Verlängerung der Gebrauchtwagengarantie
Hallo,
für meinen im letzten Jahr gekaufen E270 (Bj. 2003, 133tkm) läuft Ende Mai die Gebrauchtwagengarantie aus. In diesem Jahr musste ich sie auch schon ein paar mal in Anspruch nehmen und daher hielten sich die Kosten in Grenzen. Nun überlege ich, die Gebrauchtwagengarantie zu verlängern. Die örtliche Niederlassung gab auf Nachfrage im Rahmen eine anderne Reparatur grob einen Betrag von knapp über 400 EURO ggf. gedeckelt auf 1500 EURO pro Schaden bei anteiliger Übernahme von Teilekosten an. Genaueres müsste man aber aushandeln. Die ca. 100km entfernte Niederlassung, bei der ich den Wagen gekauft hatte, gibt auf Nachfrage an, dass eine Verlängerung nicht möglich sei, da der Wagen bereits über 5 Jahre alt ist. Nun frage ich mich, ob diese Aussage korrekt ist, sich ggf. eine solche Versicherung prinzipiell lohnt und ob es ggf. woanders günstigere Konditionen gibt. Habt Ihr hier Erfahrungen?
Viele Grüße,
Marcus
Beste Antwort im Thema
Die Car-Garantie die man bei den Werkstätten / NL abschließen kann hat folgende Einschränkungen:
bis max. 10 Jahre nach EZ und 200.000 km Laufleistung
kann nach Wartung bzw. HU/AU abgeschlossen werden (bei autorisiertem MB Partner)
Kosten für 12 Monate:
Hubraum <3000 ccm: 432€
Hubraum >3000 ccm: 514€
Bei dir also kein Problem
Einfach "Mercedes-Benz Garantie-Paket" als Stichwort angeben, ist ein Heftchen mit allen wichtigen Infos.
hier die Infos mit den Kosten die selbst zu tragen sind:
http://www.motor-talk.de/faq/mercedes-e-klasse-w211-q2.html#Q1975563
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20 Antworten
@ Level: Nein, die Versicherungsbedingung (der Gebrauchtwagenversichergung) lautet wörtlich (hier MB 100)
Zitat:
§4 Voraussetzung für Garantieansprüche
Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:a) an dem Kraftfahrzeug während der Laufzeit dieser Garantie
die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-,
Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber
oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt
der gefahrenen Marke durchführen lässt; eine Überschreitung
von bis zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. einem
Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unschädlich, wobei bereits
die Überschreitung einer der genannten Vorgaben einem
Garantieanspruch entgegensteht; [...]
Mein Händler hat auch heute angerufen, brauchte aber noch weitere Informationen, scheint also kein ganz alltäglicher Vorgang mit Fremdmarken zu sein, es geht aber definitv.
Zitat:
Original geschrieben von Torian
@ Level: Nein, die Versicherungsbedingung (der Gebrauchtwagenversichergung) lautet wörtlich (hier MB 100)
Zitat:
Original geschrieben von Torian
Mein Händler hat auch heute angerufen, brauchte aber noch weitere Informationen, scheint also kein ganz alltäglicher Vorgang mit Fremdmarken zu sein, es geht aber definitv.Zitat:
§4 Voraussetzung für Garantieansprüche
Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:a) an dem Kraftfahrzeug während der Laufzeit dieser Garantie
die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-,
Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber
oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt
der gefahrenen Marke durchführen lässt; eine Überschreitung
von bis zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. einem
Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unschädlich, wobei bereits
die Überschreitung einer der genannten Vorgaben einem
Garantieanspruch entgegensteht; [...]
Moin,
dann lies dir bitte zuerst §1 durch:
§1 Inhalt der Garantie, Reparatur beim Garantiegeber
1. Der Garantiegeber (gemäß Garantievereinbarung) gibt dem Garantienehmer
unter den weiteren Voraussetzun gen gemäß § 4 eine
Garantie, die die Funktions fähigkeit der in § 2 Ziff. 1 genannten
Bauteile für die vereinbarte Laufzeit umfasst. Diese Garantie ist
durch die CG Car-Garantie Versicherungs-Aktiengesellschaft
(nach stehend CG) versichert.
Ich hatte die Garantie bereits bei meinen letzten beiden Fahrzeugen und habe sie jetzt wegen der laufleistung nicht mehr verlängert, da sie sich m.M.n. nicht rechnet.
Garantiegeber ist die Werkstatt, bei der du die Garantie abschliesst. Die Werkstatt selbst macht ihre Kosten dann gegenüber der CG Car Garantie geltend.
Aber du hast Recht, ich gehe auch davon aus, dass es o.k. ist, wenn du die Versicherung bei MB abschliesst und das Fahrzeug dann bei VW warten lässt.
Level
Habe ich auch nie bestritten 🙂
Ich lasse nicht nur die Inspektionen, sondern auch die Reparaturen bei VW machen. Das alles sogar ungefragt, es wird durch mein (VW-)Autohaus direkt mit der Cargarantie abgerechnet. Der Mercedeshändler merkt das höchstens auf seiner Jahresrechnung von der Cargarantie.
§ 1 wird daher wohl eher theoretischer Natur sein, in meinem Fall kommen noch 300km Entfernung hinzu 😁
So, wie versprochen das Feedback, leider ein unerfreuliches.
Die Verlängerung der Versicherung ist bei Fremdmarken ausgeschlossen. Es hätte allerdings von Anfang an eine 2-jährige Versicherung abgeschlossen werden können. Ärgerlich, dass mich der Händler darauf nicht hingewiesen hat.
Mal sehen, ob bei VW noch ein vernünftiges Angebot rüberkommt, sonst bin ich ab Mai wieder auf eigenes Risiko unterwegs 😉
Zitat:
Original geschrieben von Max_Valentiner
Servus,Zitat:
Original geschrieben von Hyperbel
MB hat für die eigenen Produkte (Autos) passende Versicherungs-Pakete, fertig geschnürt und mit festen Preisen und definierten Umfängen versehen.
Das ist sogar auf der MB-Homepage zu lesen und somit vermutlich auf Konzernebene ausgehandelt.
Da wird Dein konkreter Verkäufer sicher nicht für einen einzelnen Golf-Kunden eine Garantieverhandlung mit einem Versicherer führen.Aber wenn Du es nicht glaubst - frag doch selbst bei Deinem Verkäufer nach!
Bin auf die Antwort gespannt.
Also entweder bei VW oder selbst auf eine Versicherung zugehen.
http://www.mercedes-benz.de/.../europe_guarantee.html
Ich zitiere:
Die Mercedes-Benz Gebrauchtfahrzeuggarantie gibt es für alle Gebrauchtfahrzeuge bis zu einem Alter von 10 Jahre – egal ob mit oder ohne Stern.beste Grüße
Du hast Recht, bezw. auch nicht.
Es ist so gemeint:
Du kannst bei Mercdes Fahrzeuge bis zu einem Alter von 10 Jahre kaufen und bekommst ein oder zwei Jahre Gebrauchtwagengarantie.
Allerdings besteht bei Fahrzeugen über 5 Jahren nicht mehr die Möglichkeit, diese Garantie nach Ablauf jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Gruss Ralf
Nach aktuellem Stand gibt es sogar keine Garantie Abschlussmöglichkeit mehr für ein Fahrzeug über 100TKM egal wie alt. Mein Fahrzeug, jünger als 5 Jahre aber über 100TKM, lässt sich bei MB nicht mehr versichern. Einzige Möglichkeit wäre gewesen dass die alte Versicherung nach Ablauf umgehend (innerhalb 5 Tage?) vom Vorbesitzer übernommen worden wäre und dann eine Verlängerung abgeschlossen wäre. Auskunft ist aktuell von MB diese Woche. VG Bernie