Verkehrsunfall - Schuldig weil nicht geblinkt?

Huhu,

meine Cousine, auf dem Bild die rote Markierung, stand an einer Ampel und hat sich entschieden, doch einen anderen weg zunehmen, und ist dann auf die Linksabbiegerspur gewechselt, ohne zu blinken & das am Anfang der Linksabbiegerspur.

Plötzlich fuhr ihr die grüne Markierung in die Seite, dieser war 2-3 Autos hinter meiner Cousine.

Er ist der Meinung das meine Cousine aufpassen hätte müssen und auch blinken müssen.

Geblinkt hat sie da nicht da sie niemals damit gerechnet hat das einer quasi aus dem Gegenverkehr auftauchen könnte.

Die Polizei sagt es könnte 50/50 werde da sie nicht geblinkt hat und das andere Fahrzeug über eine durchgezogene Spur gefahren ist, quasi keine Geduld hatte und vorher an allen anderen vorbei fahren wollte.

MEINE Meinung ist, ja, Cousine hätte blinken können, aber deswegen 50% mitschuldig zu sein finde ich ungerecht. Die ist ne Fahranfängerin und blinkt eigentlich bei dem kleinsten sch.......

Selbst ich erlebe es sehr oft das andere keine Geduld haben und das so machen wie die grüne Markierung.
Wenn ich es machen würde, hätte ich schiss das plötzlich einer raus zieht und es kracht.

Meinungen? Es war nicht die Straße auf dem Bild, aber eine ähnliche.

Bild-1
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Und die Blinker sind halt zum Blinken gemacht. Aber wer nutzt die heute noch?

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Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 26. April 2018 um 14:17:01 Uhr:



Zitat:

@Bressco schrieb am 26. April 2018 um 13:14:08 Uhr:


Da ist alles mit einem Stift gemacht worden 😁 Blau.

Wurde nur beschriftet und besser erklärt.

Fotos habe ich keine gemacht, Cousine weiß ich nicht, glaube ich auch nicht, RTW kam und hat sie betreut sie fuhr mit weil die sich nicht mehr beruhigen lies >.>
Totalschaden ist es sowieso, linke Seite von hinten bis nach vorne zum Außenspiegel, die Türen gehen nicht mehr auf, die musste rechts aussteigen.
Dementsprechend sieht seine vorderer Rechte Seite bis zur vorderen Tür auch so aus.

Kann man evtl. davon ausgehen, daß er nicht mit angepasster Geschwindigkeit links an der Reihe vorbeifuhr?
Also deine Cousine "nur" nicht geblinkt hat,
er aber über die durchgezogene Linie mit mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren ist!
Könnte vielleicht was bei der Schuldfrage zu Gunsten deiner Cousine
ändern.

Gruß,
der_Nordmann

Meine Cousine ist ja gerade angefahren, mehr als 10 Km/h hatte sie nicht drauf und schon hat es gekracht.
Der andere... wer kann sowas feststellen? Ich mein, wenn mir einer vorne raus fährt und mir quasi die Vorfahrt nimmt, dann bremse ich ab, wie schnell??? muss man sein damit man noch die ganze Seite mitnimmt...
Es kann aber auch sein das er auch nur 20 30 Km/h drauf hatte, und meine Cousine erst dann rausgefahren ist wo er schon fast an Ihrer Seite war. Keine Ahnung.

Ja, wird schwer das festzustellen.
Aber wenn du schreibst, das bei Ihr die komplette Seite von Hinten bis vorne zum Spiegel kaputt ist, hat er entweder nicht bzw. zu langsam gebremst, oder er war sehr schnell. Und damit meine ich Geschwindigkeiten von 30 bis 40 kmh.
Denn mit mehr als 30 an einer wartenden Schlange vorbeizufahren ist das nicht schon fahrlässig?
Gibt es da irgendwelche Regelungen? Weiß das jemand hier?

Gruß,
der_Nordmann

Wenn man mal kurz googelt, leider findet man keinen gleichen Fall, dann sollte für den Gegner auf jeden Fall ein Fahrverbot drin sein und es hätte ihm passieren können, dass der Führerschein vor Ort eingezogen wird.

Bußgeldrechner:
unklare Verkehrslage & Überholverbot
Innerorts geschlossener Ortschaften
ohne Gefährdung
mit Sachbeschädigung

Konsequenzen, mit denen Sie zu rechnen haben:

Punkte 2
Bußgeld 300€
Fahrverbot 1 Monat

Und noch 2 Links:
https://www.google.com/.../...verbot--Unfall-__f58060.html%3famphtml=1

https://www.juraforum.de/.../

Zitat:

@onzlaught schrieb am 26. April 2018 um 12:53:48 Uhr:


Muß man blinken um anzuzeigen auf welche Spur man wechselt,
wenn sich vor einem die Fahrspur teilt?

Die Frage stelle Ich mir auch die ganze Zeit . Darum verstehe ich nicht ganz warum das nicht Blinken hier zu 50% führen soll / kann .

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Hallo,
ich denke auch, dass derFahrer der von Hinten kommt die Schuld trägt. Wenn das ganze gerichtlich geklärt wird, wird der Richter auch zunächst fragen, wie es dazu kommen konnte, dass der hintere Fahrer dem vorderen so Nahe war - sprich: er hat vorab gedrängelt und hat versucht von außerhalb der Straßenmarkierungen zu überholen. Der fehlende Blinker wird da nicht zur Mitschuld beitragen.
Grüße

Zitat:

@Schubbie schrieb am 26. April 2018 um 17:23:00 Uhr:


Wenn man mal kurz googelt, leider findet man keinen gleichen Fall, dann sollte für den Gegner auf jeden Fall ein Fahrverbot drin sein und es hätte ihm passieren können, dass der Führerschein vor Ort eingezogen wird.

Bußgeldrechner:
unklare Verkehrslage & Überholverbot
Innerorts geschlossener Ortschaften
ohne Gefährdung
mit Sachbeschädigung

Jawoll.

Ich bin dafür dass der Verbrecher sofort eingesperrt wird und die nächsten Jahre auch nicht mehr rauskommt. 🙄😁

Manche Leute haben echt Phantasie.
Und nur mal so nebenbei.
Sachbeschädigung ohne Gefährdung??? Geht nicht. Jedem Schaden geht eine Gefährdung voraus. Also egal wo du die Weisheiten her hast. In die Tonne damit.

Ich habe es im Bußgeldrechner eingegeben. Gefährdung habe ich rausgelassen, da sich diese durch den Unfall ergibt und ich die Mindeststrafe für das Überholen im Überholverbot innerorts mit Unfallfolge wissen wollte.

In der Situation haben beide was falsch gemacht. Natürlich ist das überfahren einer Sperrlinie nicht die feine englische Art, nicht in die Spiegel zu blicken jedoch auch nicht. Das sollte man eigentlich noch aus der Fahrschule inne haben.
Wenigstens war es ein Auto, und niemand auf dem Zweirad.

Ich denke, die Rückschaupflicht wird relativ hoch gewertet. Irgendwo zw. 1/3 und 2/3 für deine Cousine wird sich das einpendeln.

Zitat:

@AS60 schrieb am 26. Apr. 2018 um 17:55:37 Uhr:


Jawoll.
Ich bin dafür dass der Verbrecher sofort eingesperrt wird und die nächsten Jahre auch nicht mehr rauskommt. ????

https://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html

Könnte passieren ;-)

Zitat:

@Schubbie schrieb am 26. April 2018 um 18:06:03 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 26. Apr. 2018 um 17:55:37 Uhr:


Jawoll.
Ich bin dafür dass der Verbrecher sofort eingesperrt wird und die nächsten Jahre auch nicht mehr rauskommt. ????

https://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html

Könnte passieren ;-)

Davon ist man noch Meilenweit entfernt.

Für "grob verkehrswidrig" reicht es nicht, eine durchgezogene Linie zu überfahren.

Zitat:

@DennisHoch schrieb am 26. April 2018 um 17:51:47 Uhr:


... er hat vorab gedrängelt und hat versucht von außerhalb der Straßenmarkierungen zu überholen. Der fehlende Blinker wird da nicht zur Mitschuld beitragen.

Das glaube ich schon.

Ich meine das ist wohl die alltäglichste Situation, Geradeausspur rot und Linksabbiegerspur ist wegen 2 Autolängen nicht erreichbar. Gegenverkehr kommt keiner, da fahren min. 50% rüber (hätte ich auch gemacht, ja schleutert den pöhsen Purschen zu Poden).

Ob man dabei ein ausscherendes Auto zu einem Totalschaden verformt ist natürlich die andere Frage (das wäre mir vermutlich nicht passiert).

Klar, nicht erlaubt, aber absolut alltägliche Situation.

Gruß Metalhead

Doppelt 😮

Habe mir die Zeichnung nochmals genau angeschaut und mir die Situation vorzustellen versucht.
Mein Fazit :ganz ehrlich. ....Ich glaube ich hätte genau dort weder geblinkt (sondern erst später wenn ich dann abbiegen würde bzw. kurz davor, als erkennbarer Linksabbieger im Gegenverkehr ), noch über die Schulter oder bewusst in den Spiegel geschaut, weil von hinten links Niemand erlaubterweise zu kommen hat und auch ein Geradeausfahrer von mir nicht beeinträchtigt werden konnte.

Deshalb sind m.E. 50% Teilschuld völlig daneben.
Ich würde zum Anwalt gehen.ist sie im ADAC?

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 26. April 2018 um 18:58:58 Uhr:


Habe mir die Zeichnung nochmals genau angeschaut und mir die Situation vorzustellen versucht.
Mein Fazit :...Ich glaube ich hätte genau dort weder geblinkt (sondern erst später wenn ich dann abbiegen würde bzw. kurz davor, als erkennbarer Linksabbieger im Gegenverkehr ), noch über die Schulter oder bewusst in den Spiegel geschaut, weil von hinten links Niemand erlaubterweise zu kommen hat und auch ein Geradeausfahrer von mir nicht beeinträchtigt werden konnte.

Deshalb sind m.E. 50% Teilschuld völlig daneben.
Ich würde zum Anwalt gehen.ist sie im ADAC?

Man muss mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern rechnen. Und blinken muss man trotzdem weil man ja nach Links fahren will.

Zitat:

@DareCare schrieb am 26. April 2018 um 19:00:35 Uhr:



Man muss mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern rechnen. Und blinken muss man trotzdem weil man ja nach Links fahren will.

Und geschaut werden muss auch, weil man einen Spurwechsel vollzieht.

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