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Fahrzeug ohne Brief Versichern??

Themenstarteram 13. Februar 2006 um 8:27

Hi

Ist es möglich ein Fahrzeug ohne den Brief zu versichern?

Also es gibt ein Brief für den Wagen, nur liegt er beim Vorbesitzer und ich komme da im moment nicht dran.

Aber der Vorbesitzer weiß bescheid und es wäre OK!

Nur rausgeben möchte er den Brief zur Zeit nicht.(Ist eine längere Geschichte)

Also habe nur den FZ-Schein(mit Namen vom Vorbesitzer drinn) und die ganzen TÜV unterlagen.....

Oder muss ich extra ne Kopie davon oder ein Einverständniss-Schreiben mitbringen?

Brauch ein Auto und wäre echt mist wenn ich für nur 1 - 2Monate einen 2ten Wagen deswegen Kaufen müsste.........

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15 Antworten

Ja, das geht. Brauchst ja nur die Erstzulassung/Fahrgestellnummer/ Typschlüsselnummern aus dem Schein.

Zitat:

Original geschrieben von trustkill

Ja, das geht. Brauchst ja nur die Erstzulassung/Fahrgestellnummer/ Typschlüsselnummern aus dem Schein.

Am besten die Klappe halten, wenn man keine Ahnung hat.

Für die Zulassung brauchst Du den Brief oder eine Verlustmeldung/Bescheinigung. Da Du aber weißt, dass der Vorbesitzer den Brief hat, wäre jede andere Angabe bei der Zulassungsstelle oder Polizei gelogen und strafbar.

eine Kopie vom Brief würde nicht reichen??

MIST_____Naja dann muss ich mir solange mal was anderes überlegen....... :-(

Muss man Deinen Fahrzeugkauf verstehen?

Brief bei Vorbesitzer bzw. bei der Bank, deshalb nicht greifbar, aber Du hast den Schein, also ist das Fahrzeug noch zugelassen....

Fahr doch einfach mit dem Auto, solange es zugelassen ist, spricht ja nichts dagegen.

Immer diese komischen Geschäftspraktiken.

ist aber seltsam, dass der Vorbesitzer den Brief nicht rausrückt.....

Re: Fahrzeug ohne Brief Versichern??

 

Zitat:

Original geschrieben von norot

Hi

Ist es möglich ein Fahrzeug ohne den Brief zu versichern?

Versichern schon, ummelden NEIN. ;)

Hi,

@avant: Umgangsforum in einem Forum nicht geläufig? *kopfschüttel*

Trustkill hatte absolut recht - der Threadöffner sprach vom versichern - und dafür ist mehr nicht notwendig.

Zulassen ist bekanntlich ne andre Geschichte...

Versichern geht - wird wohl nur unnötig teuer, da abweichender Halter (und nicht verwandt).

Grüße

Schreddi

Ist das Fahrzeug zugelassen oder nicht?

Wenn Ja:

Haftpflicht geht nur über den Halter zu versichern, da eine unterjährige Kündigung wohl nicht durchgeht.

Mit Einverständnis der Versicherung des Halters geht selbstverständlich auch eine abweichende Versicherung durch Dich.

Kasko geht so oder so über Dich.

Schräge Konstruktion die jede Menge Fragen aufwirft.

Lücken im Versicherungsschutz und Probleme bei sonstigen Rechtsfragen sind vorprogrammiert..

Ja zugelassen ist es noch.

Nur Versichert nicht.

Die Vorgeschichte dazu findet ihr hier--> KLICK

Vorbesitzer und Händler streiten sich schon ewig über Anwälte was es irgendwie nicht bringt.....

Und ich werd nu auch mal ein Anwalt einschalten(bin leider ned Rechtsschutzversichert oder sonstwas)

Wie lange soll ich denn noch warten bis das Geklärt ist?

Lag einfach morgens nen Brief im Kasten "Sie dürfen ab heute ned mehr fahren...." ganz toll die Sache......die sind ja lustig......

Ich brauch unbedingt ne Karre.........

Was meint ihr dazu? Bekomm 300€ und Karre wollen die wieder.....ich glaub ich werd ned mehr.......

Wollte diesen Brief schicken, jemand Verbesserungsvorschläge?

Oder gibt es irgendwo Musterbriefe im Netz?---------------

Sehr geehrter Herr ........,

Hiermit gebe ich ihnen eine Frist von 10 Tagen für Erfüllung des Kaufvertrages vom 08.07.2004. Sollte dies nicht möglich sein, wünsche ich eine Rückabwicklung des Kaufvertrags durch Zahlung von 3650,00 €.

Ansonsten fordere ich Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages.

Ich bitte sie diesbezüglich sich innerhalb dieser Frist bei mir zu melden.

Den Namen solltest Du weglassen (kannst Du nachträglich streichen ;)).

Würde hier etwas zum Thema geschrieben,

so wäre es ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz.

Wenn ein Kaufvertrag nicht erfüllt wird,

so ist das ein Fall für einen RA.

Das Ganze ist durch einen RS gedeckt. ;)

Oh sorry, dann nicht genau dazu hierwas reinschreiben :-)

Aber is eine dumme Situation und habe die ganze Zeit gehofft das der Händler noch zur vernuft kommt, aber nu muss ich wohl in den Sauren Apfel beissen und auch nen Anwalt anheuern... is bestimmt ned billig die ganze Sache......

Aber wenn 2 Käufer sich schon an Anwälte wenden müssen, muss man doch wenigstens einsehen das die Ganze Sache nichts bringt, und es evtl. für ihn(Händler) noch schlimmer wird......

Defintiv eine Sache für den RA.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Ist das Fahrzeug zugelassen oder nicht?

Wenn Ja:

Haftpflicht geht nur über den Halter zu versichern, da eine unterjährige Kündigung wohl nicht durchgeht.

Mit Einverständnis der Versicherung des Halters geht selbstverständlich auch eine abweichende Versicherung durch Dich.

Halter und Versicherungsnehmer können sehr wohl unterschiedlich sein (z.B. bei Leasing). Wenn der Vorbesitzer seiner Ver.s das Auto als verkauft gemeldet hat, kannst du das Auto ohne Prob auf dich versichern, auch wenn es auf XY zugelassen ist.

Über die ganzen andere Probleme bei dieser Konstellation ist ja schon genug hier geschrieben worden.

Aber willst du diesen "mehr als serösen" Händler nicht mal der Handwerkskammer melden? Nimmt ein Auto in Zahlung, meldet es nicht ab, und verkauft es so zugelassen wie es ist gleich an den nächsten weiter .... kopfschüttel

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