Verkehrsunfall - Schuldig weil nicht geblinkt?

Huhu,

meine Cousine, auf dem Bild die rote Markierung, stand an einer Ampel und hat sich entschieden, doch einen anderen weg zunehmen, und ist dann auf die Linksabbiegerspur gewechselt, ohne zu blinken & das am Anfang der Linksabbiegerspur.

Plötzlich fuhr ihr die grüne Markierung in die Seite, dieser war 2-3 Autos hinter meiner Cousine.

Er ist der Meinung das meine Cousine aufpassen hätte müssen und auch blinken müssen.

Geblinkt hat sie da nicht da sie niemals damit gerechnet hat das einer quasi aus dem Gegenverkehr auftauchen könnte.

Die Polizei sagt es könnte 50/50 werde da sie nicht geblinkt hat und das andere Fahrzeug über eine durchgezogene Spur gefahren ist, quasi keine Geduld hatte und vorher an allen anderen vorbei fahren wollte.

MEINE Meinung ist, ja, Cousine hätte blinken können, aber deswegen 50% mitschuldig zu sein finde ich ungerecht. Die ist ne Fahranfängerin und blinkt eigentlich bei dem kleinsten sch.......

Selbst ich erlebe es sehr oft das andere keine Geduld haben und das so machen wie die grüne Markierung.
Wenn ich es machen würde, hätte ich schiss das plötzlich einer raus zieht und es kracht.

Meinungen? Es war nicht die Straße auf dem Bild, aber eine ähnliche.

Bild-1
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Und die Blinker sind halt zum Blinken gemacht. Aber wer nutzt die heute noch?

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Dann muss man von hinten kommend ganz besonders damit rechnen, dass jemand nach links ausschert und dementsprechend langsam fahren. Vielleicht hat der so viel Gas gegeben, dass es für sie gar nicht erkennbar war. 2-3 Autos dahinter und dann so ein Schaden? Man guckt nach hinten und dann nach vorne und fährt los. Wenn da nun jemand mit Vollgas von hinten ausschert und überholt, während man gerade wieder nach vorne guckt und anfährt, dann hat der vorne keine Chance das in der kurzen Zeit zu realisieren.

Man darf also ungestraft im Überholverbot überholen und den Zuüberholenden weil er nicht blinkt abschießen. Ebenso brauch ich nicht nach rechts zu schauen, ob die Fahrspur frei ist. Sind wir jetzt im wilden Westen?

Zitat:

@ceinsler schrieb am 26. April 2018 um 19:42:42 Uhr:


Sind wir jetzt im wilden Westen?

Schon länger. Jetzt erst gemerkt?

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 26. April 2018 um 19:48:08 Uhr:



Zitat:

@ceinsler schrieb am 26. April 2018 um 19:42:42 Uhr:


Sind wir jetzt im wilden Westen?

Schon länger. Jetzt erst gemerkt?

Bemerkt schon, hatte nur nicht gedacht das so viele dem Überholer die Stange halten.

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Zitat:

@ceinsler schrieb am 26. April 2018 um 19:42:42 Uhr:


Man darf also ungestraft im Überholverbot überholen und den Zuüberholenden weil er nicht blinkt abschießen. Ebenso brauch ich nicht nach rechts zu schauen, ob die Fahrspur frei ist. Sind wir jetzt im wilden Westen?

Überholverbot????
Kann mich nicht erinnern, dass jemand gesagt hat, dass dort Überholverbot ( Z. 276 ) war.
Aber wenn es wirklich so war, wie der TE beschreibt, war es schon ganz schön frech und dreist, was der Unfallgegner sich geleistet hat. Und ich kann mir gut vorstellen, dass das nicht 50:50 ausgeht, sondern dass der Unfallgegner die Hauptschuld bekommt. Wenn es dann so war und dementsprechend das Gericht das auch glaubt.
Das mit dem 315c war gar nicht mal so schlecht. Wenn der an einer wartenden Schlange unter Ausnutzung der durch Verkehrszeichen abgetrennten Gegenfahrbahn vorbeihämmert und dann wieder stumpf nach links einschert, könnte ich mir vorstellen, dass der eine oder andere Richter, dies als grob verkehrswidrig und rücksichtslos einstufen könnte. Eine der "sieben Totsünden" des 315c ist hier ja durch das Überholen tangiert.
Hoffe wir werden erfahren, wie es ausgeht.

Klar hat der der Unfallgegner Mist gebaut, dementiert auch niemand. Aber mann darf nicht die Spur wechseln ohne zu blinken und zu schauen. Unter anderem auch aus diesen Gründen wie in dem Fall hier. Man muss immer mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern rechnen. Hätte auch ein Fahrradfahrer sein können. Wenn ich über grün fahre schaue ich trotzdem nochmals links und rechts, hat mir schon 2 mal von einen Unfall bewahrt weil jemand über dunkelgrün gefahren ist. Oder auch auf meinen Vortritt in einer Seitenstrasse verzichtet weil andere Verkehrsteilnehmer noch nie was von Rechtsvortritt gehört haben.

Das Überholverbot ergibt sich durch die durchgezogene Linie.
Wenn der mir so blöd gekommen wäre und mich für seine Schuld rund macht, dann würde ich alles daran setzten, dass der Paragraph Anwendung findet.

Zitat:

Und geschaut werden muss auch, weil man einen Spurwechsel vollzieht.

Das ist mir zu stereotyp.

Es gibt schon deutliche Unterschiede, wie eine Linksabbiegespur beginnt.

Im unteren Beispiel ist nochmaliges in den Spiegelschauen, durchaus angebrachter und bei einen Unfall, weil nicht geschaut wurde, sicherlich auch als fahrlässig einstufbar.
Im oberen Beispiel würde ich das nicht nochmalige in den Spiegel schauen nicht als fahrlässig einstufen, sofern man so wie dargestellt in die Linksabbiegespur einfährt.

Mit dem Blinken sehe ich das ähnlich. Oben sollte eigentlich reichen, wenn man erst in der Linksabbiegespur, oder halb in ihr drin, zu blinken beginnt, unten sollte man auf jeden Fall rechtzeitig vor dem Einfahren in jener blinken.

Das allgemein ein zusätzlicher Blick in den Spiegel immer die etwas sichere Seite ist, bleibt unbestritten, aber oben würde ich es nicht als vorgeschrieben sicherheitsrelevant betrachten.
Anderenfalls musste man ja permanent in die Spiegel schauen, weil immer und überall zu jeder Zeit von hinten einer sonstwoher kommen kann, von wo er eigentlich nicht angefahren kommen sollte.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 26. April 2018 um 20:29:51 Uhr:



Zitat:

Und geschaut werden muss auch, weil man einen Spurwechsel vollzieht.

Das ist mir zu stereotyp.

Es gibt schon deutliche Unterschiede, wie eine Linksabbiegespur beginnt.

Im unteren Beispiel ist nochmaliges in den Spiegelschauen, durchaus angebrachter und bei einen Unfall, weil nicht geschaut wurde, sicherlich auch als fahrlässig einstufbar.
Im oberen Beispiel würde ich das nicht nochmalige in den Spiegel schauen nicht als fahrlässig einstufen, sofern man so wie dargestellt in die Linksabbiegespur einfährt.

Mit dem Blinken sehe ich das ähnlich. Oben sollte eigentlich reichen, wenn man erst in der Linksabbiegespur, oder halb in ihr drin, zu blinken beginnt, unten sollte man auf jeden Fall rechtzeitig vor dem Einfahren in jener blinken.

Was du da sagst ist logisch und in der Praxis mit Sicherheit üblich. Allerdings ist bei jedem Fahrstreifenwechsel das "Ankündigen" vorgeschrieben. Das Nichtankündigen ist bußgeldbewehrt. Kostet 10 Euro laut Tatbestandskatalog.

107106 Sie wechselten den Fahrstreifen, ohne dies rechtzeitig und deutlich 0 10,00
anzukündigen.
§ 7 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 29 BKat

Und dass hier ein Fahrstreifenwechsel vollzogen wird, ohne allerdings groß nach links lenken zu müssen, steht ja wohl fest. Ist zwar blödsinnig, kann man ihr aber wohl vorwerfen. Ob das relevant für den Unfall wird, wage ich nicht zu beurteilen.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 26. April 2018 um 20:29:51 Uhr:



Zitat:

Und geschaut werden muss auch, weil man einen Spurwechsel vollzieht.

Das ist mir zu stereotyp.

Es gibt schon deutliche Unterschiede, wie eine Linksabbiegespur beginnt.

Im unteren Beispiel ist nochmaliges in den Spiegelschauen, durchaus angebrachter und bei einen Unfall, weil nicht geschaut wurde, sicherlich auch als fahrlässig einstufbar.
Im oberen Beispiel würde ich das nicht nochmalige in den Spiegel schauen nicht als fahrlässig einstufen, sofern man so wie dargestellt in die Linksabbiegespur einfährt.

Mit dem Blinken sehe ich das ähnlich. Oben sollte eigentlich reichen, wenn man erst in der Linksabbiegespur, oder halb in ihr drin, zu blinken beginnt, unten sollte man auf jeden Fall rechtzeitig vor dem Einfahren in jener blinken.

Das allgemein ein zusätzlicher Blick in den Spiegel immer die etwas sichere Seite ist, bleibt unbestritten, aber oben würde ich es nicht als vorgeschrieben sicherheitsrelevant betrachten.
Anderenfalls musste man ja permanent in die Spiegel schauen, weil immer und überall zu jeder Zeit von hinten einer sonstwoher kommen kann, von wo er eigentlich nicht angefahren kommen sollte.

Völlig richtig, und dann in Rambomanier alles von der Straße räumen, nach dem Motto; jetzt komm ich.

Zitat:

@DareCare schrieb am 26. April 2018 um 20:18:16 Uhr:


Klar hat der der Unfallgegner Mist gebaut, dementiert auch niemand. Aber mann darf nicht die Spur wechseln ohne zu blinken und zu schauen. Unter anderem auch aus diesen Gründen wie in dem Fall hier. Man muss immer mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern rechnen. Hätte auch ein Fahrradfahrer sein können. Wenn ich über grün fahre schaue ich trotzdem nochmals links und rechts, hat mir schon 2 mal von einen Unfall bewahrt weil jemand über dunkelgrün gefahren ist. Oder auch auf meinen Vortritt in einer Seitenstrasse verzichtet weil andere Verkehrsteilnehmer noch nie was von Rechtsvortritt gehört haben.

Klar muss man immer aufmerksam sein und mit Fehlern anderer rechnen. Es kann aber keiner von dir verlangen darauf vorbereitet zu sein, dass du plötzlich überholt wirst, wobei der andere dafür in den Gegenverkehr fährt, also aus einer Richtung kommt, aus der normalerweise niemand kommen kann. Damit nicht gerechnet und deine Fahrweise dementsprechend ausgerichtet zu haben, wird dir niemand vorwerfen.
Du musst auch auf der Autobahn nicht jederzeit mit einem Geisterfahrer rechnen.

Manche Meinungen verstehe ich hier nicht.
Sicherlich haben beide Fehler gemacht.
Aber (nun kommt es) es ist doch ein großer Unterschied, ob jemand illegal sich auf die Linkspur nach vorne drängelt und dabei einen Unfall verursacht oder legal und es dabei knallt.
In unserem Beispiel hat der "Gegner" sich mehrfach regelwidrig verhalten. Sicherlich hätte die Cousine des VT blinken und schauen müssen, aber sie war an einer Stelle, an der legal niemand von hinten kommen kann, da die Spur erst bei ihr anfing. Dass es, wie @metalhead79 schon schrieb, leider gängige Praxis ist, macht es nicht besser und ändert auch nichts daran, dass der Gegner zu diesem Zeitpunkt an dieser Stelle nicht zu sein hatte. Hätte die Cousine geschaut und geblinkt, dann hätte es mit Sicherheit keinen Unfall gegeben und das könnte zu einer Teilschuld führen. Der Gegner hat aber mit seiner Aktion bewußt in Kauf genommen, dass so Unfall passieren kann, da es auch gängige Praxis ist, an solch einer Stelle nicht blinken.

Wäre dieser Unfall auf einer 3-spurigen Straße passiert (sie ganz rechts, er ganz links) und beide wollen in die Mitte wechseln, so haben beide gleich Schuld.
Hier ist die Situation aber eine andere, da für den Gegner noch gar keine Spur zum Wechseln vorhanden war.
Habe fertig 🙂

Deshalb bin ich für die Anwendung von Paragraph 315c. Vermutlich war es jemand mit einer Nobelkarosse, der sowieso immer meint im Recht zu sein und solchen Typen gehören gehörig die Flügel gestutzt. Es gibt ja auch bestimmte SUV (Super unnütze Vehicle), dessen Fahrer sich pauschal im Recht fühlen. Warum sonst macht er eine Fahranfängerin sonst gleich für seinen Fehler so rund?

Zitat:

@Schubbie schrieb am 26. April 2018 um 21:02:35 Uhr:


Deshalb bin ich für die Anwendung von Paragraph 315c. Vermutlich war es jemand mit einer Nobelkarosse, der sowieso immer meint im Recht zu sein und solchen Typen gehören gehörig die Flügel gestutzt. Es gibt ja auch bestimmte SUV (Super unnütze Vehicle), dessen Fahrer sich pauschal im Recht fühlen. Warum sonst macht er eine Fahranfängerin sonst gleich für seinen Fehler so rund?

Taktik, um den "Gegner" einzuschüchtern und ihn damit zu protokollierten Schuldgeständnissen zu führen.
Bei manchen ist es auch nur das Weltbild:
Ich gut und kann alles, alle anderen doof und können nichts.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 26. April 2018 um 21:02:35 Uhr:


Deshalb bin ich für die Anwendung von Paragraph 315c. Vermutlich war es jemand mit einer Nobelkarosse, der sowieso immer meint im Recht zu sein und solchen Typen gehören gehörig die Flügel gestutzt. Es gibt ja auch bestimmte SUV (Super unnütze Vehicle), dessen Fahrer sich pauschal im Recht fühlen. Warum sonst macht er eine Fahranfängerin sonst gleich für seinen Fehler so rund?

Bisschen viele Vorurteile finde ich und völlig unangebracht🙄
Vermute du fährst nicht eines der von dir genannten Fahrzeuge?

Wie hier schon geschrieben wurde ist das Verhalten nach dem Unfall ein Mittel zum Zweck. Heute leider aber gängige Praxis.

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