Verklagen des Herstellers (Produkthaftung)

Hallo,

Als Ergebnis sich dauerhauft beschlagener Scheiben in einem VW Passat mit Klimatronic, war ich bei meinem Autohaus und es wurde festgestellt, daß der Wärmetauscher undicht ist, und Kühlmittel schon seit Wochen durch die Lüftung in den Innenraum des Fahrzeugs gelangt. Mein Passat ist 5 Jahre alt und hat 84.000 km runter und ich fahre jeden Tag damit zur Arbeit.

Zeitgleich habe ich seit einigen Wochen eine starke, entzündete Augenreizung sowie eine starke Grippe, die nicht abklingen will. Die Beschwerden sehe ich in Zusammenhang mit dem Kühlmittel im Fahrzeug. Ich plane zu einem Arzt zu gehen und mein Blut auf Spuren dieses Kühlmittels zu untersuchen !

Welche Aussichten hätte eine Klage gegen den Hersteller bzgl. Produkthaftung. Wer hat schonmal solches durchgezogen ? Was kann das in D für eine finanzielle Kompensation bedeuten ?

Bin dankbar für Anregungen !

Danke im Voraus & Grüße !

16 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von dragon46


R134a ein Gefahrengut? Ich arbeite in einer Firma, die Fahrzeugklimaanlagen einbaut, wartet und repariert. Und da muss niemand Schutzbrillen, Handschuhe oder Schürzen tragen. In der Industrie kann das ja sein, aber nicht bei Fahrzeugklimaanlagen, wo das Mittel unter 30bar Druck steht. Bei einem Leck ist das ziemlich schell weg...

Genauer informieren. Die Firma sollte, nein muss irgendwo einen Zettel aufgehängt haben wo Schutzmaßnahmen, Gefahrenhinweise etc. aufgelistet sind.

Das R134a Kältemittel besteht aus Tetrafluorethan.
http://gasekatalog.airliquide.de/sdb/tetrafluorethan.pdf

Gruß
Ercan

Kulanzantrag stattgegeben

Hallo,

zum Abschluß dieses Threads noch folgende Info: VW hat meinen Kulanzantrag stattgegeben: immerhin haben Sie die Materialkosten des Wärmetauschers erstattet, d.h. 130 Euro !

Immerhin etwas ! Doch nun Schluß mit diesem Thread !

Danke & Grüße !

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