Verkehrsunfall - Schuldig weil nicht geblinkt?
Huhu,
meine Cousine, auf dem Bild die rote Markierung, stand an einer Ampel und hat sich entschieden, doch einen anderen weg zunehmen, und ist dann auf die Linksabbiegerspur gewechselt, ohne zu blinken & das am Anfang der Linksabbiegerspur.
Plötzlich fuhr ihr die grüne Markierung in die Seite, dieser war 2-3 Autos hinter meiner Cousine.
Er ist der Meinung das meine Cousine aufpassen hätte müssen und auch blinken müssen.
Geblinkt hat sie da nicht da sie niemals damit gerechnet hat das einer quasi aus dem Gegenverkehr auftauchen könnte.
Die Polizei sagt es könnte 50/50 werde da sie nicht geblinkt hat und das andere Fahrzeug über eine durchgezogene Spur gefahren ist, quasi keine Geduld hatte und vorher an allen anderen vorbei fahren wollte.
MEINE Meinung ist, ja, Cousine hätte blinken können, aber deswegen 50% mitschuldig zu sein finde ich ungerecht. Die ist ne Fahranfängerin und blinkt eigentlich bei dem kleinsten sch.......
Selbst ich erlebe es sehr oft das andere keine Geduld haben und das so machen wie die grüne Markierung.
Wenn ich es machen würde, hätte ich schiss das plötzlich einer raus zieht und es kracht.
Meinungen? Es war nicht die Straße auf dem Bild, aber eine ähnliche.
Beste Antwort im Thema
Und die Blinker sind halt zum Blinken gemacht. Aber wer nutzt die heute noch?
128 Antworten
Dreh- und Angelpunkt wird zwischen den Versicherungen wohl werden, welche Ursache der Unfall hatte. Meiner Meinung nach eher derjenige, der die grob fahrlässig die Gegenspur genommen hat. Damit muss man nicht rechnen. Auf der anderen Seite der fehlende Schulterblick/Blinken. 20 : 80 für die Fahranfängerin, wenn ich entscheiden dürfte.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 26. Apr. 2018 um 22:46:13 Uhr:
Und, wie schon oft geschrieben, hätte er vorsichtig an den stehenden Fahrzeugen vorbeifahren müssen und unter vorsichtig verstehe ich keine Geschwindigkeit, mit der man jemanden ausversehen eine ganze Fahrzeugseite demoliert.
Nachdem ich mir so gut wie alle Beiträge hier durchgelesen habe und die meisten sich leider wiederholen, möchte ich auch nochmal meinen Senf dazugeben, weil ich mir bei Aussagen wie dem exemplarisch ausgewählten die Haare rausrupfen könnte und ich so einen Unfall vor einer Weile auch mitbekommen habe (ich stand in der Schlange und wurde auch überholt, weiter vorne krachte es, weil jemand ausscherrte) - sogar mit direkter Unfallflucht!
Im Unterschied zu meinem Erlebnis hat die Cousine die eigentlichen Fahrspur NICHT verlassen (im Sinne eines Überholens), sondern wollte gerade in die beginnende Linksabbiegerspur wechseln. Wann sie sich dazu entscheidet, ist irrelevant, solange es VOR durchgezogenen Linien, die die Fahrspuren für eine Richtung untereinander abgrenzt, passiert (also nicht gerade noch kurz vor der Haltelinie).
Ja, ok. Sie hat nicht geblinkt, was sie hätte tun müssen, aber vor und in Kreuzungen gilt STRIKTES ÜBERHOLVERBOT - hier auch noch verstärkt durch die abgrenzende, durchgezogene Linie zum Gegenverkehr.
Fazit: der Überholende hat fahrlässig einen Unfall in Kauf genommen an einer Stelle, an der er unter keinen Umständen hätte überholen dürfen. Kolonnen zu überholen ist ein waghalsiges Unterfangen und sollte vermieden werden. Sich dadurch einen Vorteil zu erschleichen, um früher abbiegen zu können, ist ebenso unrechtmäßig.
Trotzdem kann hier leider niemand abschließend klären, wie die Schuldfrage gelöst wird. Ich rate im Zweifelsfall zu juristischem Beistand.
Die Schuldfrage wird voraussichtlich nicht von Relevanz sein. Vielmehr wird die Betriebsgefahr den Ausschlag geben.
Betriebsgefahr sucks! 😉
Ähnliche Themen
@eddiotos du darfst hier nun auch nicht einfach etwas aus dem Zusammenhang reißen. Wenn du es so zitierst, dann hört es sich so an, als wenn er überholen muss, obwohl die Aussage im Zusammenhang aussagt, dass wenn man schon im Überholverbot überholt, dass man dieses dann wenigstens vorsichtig mit geringer Geschwindigkeit tun sollte. Und nur weil du dir deine Haare raufst, sagt dein Beitrag nicht mehr als die vorherigen 8 Seiten aus.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 1. Mai 2018 um 00:44:01 Uhr:
@eddiotos du darfst hier nun auch nicht einfach etwas aus dem Zusammenhang reißen. Wenn du es so zitierst, dann hört es sich so an, als wenn er überholen muss, obwohl die Aussage im Zusammenhang aussagt, dass wenn man schon im Überholverbot überholt, dass man dieses dann wenigstens vorsichtig mit geringer Geschwindigkeit tun sollte. Und nur weil du dir deine Haare raufst, sagt dein Beitrag nicht mehr als die vorherigen 8 Seiten aus.
Ich habe dir nicht andichten wollen, dass er überholen musste, sondern nahm einfach ein Beispiel für alle, die der Meinung sind, dass er das durfte. Durfte er nämlich nicht, auch nicht langsam - was die Sache im Grunde sogar noch schlimmer machen würde, da er länger in der Gegenfahrbahn verbleibt. Nach der Logik dürfte auch ein hier ebenfalls bereits angeführter Geisterfahrer auf der Autobahn fahren, solange er es langsam und vorsichtig tut. Man erkennt hoffentlich die Absurdität dieser Annahme.
Auch dieses sollte es nicht aussagen.
Niemand sagte hier, dass der "Überholer" das durfte. Es sagte auch niemand, dass die Cousine das durfte. Das Absurde ist die Diskussion über das, was so alles nicht gesagt wurde. Aber gut, wir sind auf Seite 9 ...
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 1. Mai 2018 um 11:20:46 Uhr:
Niemand sagte hier, dass der "Überholer" das durfte. Es sagte auch niemand, dass die Cousine das durfte. Das Absurde ist die Diskussion über das, was so alles nicht gesagt wurde. Aber gut, wir sind auf Seite 9 ...
Die 10 faffen wir auch noch! 😁