Verkehrsunfall mit Sachschaden, ich hab nichts mitbekommen
Guten Abend allerseits.
Vor einer Woche habe ich einen Brief von meiner Versicherung bekommen dass ich mich zu einem Schadensfall äußern soll. Heute bekam ich eine Zeugenvorladung bei der Polizei. Angeblich habe ich irgendwo einen Parkschaden verursacht. Allerdings habe ich nichts davon mitbekommen und das Fahrzeug ist nicht beschädigt. (Es hat vom Vorbesitzer ein paar Schramen und Vandalismusschaden in Form von Kratzern).
Ermittlungsverfahren zu: unbekannt
Delikt: Verkehrsunfall mit Sachschaden. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Jetzt frage ich mich was da passiert soll und wie die richtige Handlungsweise ist. Ist es an dieser Stelle ratsam einen Rechtsanwalt zu kontaktieren?
Hat jemand Erfahrungen in solchen Fällen? Was soll man beachten?
Wäre für jeden Tipp dankbar.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Wenn ich ein reines Gewissen habe, folge ich der Einladung der Polizei. Was soll denn passieren, außer dass vielleicht eine mögliche Verwechslung, ein Irrtum o. Ä. festgestellt wird? Das einzig Ärgerliche ist eigentlich nur der zeitliche Aufwand.
Anders sieht es für mich aus, wenn in solchen Fällen mehr oder weniger öffentlich nach Rat, Tipps und Tricks gefragt wird. Für mich erweckt es den Anschein eines schlechten Gewissens, vielleicht liege ich aber falsch. Letzteres wäre aber dann wiederum schnell geklärt.
Für völligen Unsinn halte ich, dass die Polizei einen so geschickt durch die Mangel dreht, dass man dann sogar einen Mord gesteht. Weder Polizei noch (Staats-) Anwaltschaft haben ein Interesse an falschen Anschuldigungen, Anklagen oder gar Verurteilungen. Abgesehen davon gibt es noch Sachverständige, die Schäden zuordnen und abgleichen können. Und es gibt immer noch einen gravierenden Unterschied zwischen Fernseher und dem wirklichen Leben.
Was mich hier umtreibt und fast erschüttert ist der Fakt, wie viele Ratschläge und Tipps genannt werden, um aus einer solchen Nummer unbeschadet heraus zukommen. Da ist fast alles dabei: von einfach ignorieren der "Einladung", wer wem etwas beweisen muss bis "nur in Begleitung eines Anwalts". Ich stelle mir vor, ich fände mein Auto beschädigt vor und der Verursacher kommt vielleicht noch durch meine eigenen Tipps oder denen der "Hobby-Rechtskundler" hier im Forum davon und ich bleibe auf dem Schaden sitzen.
Sollte der TE unschuldig sein, allein weil er schon nicht am Unfallort gewesen ist, ist der Nachweis doch wirklich sehr leicht zu erbringen. Da braucht es weder anwaltliche Unterstützung, irgendeine besondere Beweisführung oder sonstigen Aufwand. Da wird auch nicht die Polizei verzeifelt versuchen, das Gegenteil zu beweisen.
Sollte es sich nun doch anders verhalten haben und Dreck am Stecken sein, möge ihn die volle Härte des Gesetzes treffen. Es hätte ja auch mein Auto und mein Geldbeutel sein können.
67 Antworten
Fahrtenbuch wird bei wiederholten Auffälligkeiten auferlegt, so schnell geht das nicht.
Wenn du dir sicher bist, dass dein Fahrzeug zur Tatzeit nicht in der Strasse gewesen ist, dann fahr mit ruhigen Gewissen hin. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Polizei mehrere Fahrzeughalter angeschrieben hat. Denn wenn die Beschreibung von Zeugen und des Opfers auf eine überschaubare Anzahl von Fahrzeugen passt, dann ist es nicht unwahrscheinlich dass man alle diese Fahrzeuge sichten möchte, insbesondere bei großen Schäden. Durch ein Hinauszögern macht man sich ggf. unnötig verdächtig.
Was jedoch nicht dazu passt ist die Tatsache, dass bereits Kontakt mit deiner Versicherung aufgenommen wurde.
Er wird doch wohl selbst wissen, wer dann sein Auto gefahren hat, der "Heilige Geist" ja nicht.
Er schreibt aber, er hat vom Unfall nichts mitbekommen, ja was denn nun??????????
Wenn ich nicht zur Zeit des Unfalls im Auto sitze, kann ich ja schlecht was mitbekommen.
Vielleicht saß ja eine Frau am Steuer
Die Polizei bzw. Staatsanwalt muss dir was beweisen und du oder man nicht umgekehrt.
Hier habt hier schöne Antworten. Der TE soll ja jetzt beweisen, dass er eben nicht da war. Sonst wäre er ja nicht geladen.
Im übrigen lehnt seine Versicherung sich erstmal zurück. Warum: Fahrerflucht!!! Vorwurf einer Straftat! Was macht der Versicherer? Er wartet, weil er Regreß nehmen kann, wenn die Fahrerflucht festgestellt wird. Deswegen meine Empfehlung einen Anwalt hinzuzuziehen.
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Ne ne, die müssen erst mal beweisen das das (sein) Auto den Schaden verursacht hat und er der Fahrer war und nicht er das er es nicht war und auch nicht dort war.
Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils.
Können sie was beweisen, muss er einen Gegenbeweis erbringen bzw. sich entlasten.
So wie du dir das vorstellst geht das nicht.
Zitat:
@Opel_GTC schrieb am 7. Dezember 2017 um 23:11:19 Uhr:
Denn Fahrerflucht, ob Absicht oder nicht sei mal dahingestellt, kann empfindliche strafen mit sich bringen.
Fahrerflucht impliziert Absicht. Wenn man es nicht gemerkt hat (und das vom Schaden her auch hinkommt) ist das keine Unfallflucht.
Gruß Metalhead
Wenn man sich aber aus der Verantwortung stehlen will, wird es dem Geschädigten nicht gefallen.
Und wenn sein Auto nicht dort war, hat er ja nix zu befürchten
Das ist allerdings so gar kein Argument für problembewusste Mitbürger.
Zeugenaussagen sind Beweismittel, die der TE entkräften muss.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 11. Dez. 2017 um 20:2:46 Uhr:
Zeugenaussagen sind Beweismittel, die der TE entkräften muss.
Deren Qualität ich mich vorher mal überzeugen würde...
Eben.
@Mikhail1985:
Was kam heraus?
Zitat:
@v8.lover schrieb am 19. Januar 2018 um 02:55:24 Uhr:
@Mikhail1985:
Was kam heraus?
Wenn ich hier so einige Kommentare einiger Foristen lese, die vorgeben, sich mit der Materie auszukennen, nehme ich an, dass der TE den Termin, zu welchem er von der bösen Polizei auf hinterlistigste Art und Weise gelockt wurde, wahrgenommen hat und jetzt bei Wasser und Brot eingesperrt wurde, bevor man mit ihn Scheinwerfern im Gesicht in die Zange genommen hat.😁
Einige Leute sollten sich wirklich mal an die Stirn fassen und sich fragen, ob es das wirklich wert ist, aus rein persönlichen/beruflichen Interessen teilweise einen Blödsinn zu posten, bzw. derartige Postings noch zu unterstützen, ohne Rücksicht darauf, dass das dann andere auch noch für bare Münze nehmen.😕
Die Sachbearbeiter sind daran interessiert, die Wahrheit herauszubekommen und nicht irgendwelche Leute reinzulegen.
Dass man als Beschuldigter genau überlegen sollte, was man aussagt, oder bei wirklich brisanten Sachverhalten besser vorher einen Anwalt konsultiert, dem kann ich zustimmen. Aber nicht, weil man sonst reingelegt bzw. aufs Kreuz gelegt wird, sondern weil es einfach besser ist und die Gefahr des "Verplapperns" geringer ist.
Aber mich würde das Ergebnis auch interessieren.
Zitat:
@AS60 schrieb am 19. Januar 2018 um 06:58:28 Uhr:
... Die Sachbearbeiter sind daran interessiert, die Wahrheit herauszubekommen und nicht irgendwelche Leute reinzulegen. ...
Das Eine schließt das Andere halt nicht aus. Das Recht des Schweigens hat man in solcher Situation von Gesetzes wegen und das wiegt - nach dem Willen des Gesetzgebers - schwerer, als das Aufklärungsinteresse.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. Januar 2018 um 10:42:23 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 19. Januar 2018 um 06:58:28 Uhr:
... Die Sachbearbeiter sind daran interessiert, die Wahrheit herauszubekommen und nicht irgendwelche Leute reinzulegen. ...Das Eine schließt das Andere halt nicht aus. Das Recht des Schweigens hat man in solcher Situation von Gesetzes wegen und das wiegt - nach dem Willen des Gesetzgebers - schwerer, als das Aufklärungsinteresse.
Klar. Man kann sich aber auch erst mal anhören, was gewollt und was genau vorgeworfen wird und dann immer noch schweigen. Aber prinzipiell sind die Sachbearbeiter nicht darauf geschult, das polizeiliche Gegenüber über den Tisch zu ziehen, aufs Kreuz zu legen oder in die Zange zu nehmen.´
Das ist maßlos übertrieben.