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Verkehrsunfall

Themenstarteram 21. April 2021 um 19:44

Hallo liebe Freunde ,

nach einem Verkehrsunfall ( bin nicht schuldig ) habe ich ein Brief von HUK bekommen.

 

Kann mir jemand helfen, was mit diesem Brief die HUK mir mitteilen möchte ??

 

Liebe Grüße

Asset.HEIC.jpg
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98 Antworten

Ich habe nicht nach Austausch gefragt sondern nach Bagatell. Etwas was im Rahmen der Smart Repair behoben wurde.

Arroganz Vs ist genauso drauf...

du hast meinen Beitrag gelesen?

Auch eine Instandsetzung ist zu offenbaren

Jede Versicherung ist "so drauf"

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 22. April 2021 um 10:35:59 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 22. April 2021 um 10:35:59 Uhr:

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 22. April 2021 um 10:19:57 Uhr:

Da wurde halt ein Vorschaden durch Auszahlung geregelt. Jetzt will die Versicherung wissen ob der Vorschaden fachgerecht behoben wurde.

Die HUK will halt nicht zweimal zahlen.

 

Ob die HUK hier schon einmal bezahlt hat ist nunächst einmal lediglich eine Unterstellung von dir.

Oder woher hast du deine Weisheiten hier?

Fakt ist, die HUK hat hier Kenntnis von einem Vorschaden, sonst würde Sie das so nicht schreiben. Alles andere sind Mutmaßungen.

Es geht nicht darum ob HUK zweimalbezahlt, sondern ob ein Schaden schon einmal von irgeneiner Versicherung beglichen worden war und jetzt noch einmal ganz oder zum Teil der ersetzte Schaden noch einmal in Rechnung gestellt wird. Es ist in Ordnung, dass ein Schaden nicht zweimal bezahlt wird.

Das ist schon klar sofern es sich m.E. nach nicht um eine Bagatelle handelt.

Wenn der Vorbesitzer das jedoch unter dem Aspekt Bagatelle nicht für notwendig hielt und der jetzige Besitzer davon nichts weiß, was soll er machen? Er kann doch nur den Kaufvertrag vorlegen und erklären, er weiß nichts davon.

Der Geschädigte hat(te) ein unbeschädigtes Kfz und möchte den Zustand zurück.

@quadrigarius

Es geht nicht darum ob HUK zweimalbezahlt, sondern ob ein Schaden schon einmal von irgeneiner Versicherung beglichen worden war und jetzt noch einmal ganz oder zum Teil der ersetzte Schaden noch einmal in Rechnung gestellt wird. Es ist in Ordnung, dass ein Schaden nicht zweimal bezahlt wird.

Ich glaube nicht, dass du mir erklären musst, oder kannst um was es hier geht.......:rolleyes:

Zitat:

@Veteranenfreund23 schrieb am 22. April 2021 um 13:36:51 Uhr:

Das ist schon klar sofern es sich m.E. nach nicht um eine Bagatelle handelt.

Wenn der Vorbesitzer das jedoch unter dem Aspekt Bagatelle nicht für notwendig hielt und der jetzige Besitzer davon nichts weiß, was soll er machen? Er kann doch nur den Kaufvertrag vorlegen und erklären, er weiß nichts davon.

Der Geschädigte hat(te) ein unbeschädigtes Kfz und möchte den Zustand zurück.

Nochmal: wenn es eine Bagatelle wäre, dann würde das Fahrzeug nicht im HIS stehen.

Was ist daran denn so schwer zu verstehen?

Und wem helfen hier Beileitsbekundungen weiter?

Wenn er die fachgerechte Reparatur nicht nachweisen kann, dann bekommt er:

kein Geld.

So ist das nun mal.

Wo hier der Hinweis auf HIS kam. Sicher, dass genau dieses Auto einen Vorschaden hatte?

Bei mir wurde mal mein Wagen zum Totalschaden gefahren. War ein Opel Calibra. Versicherung hatte nach langem Streit dann vollständig gezahlt.

Ungefähr ein Jahr später fuhr mir jemand in meinen "neuen" Calibra.

Nun kam die Versicherung des Unfallgegners auch auf die Idee, dass es doch schon Vorschäden an dem Wagen gegeben habe. Ich sollte auch die Reparatur dieser Schäden nachweisen. War mir problemlos möglich, denn das Kennzeichen war zwar gleich geblieben, aber es war ein völlig anderer Wagen.

Also auch in der Richtung einmal nachfragen. Nicht dass da zwei Autos verwechselt werden.

Edit: Wenn nicht verwechselt, dann mach doch einfach Fotos von dem Wagen, auf denen man sieht, dass sonst nichts beschädigt war bzw. Beschädigungen fachgerecht instand gesetzt wurden.

Obwohl doch eigentlich eventuelle Vorschäden bereits im Gutachten stehen sollten.

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 22. April 2021 um 13:51:56 Uhr:

Wo hier der Hinweis auf HIS kam. Sicher, dass genau dieses Auto einen Vorschaden hatte?

Bei mir wurde mal mein Wagen zum Totalschaden gefahren. War ein Opel Calibra. Versicherung hatte nach langem Streit dann vollständig gezahlt.

Ungefähr ein Jahr später fuhr mir jemand in meinen "neuen" Calibra.

Nun kam die Versicherung des Unfallgegners auch auf die Idee, dass es doch schon Vorschäden an dem Wagen gegeben habe. Ich sollte auch die Reparatur dieser Schäden nachweisen. War mir problemlos möglich, denn das Kennzeichen war zwar gleich geblieben, aber es war ein völlig anderer Wagen.

Also auch in der Richtung einmal nachfragen. Nicht dass da zwei Autos verwechselt werden.

Edit: Wenn nicht verwechselt, dann mach doch einfach Fotos von dem Wagen, auf denen man sieht, dass sonst nichts beschädigt war bzw. Beschädigungen fachgerecht instand gesetzt wurden.

Obwohl doch eigentlich eventuelle Vorschäden bereits im Gutachten stehen sollten.

Die Fahrzeuge werden über Fahrzeugidentifikationsnummer im HIS gespeichert. Wenn der Sachbearbeiter das Gutachten bekommt, muss er diese eingeben. Das ist eine Arbeitsanweisung, die er nicht umgehen kann und auch nicht darf.

Bei dir kann es so gewesen ein, dass eventuell dein Name im HIS steht (solltest du mal überprüfen) und das hier der Bezug zu deinem "neuen" Calibra hergestellt wurde?

Es können nämlich auch Beteiligte ins HIS gestellt werden, nicht nur Fahrzeuge.

Mit Fotos wird das hier ganz sicher nichts werden.

Die HUK will hier Nachweise und das ist zunächst einmal eine Rechnung.

Auch wenn das Fahrzeug ohne Rechnung fach- und Sachgerecht repariert wurde, bringt das den TE hier sonst nicht weiter.

Das Problem ist, die HUK weiß wie das Auto nach dem Unfall ausgesehen hat, der TE leider nicht. Die HUK wird es hier darauf ankommen lassen. Und das kann man daraus Schlussfolgern, dass dieser Brief von einem Sachbearbeiter gezeichnet wurde und nicht vom "Schadenteam"

Ich sehe hier die einzige Möglichkeit, wenn der TE hier an den Vorbesitzer herantritt (wie schon beschrieben) um für Klarheit zu sorgen. Alles andere ist vergebliche Liebesmüh.

Wenn hier konkret nachgewiesen wird, was wie repariert wurde, dann wird der TE auch einen Prozess verlieren.

Auch wenn ich mich wiederhole: Bitte in die FAQ schauen, ich habe dazu schon ausführlich etwas geschrieben

Ist das denn immer so?

Nehmen wir mal an bei einem ersten Unfall würde die linke Seite (Stoßstange vorne,hintne, Kotflügel,beide Türen) stark beschädigt werden, also wirklich stark.

Der Vorbesitzer hätte fiktiv abgerechnet und den Wagen irgendwo reparieren lassen. Nun hätte der TE einen erneuten Schaden, diesmal sagen wir mal ausschließlich beide Türen links, allerdings komplett anders, zB 30cm tiefer und nur leicht verbeult, nicht wie beim ersten Unfall "gerissen".

Würde es dann nicht ausreichend dokumentiert sein, dass eben wohl der gesamte Schaden repariert gewesen ist?

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 22. April 2021 um 13:48:42 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 22. April 2021 um 13:48:42 Uhr:

Zitat:

@Veteranenfreund23 schrieb am 22. April 2021 um 13:36:51 Uhr:

Das ist schon klar sofern es sich m.E. nach nicht um eine Bagatelle handelt.

Wenn der Vorbesitzer das jedoch unter dem Aspekt Bagatelle nicht für notwendig hielt und der jetzige Besitzer davon nichts weiß, was soll er machen? Er kann doch nur den Kaufvertrag vorlegen und erklären, er weiß nichts davon.

Der Geschädigte hat(te) ein unbeschädigtes Kfz und möchte den Zustand zurück.

Nochmal: wenn es eine Bagatelle wäre, dann würde das Fahrzeug nicht im HIS stehen.

Was ist daran denn so schwer zu verstehen?

Und wem helfen hier Beileitsbekundungen weiter?

Wenn er die fachgerechte Reparatur nicht nachweisen kann, dann bekommt er:

kein Geld.

So ist das nun mal.

@Dellenzähler: Ich weiß es nicht mehr genau, aber sinngemäss hiess es, dass dieses Fahrzeug im HIS gespeichert sei.

(edit: lustigerweise war es bei mir auch die HUK, die auf das HIS verwies. Also entweder können die damit nicht umgehen oder es hat Methode)

Und zum Nachweis. Auch ein Foto kann doch durchaus ein Nachweis sein. Zumindest so lange es nicht um die gleiche Stelle geht, wie vom aktuellen Schaden.

Wäre doch schwer für die HUK zu erklären, warum z.B. an der alten Schadensstelle nichts mehr zu sehen ist, wenn doch nicht repariert wurde?

@Luke1637

Und zum Nachweis. Auch ein Foto kann doch durchaus ein Nachweis sein. Zumindest so lange es nicht um die gleiche Stelle geht, wie vom aktuellen Schaden.

Wäre doch schwer für die HUK zu erklären, warum z.B. an der alten Schadensstelle nichts mehr zu sehen ist, wenn doch nicht repariert wurde?

Nun weiß es doch bitte nicht besser......

Nein, ein Foto ist kein Nachweis. Auch dann nicht, wenn da nichts mehr vom Schaden zu sehen ist !

Die HUK muss auch gar nichts erklären.

Erklären und Beweisen muss derjenige, der Geld haben will.

Ein Nachweis ist das, was die Gerichte als solchen ansehen.

Und daraus wiederum entwickelt sich dann die so genannte "Rechtsprechnung" der Gerichte.

Daran wird sich dann von seiten der Versicherungen und auch der Rechtsanwälte orientiert.

Man kann auch analytisch an den Fall herangehen.

1. Wenn es eventuell einen Bagatell-Vorschaden gab, der nicht anzeigepflichtig beim Verkauf war, dann bekommt der TE den aktuellen Schaden in vollem Umfang bezahlt.

2. wenn es einen sonstigen Vorschaden gab und ein damals repariertes Teil der KFZ wurde erneut beschädigt, so muss sich der Geschädigte einen Abzug gefallen lassen, denn die Sache war trotz möglicherweise erfolgter, auch sachgerechter Reparatur nicht mehr im Originalzustand. Hat der Käufer einen Unfallwagen gekauft, so wurde das sicher auch beim Kaufpreis berücksichtigt.

Das Haftpflichtrecht sieht nun einmal vor, dass ein Geschädigter sich nicht durch den Schadenersatz besser stellen darf als vor dem Schaden und wenn der Unfall beim Kaufpreis berücksichtigt war, so würde er sich besser stellen. denn er bekäme den gleichen Schadenersatz wie der Käufer eines unfallfreien Wagen, dessen Kaufpreis höher war.

Wobei ich sicher bin, dass bei Vorlage des Kaufvertrages, wenn dort kein Unfall erwähnt ist, auch die HUK den Schaden gesetzeskonform ohne Abzug regelt.

Ist das nicht bei fiktiver Abrechnung möglich selbst zu reparieren? Soll ich mir selbst eine Rechnung schreiben?

Konstruierter Fall: Der Kfz Meister beschäftigt bei der Werkstatt XYZ hat mit seinem auf ihn zugelassenem PKW einen Schaden, eine Tür defekt und vorn ´ne Beule im Kotflügel.

Er rechnet fiktiv ab und erneuert die Tür selbst, beult den Kotflügel aus. Lässt das Auto lackieren. Es erfolgt der Nachweis über die Reparatur mittels Foto und Bestätigung der Lackiererei Fzg wurde Sach- und Fachgerecht repariert.

Verkauft das Auto unfallfrei, der Käufer weiß von nichts. Ok, der Verkäufer hat den Schaden verschwiegen, aber wo kein Kläger kein Richter.

Es bleibt doch die Tatsache das der Käufer und jetzige Geschädigte ein unbeschädigtes Fahrzeug hatte. Also zwar ein Vorschaden vorlag, welcher jedoch korrekt Sach- Fachgerecht repariert wurde.

Edit: Aus den Ausführungen des Vorschreibers "Besserstellung" entnehme ich dass jemand, der selbst repariert, grundsätzlich mit fiktiver Abrechnung immer der Dumme ist...

Warum gibt es denn diese Möglichkeit überhaupt? Da wird doch jedem Geschädigten, der fiktiv abrechnen will, von vorn herein ein Betrug unterstellt.

Der Karosseriebetrieb B kauft ein beschädigtes Kfz und repariert. Zum Teil mit Gebrauchtteilen. Der Käufer kauft das Kfz mit Hinweis reparierter Unfallschaden. Bekommt aber keine (interne) Rechnungskopie.

Hat bei einem neuen Schaden keinen Anspruch weil er den Umfang nicht nachweisen kann? Wie geht das denn?

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 22. April 2021 um 14:35:26 Uhr:

Nun weiß es doch bitte nicht besser......

Nein, ein Foto ist kein Nachweis. Auch dann nicht, wenn da nichts mehr vom Schaden zu sehen ist !

Die HUK muss auch gar nichts erklären.

Ich lasse mich ja gern eines Besseren von dir belehren. Dann möchte ich aber auch wissen, worauf du deine Aussagen stützt.

Nach diesem Artikel (https://kanzlei-schleyer.de/vorschaden/) würden sogar "einfache" Zeugenaussagen als Nachweis der Reparatur reichen.

Wie kommst du also darauf, dass Fotos nicht ausreichen? Wenn darauf kein Schaden zu sehen ist, wird es diesen wohl nicht mehr geben.

Dazu erkläre ich dann noch den genauen Umfang der Reparatur und fertig.

Im Übrigen konnte man schon immer eine Reparaturbestätigung in dieser Form einreichen: https://www.kfz-gutachter-schrogl.de/.../...turbestaetigung_muster.pdf

Gut, in dem Fall hier geht es nicht darum der Versicherung die Reparatur zu bestätigen, sondern darum nachzuweisen, dass es keine Altschäden mehr gibt.

Aber auch da muss die HUK erstmal erklären, wie sie darauf kommt, dass es nicht reparierte Vorschäden gibt. Und dann muss sie wohl auch noch erklären, warum sie meint, dieser Vorschaden sei nicht fachgerecht instandgesetzt worden, wenn er nicht mehr vorhanden ist.

 

am 22. April 2021 um 13:15

Zitat:

@quadrigarius schrieb am 22. April 2021 um 14:35:32 Uhr:

Man kann auch analytisch an den Fall herangehen.

1. Wenn es eventuell einen Bagatell-Vorschaden gab, der nicht anzeigepflichtig beim Verkauf war, dann bekommt der TE den aktuellen Schaden in vollem Umfang bezahlt.

dann stünde das nicht im HIS und die HUK wüsste das gar nicht...

Zitat:

@quadrigarius schrieb am 22. April 2021 um 14:35:32 Uhr:

....

Wobei ich sicher bin, dass bei Vorlage des Kaufvertrages, wenn dort kein Unfall erwähnt ist, auch die HUK den Schaden gesetzeskonform ohne Abzug regelt.

Quark, nur weil der jetzige Besitzer evtl. betrogen wurde, muss sich die HUK nicht auch betrügen lassen;

wenn es lt. HIS nachweislich einen solchen Vorschaden gab, ist die HUK im Recht - vllt. bekommt der TS auf Nachfrage ja die relevanten HIS-Infos von der HUK weitergeleitet und kann den Verkäufer nach Reparaturbelegen fragen oder Ihn dann verklagen.....

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