Verkehrsunfall mit Sachschaden, ich hab nichts mitbekommen
Guten Abend allerseits.
Vor einer Woche habe ich einen Brief von meiner Versicherung bekommen dass ich mich zu einem Schadensfall äußern soll. Heute bekam ich eine Zeugenvorladung bei der Polizei. Angeblich habe ich irgendwo einen Parkschaden verursacht. Allerdings habe ich nichts davon mitbekommen und das Fahrzeug ist nicht beschädigt. (Es hat vom Vorbesitzer ein paar Schramen und Vandalismusschaden in Form von Kratzern).
Ermittlungsverfahren zu: unbekannt
Delikt: Verkehrsunfall mit Sachschaden. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Jetzt frage ich mich was da passiert soll und wie die richtige Handlungsweise ist. Ist es an dieser Stelle ratsam einen Rechtsanwalt zu kontaktieren?
Hat jemand Erfahrungen in solchen Fällen? Was soll man beachten?
Wäre für jeden Tipp dankbar.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Wenn ich ein reines Gewissen habe, folge ich der Einladung der Polizei. Was soll denn passieren, außer dass vielleicht eine mögliche Verwechslung, ein Irrtum o. Ä. festgestellt wird? Das einzig Ärgerliche ist eigentlich nur der zeitliche Aufwand.
Anders sieht es für mich aus, wenn in solchen Fällen mehr oder weniger öffentlich nach Rat, Tipps und Tricks gefragt wird. Für mich erweckt es den Anschein eines schlechten Gewissens, vielleicht liege ich aber falsch. Letzteres wäre aber dann wiederum schnell geklärt.
Für völligen Unsinn halte ich, dass die Polizei einen so geschickt durch die Mangel dreht, dass man dann sogar einen Mord gesteht. Weder Polizei noch (Staats-) Anwaltschaft haben ein Interesse an falschen Anschuldigungen, Anklagen oder gar Verurteilungen. Abgesehen davon gibt es noch Sachverständige, die Schäden zuordnen und abgleichen können. Und es gibt immer noch einen gravierenden Unterschied zwischen Fernseher und dem wirklichen Leben.
Was mich hier umtreibt und fast erschüttert ist der Fakt, wie viele Ratschläge und Tipps genannt werden, um aus einer solchen Nummer unbeschadet heraus zukommen. Da ist fast alles dabei: von einfach ignorieren der "Einladung", wer wem etwas beweisen muss bis "nur in Begleitung eines Anwalts". Ich stelle mir vor, ich fände mein Auto beschädigt vor und der Verursacher kommt vielleicht noch durch meine eigenen Tipps oder denen der "Hobby-Rechtskundler" hier im Forum davon und ich bleibe auf dem Schaden sitzen.
Sollte der TE unschuldig sein, allein weil er schon nicht am Unfallort gewesen ist, ist der Nachweis doch wirklich sehr leicht zu erbringen. Da braucht es weder anwaltliche Unterstützung, irgendeine besondere Beweisführung oder sonstigen Aufwand. Da wird auch nicht die Polizei verzeifelt versuchen, das Gegenteil zu beweisen.
Sollte es sich nun doch anders verhalten haben und Dreck am Stecken sein, möge ihn die volle Härte des Gesetzes treffen. Es hätte ja auch mein Auto und mein Geldbeutel sein können.
67 Antworten
Wieso sollte hingehen schon ein Fehler sein?
Ich würde hingehen und mir etsmal erklären lassen um was es geht, anschliessend kann man immer noch von seinem Zeignisverweigerungsrecht gebrauch machen.
Es kann ja sein das es nur ein Zahlendreher war beim Kennzeichen das ein Zeuge gesehen hat. Oder es war ein gefäschtes Kennzeichen. (Ist schon einem Kumpel passiert, er hat ein Blitzerfoto bekommen von einem altersschwachen Toyota das Kennzeichen gehörte aber seinem Porsche. Konnte der Sachbearbeiter wohl nicht erkennen 😉 ).
MfG
Mike
Hier geht es aber um eine Straftat. Fahrerflucht!! Nimm einen Anwalt! Erstmal muss der Vorwurf der Straftat aus der Welt.
Du bist zunächst nur Zeuge und wirst dort entsprechend belehrt. Du musst weder Dich, noch nahe Angehörige mit Deiner Aussage belasten. Du kannst zur Wahrnahme des Termins zur Zeugenvernehmung verpflichtet werden(Beachte § 163 Abs. 3 StPO)
Wenn Du vom Zeugen zum Beschuldigten werden solltest, erfolgt eine neue, andere Belehrung. Dann steht es Dir frei, nicht zur Sache auszusagen. Gründe musst Du nicht nennen.
Sofort Fotos vom Auto machen bestenfalls auch gewaschen zum Nachweis das es dort keine Schäden gibt.
Und dringend zum Anwalt und wenn falsch beschuldigt bekommt man das auch raus. Der soll unbedingt den Schadenszeitpunkt in Erfahrung bringen, das kannst du aber auch schnell mal die Polizei fragen wann das denn gewesen sein soll und dabei zunächst keine Angabe von dir wann du wo warst.
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Zitat:
@Mikhail1985 schrieb am 7. Dezember 2017 um 22:39:35 Uhr:
Guten Abend allerseits.Vor einer Woche habe ich einen Brief von meiner Versicherung bekommen dass ich mich zu einem Schadensfall äußern soll. Heute bekam ich eine Zeugenvorladung bei der Polizei. Angeblich habe ich irgendwo einen Parkschaden verursacht. ...
Viele Grüße
Unabhängig von der Zeugenvorladung sollte doch aber deine Versicherung evtl. nähere Details zum Hergang haben. Schadensmeldung des Geschädigten, Zeugen, Zeit/Ort, o.ä. - oder kommt man da nicht so einfach ran.
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 8. Dezember 2017 um 08:17:55 Uhr:
Du bist zunächst nur Zeuge
Betonung liegt auf "zunächst".
Der Polizeibeamte ist darauf trainiert, seinem Gegenüber Informationen zu entlocken. Ist der TO auch darauf trainiert, genau zu wissen, wann und was man sagt und ab wann man den Mund hält? Falls nicht, empfehle ich dringend (wie manch anderer auch), nichts ohne Anwalt zu unternehmen.
In dem man nur Fragen stellt anstatt Fragen zu beantworten kann man schon ne Menge raus bekommen.
Aber wer sich da unsicher ist sollte das lieber schriftlich oder über Anwalt machen lassen.
Das mit der Fahrerflucht kriegt man doch schnell aus der Welt. Wer will denn noch nachweisen wer da gefahren ist??
@TE
Hast du eigentlich bei deiner Versicherung schon irgendwelche Angaben gemacht?
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 8. Dezember 2017 um 08:17:55 Uhr:
Du bist zunächst nur Zeuge und wirst dort entsprechend belehrt. Du musst weder Dich, noch nahe Angehörige mit Deiner Aussage belasten. Du kannst zur Wahrnahme des Termins zur Zeugenvernehmung verpflichtet werden(Beachte § 163 Abs. 3 StPO)Wenn Du vom Zeugen zum Beschuldigten werden solltest, erfolgt eine neue, andere Belehrung. Dann steht es Dir frei, nicht zur Sache auszusagen. Gründe musst Du nicht nennen.
Das ist nur die - lebensfremde - Theorie. In dem Zusammenhang ist es absolut richtig, einer Ladung nicht zu folgen. Diese Zeugenladung ist ein rechtliches Nullum, da sie gegen das Legalitätsprinzip verstößt. Den offensichtlichen Beschuldigten als Zeugen im eigenen Verfahren zu laden, sollte direkt die volle Bandbreite der dienstrechtlichen Maßregelungen gegen die Amtsperson auslösen!
Leute, nur nochmal zur Erinnerung: Es geht um eine Straftat. Daher gilt
1) Bei der Versicherung nach Details fragen
2) Anwalt einschalten. Egal ob Rechtschutzversicherung oder nicht,alles andere kann böse enden.
Der § 163 StPO hat eine Neureglung erfahren, ist so seit dem 24.08.2017 in Kraft und somit auch auf laufende Verfahren anzuwenden.
§ 163 Abs. 3 StPO lautet nun:
„(3) Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt (…).“
Und wer ist die Ermittlungsperson? Richtig: die Polizei.
.
Ist mir bekannt. Sowas läuft aber meist anders. Erst wird ermittelt und dann geht die Akte zur StA. Der Vernehmungsauftrag durch die StA ist in diesem Stadium eher die Ausnahme. Aber selbst wenn hier ein solcher zugrunde läge, wäre es offensichtlich illegal, den Beschuldigten hinterhältig als Zeugen zu laden. So eine Ladung ist kompeltt unwirksam und muss keinesfalls befolgt werden. Die rechtlich Stellung im Verfahren (ob man Beschuldigter oder Zeuge ist) wird nicht dadurch definiert, was die Amtsperson meint, anstellen zu dürfen. Entscheidend ist die reale Sachlage zu diesem Zeitpunkt.
Alle schreien laut nach einem Anwalt, aber niemand möchte ihn letztenendes bezahlen. Von daher würde ich erstmal in Erfahrungen bringen um was es geht, Tatzeit, Tatort, Fahrzeug. Sollte zB ein rotes Fahrzeug gesucht sein, man selbst fährt jedoch ein Silbernes, dann würde ich kurzerhand zur besagten Polizeiwache fahren und den Sachverhalt aufklären, dazu brauch ich keinen Star-Anwalt.
Ruf doch erstmal die Versicherung an und versuche an Informationen zu kommen, wo ist denn das Problem? Fährst nur du das Fahrzeug oder gibt es weitere Fahrer?
In einem Strafverfahren beschuldigt zu sein, das ist immer ein gefährlicher Frontalangriff auf die soziale Existenz. Jedwede Äußerung macht es dem Verteidiger schwerer und damit auch dem Beschuldigten. Als Beschuldigter muss man garnichts ... außer tunlichst erstmal den Mund zu halten. Die gesetzliche Vergütung eines Verteidigers ist auch überschaubar und gerade die bloße Beratung kostet kaum mehr als eine Displayreparatur am Smartphone.
Danke für die zahlreichen Tipps. Ich weiss gerade etwas mehr.
1. Zeugenvorladung: Icj bin icht der Beschuldigte und soll nur das Auto zeigen. Es heisst "Autoaneinanderstellung".
2. Der Zeuge soll mein Auto am 19 Nov. um 12 Uhr in einer Strasse gesehen haben, wo ich nicht sein konnte, da ich in der Zeit gearbeitet haben. Das kann mein Chef und viele Menschen bestätigen.
Das heisst ich gehe erstmal ohne Anwalt hin und zeige das Auto ohne Aussage (Komissarin hat mir vorgeschlagen dass ich auch meine Schwester mit Auto zur Polizei schicken soll, wenn ich da nicht kann)
Das Einzige was mir noch Sorgen macht ist der Zustand des Autos. Ich hab das Fahrzeug gebraucht gekauft, mit Vandalismusschaden und ein paar Kratzern und Beulen. Ich habe von damals von allen Seiten geschliffen und poliert.
Nicht dass die Polizei mir Beweismanipulation vorwirft.
Gruß