Verkehrsunfall mit Sachschaden, ich hab nichts mitbekommen
Guten Abend allerseits.
Vor einer Woche habe ich einen Brief von meiner Versicherung bekommen dass ich mich zu einem Schadensfall äußern soll. Heute bekam ich eine Zeugenvorladung bei der Polizei. Angeblich habe ich irgendwo einen Parkschaden verursacht. Allerdings habe ich nichts davon mitbekommen und das Fahrzeug ist nicht beschädigt. (Es hat vom Vorbesitzer ein paar Schramen und Vandalismusschaden in Form von Kratzern).
Ermittlungsverfahren zu: unbekannt
Delikt: Verkehrsunfall mit Sachschaden. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Jetzt frage ich mich was da passiert soll und wie die richtige Handlungsweise ist. Ist es an dieser Stelle ratsam einen Rechtsanwalt zu kontaktieren?
Hat jemand Erfahrungen in solchen Fällen? Was soll man beachten?
Wäre für jeden Tipp dankbar.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Wenn ich ein reines Gewissen habe, folge ich der Einladung der Polizei. Was soll denn passieren, außer dass vielleicht eine mögliche Verwechslung, ein Irrtum o. Ä. festgestellt wird? Das einzig Ärgerliche ist eigentlich nur der zeitliche Aufwand.
Anders sieht es für mich aus, wenn in solchen Fällen mehr oder weniger öffentlich nach Rat, Tipps und Tricks gefragt wird. Für mich erweckt es den Anschein eines schlechten Gewissens, vielleicht liege ich aber falsch. Letzteres wäre aber dann wiederum schnell geklärt.
Für völligen Unsinn halte ich, dass die Polizei einen so geschickt durch die Mangel dreht, dass man dann sogar einen Mord gesteht. Weder Polizei noch (Staats-) Anwaltschaft haben ein Interesse an falschen Anschuldigungen, Anklagen oder gar Verurteilungen. Abgesehen davon gibt es noch Sachverständige, die Schäden zuordnen und abgleichen können. Und es gibt immer noch einen gravierenden Unterschied zwischen Fernseher und dem wirklichen Leben.
Was mich hier umtreibt und fast erschüttert ist der Fakt, wie viele Ratschläge und Tipps genannt werden, um aus einer solchen Nummer unbeschadet heraus zukommen. Da ist fast alles dabei: von einfach ignorieren der "Einladung", wer wem etwas beweisen muss bis "nur in Begleitung eines Anwalts". Ich stelle mir vor, ich fände mein Auto beschädigt vor und der Verursacher kommt vielleicht noch durch meine eigenen Tipps oder denen der "Hobby-Rechtskundler" hier im Forum davon und ich bleibe auf dem Schaden sitzen.
Sollte der TE unschuldig sein, allein weil er schon nicht am Unfallort gewesen ist, ist der Nachweis doch wirklich sehr leicht zu erbringen. Da braucht es weder anwaltliche Unterstützung, irgendeine besondere Beweisführung oder sonstigen Aufwand. Da wird auch nicht die Polizei verzeifelt versuchen, das Gegenteil zu beweisen.
Sollte es sich nun doch anders verhalten haben und Dreck am Stecken sein, möge ihn die volle Härte des Gesetzes treffen. Es hätte ja auch mein Auto und mein Geldbeutel sein können.
67 Antworten
Ich sage es mal so: Wir sind alle nur Menschen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. Januar 2018 um 11:25:09 Uhr:
Ich sage es mal so: Wir sind alle nur Menschen.
Dem kann ich nicht widersprechen.
Zitat:
@AS60 schrieb am 19. Jan. 2018 um 11:22:26 Uhr:
Aber prinzipiell sind die Sachbearbeiter nicht darauf geschult, das polizeiliche Gegenüber über den Tisch zu ziehen, aufs Kreuz zu legen oder in die Zange zu nehmen.´
Das ist auch gar nicht nötig. Die meisten Menschen besitzen aber nunmal leider nicht die Contenance im richtigen Moment die Klappe zu halten. So wird dann aus einem "Ich höre mir die Vorwürfe nur mal an" und einem gemütlichen Plausch schnell mal ein "Geständnis". Man will ja die Vorwürfe nicht so im Raum stehen lassen...
Dummerweise ist Fahrerflucht jetzt ein Offizialdelikt, es muss also von Amtswegen ermittelt werden. Noch derer Weise reden wir dann nicht selten von empfindlichen Geld- und (für die meisten wahrscheinlich schlimmer) Führerscheinstrafen. Nicht selten auch bei eigentlichen lapalien.
Wie hier viele wieder total übertreiben.
Klar, wenn du hingehst und sagst du wärst dass, dann Pech.
Aber man kann da durch aus hingehen und alle anhören. Mein Gott, wir sind in Deutschland. Da wird niemand direkt in uhaft geschoben oder das haus weggenommen weil man Mal einen angeblichen Unfall nicht mitbekommen hat.
Im Gegenteil. War es sogar in der Arbeitszeit kann man dies direkt angeben und man ist fast raus aus der Sache. Ohne Anwalt, ohne irgendwelche kranken Gedanken die hier einen in den Kopf gesetzt wird.
Man kann natürlich, erstmal eine erst Beratung in Anspruch nehmen, da sitzt da auch eine kompetente Person und nicht anonyme Foren User die gern den teufel an die Wand malen.
Im Endeffekt weißt du bislang nichts außer das die was vorgeworfen wird. Selbst wann und wie steht noch im Raum.
Noch ist also nichts passiert und niemand wird dir dafür eine Strafe aufsetzen
Ich würde dir raten, dir dort einfach Mal anzuhören um was es geht. Deinen Tagesablauf vorher Mal konkret durchgehen. Ob du vll auch zeugen hattest als du ausgeparkt hast (Arbeitskollegen vll) oder sowas.
Beamte sind auch nur Menschen, du kannst dort ganz normal nachfragen und gehen wann du willst.
Niemand wird dich verurteilen oder schuld zuweisen nur weil du eventuell die Aussagen dann verweigerst oder das Gespräch abbrechst. Dass sind alles nur diese paranoiden gedankenschwünge mancher Leute.
Ich war selbst Mal in der Situation. Hab mit den Geredet, die sagten wann das war - ich war nichtmal in der Stadt... Ende.
Kam nie wieder was.
Hab noch einen Kaffee bekommen und bin dann nach haus gefahren.
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Wenn ich ein reines Gewissen habe, folge ich der Einladung der Polizei. Was soll denn passieren, außer dass vielleicht eine mögliche Verwechslung, ein Irrtum o. Ä. festgestellt wird? Das einzig Ärgerliche ist eigentlich nur der zeitliche Aufwand.
Anders sieht es für mich aus, wenn in solchen Fällen mehr oder weniger öffentlich nach Rat, Tipps und Tricks gefragt wird. Für mich erweckt es den Anschein eines schlechten Gewissens, vielleicht liege ich aber falsch. Letzteres wäre aber dann wiederum schnell geklärt.
Für völligen Unsinn halte ich, dass die Polizei einen so geschickt durch die Mangel dreht, dass man dann sogar einen Mord gesteht. Weder Polizei noch (Staats-) Anwaltschaft haben ein Interesse an falschen Anschuldigungen, Anklagen oder gar Verurteilungen. Abgesehen davon gibt es noch Sachverständige, die Schäden zuordnen und abgleichen können. Und es gibt immer noch einen gravierenden Unterschied zwischen Fernseher und dem wirklichen Leben.
Was mich hier umtreibt und fast erschüttert ist der Fakt, wie viele Ratschläge und Tipps genannt werden, um aus einer solchen Nummer unbeschadet heraus zukommen. Da ist fast alles dabei: von einfach ignorieren der "Einladung", wer wem etwas beweisen muss bis "nur in Begleitung eines Anwalts". Ich stelle mir vor, ich fände mein Auto beschädigt vor und der Verursacher kommt vielleicht noch durch meine eigenen Tipps oder denen der "Hobby-Rechtskundler" hier im Forum davon und ich bleibe auf dem Schaden sitzen.
Sollte der TE unschuldig sein, allein weil er schon nicht am Unfallort gewesen ist, ist der Nachweis doch wirklich sehr leicht zu erbringen. Da braucht es weder anwaltliche Unterstützung, irgendeine besondere Beweisführung oder sonstigen Aufwand. Da wird auch nicht die Polizei verzeifelt versuchen, das Gegenteil zu beweisen.
Sollte es sich nun doch anders verhalten haben und Dreck am Stecken sein, möge ihn die volle Härte des Gesetzes treffen. Es hätte ja auch mein Auto und mein Geldbeutel sein können.
Was sagt eigentlich der TE zu der ganzen Nummer? @Mikhail1985
Der trinkt mit dem Gutachter, dem ermittelnden Staatsanwalt und der gesamten Sonderermittlungsgruppe "Unfallflucht" gerade Kaffee oben auf der Terrasse von Stammheim. Er hat auf die dusseligsten Empfehlungen hier gehört und sich irgendwie "verplappert". 🙂
"Hüstel" 😉
Naja zumindest wäre es interessant zu wissen wie sich solche Sachverhalte letztlich auflösen.... zu wessen Ungunsten auch immer....