Verkehrsunfall mit "Personenschaden"

Ich hatte gestern ein sehr unschönes Erlebnis.
Bin mit meinem Cabrio durch eine Spielstrasse gerollt. Wollte dort in eine bestimmte Strasse rechts abbiegen. Da die Strassen und Hauszuwegungen aber alle gleich aussehen, bin ich an dieser Strasse vorbeigerollt. Nur 2-3m zuweit, so dass ich nicht mehr einbiegen konnte ohne zurückzusetzen.
Links von mir war ein Spielplatz und ringsherum führte die Spielstrasse, auf der auch ich mich befand.
Als ich nun zurücksetzen wollte schaute ich nach hinten rechts durch die Sitze hindurch. Nichts zu sehen. Beim langsamen zurückrollen, ohne Gas und mit schleifender Kupplungen beobachtete ich im inneren Rückspiegel den rückwärtigen Raum. Noch keinen halben Meter gerollt knallte es laut und schon gings das Geschreie los.
Bin sofort ausgestigen. Ein kleiner Junge (ca 8 Jahre) ist mit seinem Fahrrad in mein Heck gefahren.
Keine Ahnung wo der herkam. Muss irgendwie von links hinten hinter mein Auto gefahren sein. Ich hab ihn vorher nicht auf de Strasse gesehen und auch zu keinem anderen Zeitpunkt, bis er dort auf der Strasse lag. Ich geh davon aus, dass er mir auch ins Auto gefahren wäre, wenn ich stehen geblieben wäre. Ausser einer blutigen Lippe ist nichts passiert. Die Lampe am Fahrrad ist verbogen und der Lenker hat eine Schramme. Mein Auto hat einen Schaden von 1500,-.
Der Vater, der ca 80m entfernt stand rief die Polizei und einen Krankenwagen.
Da der Junge aber nicht weiter verletzt war, ist dieser wieder abgerückt.
Im Unfallbericht stehe ich jetzt an eins. Ich bin mir aber sicher, dass der Unfall so oder so passiert wäre.
Da es sich um einen Unfall mit "Personenschaden" handelt, so steht es zumindest in der Unfallmeldungen, muss ich davon ausgehen, dass der Staatsanwalt ermittelt.
Was hat mich da zu erwarten??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Adler TDI


beobachtete ich im inneren Rückspiegel den rückwärtigen Raum.
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Ein kleiner Junge (ca 8 Jahre) ist mit seinem Fahrrad in mein Heck gefahren.
Keine Ahnung wo der herkam. Muss irgendwie von links hinten hinter mein Auto gefahren sein.
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Ich geh davon aus, dass er mir auch ins Auto gefahren wäre, wenn ich stehen geblieben wäre.

Da bewegst Du Dich auf ziemlich dünnem Eis. Im verkehrsberuhigten Bereich mußt Du mit spielenden Kindern rechnen. Wenn Du Dich beim Rückwärtsfahren nicht mal umdrehst ist das eigentlich schon grob fahrlässig. Da der Junge nicht vom Himmel gefallen sein wird und wohl auch nicht aus dem Gulli gekrabbelt ist hast Du offensichtlich nicht gesehen was hinter Deinem Auto vorgegangen ist. Wie Du angesichts dessen davon ausgehen kannst daß er Dir auch reingefahren wäre wenn Du stehen geblieben wärst wirst Du keinem vernünftigen Menschen plausibelk machen können.

Zitat:

Original geschrieben von Adler TDI


Da es sich um einen Unfall mit "Personenschaden" handelt, so steht es zumindest in der Unfallmeldungen, muss ich davon ausgehen, dass der Staatsanwalt ermittelt.
Was hat mich da zu erwarten??

Irgendetwas zwischen Einstellung des Verfahrens und versuchtem Totschlag.

Ohne detaillierte Kenntnis des genauen Geschehens, der Aussagen aller Beteiligtenn und Zeugen und ohne zu wissen welcher Staatsanwalt zuständig ist und wie der "tickt" ist das wohl nicht genauer möglich.

P.S. Auf die "Tips" von Hartz4 würde ich nicht zu viel geben, die reiten Dich nur noch weiter in die Scheiße.

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Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Verkehrsberuhigter Bereich....8 jähriger mit Fahrrad...welche Pflichten der Eltern, soll denn da bitte verletzt worden sein und-oder durch welches Unterlassen oder Tun....😕😰😰

Quatsch...Sorry.....😎

Du schreibst Quatsch Clio. Dass immer die Autofahrer schuld bekommen ist genauso falsch wie Spielstraße. Es bürgert sich einfach zuviel Blödsinn ein.

Ich finde es immer sehr interessant, dass sehr oft versucht wird den Useren einzureden "Versuch mal mit allen Mitteln schuld sind die Andern"
Ob Spielstraße oder Verkehrberuhigte Zone. Es sind beides ich bezeichne es mal als "Sonderverkehrsfläche" welche ganz besondere Vorsicht und Umsicht durch den Autofahrer erfordert.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Ob Spielstraße oder Verkehrberuhigte Zone. Es sind beides ich bezeichne es mal als "Sonderverkehrsfläche" welche ganz besondere Vorsicht und Umsicht durch den Autofahrer erfordert.

Hmmm, dem zweiten Teil mag man ja zustimmen, dass man dort vorsichtig und umsichtig sein sollte. Bloß darf man in der einen fahren, in der anderen aber NICHT. Und da ist eben auch der Unterschied zu sehen. Mag für manchen das Gleiche sein, ist es aber de facto nicht, was eben dann bei einer möglichen Beurteilung im rechtlichen Sinne auch zu werten wäre, der kleine Unterschied...

Es erden hier viele Beispiele gegeben von "mir ist mal eine in den Kotflügel gefahren, die Eltern mussten Zahlen" oder "mir ist mal ein Kind mit dem Roller vorn rein gefahren" etc., das sind ja ganz nette Beispiele.

Oder der Klassiker: "Eltern haben ihre Aufsichtspflicht verletzt". Das ist ja der Brüller, der Vater war 80 m dahinter und sein Filius lernt Radfahren. Dazu haben die beiden sich einen "Verkehrsberuhigten Bereich" ausgesucht. Was muss der Vater sonst noch machen? Den Jungen an eine 20m - Laufleine nehmen?

Fakt ist doch: Der TE ist Rückwärts gefahren. Und hat sich dabei nicht nach hinten abgesichert. Er ist zu 100% allein der Schuldige.
Den Schaden am eigenen Wagen muss er leider selbst tragen. Obwohl, warum Leider? Eventuell Beschleunigt das den Lernprozess, bei nächsten Rückwärtsfahren sich besser nach hinten abzusichern.🙂🙂
Ich selbst wäre froh, das dem Kleinen nichts passiert ist und hätte dem Jungen am nächsten Tag ein neues Fahrrad gekauft.

MFG Thomas

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Zitat:

Oder der Klassiker: "Eltern haben ihre Aufsichtspflicht verletzt". Das ist ja der Brüller, der Vater war 80 m dahinter und sein Filius lernt Radfahren.

Anscheind warst du dabei, dann erzähl mal genauer 🙄

War der Vater vielleicht erst nachdem Unfall zur Stelle?

@Hartz4Fahrer

Steht im Eingangspost!!!

MFG Thomas

Es steht dort nur, dass der Vater da war aber nicht ob während oder nach dem Unfall.

Egal wie man es nennt, da kommt die schöne TAB zur Anwendung: " Sie unterließen beim Rückwärtsfahren die notwendige Sorgfalt-es kam zum Unfall". Aus der Nummer kommt er nicht raus, wie das versicherungstechnisch aussieht steht auf einem ganz anderen Blatt.

Wie gesagt, Anwalt nehmen.

Dabei war von uns natürlich keiner, also muß man (wie in vielen Threads hier zu ähnlichen Themen) die Dinge erst einmal so annehmen, wie sie geschildert werden bzw. ggf. durch Fragestellungen präzisieren.

Die Aussage mit der A-Karte ist aber grundsätzlich nicht von der Hand zu weisen, zumindest was den eigenen Schgaden angeht, auf dem man sitzen bleibt. Was sich aus der "schuldunabhängigen Gefährdungshaftung" ergibt, die bei Kindern - und hier spielen Alter und "Reife" ggf. durchaus eine Rolle - zur Anwendung kommen kann. Genau im Alter zwischen 7 - 10 Jahren gibt es hier einen gewissen Ermessensspielraum. Und das ist ja auch das Alter, wo Kinder verkehrstechnisch flügge werden. Unter 7 hat man immer die A-Karte.

Also wir waren nicht dabei. Aber die Problematik des "ein Kind fährt mir rein" bleibt. Ich wohne in Deutschland selber in einem verkehrsberuhigten Bereich, wo viele Kinder spielen. Häufig bleibe ich dann einfach stehen, bis sich die Lage geklärt hat. Ich fürchte mich aber auch davor, daß ein kleines Kind dann so einfach in mich reindonnert, während ich wie angewurzelt da stehe. Was kann ich denn dann noch machen, um den Unfall zu vermeiden ?

Ist schon geschehen. Mal sehen was passiert.

Berichte mal.

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star


Ich fürchte mich aber auch davor, daß ein kleines Kind dann so einfach in mich reindonnert, während ich wie angewurzelt da stehe. Was kann ich denn dann noch machen, um den Unfall zu vermeiden ?

Einige würden hier wahrscheinlich selbst dann die Schuld beim Autofahrer sehen. Oder das Auto steht vor dem Hof und ein Kind fährt rein. Der Autofahrer hat schuld, warum steht er da🙄

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Der Autofahrer hat schuld, warum steht er da🙄

Tja, so ist es leider. Die " Betriebsgefahr " gilt auch für stehende Fahrzeuge...🙄

Schaut mal, was Wikipedia zu Verkehrsberuhigter Bereich sagt. Umgangssprachlich auch Spielstraße, weil auf dem betreffenden Verkehrsschild eine Mutter mit spielendem Kind abgebildet ist.

Fakt ist, als Autofahrer hast du dort so gut wie keine Rechte, du wirst in dem Bereich "geduldet".

MFG Thomas

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