegen abgemeldet und auch diese Bescheinigung gleich per Email geschickt mit Kopie Fahrzeugbrief und DEKRA HU-Bescheinigung. Der Käufer konnte sich dann 5 Tages Kurzzeitkennzeichen holen, erschien mit diesen und kam mit einem Auto und Mechaniker wie er sagte, machte eine Probefahrt, fand Mängel und handelte noch mal 750 EURO runter. Geldübergabe und Fahrzeugübergabe mit Fahrzeugbrief und original DEKRA-Bescheinigung und der Käufer fuhr davon. Nächsten Tag Anruf des Käufers, er könne das Auto nicht zulassen, da der Fahrzeugschein fehle. Ich sagte ihm, dass bereits eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der "alten Zulassungsstelle" (1.Zulassungsstelle) vorliegen würde, und er nur eine eidesstaatliche Versicherung abgeben müße, das Auto ohne Fahrzeugschein gekauft zu haben. Das ginge wohl auch nicht, die eidesstattliche Versicherung müße ich abgeben, da ich den Fahrzeugschein verbusselt hätte, und nicht er - der Käufer. Ich also in Kontakt mit meiner zuständigen Zulassungsstelle (2.Zulassungsstelle) , und von dort kam die Auskunft am Telefon, dass wenn die Zulassungsstelle des Käufers (3.Zulassungsstelle) bereits 5 Tages Kurzzeitkennzeichen ausgestellt habe, doch alles i.O. sei, denn wenn nichts i.O. sei, hätte die Zulassungsstelle 3 des Käufers erst gar keine Kurzzeitkennzeichen (5 Tage) ausstellen dürfen- 1 Tag später wieder Kontakt mich mit der Zulassungsstelle 2, und die wollten einen Kaufvertrag sehen, den ich auch beigebracht habe. Plötzlich war dieser auch nicht mehr ausreichend, denn es fehle, dass beim Kauf im Sommer 2022 auch der Fahrzeugschein mit ausgehändigt wurde. Die 1.Zulassungsstelle des 1.Verkäufers verweigere plötzlich die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, welche die aber lt. Auskunft der Zulassungsstelle 2 schon bereits vor Wochen an selbige versandt haben. Dazu möchte ich auch noch erwähnen, dass mir während der Probefahrt mein Telefon aus der Tasche gefallen ist, ich das 5 Minuten nach dem Verkauf bemerkt habe und sofort von einem 2. Telefon angerufen habe, es klingelte, aber niemand antwortete. Ich hatte danach noch mindestens 10x angerufen, doch niemand antwortete. Nächsten Tag, schrieb mir der Käufer eine EMail, er habe das Telefon, und er habe es auch während seiner Nachhausefahrt mehrfach klingeln gehört, aber er sei ja Auto gefahren. Er möchte das Telefon so lange behalten, bis er das Auto angemeldet bekommt. Letzten Freitag schrieb er mir, er habe das Telefon am Donnerstag abgeschickt. Heute kam eine EMail, er habe das Telefon zwar abgeschickt, aber es kam aufgrund eines "Zahlendrehers" wieder zurück zu ihm, so schrieb er in der Email der Käufer schrieb auch in einer EMail, ich würde lügen was die Zulassungsstelle anbetrifft, ich sei einfach nur zu faul dort hinzufahren, was aber nicht stimmt, denn ich war mehrmals dort bei Zulassungsstelle 2 und hatte auch mehrmals mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Zulassungsstelle 2 telefoniert, und auch Emails an die Zulassungsstelle 1 geschickt mit dem Ergebnis, dass mir Zulassungsstelle 1 heute geschrieben hatte, ich solle die nicht mehr kontaktieren. Frage: Wie jetzt weiter vorgehen, damit der Käufer sein Auto angemeldet bekommt😕😕 Hinweis: Zulassungsstelle 1 = Zulassungsstelle des Verkäufers, von welchem das Auto im Sommer 2022 gekauft wurde Zulassungsstelle 2 = meine zuständige Zulassungsstelle Zulassungsstelle 3 = die Zulassungsstelle des Käufers, welcher jetzt vor ein paar Tagen das Auto gekauft hatte.