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Verladeschaden an fremden Fahrzeug

Themenstarteram 12. August 2019 um 14:38

Hallo,

mir ist vor einigen Tagen leider ein Missgeschick passiert.

Bei einer Feier draußen hatten einige Freunde und ich Lautsprecher aufgebaut. Dann hat es jedoch angefangen zu in Strömen zu regnen, sodass ich einen der Lautsprecher um ihn vor Nässe zu schützen in das Auto eines Bekannten geladen habe. Leider habe ich ihn nicht tief genug in den Kofferraum geschoben, sodass beim Zumachen der Heckklappe die Scheibe geplatzt ist...

Nun frage ich mich, ob meine private Haftpflicht diesen Schaden übernehmen wird. Ich weiß schon, dass Haftpflichtversicherungen sehr knauserig sind was Schäden an KfZs angeht. Aber das Auto gehört ja nicht mir und war nicht in Gebrauch. Nicht mal zum Transport sollte es in diesem Fall genutzt werden sondern lediglich zum kurzzeitigen Regenschutz...

Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen :)

Vielen Dank und viele Grüße

Martin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 13. August 2019 um 21:24:01 Uhr:

@Gunny-Highway

Beitrag editiert, Verstoß gegen die Beitragsregeln, Zimpalazumpala, MT-Moderator

Dies trifft auf Dich selbst mindestens genauso zu.

z. B.:

Zitat:

Und was machst Du, wenn der Haftpflichtversicherer nur den Zeitwert der Scheibe bezahlt (was rechtmäßig ist)?

Und um die Frage des TE zu beantworten:

Hier liegt ein ganz normaler Haftungsfall vor. Und der ist durch die private Haftpflichtversicherung zu regulieren. "Benzinklausel" oder irgendwelche Sonderklauseln spielen keine Rolle...

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Genau

Dann müssen wir halt abwarten, wie der Schadensachbearbeiter bei der VS agiert. Das Kostenrisiko für den TE ist auf 150,00 Euro begrenzt.

Eine Abrechnung über die TK des Halters bei 0,00 SB kann ebenso erfolgen. Hier weiter zu spekulieren bringt dann wohl keinen Erkenntnisgewinn, bis sich der TE dazu meldet.

Dann bliebe nur die TK.

Die Bedingungen der PHV sind vermutlich nicht vollständig korrekt wiedergeben und i.Ü. wird gerne mit mehrfachen Negierungen formuliert.

Hallo,

müsste hinsichtlich der Frage, ob es sich um einen Beladevorgang handelt nicht zugleich der Sachverhalt der Beförderung bedacht werden? Ich kenne es so, dass ein Be- oder Entladen eines KFZ nur in Zusammenhang mit einer Beförderung steht. Ohne Beförderung (-sabsicht)- kein Beladevorgang.

Da der TE nach meinem Verständnis das Fahrzeug als "Regenschirm" nutzen wollte, hatte er folglich keine Transportabsicht.

Ist Letztere zu verneinen, wäre es im Grunde egal, ob der TE von aussen oder von innen das Fahrzeug beschädigt hätte. Nur, von aussen beschädigt wäre vll. deutlicher in der Analyse?. In beiden Fällen müsste dann die PHV greifen. KFZ Teilkasko demnach nicht. Korrekt?

Gruss vom Asphalthoppler

Ich habe mir im Frühjahr selber die Windschutzscheibe beim Beladen von innen zerstört. Weder die HDI noch Carglass (als Partnerwerkstatt der HDI) haben nach dem Grund für den Sprung gefragt. Es hieß immer nur, ist eh egal, macht die TK.

Es ist kein Schaden beim Be- oder Entladen. Dazu müsste es ein Fremdschaden sein außerhalb vom Fahrzeug.

Hier wurde der Eigentümer durch einen Dritten geschädigt, dessen PHV sollte den Schaden bezahlen

Ich wollte darauf hinaus das in meinem Fall niemand nach dem Hergang oder beteiligten Personen gefragt hat. Wenn die PHV also wegen §274 Absatz 38 der AKB aussteigt bleibt noch ein Versuch bei der TK.

Der Versuch über die TK ist mit Sicherheit von Erfolg gekrönt. Die TK ersetzt Glasschäden, unabhängig von deren Ursprung.

Wenn ich der Geschädigte wäre, würde ich sicherlich nicht MEINE TK fragen, ob die den Schaden trägt.

Und warum nicht?

weil ich nicht einsehen würde, weshalb ich sb zahlen soll, wenn jemand anders mein wagen beschädigt?

In der TK gibts keine SF-Verschlechterung durch Schäden. Tut also nicht weh.

Und was machst Du, wenn der Haftpflichtversicherer nur den Zeitwert der Scheibe bezahlt (was rechtmäßig ist)?

dann hole ich mir den rest von demjenigen der die scheibe kaputt gemacht privat

oder er bezahlt die sb in der tk, dann wäre mir das auch recht

@Gunny-Highway

Beitrag editiert, Verstoß gegen die Beitragsregeln, Zimpalazumpala, MT-Moderator

Der richtige Weg ist einfach, bei der gegnerischen HP seine Ansprüche geltend zu machen und gleichzeitig seine TK anzugeben. Danach klären beide den Schadenersatz ab und alles ist gut.

Wenn ich bei dieser Konstellation den Ausspruch "Benzinklausel" höre, ist klar, das die Jenigen gar nichts wissen.

Jetzt werden aber genau diese über mich herfallen, wie es in diesem Forum üblich ist.

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