Verklagen des Herstellers (Produkthaftung)

Hallo,

Als Ergebnis sich dauerhauft beschlagener Scheiben in einem VW Passat mit Klimatronic, war ich bei meinem Autohaus und es wurde festgestellt, daß der Wärmetauscher undicht ist, und Kühlmittel schon seit Wochen durch die Lüftung in den Innenraum des Fahrzeugs gelangt. Mein Passat ist 5 Jahre alt und hat 84.000 km runter und ich fahre jeden Tag damit zur Arbeit.

Zeitgleich habe ich seit einigen Wochen eine starke, entzündete Augenreizung sowie eine starke Grippe, die nicht abklingen will. Die Beschwerden sehe ich in Zusammenhang mit dem Kühlmittel im Fahrzeug. Ich plane zu einem Arzt zu gehen und mein Blut auf Spuren dieses Kühlmittels zu untersuchen !

Welche Aussichten hätte eine Klage gegen den Hersteller bzgl. Produkthaftung. Wer hat schonmal solches durchgezogen ? Was kann das in D für eine finanzielle Kompensation bedeuten ?

Bin dankbar für Anregungen !

Danke im Voraus & Grüße !

16 Antworten

Da seh ich ziemlich schwarz...

1. Kannst Du mit einem entsprechenden ärztlichen Gutachten vielleicht (!) die Augenreizung auf das Kühlmittel schieben. Jemanden dafür haftbar zu machen, daß man eine Grippe bekommt, während in ganz Deutschland eine Grippewelle grassiert halte ich für schwierig (=unmöglich). Wenn beides gleichzeitig auftrat kannst Du es eh vergessen, denn eine Augenreizung während man eine Grippe hat ist ja nun wohl nicht gerade das ungewöhnlichste der Welt 🙄.

2. Bei einem 5 Jahre alten Auto kann schon mal was kaputtgehen. Du müsstest also schon eine Möglichkeit sehen, zu beweisen, daß VW (wissentlich) einen nicht ausreichend haltbaren Heizungskühler eingebaut hat, und zwar bei allen Passats, nicht nur bei einem. = unmöglich!

3. Wird Schmerzensgeld bei uns nicht nach dem Prinzip der Rache bemessen (wie z.B. in den USA 😉), sondern als reine Kompensation.
Für eine Augenentzündung bekommt man dann vielleicht 300-500 Euro, es sei denn sie wird chronisch und bleibt Dir für immer.

Ergo: Vergiß es, und zwar schnell 🙄. Wenn Du unbedingt per Prozeß ein paar Kröten abzocken möchtest, such Dir ne Firma, die ihren vereisten Gehweg nicht geräumt hat, lass Dich fallen und verstauch Dir den Knöchel... da hättest Du allemal bessere Chancen 😉

Gruß
Lars

Zum Augenarzt solltest du mit den Symptomen auf jeden Fall gehen. Mit dem kannst du das Thema ja auch besprechen. Wenn der tatsächlich der Meinung sein sollte, dass so eine Klage eventuell Sinn machen könnte, dann würde ich dir raten, dich an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Für eine derartige Frage ist dieses Forum nicht gedacht und nicht geeignet. Wenn man die Frage näher diskutieren wollte, würde man sich ständig in der Grauzone Rechtsberatung bewegen. Und als solche ist nicht nur mein Beitrag sondern das ganze Forum nicht gedacht.

Hi,

ist die Werkstatt sich da auch wirklich 100%ig sicher das der Wärmestauscher undicht ist? Habe ich persönlich bisher noch nicht erlebt. Denn es ist fast jeder Vertragswerkstatt und auch der VW AG bekannt das beim 3B und 3BG Passat der Wasserkasten mit Wasser voll laufen und rechts durch den Pollenfilterkasten runter in den Fußraum fliessen kann.
Zudem, wenn es wirklich Kühlwasser wäre, dann müsste es etwas süßlich riechen.

Gruß
Ercan

Ja die Werkstatt war sich sicher. Ich werde mir den undichten Wäremetauscher zeigen lassen.

Zudem hatte ich erst vor ca. 1 Woche das Kühlmittel nachgefüllt, in der Werkstatt war das Kühlmittel weit unter Min ! Den Pollenfilter hatte ich auch selber geprüft, der war trocken !

Die Werkstatt meinte auch, das dies sehr selten passiert ! Ich habe zeitgleich einen Kulanzantrag bei VW gestellt, hoffentlich übernehmen die einen Teil der Rechnung von ca. 800 Euro (zum Austausch des Wärmetauscher muß die komplette Amatur abgebaut werde) !

Weiß jmd Erfahrungen mit Kulanzanträgen außerhalb der Garantiezeit ?

Grüße !

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser


Hi,

ist die Werkstatt sich da auch wirklich 100%ig sicher das der Wärmestauscher undicht ist? Habe ich persönlich bisher noch nicht erlebt. Denn es ist fast jeder Vertragswerkstatt und auch der VW AG bekannt das beim 3B und 3BG Passat der Wasserkasten mit Wasser voll laufen und rechts durch den Pollenfilterkasten runter in den Fußraum fliessen kann.
Zudem, wenn es wirklich Kühlwasser wäre, dann müsste es etwas süßlich riechen.

Gruß
Ercan

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Ich hab gerade einen Kulanzantrag hinter mir 🙄...

Bei meinem Polo 9N Baujahr 2002 ist jetzt nach nicht mal 3 Jahren und 55.000 km die Lambda-Sonde abgeraucht...

Reparaturkosten: 400 Euro.

Mal abgesehen davon, daß die Sonde eigentlich nicht so schnell kaputtgehen darf, ist der Grund für den frühen Defekt ein Garantiefall von 2003. Damals ist eine Zündspule kaputtgegangen und wurde auf Garantie gewechselt. Aufgrund der defekten Zündspule kam unverbrannter Kraftstoff in den Auspuff. Ich gehe davon aus, daß die kaputte Lambda-Sonde eine Spätfolge des Ausfalls der Zündspule ist, mein Freundlicher sieht das auch so.

Ergebnis: Niederlage auf der ganzen Linie, keine Kulanz. *schäum*

Dir trotzdem viel Glück mit dem Antrag...

Gruß 🙂
Lars

Sowas wie in den USA gibt es hier definitiv nicht. Und dann muss man sich Fragen, ob man wegen ein paar Hundert Euro eine Klage vom Zaun bricht.

Das eingesetzte Kältemitte R134a ist sehr flüchtig, kann aber kurzfristige Beschwerden hervorrufen:

Zitat:

Austretende Dämpfe können bei Kontakt mit Feuer und glühenden Gegenständen (Zigarette!) Zersetzungsprodukte mit hoher Reiz- und Warrwirkung bilden.

Aber:

Zitat:

R 134a ist kein gefährlicher Stoff nach den Kriterien der Gefahrstoffverordnung

Der Mangel ist unschön und kann hoffentlich bald behoben werden.

Wochenlang fröhlich mit eigenartigen Gerüchen und beschlagenen Scheiben (man sieht ja so gut) weiter zu fahren und dann auf die Idee zu kommen, den Hersteller zu verklagen, ist bemerkenswert.
Fast schon amerikanisch.

Die Klage dürfte weitgehend sinnlos sein.
1. Hat das Auto schon ein paar Jahre auf dem Buckel und bestimmte Teile gehen eben im Lauf der Zeit kaputt - auch Wärmetauscher.
2. Der Fahler muß bereits bei Auslieferung des Neuwagens vorhanden gewesen sein.
3. Kommt die Gesundheitsbeeinträchtigung doch erst durch Dein Aussitzen bzw. Ignorieren des Problems.

Merke:
Es gibt Leute die sind so lange mit defekten Bremsen und Auspuffanlagen durch die Gegend gefahren, bis Sie auf dieser Welt keine Sorgen mehr hatten 😉

Vovon reden wir hier?
Wärmetauscher=Heizung, also nix 134a oder sonstigen Kältemitteln sondern normaler Kühlflüssigkeit
Verdampfer=Klimaanlage, also dann leicht flüchtiges Kältemittel, dass aber sehr schnell verfliegt und nur in geringer Menge (rund 1kg) in Klimaanlagen vorkommt. Bei Undichtigkeiten ist das meist schnell ganz weg, auch ohne dass die Klima läuft.

Da beides keine Gefahrstoffe sind und Undichtigkeiten keine Seltenheit wird das wohl nichts mit Klage. Müsstest dem Hersteller ja eine Gefährdung deinerseits nachweisen, z.B. durch mangelhafte Konstruktion.

Gruß Meik

Was zudem noch hinzu kommt:

Wenn Du (Threadstarter als vermeintlich gesundheitlich Geschädigter) von einer Fachwerkstatt den Hinweis bekommst, dass ein Teil repariert werden muss was in Deinen Augen bei Dir gesundheitliche Schäden hervorgerufen hat.......... ja warum läßt Du es nicht einfach reparieren und stellst den Mangel ab?

War jetzt etwas provokativ, gebe ich zu. Aber denkst Du nicht das der Richter genau zu der logischen Denkweise kommen könnte?

Bremsen, Auspussanlage, Wärmetauscher, Stossdämpfer, Motoröl, Kühlmittel etc. pp all dies sind Verschleißteile bzw. Betriebsmittel die genutzt werden. Nach einer gewissen Zeit müssen sie instandgesetzt bzw. ersetzt werden. Und dies obliegt halt dem Fahrzeughalter.

manchmal gehen Teile kaputt, ganz kurz nach Ablauf der Garantie und ich frage mich, ob die Hersteller so was steuern können.
Insgesamt könnte es billiger sein, immer ein maximal 3 Jahre altes Auto zu fahren, als in die alte Gurke immer noch weiter Geld reinzustecken.
In der heutigen Zeit auf Kulanz zu hoffen, ist in meinen Augen ziemlich aussichtslos weil die Hersteller ihre Kohle jetzt bei Reparaturen reinholen müssen, wenn der Neuwagenverkauf nicht läuft.
Letztendlich geht es immer nur ums Geld

Hi

R134a kein Gefahrstoff? Zoll du darfst es nur nicht auf die Haut bekommen und deshalb nur mit Handschuhen an der Klimaanlage arbeiten.
In Die augen darf es auch nicht gelangen da man Blind wird, also auch Augenschutz tragen.
Und zum schluss sollte man noch eine Schürze tragen um Deine Arbeitssicherheitsvorschriften einzuhalten.
So ungefährlich wie man sagt ist es nicht für den Menschen und die Natur.

Bei uns om NFZ bereich haben wir Füllmengen ab 1kg. Bei Bussen sogabis zu 20kg!

Bei den neueren SETRA HDH wird eine Kombination
Verbaut.
Kältemittel kühlt in einer Verdampfereinheit Kühlwasser auf bis zu minus 30 grad ab und dieses gekühlte Kühlwasser wird zur Temperierung und Kühlung im Innernraum genutzt.(Frostschutzgehalt muss deshalb immer stimmen!)
Der Wasserkreisleuf ist an dem des Motors angeshlossen und durch Magnetventile getrennt.
Das hat den Vorteil das man bedeutend weniger Kältemittel Benötigt und auch wenn mal im Fahrgastraum eine Leitung kaputtgeht nicht das "gesunheitsschädliche R134a" in den Fahrgastraum eindringt.
Die zukunft wird sein das Stickstoff das R134a Ablöst.

Es werden schon Grossversuche gefahren.

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper


manchmal gehen Teile kaputt, ganz kurz nach Ablauf der Garantie und ich frage mich, ob die Hersteller so was steuern können.

Definitiv nein!

Jedes Teil im Auto wird berechnet auf eine bestimmte Lebenserwartung (in Jahren oder Laufleistung oder Kombination von beiden). Meist ist das (Verschleißteile natürlich ausgenommen) etwas über der durchschnittlichen Lebenserwartung des Autos, nicht viel mehr, schließlich soll ja alles leicht und billig sein. Die Teile werden automatisiert gefertigt, so dass die Streuung der Qualität und damit der Lebenserwartung relativ gering ist.

Also sollten alle Teile erst nach Ablauf ihrer Lebenserwartung ausfallen - theoretisch. In Wirklichkeit ist die Ingenieurskunst keine exakte Wissenschaft 🙂 Prozessunsicherheiten und Materialfehler erhöhen die Streuung der Lebenserwartung, ganz zu Schweigen davon, wie unterschiedlich mit den einzelnen Autos umgegangen wird. Berechnungsfehler können dazu führen, dass die angepeilte - durchschnittliche - Lebenserwartung erst gar nicht erreicht wird oder sogar übertroffen wird.

Und jetzt soll ein Hersteller hingehen und bestimmte Teile auf z.B. zweieinhalb Jahre (oder 40 tkm) auslegen? Er würde gnadenlos Schiffbruch erleiden, weil es dann einen riesigen Haufen Garantiefälle geben wird, eben wegen der Streuung der Lebenserwartung.

Frühe Ausfälle sind fast immer Einzelfälle. Aber je außergewöhnlicher der Fall ist, desto mehr fallen sie auf. Ich will damit nichts schön reden, und die Hersteller könnten in einigen Fällen kulanter sein, aber diese Einzelfälle sind eben unvermeidbar.

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper


Insgesamt könnte es billiger sein, immer ein maximal 3 Jahre altes Auto zu fahren, als in die alte Gurke immer noch weiter Geld reinzustecken.

Wohl eher nicht, aber diese Milchmädchenrechnung ist weit verbreitet. Von dem Wertverlust, den der Wagen in den ersten 3 Jahren erfährt, kann der Zweitbesitzer den Wagen verdammt oft reparieren lassen. Irgendwann ist natürlich Schluss, aber Autos werden meist älter, als der durchschnittliche Neuwagenkäufer meint.

Am billigsten kommt man wohl weg, einen 3-5 Jahre alten Wagen aus Ersthandbesitz zu kaufen und ihn so lange zu fahren, bis er auf den Schrott muss. Wenn der Wagen dann alt ist, wird es natürlich schwierig zu sagen, inwieweit sich eine Reparatur noh lohnt.

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper


In der heutigen Zeit auf Kulanz zu hoffen, ist in meinen Augen ziemlich aussichtslos weil die Hersteller ihre Kohle jetzt bei Reparaturen reinholen müssen, wenn der Neuwagenverkauf nicht läuft.
Letztendlich geht es immer nur ums Geld

Die Tendenz geht dahin, ganz eindeutig. In unserem Familie hatten wir "damals" einen der geplatzten VW-Alu-Motoren. VW wollte den Schaden nicht übernehmen, weil angeblich zu wenig Öl drin war. Als sie dann dann erfuhren, dass der letzte Ölwechsel ganze 10 Tage her war, waren sie plötzlich bereit dazu. Aber versuchen kann man's ja 🙂

R134a ein Gefahrengut? Ich arbeite in einer Firma, die Fahrzeugklimaanlagen einbaut, wartet und repariert. Und da muss niemand Schutzbrillen, Handschuhe oder Schürzen tragen. In der Industrie kann das ja sein, aber nicht bei Fahrzeugklimaanlagen, wo das Mittel unter 30bar Druck steht. Bei einem Leck ist das ziemlich schell weg...

Zitat:

Original geschrieben von Düsentrieb77


Am billigsten kommt man wohl weg, einen 3-5 Jahre alten Wagen aus Ersthandbesitz zu kaufen und ihn so lange zu fahren, bis er auf den Schrott muss.

...oder einen kräftig rabattierten Neuwagen, bei dem man dann die "Vorgeschichte" bis auf die ersten Kilometer kennt und z.B. das Einfahren und damit die Lebensdauer beeinflussen kann. Und dann so lange fahren, bis er wegen wirtschaflichem Totalschaden auf den Schrott kommt.

Hängt natürlich stark von der Fahrweise ab - wenn man sowieso immer heizt bis der Asphalt glüht, kann einem auch fast egal sein, wie der Vorbesitzer den Wagen behandelt hat - wenn man aber langsamer und ruhiger und schonender fährt, ist es schon ärgerlich, wenn man dann den neuen Gebrauchten mit wenig Kilometern in die Finger bekommt und gleich mehr Öl als Sprit einfüllen darf (nur als Beispiel)

MfG, HeRo

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