Verkehrszeichenerkennung Geschwindigkeitsbegrenzungen
Die Anzeige von Geschwindigkeitsbegrenzungen beruht ja einerseits auf den hinterlegten Daten und andererseits auf der Erkennung von Verkehrszeichen. Ich bin häufig im Raum Salzburg unterwegs und habe den Eindruck, dass die Erkennung mit der manchmal etwas eigentümlichen Beschilderung nicht klarkommt unabhängig davon, dass Daten falsch hinterlegt sind. Hier mal ein paar Beispiele. Die Screenshots stammen zwar aus Google Streetview, zeigen aber exakt das, was ich gestern live gesehen habe. Die 40er werden konsequent ignoriert.
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Wenn ich mir die 3 Bilder so anschauen, dann habe ich den Eindruck, das bei Bild 1 und 2 wohl deutsche Aushilfsarbeiter tätig waren (oder ihr Fachwissen weitergegeben haben). So eine unsinnige (maximale) Beschilderung habe ich noch nicht gesehen. Ein Tempolimit aufheben und gleichzeitig ein neues, strengeres Tempolimit (egal ob durch Ortstafel oder explizites Schild) anordnen ist einfach nur dämlich und kommt fast an das übliche "wir heben mal die 120km/h auf, um 200km später wieder 100km/h anzuordnen" heran, welches gerne auf deutschen Autobahnen vorzufinden ist. Nur nervig.
Das Bild 3 dagegen ist völlig in Ordnung. Das Ortsende-Schild hebt halt die Ortsbeschränkung auf (ist ja nicht explizit, ob da noch was anderes galt) und das 40er Schild ordnet klar an, das ab hier (weiter?) 40km/h gilt.
Ich würde allerdings in allen fällen von der Geschwindigkeitserkennung erwarten, das man das "schadenfreie" Optimum wählt. Sprich, hier, in allen Fällen, das Minimum von 40km/h. Es ist der einzige Wert, der klar geregelt ist.
Das sollte BMW adaptieren. Andererseits wissen wir ja auch, gerade was die Geschwindigkeitserkennung an geht:
- BMW ist da eigentlich eine Benchmark
- Sie ist trotzdem nicht 100% perfekt und nur ein Anhaltspunkt. Man muss immer mitdenken.
Ist halt unschön, wenn sowas auf der täglichen Strecke liegt.
Ich finds auf der täglichen Strecke weniger schlimm da ich hier das Tempo sowieso kenne Es mach dann halt nur den Eindruck das es nicht gut Funktioniert.
Edit:
Kann es sein das bei Bild 1 der 40er relativ neu ist? Dann würde ende 70 ja sinn machen.
Die "70 aufgehoben" ergeben überhaupt keinen Sinn, wenn dort auch ein Ortseingangsschild steht, da damit 50km/h gelten (egal ob D oder AT).
Was mich eher nervt ist dieser ganze bürokratische Unsinn mit den 40km/h (bzw. 30km/h). Nur, weil sich das jeweilige Land/Bundesland nicht zu einer einheitlichen Regelung durchringen kann, doktorn die Gemeinden nach eigenem Gutdünken mit Strecken-Tempolimits herum.
Konkret:
In Deutschland gilt Tempo 50 in Ortschaften (Zwischen Ortseingangs- und Endeschild). In Wohngebieten gilt oftmals eine Tempo-30-Zone. Jetzt will die Gemeinde den ganzen Ort auf Tempo-30 erweitern, kann hierfür aber nicht einfach eine Tempo-30-Zone am Ortsschild einführen, weil das zumeist eine *Land*straße ist. Aber gleichzeitig wurde den Gemeinden freigestellt, notfalls Strecken-Tempolimits zu erlassen. Die Folge: Nach dem Ortsschild kommt ein Tempo-30-Schild. Und da diese nur bis zur nächsten Kreuzung gelten, wird an *jeder* Einbiegung ein weiteres Tempo-30-Schild aufgestellt. Ein Irrsinn (war da nicht ein D-Verkehrsminister, der meinte, das man ein allgemeines Tempolimit nicht machen kann, weil man nicht genug Schilder hätte.....).
In Österreich finde ich dieses "Tempo 40 ausgenommen Vorrangstraßen" auch ärgerlich. Denn als "Ortsfremder" weiß ich, wenn man ggf. abbiegen muss, nicht, ob ich nun auf einer Vorrangstraße bin oder nicht, und auch sowas wie "außer Lxyz" macht's nicht immer übersichtlicher.
Es sollten klare Regeln gelten (z.B. eben Tempo 50 im Ort, Tempo 30 Zone kann für den ganzen Ort von der Gemeinde gesetzt werden. Und unnötige Schilder (wie eben hier das 70-aufgehoben) sollten konsequent abgebaut werden. Das wäre einfach. Und einfache Regeln sind verständlicher (nicht nur für KI-Systeme) und vermeiden ein Schilderchaos.
@Nothbuddy in AT sind die Verkehrsregel halt anders.
Ein Ortseingangsschild hebt eben nicht grundsätzlich die Geschwindigkeitsbegrenzung auf. Kannst du gerne hier nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Ortstafel_(Österreich)#Straßenverkehrsordnung_Österreich
Dadurch entstehen halt auch so komische Beschilderungen wie auf Bild 1. die 40km/h für diese Straße werden aufgehoben. Gleichzeitig werden 40km/h für den ganzen Ort vorgegeben.
Ist gerade für deutsche Führerschieninhaber komisch, ist aber so.
Kann man sich drüber auslassen, oder einfach akzeptieren, das andere Länder andere/eigene Regeln haben.
Gruß Metalldrache
Zitat:
@Metalldrache schrieb am 29. November 2022 um 12:41:03 Uhr:
@Nothbuddy in AT sind die Verkehrsregel halt anders.
Ein Ortseingangsschild hebt eben nicht grundsätzlich die Geschwindigkeitsbegrenzung auf. Kannst du gerne hier nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Ortstafel_(Österreich)#Straßenverkehrsordnung_Österreich
Demnach darf ich also, wenn vor der Ortschaft 70 gelten, in AT im Ort mit 70 weiterfahren?
Also ich wäre da vorsichtig. In Wikipedia steht:
"Die österreichische StVO kennt nur die Bezeichnung Ortstafel § 53/17a[1] („Ortsanfangtafel“), und Ortsende § 53/17b[1] („Ortsendetafel“). Es handelt sich um Hinweiszeichen."
Soweit, so richtig und ich bin kein Jurist. Nun traue ich Wikipedia nicht unbedingt blind. Schließlich kann ja (fast) jeder mal was zum Besten geben:
In der österreichischen StVO von 1960 steht bei §53/17a+b bzgl. Tempolimits zunächst einmal gar nichts (sind ja nur Hinweisschilder)
Allerdings wird zunächst in
§ 2. Begriffsbestimmungen Punkt 15
"Ortsgebiet: das Straßennetz innerhalb der Hinweiszeichen „Ortstafel“ (§ 53 Z 17a) und „Ortsende“ (§ 53 Z 17b);"
das "Ortsgebiet" definiert, um dann anschließend in
§20 Fahrgeschwindigkeit:
"(2) Sofern die Behörde nicht gemäß § 43 eine geringere Höchstgeschwindigkeit erläßt oder eine höhere Geschwindigkeit erlaubt, darf der Lenker eines Fahrzeuges im Ortsgebiet nicht schneller als 50 km/h, auf Autobahnen nicht schneller als 130 km/h und auf den übrigen Freilandstraßen nicht schneller als 100 km/h fahren."
die Geschwindigkeit im Ortsgebiet auf "nicht schneller als 50km/h" festgelegt (sofern die Behörde keine höhere Geschwindigkeit erlaubt).
Ich für meinen Teil bleibe also lieber bei max. 50km/h ab einer Ortstafel. Andere mögen sich da gerne auf Wikipedia berufen. Ich halte die Aussage "Anders als in Deutschland werden dadurch z. B. festgesetzte Geschwindigkeitsbeschränkungen über 50 km/h nicht automatisch außer Kraft gesetzt und gelten auch innerhalb des Ortsgebietes (nur auf der betreffenden Straße), bis sie aufgehoben werden." jedenfalls für gewagt. Wenn die Geschwindigkeit MIT der Ortstafel (oder dahinter) erhöht oder gesenkt wird, passt es zum Gesetz. Das aber eine VORHER gesetzte HÖHERE Geschwindigkeit auch im Ortsgebiet weiter gilt, kann man (aus meiner juristischen Laien-Sicht) nicht aus der StVO herleiten.
Ich sehe das auch wie Nothbuddy. Wikipedia ist nicht der Weiheit letzter Schluss. Und wenn vor dem Ortstafel nur die übliche Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h gilt, dürfte ich nach dieser Auslegung auch 100 im Ort fahren und das wäre im wahrsten Sinne des Wortes tödlich.
Aber vielleicht findet sich hier unter den Foristen ein österreichischer Polizist/Verkehrsjurist der die Kompetenz hat dies exakt zu erklären.
Auch wenn jetzt schon langsam wirklich OT wird.
Nochmals der link der ist von einer Fahrschule. Ich bin mir zu 99% sich das der Inhalt Korrekt ist.
Wenn vor einer Ortschaft wirklich ein 100 Schild wäre dann dürfte man Tatsächlich 100 durch die Ortschaft fahren solange man den Straßenzug nicht verlässt da ein Hinweiszeichen „Ortstafel“ oder „Ortsende“ nicht die Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben! Deshalb gibt es eben extra diese durchgestrichene Schilder.
Wie gesagt in meinem Wohnort hab ich auch vor dem Ortsschild ein 70er Schild. Da gibts sogar nochmal ein 70er Schild kurz vor Ortsende (nehme an weil kurz vorher eine Kreuzung ist) nachdem man den Ort Verlassen hat gilt noch immer 70km/h da man noch auf dem gleichen Straßenzug ist. Mein Vater hat nach Ortsende auch mal Strafe gezahlt weil er schneller als 70km/h war.
In Österreich gilt.
Eine beschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung wird durch ein Hinweiszeichen „Ortstafel“ oder „Ortsende“ nicht aufgehoben!
Das Auto weiß ja eigentlich in welchem Land es ist. Gibt ja wohl sogar diverse Funktionen bei BMw die in DE Funktionen und in AT dann deaktiviert sind.
Wie @Nothbuddy schreibt
§20 Fahrgeschwindigkeit:
"(2) Sofern die Behörde nicht gemäß § 43 eine geringere Höchstgeschwindigkeit erläßt oder eine höhere Geschwindigkeit erlaubt, darf der Lenker eines Fahrzeuges im Ortsgebiet nicht schneller als 50 km/h.
Mit einer nicht aufgehoben Geschwindigkeitsbeschränkung, in meinem Fall 70, erlaubt die Behörde ja eine höhere Geschwindigkeit auch wenn ein Ortsschild ist.
Im Normalfall sind solche 70er Schilder (oder auch 60 etc) meist kurz vor dem Ortsschild. Also nicht 5km oder so vorher sondern ein paar meter.
Ich habe es auch sehr oft das Autofahrer 50 Fahren in der Ortschaft und dann nach Ortende auf 100km/h Beschleunigen obwohl die 70km/h die ganze Zeit gelten.
?????
"Eine beschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung wird durch ein Hinweiszeichen „Ortstafel“ oder „Ortsende“ nicht aufgehoben!"
Das die Hinweiszeichen „Ortstafel“ oder „Ortsende“ die Geschwindigkeit NICHT DIREKT regeln, ist doch klar. Aber das durch sie definierte Ortsgebiet hat eine explizite Regelung. Und wenn VORHER 70km/h stehen, dann gelten sie nach der Ortstafel, genauer im Ortsgebiet sicherlich nicht! Ihr biegt euch da was zusammen.
Wie seht ihr denn den ebenfalls auf der Webseite stehenden Satz "Jede beschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung ersetzt eine zuvor aufgestellte Geschwindigkeitsbeschränkung – sie „überschreiben einander“ mit Bezug auf die für das Ortsgebiet festgelegten 50km/h (ohne weitere Schilder am/nach der Ortstafel)?
Aus meiner Sicht heben die Ortstafeln eine vorherige Geschwindigkeitsbeschränkung nicht auf, sie ersetzen sie in der Tat durch den dann wechselnden Bereich ins "Ortsgebiet".
Alles andere würde auch überhaupt keinen Sinn ergeben. Wie @mopperle schon schrieb: Dann könnte ja jeder weiter mit den 100km/h durch die österreichischen Kleinstädte heizen. Denn wie oft steht NICHTS (oder ein eingeschränktes Tempolimit wie "30 ausgenommen 198" womit die Hauptstraße ja weiter uneingeschränkt wäre (z.B. in Lech)) an der Ortstafel? Entweder gilt die "Ortsgebietsregelung" immer, oder nie. Aber nicht mal so und mal so. Und "immer" macht klar mehr Sinn.
Wie gesagt in Österreich ersetzt ein Hinweisschild auf einen Ort nicht die Aktuelle Geschwindigkeitsbeschränkung
Du musst mir natürlich nicht glauben. Steht aber auch genau so in dem Gesetzestext den du geschrieben hast (ka ob der korrekt ist )
Hier hab ich noch einen anderen Text gefunden.
Quelle: https://www.wissenswertes.at/verkehr-ortsgebiet
In manchen Ortschaften darf man schneller als die üblichen 50 km/h fahren. Häufig wird eine Geschwindigkeit von 70 km/h festgesetzt, wobei diese schon vor der Ortstafel gegeben sein kann. Ist eine solche Regelung schon davor gegeben, gilt sie auch dann, wenn man das Ortsgebiet erreicht. Die bloße Tafel der Ortstafel reduziert die erlaubte Höchstgeschwindigkeit noch nicht. Wenn also Tempo 70 schon festgelegt wurde, gilt dies auch, wenn nur die Ortstafel aufgestellt wurde.
In der Tat. (immer noch ungläubig)... einfach irre und unnötig kompliziert. Sowas können sich dann wohl nur Österreicher ausdenken. Eine allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung (im Ortsbereich), die dann von einem Schild aufgehoben wird, welches ggf. weiter im Vorfeld eben dieses Bereichs steht... 🙄
Ja ich selbst habe das bis vor kurzem auch nicht genau gewusst und kann mich nicht erinnern das in der Fahrschule so gelernt zu haben.
Hatte immer mit meinem Vater darüber gesprochen wie das genau ist. Er wusste es auch nicht genau. Dann hat er eben 1x Strafe gezahlt und bei meine Recherche bin ich auf den Fahrschul link gestoßen.
Bis vor 3 Stunden wusste ich z.B auch nicht das.
Wird die Geschwindigkeitsbeschränkung an einem Straßendienstfahrzeug angebracht, ist kein Ende-Schild nötig. Die Beschränkung endet automatisch am Ende des Arbeitsbereichs.
Ich dachte immer die sind nur zu faul um ein Ende Schild zu machen.
Wäre interessant was die Verkehrszeichenerkennung in so einem Fall anzeigt.
Eigentlich liebe ich die Funktion schon nur leider hat die Anzeige noch in keinem Auto das ich gefahren bin zuverlässig funktioniert. In einer Ortschaft wurde mir bis vor kurzem bei meinem Golf entweder mal die erlaubten 60 angezeigt oder aber auch öfters 80. Das System ist halt auch sehr „Wetter“ abhängig. Steht so auch in der Anleitung vom i3
Also wenn ich den Text in dem Link oben durchlese, dann ist es tatsächlich so, dass, wenn vor dem Ortsschild ein 70iger Schild steht und dies am Ortseingang nocht aufgehoben wird/durch ein 50iger erstetzt wird, ich tatsächlich dort 70 fahren darf. Absolut irre und der Tod des autonomen fahrens.