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Motorradunfall mit fremden Motorrad

Themenstarteram 24. Mai 2006 um 13:41

Hi,

also nehmen wir mal wieder einen Fall an, der nicht passiert ist, da rechtsfragen ja nicht erlaubt sind.

wer würde haften, wenn ein mann interesse an einem motorrad hat. dieses probe fährt und damit einen unfall baut. dem mann würde nix passieren, jedoch sind am motorrad kratzer bzw. leichte beschädigungen entstanden.

wer würde dafür haften???

würde mich über ernste antworten freuen

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14 Antworten
am 24. Mai 2006 um 14:17

Also, ich in ja kein Rechtsexperte, aber das ist ja auch keine Rechtsfrage :-)

Ich habe aber mein Mopped auch letzten Monat verkauft und mir die gleiche Frage gestellt.

Dazu dieser link:

http://www.biallo.de/infothek/Probefahrt_Wer_zahlt_nach_einem.html

Prinzipiell zahlt für Fremdschäden die Haftpflicht, für Schäden am eigenen Mopped die Vollkasko - aber wer hat die schon.

Habe dann mit dem Käufer einen kurzen Vertrag aufgesetzt, dass sich das Fahrzeug vor Beginn der Probefahrt in einem verkehrsicheren, unbeschädigten Zustand befand und dass er für evtl. entstehende Schäden während der Probefahrt haftet. Ganz wichtig ist es auch, sich den Führerschein zeigen zu lassen, weil es sich sonst um grobe Fahrlässigkeit des Halters handeln würde, falls der Fahrer keinen Führerschein hat. Dann würde die Haftpflichtversicherung für Fremdschäden den Halter in Regress nehmen.

Gruß

Mentalo

So ist es.

Der Probefahrende haftet dem Eigentümer für den Schaden,

auch für evt. Rückstufungen.

Nach Kauf geht die Police im Übrigen auf den Käufer über.

Es empfiehlt sich also, zwischen Kauf und Übergabe des angemeldeten (falls man es so macht) Fahrzeuges ein FAX an die Versicherung mit der Mitteilung der Veräußerung zu senden.

Passiert dann ein Unfall, so bleibt der Vertrag des Veräußerers unbelastet. ;)

am 25. Mai 2006 um 8:46

Interessantes Thema

 

Guten Tag,

Mal den Fall angenommen, ich mache eine Probefahrt und zerstöre den Wagen oder das Motorrad.

Ich habe vorher versichert, dass ich für den Schaden aufkomme, sollte einer entstehen.

Der Wagen hat natürlich keine Kaskoversicherung.

Könnte ich, als Verursacher, den Schaden von meiner privaten Haftpflichtversicherung regeln lassen? Schließlich hafte ich für den Schaden und habe ihn natürlich nicht vorsätzlich herbeigeführt.

Gruß

Axl.

am 25. Mai 2006 um 9:15

Hi,

natürlich nicht - Stichwort "Benzinklausel" --> motorisierte Fahrzeuge fallen nicht in die private Haftpflicht.

Grüße

Schreddi

am 25. Mai 2006 um 9:42

Der Fremdschaden (falls einer entsteht) ist über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Motorrades abgedeckt (Voraussetzung iat natürlich, daß alles in Ordnung ist: benötigter Führerschein vorhanden, Versicherungsbeitrag gezahlt etc.).

Der Schaden am Motorrad wäre über eine Vollkasko abgedeckt, die beim Motorrad aber kaum jemand hat. Aber auch dann verbliebe beim Verkäufer als Schaden der Mehrbeitrag aus der Hochstufung. Dagegegn kann sich der Probefahrer nicht versichern, dieser ist dann ggf privat auzugleichen, so wie auch der Schaden am Motorrad, wenn keine Vollkasko besteht.

Es gibt (noch?) nicht die Möglichkeit, sich gegen alle möglichen Risiken zu versichern.

Die Privathaftplicht ist -wie Schreddi schon sagte- nicht betroffen, da der Gebrauch von Kfz vom Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung bedingungsgemäß ausgeschlossen ist.

am 25. Mai 2006 um 9:58

Hohes Risiko

 

Dann ist eine Probefahrt für den Käufer wie auch für den Verkäufer ein ziemlich hohes Risiko.

Denn ein Unfall kann ja immer mal passieren, auch bei einer Probefahrt. Und wenn der Käufer das Geld nicht wirklich hat sondern an eine Finanzierung oder ähnliches denkt oder sogar aus den Ostblockstaaten kommt, könnte auch der Verkäufer auf dem Schaden sitzen bleiben.

Wie kann man so eine Probefahrt eigentlich sorgenfrei über die Bühne bringen?

Gruß.

Axl

am 25. Mai 2006 um 10:08

Re: Hohes Risiko

 

Zitat:

Original geschrieben von axl0815

Dann ist eine Probefahrt für den Käufer wie auch für den Verkäufer ein ziemlich hohes Risiko.

.....

Wie kann man so eine Probefahrt eigentlich sorgenfrei über die Bühne bringen?

Ja, ein mehr oder weniger hohes Risiko bleibt immer. Dagegen kann man sich nicht absichern (zumindest wüßte ich nicht wie).

Unerläßlich ist es auf jeden Fall, den Führerschein des Probefahrers zu prüfen und sinnvoll ist es vielleicht, auch mal ein paar Fragen zur Fahrpraxis zu stellen und im Zweifelsfall keine Probefahrt zuzulassen. Falls möglich, kann man die Probefahrt auf eine wenig befahrene, "ungefährliche" Strecke verlegen.

Mehr an Absicherung dürfte aber kaum möglich sein.

wer mein Auto kaufen will, muß ja wohl auch Geld dabei haben

und während also der potentielle Käufer mein Auto zur Probe fährt, verwahre ich probehalber sein Geld

und wenn der potentielle Käufer die Karre verschrottet ...

am 25. Mai 2006 um 12:47

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

wer mein Auto kaufen will, muß ja wohl auch Geld dabei haben

und während also der potentielle Käufer mein Auto zur Probe fährt, verwahre ich probehalber sein Geld

und wenn der potentielle Käufer die Karre verschrottet ...

....hast du ihm sein Geld wieder rauszugeben - that's it.

Wirklich ernsthaft interessiert mich im Moment, ob diese Kautionsvorgehensweise im Fall der Fälle ziehen könnte - weiß da einer genauer bescheid?

Wäre beim Behalten nicht Unterschlagung der Fall? Das andere mag Zerstörung fremden Eigentums sein - aber rechtlich sauber ist das ganze meines Wissens nicht, oder?

Grüße und an alle nicht arbeitenden nen schönen Feiertag ;)

Schreddi

am 25. Mai 2006 um 16:39

gute Idee

 

Aber nach all den Warnungen wird man wohl kaum einen Käufer dazu bewegen können das einfach so herauszugeben.

Es heißt immer.

Geld gegen Brief.

Und nicht, Geld gegen Probefahrt und dann Geld eventuell zurück. Ist auch nicht ganz so eingängig. :-)

Und ich will gar nicht erst an die netten ausländischen Aufkäufer denken.

Gruß.

Axel

der potentielle Käufer meines Autos kriegt nach der mißglückten Probefahrt natürlich sein Geld zurück - abzüglich der Reparaturkosten, Nutzungsausfall u.a.

er kann mich ja auch gerne mal verklagen ...

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

... und während also der potentielle Käufer mein Auto zur Probe fährt, verwahre ich probehalber sein Geld

...

@J.Ripper

Deine Idee hört sich gar nicht schlecht an;

hast Du mit dem "Pfandsystem" schon Praxiserfahrungen sammeln können ? :)

Ja und Nein

die potentiellen Käufer wollten mir ihr Geld nicht geben und waren deshalb aber stets damit einverstanden, daß sie die Probefahrt auf dem Beifahrerseitz absolvierten

ratet mal, wer gefahren ist ...

jedenfalls war die Karre dann immer weg - gegen bar

am 4. Juni 2006 um 0:43

Vorher einen Leihvertrag ausfüllen und die Sache ist gegessen.

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