Verkehrsunfall mit Sachschaden, ich hab nichts mitbekommen
Guten Abend allerseits.
Vor einer Woche habe ich einen Brief von meiner Versicherung bekommen dass ich mich zu einem Schadensfall äußern soll. Heute bekam ich eine Zeugenvorladung bei der Polizei. Angeblich habe ich irgendwo einen Parkschaden verursacht. Allerdings habe ich nichts davon mitbekommen und das Fahrzeug ist nicht beschädigt. (Es hat vom Vorbesitzer ein paar Schramen und Vandalismusschaden in Form von Kratzern).
Ermittlungsverfahren zu: unbekannt
Delikt: Verkehrsunfall mit Sachschaden. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Jetzt frage ich mich was da passiert soll und wie die richtige Handlungsweise ist. Ist es an dieser Stelle ratsam einen Rechtsanwalt zu kontaktieren?
Hat jemand Erfahrungen in solchen Fällen? Was soll man beachten?
Wäre für jeden Tipp dankbar.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Wenn ich ein reines Gewissen habe, folge ich der Einladung der Polizei. Was soll denn passieren, außer dass vielleicht eine mögliche Verwechslung, ein Irrtum o. Ä. festgestellt wird? Das einzig Ärgerliche ist eigentlich nur der zeitliche Aufwand.
Anders sieht es für mich aus, wenn in solchen Fällen mehr oder weniger öffentlich nach Rat, Tipps und Tricks gefragt wird. Für mich erweckt es den Anschein eines schlechten Gewissens, vielleicht liege ich aber falsch. Letzteres wäre aber dann wiederum schnell geklärt.
Für völligen Unsinn halte ich, dass die Polizei einen so geschickt durch die Mangel dreht, dass man dann sogar einen Mord gesteht. Weder Polizei noch (Staats-) Anwaltschaft haben ein Interesse an falschen Anschuldigungen, Anklagen oder gar Verurteilungen. Abgesehen davon gibt es noch Sachverständige, die Schäden zuordnen und abgleichen können. Und es gibt immer noch einen gravierenden Unterschied zwischen Fernseher und dem wirklichen Leben.
Was mich hier umtreibt und fast erschüttert ist der Fakt, wie viele Ratschläge und Tipps genannt werden, um aus einer solchen Nummer unbeschadet heraus zukommen. Da ist fast alles dabei: von einfach ignorieren der "Einladung", wer wem etwas beweisen muss bis "nur in Begleitung eines Anwalts". Ich stelle mir vor, ich fände mein Auto beschädigt vor und der Verursacher kommt vielleicht noch durch meine eigenen Tipps oder denen der "Hobby-Rechtskundler" hier im Forum davon und ich bleibe auf dem Schaden sitzen.
Sollte der TE unschuldig sein, allein weil er schon nicht am Unfallort gewesen ist, ist der Nachweis doch wirklich sehr leicht zu erbringen. Da braucht es weder anwaltliche Unterstützung, irgendeine besondere Beweisführung oder sonstigen Aufwand. Da wird auch nicht die Polizei verzeifelt versuchen, das Gegenteil zu beweisen.
Sollte es sich nun doch anders verhalten haben und Dreck am Stecken sein, möge ihn die volle Härte des Gesetzes treffen. Es hätte ja auch mein Auto und mein Geldbeutel sein können.
67 Antworten
Z.B. eine etwaige Fahrtenbuchauflage. Man kann sich den Stress natürlich an die Backe labbern. Das ist ja der Sinn der Vorladung. Ein Zeuge müsste sich übrigens nicht entlasten. Und nur weil man nichts verbockt hat, heißt das ja nicht, dass man nicht im Visier ist. 😉
Das Fahrzeug scheint ja markant zu sein.
Angenommen der angebliche Zeuge kann sich daher genau an das Fahrzeug samt Kennzeichen erinnern, dann hast du ein Problem.
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Zitat:
@lemonshark schrieb am 8. Dezember 2017 um 12:30:33 Uhr:
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 8. Dezember 2017 um 08:17:55 Uhr:
Du bist zunächst nur Zeuge
Betonung liegt auf "zunächst".
Der Polizeibeamte ist darauf trainiert, seinem Gegenüber Informationen zu entlocken. Ist der TO auch darauf trainiert, genau zu wissen, wann und was man sagt und ab wann man den Mund hält? Falls nicht, empfehle ich dringend (wie manch anderer auch), nichts ohne Anwalt zu unternehmen.
Genau so sehe ich das auch, daher mein Tipp:
Der Polizei mitteilen, dass man aussagen möchte, aber man habe keine Zeit, und darum bitten, alles per Post zuzuschicken....
so kann man nicht "in die Zange genommen" werden und evtl. auf Fragen "falsche Antworten" geben, außerdem hat man ein paar Tage Zeit, um sich mit Bekannten , Freunden evtl. Anwalt abzusprechen, und kann sich vorbereiten"....
Normalerweise macht soetwas ein (öffentlich bestellter und vereidigter) Gutachter, nicht die Polizei. Dazu muß zb auch der angebliche Unfallort vermessen werden. Evtl kann durch unebenheiten das Schadenbild unterschiedlich ausfallen.
Ich würde lieber Geld für den Anwalt investieren.
Grüße
Steini
Übernimmt den nicht die Haftpflichtversicherung. Diese ist muss ja auch unberechtigte Schadensforderungen abwehren. War zumindest bei mir so.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt nicht die Kosten der Geltendmachung des eigenen Schadens des Versicherungsnehmers und sie übernimmt auch nicht die notwendigen Kosten der OWi-/strafrechtlichen Verteidigung. In der HP ist nur der Schaden des Unfallgegners versichert und die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen.
Ich würde das erst ml locker sehen, wenn du nicht in der Straße warst, kannst du es ja auch nicht gewesen sein.
Vielleicht hat sich ja einer im Kennzeichen geirrt.
Ich würde auch mal abwarten zu welcher Erkenntnis die Bullerei kommt, so ein Schaden muss ja auch zueinander passen. Es langt nicht das die Stelle nicht mehr jungfräulich ist, sondern von Art, Umfang und Logik Kausalität herrschen.
Und nun trau ich den Beamten der Ermittlungsgruppe zu, das sie nach den 100en von Schäden, hier einen Zusammenhang erkennen können.
Auch spielt die entstandene Schadenhöhe eine nicht unerhebliche Rolle bei der Strafverfolgung.
Dewegen würde ich den Gegenüberstellungsterim warnehmen, um mir ein Bild zu machen. Passt was zusammen,
dann gehts nicht weiter ohne RA, schütteln die Ermittler den Kopf, kann man locker bleiben............
Zitat:
@Ich kann alles schrieb am 09. Dez. 2017 um 19:36:05 Uhr:
Passt was zusammen,
dann gehts nicht weiter ohne RA
Passt etwas zusammen, steht das dann auch in der Akte. Dann muss der Anwalt das auch erstmal wieder aus der akte raus bekommen. Geht man jedoch nicht hin, bzw. zeigt zB. Das Auto nicht vor, kann auch nichts in der Akte stehen.
Ich würde vermutlich hingehen, ich bin jedoch auch ein recht willensstarker und zielsicherer Mensch. Wenn ich mir also vornehme nichts zu sagen, dann tu ich das auch nicht. Im schlimmsten Fall habe ich dann eine halbe Stunde verschwendet und einen Gratiskaffee bekommen. Die Gefahr sich selbst in einem unbeschwerlichen Plausch selbst in die Scheiße zu reden ist sehr groß. Aber da muss wohl im Zweifel jeder seine eigenen Erfahrungen machen.
Naja, ohne GGÜ wirds nicht gehen und Angaben zur Person dürfen auch in die Akte.
Von "eine Aussage machen", habe ich kein Wort gesagt! Ich, kann mich beherschen!
Die würde ich nur mit Anwalt machen, weil jedes falsche Wort sei es noch so gut gemeint, kein Anwalt der Welt, aus besagter Akte, heraus bekommt!
Angaben zur Person sind ja zunächst mal nicht "schädlich" bzw. nichtssagend. Vielleicht habe ich den zitierten Absatz auch falsch gedeutet. Das zusammenpassen bezog ich jetzt auf zusammenpassende Spuren am "Unfall"-Pkw.
Ob man ohne Gegenüberstellung weiter kommt ist wohl eine individuelle Frage.
Ich geh jetzt mal davon aus das der TE wirklich "in was hinein" geraten ist und sich nicht hier Tips holt, wie er aus eine Fahrerflucht bestmöglich heraus kommt!
Aber eins muss klar sein, wer gegen ein anderes Fzg fährt und abrückt, dem gehört der Arsch aufgerissen!!
Wie oft ich das schon erlebt habe, Schäden von 300 bis 5000Eur
Die ganzen Parkdellen von Türen erwähn ich jetzt gar nicht............
Gerade letzte Woche ist eine Frau gegen die A-Klasse meiner Frau gefahren beim parken, zum Glück hats jemand gesehen. Als ich mir das Fzg der "Dame" angeschaut habe, sehe ich vier runde Ecken!
Sie hat nix gemerk!
ja klar!
Als ich die Messlatte an beiden Fzg gehalten und ihrem Mann das Schadensbild erklärt habe, konnte er gar nicht schnell genug DEVK rufen.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 9. Dezember 2017 um 18:38:01 Uhr:
Ich würde das erst ml locker sehen, wenn du nicht in der Straße warst, kannst du es ja auch nicht gewesen sein.
Vielleicht hat sich ja einer im Kennzeichen geirrt.
Die sagen ja nicht, dass der TE dort war, sondern das Auto.
Daher bringt es auch wenig, wenn er nachweisen kann, dass er zu der Zeitpunkt am arbeiten war.
Er muss nachweisen, dass das Auto definitiv nicht in dieser Straße war.
Wenn er Pech hat, bekommt er am Ende noch diese "Fahrtenbuch" Pflicht, wie Berlin Paul sagte.
Ich würde an seiner Stelle zur Polizei fahren und je nach Situation entscheiden, ob ich aussage oder nicht.
In meinem Fall habe ich allerdings zweifache RSV und würde zum Anwalt gehen.
Verstehe eh nicht, dass es in heutiger Zeit immer noch Menschen ohne RSV gibt.