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Fahrlehrer verklagen

Themenstarteram 2. September 2014 um 9:19

Hallo,

Bei uns in der Diskussionsrunde hält sich hartnäckig die Ansicht das es was bringt, wenn ein Fahranfänger im ersten halben Jahr einen Unfall baut und dann seinen Fahrlehrer verklagt um Geld zu bekommen.

Ein Fahrlehrer hat das sogar seinem Schüler gesagt. "Du kannst mich ja hinterher verklagen."

Habt ihr das schon mal gehört?

Wer kennt so einen Fall? Was hat das dem Kläger gebracht?

Gruss

W.

Beste Antwort im Thema
am 2. September 2014 um 9:28

Zitat:

Original geschrieben von Wolfgang Wegner

Hallo,

Bei uns in der Diskussionsrunde hält sich hartnäckig die Ansicht das es was bringt, wenn ein Fahranfänger im ersten halben Jahr einen Unfall baut und dann seinen Fahrlehrer verklagt um Geld zu bekommen.

Ein Fahrlehrer hat das sogar seinem Schüler gesagt. "Du kannst mich ja hinterher verklagen."

Habt ihr das schon mal gehört?

Wer kennt so einen Fall? Was hat das dem Kläger gebracht?

Gruss

W.

Typisch Deutschland, für die eigene Unfähigkeit andere verantwortlich machen und auch noch verklagen :rolleyes:

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29 Antworten
am 2. September 2014 um 9:28

Zitat:

Original geschrieben von Wolfgang Wegner

Hallo,

Bei uns in der Diskussionsrunde hält sich hartnäckig die Ansicht das es was bringt, wenn ein Fahranfänger im ersten halben Jahr einen Unfall baut und dann seinen Fahrlehrer verklagt um Geld zu bekommen.

Ein Fahrlehrer hat das sogar seinem Schüler gesagt. "Du kannst mich ja hinterher verklagen."

Habt ihr das schon mal gehört?

Wer kennt so einen Fall? Was hat das dem Kläger gebracht?

Gruss

W.

Typisch Deutschland, für die eigene Unfähigkeit andere verantwortlich machen und auch noch verklagen :rolleyes:

Das ist in einem Unterforum voller absurder Themen aktuell wohl die absurdeste offene Frage. Yay!

Falls die Fahrausbildung gravierende Mängel hat, sollte und dürfte man nicht durch die Prüfung kommen. Dafür gibt es die Prüfung ja. Besteht der Schüler, hat der Fahrlehrer für sich alles richtig gemacht.

Wenn ich einen Schulabschluss habe und trotzdem durch nen Einstellungstest falle, weil ich nicht rechnen kann, kann ich ja auch nicht meinen Mathelehrer verklagen.

Das würde vermutlich in den USA funktionieren - in Deutschland zum Glück nicht.

Themenstarteram 2. September 2014 um 9:34

Nee. Das ist untypisch für Deutschland.

Ich sehe das eher typisch USA.

Dort kann man sogar den Microwellenhersteller verklagen, weil der Hund Schaden genommen hat wenn ich ihn nach dem Bad trocknen will.

Zitat:

Original geschrieben von Wolfgang Wegner

Nee. Das ist untypisch für Deutschland.

Ich sehe das eher typisch USA.

Dort kann man sogar den Microwellenhersteller verklagen, weil der Hund Schaden genommen hat wenn ich ihn nach dem Bad trocknen will.

Es ist typisch Deutsch, dass man der Meinung ist, hanebüchene Klagen sind typisch USA.

Und das Mikrowellenbeispiel ist ungefähr so alt wie die Bundesrepublik.

oh mein gott,

kopf meets tischplatte

Themenstarteram 2. September 2014 um 9:37

Nein die Frage ist ernst. Nicht absurd.

Die Idee des Themas ist meiner Meinung nach absurd.

Themenstarteram 2. September 2014 um 9:38

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

oh mein gott,

kopf meets tischplatte

Das hab ich auch so gedacht.

Deswegen meine Frage hier, ob ich völlig daneben liege.

Welche Begründung hätte man denn dafür?

Der Fahrlehrer prüft die Tauglichkeit... nein, das macht das Amt...

Der Fahrlehrer bringt die Theorie bei... ja und nein... es gibt zwar einen Unterricht, aber auch Schulungsunterlagen...

Der Fahrlehrer nimmt die theoretische Prüfung ab... nein, da gibt es einen Computer...

Der Fahrlehrer bringt das Fahren bei... ja und nein, klar, er sitzt daneben, gibt Anweisungen, aber die Theorie kennt der Fahrschüler aus den Unterlagen, lernt doch eigentlich nur das Kuppeln, Lenken, Bremsen, wobei das alles Übungssache ist...

Der Fahrlehrer nimmt die Prüfung ab... nein, das macht ein Prüfer, in einer Momentaufnahme... was der Schüler davor gelernt hat, falsch gemacht hat, danach verlernt oder falsch macht, das interessiert den nicht im geringsten...

Lieber TE, teile uns mit wieso du den Fahrlehrer verklagen können willst.

Weil er es "falsch" beigebracht hat? Zu wenig beigebracht hat? Oder einfach nur wegen eigener Unfähigkeit des Fahranfängers?

Und was mir der Fahrlehrer so erzählt hat...

Da hocken zwei Personen stundenlang in einem Auto, da unterhält man sich, reißt Witze, erzählt irgendwas...

Sowas aber auch...

Der Fahrlehrer hat die Aufgabe die Grundlagen des Straßenverkehrs und des führens eines KFZ zu vermitteln. Dann überprüft er noch in Zusammenarbeit mit einem Prüfer, ob dem Schüler das Vermittelte in Erinnerung geblieben ist. Was man aus diesen erworbenen Grundlagen macht ist das Problem eines jeden einzelnen. Insofern halte ich alleine nur den Gedanken für lächerlich, seinen Fahrlehrer zu verklagen zu wollen, wenn man einen Unfall baut.

Edit: allerdings habe ich das Gefühl das auch bei uns in D amerikanische Verhältnisse zunehmen werden. Als Grund nenne ich dafür die fehlende Bereitschaft selbst Verantwortung zu übernehmen und den Trend eigenes Unvermögen anderen zuzuschreiben.

Themenstarteram 2. September 2014 um 9:43

Lesen müsste man können.

Ich will niemand verklagen.

Ich finde es absurd.

Aus den Gründen, die auch 134 genannt hat.

Ich stimme 134 zu.

Zitat:

Original geschrieben von Wolfgang Wegner

Lesen müsste man können.

Ich will niemand verklagen.

Ich finde es absurd.

Aus den Gründen, die auch 134 genannt hat.

Ich stimme 134 zu.

Zitat:

Bei uns in der Diskussionsrunde hält sich hartnäckig die Ansicht das es was bringt, wenn ein Fahranfänger im ersten halben Jahr einen Unfall baut und dann seinen Fahrlehrer verklagt um Geld zu bekommen.

Wenn Du dir das geschriebene persönlich zuschreibst ist das auch Dein Problem, verklagen kannst Du dafür auch niemanden.

Vielleicht hilft uns auch das hier weiter:

-> Internetseite der Arbeitsagentur -> Berufenet -> Fahrlehrer/in

Da stehen dann auch die Rechtlichen Regelungen:

Zitat:

Rechtliche Regelungen

Rechtsvorschriften und Empfehlungen zur Weiterbildung

Fahrlehrer-Ausbildungsordnung

Internet

Prüfungsordnung für Fahrlehrer

Internet

Rechtsvorschriften zur Tätigkeit

Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG)

Internet

Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Internet

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)

Internet

Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG)

Internet

Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung - BKrFQV)

Internet

Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG)

Internet

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

Internet

Themenstarteram 2. September 2014 um 9:50

So ein Blödsinn.

Ich bin der Meinung das man den Fahrlehrer nicht sinnvoll verklagen kann.

Ein paar Bekannte sind der Meinung das das geht.

Und ein Fahrlehrer sagte es wohl seinem Schüler. War meiner Meinung zwar im Spass, aber der Schüler ist fest der Meinung, er kann Geld für sein falsches Fahren holen.

Da der Fahrprüfer amtlich prüft, ist meiner Meinung nach der Fahrlehrer raus.

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