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Verkehrsunfall mit Sachschaden, ich hab nichts mitbekommen

Themenstarteram 7. Dezember 2017 um 21:39

Guten Abend allerseits.

Vor einer Woche habe ich einen Brief von meiner Versicherung bekommen dass ich mich zu einem Schadensfall äußern soll. Heute bekam ich eine Zeugenvorladung bei der Polizei. Angeblich habe ich irgendwo einen Parkschaden verursacht. Allerdings habe ich nichts davon mitbekommen und das Fahrzeug ist nicht beschädigt. (Es hat vom Vorbesitzer ein paar Schramen und Vandalismusschaden in Form von Kratzern).

Ermittlungsverfahren zu: unbekannt

Delikt: Verkehrsunfall mit Sachschaden. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Jetzt frage ich mich was da passiert soll und wie die richtige Handlungsweise ist. Ist es an dieser Stelle ratsam einen Rechtsanwalt zu kontaktieren?

Hat jemand Erfahrungen in solchen Fällen? Was soll man beachten?

Wäre für jeden Tipp dankbar.

 

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Wenn ich ein reines Gewissen habe, folge ich der Einladung der Polizei. Was soll denn passieren, außer dass vielleicht eine mögliche Verwechslung, ein Irrtum o. Ä. festgestellt wird? Das einzig Ärgerliche ist eigentlich nur der zeitliche Aufwand.

Anders sieht es für mich aus, wenn in solchen Fällen mehr oder weniger öffentlich nach Rat, Tipps und Tricks gefragt wird. Für mich erweckt es den Anschein eines schlechten Gewissens, vielleicht liege ich aber falsch. Letzteres wäre aber dann wiederum schnell geklärt.

Für völligen Unsinn halte ich, dass die Polizei einen so geschickt durch die Mangel dreht, dass man dann sogar einen Mord gesteht. Weder Polizei noch (Staats-) Anwaltschaft haben ein Interesse an falschen Anschuldigungen, Anklagen oder gar Verurteilungen. Abgesehen davon gibt es noch Sachverständige, die Schäden zuordnen und abgleichen können. Und es gibt immer noch einen gravierenden Unterschied zwischen Fernseher und dem wirklichen Leben.

Was mich hier umtreibt und fast erschüttert ist der Fakt, wie viele Ratschläge und Tipps genannt werden, um aus einer solchen Nummer unbeschadet heraus zukommen. Da ist fast alles dabei: von einfach ignorieren der "Einladung", wer wem etwas beweisen muss bis "nur in Begleitung eines Anwalts". Ich stelle mir vor, ich fände mein Auto beschädigt vor und der Verursacher kommt vielleicht noch durch meine eigenen Tipps oder denen der "Hobby-Rechtskundler" hier im Forum davon und ich bleibe auf dem Schaden sitzen.

Sollte der TE unschuldig sein, allein weil er schon nicht am Unfallort gewesen ist, ist der Nachweis doch wirklich sehr leicht zu erbringen. Da braucht es weder anwaltliche Unterstützung, irgendeine besondere Beweisführung oder sonstigen Aufwand. Da wird auch nicht die Polizei verzeifelt versuchen, das Gegenteil zu beweisen.

Sollte es sich nun doch anders verhalten haben und Dreck am Stecken sein, möge ihn die volle Härte des Gesetzes treffen. Es hätte ja auch mein Auto und mein Geldbeutel sein können.

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Nicht aussagen - und Anwalt einschalten ist nicht verkehrt - eine Rechtsschutzversicherung wäre jetzt von Vorteil.

Warst du zur fraglichen Zeit am angegebenen Ort unterwegs?

Themenstarteram 7. Dezember 2017 um 21:52

Zitat:

@tomold schrieb am 7. Dezember 2017 um 22:44:14 Uhr:

Nicht aussagen - und Anwalt einschalten ist nicht verkehrt - eine Rechtsschutzversicherung wäre jetzt von Vorteil.

Kann ich jetzt noch eine Rechtschutzversicherung abschließen?

Themenstarteram 7. Dezember 2017 um 21:54

Zitat:

@Oetteken schrieb am 7. Dezember 2017 um 22:49:29 Uhr:

Warst du zur fraglichen Zeit am angegebenen Ort unterwegs?

Es war der 19 November. Da habe ich von 8-20 Uhr gearbeitet (Ich arbeite als Dozent am Sonntagen).

Und das steht auch nicht die Zeit wann es passiert ist, nur dass es 19 Nov war.

 

Zitat:

@Mikhail1985 schrieb am 7. Dezember 2017 um 22:52:57 Uhr:

 

Kann ich jetzt noch eine Rechtschutzversicherung abschließen?

Ja, aber nicht mehr für diesen Fall.

Außerdem gibt es oft eine Wartezeit von 3 Monaten ab Abschluss.

am 7. Dezember 2017 um 22:08

Die Arag bietet sowas an.

https://www.arag.de/.../

Ist aber etwa dreimal so teuer und man kann frühestens nach drei Jahren kündigen.

Oben ist der Link. Kannst selber schauen und sehen, ob dass für Dich eine gute Sache ist.

Zitat:

@Mikhail1985 schrieb am 7. Dezember 2017 um 22:54:31 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 7. Dezember 2017 um 22:49:29 Uhr:

Warst du zur fraglichen Zeit am angegebenen Ort unterwegs?

Es war der 19 November. Da habe ich von 8-20 Uhr gearbeitet (Ich arbeite als Dozent am Sonntagen).

Und das steht auch nicht die Zeit wann es passiert ist, nur dass es 19 Nov war.

Nehm doch erstmal die Vorladung wahr und höre dir an was dir vorgeworfen wird. Spätestens dort erfährst du den Ort und die Zeit. Mach dir vorher Gedanken wie der Tagesablauf tatsächlich war. Wenn es vorne und hinten nicht passt dann versuche zu kooperieren, einen Anwalt kannst du im Zweifelsfall immer noch zur Rate ziehen. Solltest du allerdings das Gefühl bekommen dass tatsächlich etwas passiert sein könnte, dann sage nichts und wende dich sofort an einen Anwalt. Denn Fahrerflucht, ob Absicht oder nicht sei mal dahingestellt, kann empfindliche strafen mit sich bringen.

Themenstarteram 7. Dezember 2017 um 22:11

Ok, also fällt Rechtsschutz schon mal aus. Es nützt mir in diesem Fall ja wenig.

Themenstarteram 7. Dezember 2017 um 22:13

Zitat:

@Opel_GTC schrieb am 7. Dezember 2017 um 23:11:19 Uhr:

Zitat:

@Mikhail1985 schrieb am 7. Dezember 2017 um 22:54:31 Uhr:

 

 

Es war der 19 November. Da habe ich von 8-20 Uhr gearbeitet (Ich arbeite als Dozent am Sonntagen).

Und das steht auch nicht die Zeit wann es passiert ist, nur dass es 19 Nov war.

Nehm doch erstmal die Vorladung wahr und höre dir an was dir vorgeworfen wird. Spätestens dort erfährst du den Ort und die Zeit. Mach dir vorher Gedanken wie der Tagesablauf tatsächlich war. Wenn es vorne und hinten nicht passt dann versuche zu kooperieren, einen Anwalt kannst du im Zweifelsfall immer nich zur Rate ziehen. Solltest du allerdings das Gefühl bekommen dass tatsächlich etwas passiert sein könnte, dann sage nichts und wende dich sofort an einen Anwalt. Denn Fahrerflucht, ob Absicht oder nicht sei mal dahingestellt, kann empfindliche strafen mit sich bringen.

Wird ein spezieller Anwalt benötigt? Gibts da gute Anwaltskanzlei in Berlin, was diesen Fall betrifft?

Es gibt Anwälte die sich auf Verkehrsrecht spezialisiert haben, das sollte genügen.

Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht.

Googel nach Anwaltsuche.

Zitat:

"Heute bekam ich eine Zeugenvorladung bei der Polizei."

:confused:

Zitat:

 

Nehm doch erstmal die Vorladung wahr und höre dir an was dir vorgeworfen wird. Spätestens dort erfährst du den Ort und die Zeit. Mach dir vorher Gedanken wie der Tagesablauf tatsächlich war. Wenn es vorne und hinten nicht passt dann versuche zu kooperieren, einen Anwalt kannst du im Zweifelsfall immer noch zur Rate ziehen. Solltest du allerdings das Gefühl bekommen dass tatsächlich etwas passiert sein könnte, dann sage nichts und wende dich sofort an einen Anwalt. Denn Fahrerflucht, ob Absicht oder nicht sei mal dahingestellt, kann empfindliche strafen mit sich bringen.

Bei diesem Vorgehen kannst Du auch gleich sagen, dass Du Schuld bist und den Schaden zahlen. Ein Anwalt kann Einsicht in die Akte nehmen, wenn Du erst mal bei der Polizei bist (ich werde dort immer sehr nervös, auch wenn ich nix gemacht habe). Solltest Du so viel taffer sein als ich - geh hin.

Warum fragst Du aber dann nach den Folgen in einem Forum???

@TE

Auf gar keinen Fall diesen Vorladungstermin wahrnehmen!!! Hinzugehen ist überhaupt schon ein Fehler. Offenbar wirst Du beschuldigt und man lockt Dich als Zeugen um Dich aufs Kreuz zu legen. Das dürfte von Gesetzes wegen zwar nicht passieren, ist aber leider Standard (nicht nur in Berlin). Der geschilderte Fall wird keinen Anwalt ins Schwitzen bringen. ;)

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