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Verladeschaden an fremden Fahrzeug

Themenstarteram 12. August 2019 um 14:38

Hallo,

mir ist vor einigen Tagen leider ein Missgeschick passiert.

Bei einer Feier draußen hatten einige Freunde und ich Lautsprecher aufgebaut. Dann hat es jedoch angefangen zu in Strömen zu regnen, sodass ich einen der Lautsprecher um ihn vor Nässe zu schützen in das Auto eines Bekannten geladen habe. Leider habe ich ihn nicht tief genug in den Kofferraum geschoben, sodass beim Zumachen der Heckklappe die Scheibe geplatzt ist...

Nun frage ich mich, ob meine private Haftpflicht diesen Schaden übernehmen wird. Ich weiß schon, dass Haftpflichtversicherungen sehr knauserig sind was Schäden an KfZs angeht. Aber das Auto gehört ja nicht mir und war nicht in Gebrauch. Nicht mal zum Transport sollte es in diesem Fall genutzt werden sondern lediglich zum kurzzeitigen Regenschutz...

Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen :)

Vielen Dank und viele Grüße

Martin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 13. August 2019 um 21:24:01 Uhr:

@Gunny-Highway

Beitrag editiert, Verstoß gegen die Beitragsregeln, Zimpalazumpala, MT-Moderator

Dies trifft auf Dich selbst mindestens genauso zu.

z. B.:

Zitat:

Und was machst Du, wenn der Haftpflichtversicherer nur den Zeitwert der Scheibe bezahlt (was rechtmäßig ist)?

Und um die Frage des TE zu beantworten:

Hier liegt ein ganz normaler Haftungsfall vor. Und der ist durch die private Haftpflichtversicherung zu regulieren. "Benzinklausel" oder irgendwelche Sonderklauseln spielen keine Rolle...

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Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 13. August 2019 um 21:24:01 Uhr:

@Gunny-Highway

Beitrag editiert, Verstoß gegen die Beitragsregeln, Zimpalazumpala, MT-Moderator

Dies trifft auf Dich selbst mindestens genauso zu.

z. B.:

Zitat:

Und was machst Du, wenn der Haftpflichtversicherer nur den Zeitwert der Scheibe bezahlt (was rechtmäßig ist)?

Und um die Frage des TE zu beantworten:

Hier liegt ein ganz normaler Haftungsfall vor. Und der ist durch die private Haftpflichtversicherung zu regulieren. "Benzinklausel" oder irgendwelche Sonderklauseln spielen keine Rolle...

Auch der Haftungsausschluss in der pHV könnte für die Beschädigung geliehener Sachen durch den VN einen Strich durch die "glasklare" Rechnung machen und die TK interessant erscheinen lassen. Ferner fällt die Be- und Entladung durch den Fahrzeugführer für gewöhnlich unter den Betrieb des Kfz.

Hat aber Alles absolut nichts mit dem hier geschilderten Sachverhalt zu tun...

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. August 2019 um 09:16:41 Uhr:

Auch der Haftungsausschluss in der pHV könnte für die Beschädigung geliehener Sachen durch den VN einen Strich durch die "glasklare" Rechnung machen und die TK interessant erscheinen lassen. Ferner fällt die Be- und Entladung durch den Fahrzeugführer für gewöhnlich unter den Betrieb des Kfz.

Verladeschaden an fremden Fahrzeug

Auch ein geliehens Auto ist ein fremdes.

er hats ja nicht geliehen, sondern die Lautsprecher zum Schutz vor Regen in ein fremdes, nicht zum Transport vorgesehenes, dort rumstehendes Auto gelegt, damit war auch kein Transport geplant.

Die Leihe ist eine kostenlose Gebrauchsüberlassung. Dazu braucht es keinen Transport. Das "missbrauchen" als Regenschirm ist ein Gebrauchen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. August 2019 um 09:43:30 Uhr:

Die Leihe ist eine kostenlose Gebrauchsüberlassung. Dazu braucht es keinen Transport. Das "missbrauchen" als Regenschirm ist ein Gebrauchen.

Da wurde der Gebrauch in einigen Urteilen aber bereits gänzlich anders eingeschränkt.

Das kannst Du sicherlich im Details erläutern. Mach mal bitte.

Ein Verladen und fahren war ja wohl nicht geplant, nur das unterstellen als Schutz vor Regen zufälligerweise halt in einem Auto. Zusätzlich geschah das Ganze wohl auch nicht im Auftrag/ auf Wunsch des Fahrzeugbesitzers, was bei PHVen auch irgendwie relevant ist.

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