Verkehrsunfall innerhalb der Familie. Zahlt Versicherung?
Hallo.
Ich hatte heute mehr oder weniger einen "unfall" mit meinem Wagen. Ich wollte zu uns in die Einfahrt abbiegen, war also noch auf der öffentlichen Straße. Da sah ich das mein Vater rückwärts mit dem Traktor aus der einfahrt fuhr. Ich blieb also stehen und wartete bis er rausfuhr. Als er nun rausgefahren ist, war er ein kleinen Moment unachtsam und "ditschte" mit dem Frontlader des Traktors meinen Wagen an.
So, ich wollte nun meinen Versicherungsvertreter anrufen, doch dieser hat heute leider schon frei..
Jetzt wollte ich euch mal fragen, wie das nun ist. Ob da die Versicherung des meines Vater zahlt, oder ob es in dem Fall hinfällig ist weil es innerhalb der Familie ist?
Wäre dankbar für eine Antwort.
mfg.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Vaterx25xe
In der Regel sind die Sachverständigen Ingeneure, und die erstellten Gutachten sind auch vor Gericht Gültig.
"Vor Gericht gültig" sind nur Gutachen, die vom Gericht in Auftrag gegeben wurden.
Selbst veranlasste Gutachten -egal von welcher Seite- sind Parteivortrag. Mehr nicht.
Zitat:
Die Kosten des Gutachtens werden von der Versicherung getragen, Du hast also keine Auslagen diesbezüglich.
...wenn die Haftung klar und das Gutachten erforderlich war. Obacht mit solchen Pauschalangaben, das kann im Einzelfall in die Hose gehen und dann willst Du die Kosten sicher nicht für den TE tragen, oder?
Zitat:
...
richtet der Gutachter das Gutachten so ein, das Du am besten (Finanziell) dabei weg kommst.
Ohne Worte.
Hafi
41 Antworten
Begatellgrenze liegt meines Wissens bei ca. 750 Euro.
Der Geschädigte hat ja auch Anspruch auf einen Rechtsanwalt, den die Versicherung des Verursachers bezahlen muss. Wenn sie meinen, Dich veräppeln zu müssen, dann nimm Dir einen. Sollen sie halt auch in Deinem (eindeutigen) Fall wieder ein paar Hunderter zum Fenster rausschmeißen.
Noch einmal:
Ein Bagatellschaden liegt dann vor, wenn es für den Geschädigten eindeutig und klar zu erkennen ist, dass es wirklich ein Bagatellschaden ist.
Das ist die Prämisse.
Das andere hab ich ja schon mal beschrieben hier im Thema.
Gruß
Delle
Würde glatt darauf wetten das die Versicherung sinngemäß den gleichen Rotz geschrieben hätte wenn sie "nur" einen Kostenvoranschlag bekommen hätten weil es ja ein Bagatellschaden ist.Dann wäre es für die Versicherung sicher ein schwerer Schaden gewesen der unbedingt ein Gutachten benötigt hätte.
Nun ja,es ist ja nicht mehr so lange hin bis zum Termin an dem man Versicherungen auch ohne Schadensfall kündigen könnte ...
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Würde glatt darauf wetten das die Versicherung sinngemäß den gleichen Rotz geschrieben hätte wenn sie "nur" einen Kostenvoranschlag bekommen hätten weil es ja ein Bagatellschaden ist.Dann wäre es für die Versicherung sicher ein schwerer Schaden gewesen der unbedingt ein Gutachten benötigt hätte.
Das könnte in diesem Fall durchaus zutreffen.
Gruß
Delle
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Eine Bekannte arbeitet in einer Anwaltskanzlei,die meinte mal das alleine bei ihnen sechsstellige Summen auflaufen die die Versicherungen vermeiden könnten wenn sie nicht ständig im kern grundlos rumzicken würden.
In der Summe sind Anwalts-,Gerichts-,Gutachter-und Zinskosten enthalten.
Auf das Thema sind sie gekommen als einer der Anwälte,pikanterweise der Spezialist für Verkehrsrecht,Ärger mit einer Versicherung hatte die nicht zahlen wollte als ihm einer bei einer roter Ampel ins Heck donnerte.
😁 Wie hoch die unnötigen Kosten waren kannst du dir ja vorstellen bei einem Schaden von rund 40000€ über zwei Instanzen mit Gutachten und Gegengutachten und der Verzinsung über 3 Jahre.
In beiden Instanzen fragten sich die Richter wo das Problem sei wenn die Ampel schon mehrer Sekunden Rot war,die Ampel war Blitzerüberwacht und deswegen war die Beweisführung relativ einfach.😁
Zwei Arbeitskollegen mußten auch rund ein Jahr rumstreiten bis sie ihr Geld bekamen.
@dellenzähler
Das Gutachten kostet 290,25€ ob es ein kurz oder ein großes Gutachten ist, weis ich nicht, aber es sind schon ein paar Seiten. Mein Auto is BJ 12/98 und hat einen von Gutachter gestellten wert von 4520€.
Es ist halt einfach so das ich das nicht einsehe, weil dann hätten sie mich ja wenigstens drauf hinweisen müssen das ich keinen Gutachter nehmen darf bei einem Bagatellschaden, aber da weis ich ja auch nicht, obs ein Bagatellschaden ist oder nicht, bin ja Laie. Und für mich sah es so aus als sei da einiges defekt.
Hier nochmal das Zitat der Versicherung:
Wir zahlen Sachverständigenkosten, wenn ein Gutachten erforderlich ist. Hier liegt ein Bagatellschaden vor, bei dem zur Reguliereung ein Kostenvoranschlag ausgereicht hätte. DAher übernehmen wir die Kosten für das Gutachten nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Generali Versicherungs AG^^
Was sollte ich jetzt euerer Meinung nach machen?
mfg.
Hallo Gerhard,
also erst einmal, du hast hier absolut nichts falsch gemacht.
dein Auto war zum Schadenzeitpunkt 11 Jahre alt und aufgrund der hier vorliegenden Umstände war ein Gutachten absolut erforderlich.
Auch das Sachverständigen - Honorar bewegt sich -ohne jeden Zweifel- im Rahmen des üblichen.
Rechtsberatung darf hier bei MT ja nicht erfolgen. Aber dennoch empfehle ich dir hier folgendes: (unser Mod wird es Ausnahmsweise sicher nachsehen 😉)
Du gleichst die Rechnung des Sachvertändigen ihm gegenüber aus, im gleichen Zug soll der SV die Ansprüche, welche du Ihm abgetreten hast Rückabtreten.
Genau das teilst du am Dienstag dem Abteilungsleiter der Generali mit, ohne das weiter zu kommentieren oder dich auf weitere Diskusionen einzulassen.
Warte die Reaktion des Abteilungsleiter ab.
Führt das Gespräch zu keinem Ergebnis, beende es und beauftrage eine Rechtsanwalt mit der Durchsetzung deiner (vollständigen) Schadenersatzansprüche zu denen auch das Sachverständigen- Honorar gehöhrt.
Die Honorarrechnung des Sachverständigen wird die Generali übernehmen.
Früher oder später, da kannst du dir sicher sein.
Auch und gerade, weil die Versicherung das Gutachten auch zu Regulierung verwendet hat.
Du hast ja geschrieben, dass der Schaden nach dem Gutachten reguliert wurde.
Gruß
Delle
Danke für deine Antwort Dellenzäehler.
Also ich versuch das jetzt mal mit dem Gutachter zu machen, sollte es funktionieren, wäre dies natürlich gleich super.
Mit dem beauftragen eines Rechtsanwalts bin ich mir eben immer nicht so sicher, da ich leider keine Rechtschutzversicherung habe und "Angst" habe dann auf den Kosten sitzen zu bleiben. Ob die Versicherung das Honorar des Anwalts übernimmt, ist meiner Meinung fraglich. Denn warum sollten sie etwas zahlen was ihnen ja im Endeffekt schadet. Muss mal in meinen Unterlagen lesen vielleicht find ich ja zu dem Thema was.
Auf jeden Fall überleg ich mir, bzw. teile ich meiner Versicherung mit, das von dem Ausgang des Falls, also sollte ich einen Anwalt brauchen, ich meine Versicherungen kündigen werde( sind immerhin 4 Autos, 3 Traktoren und Haus, Gebäude etc. das wir bei denen versichert haben).
Als mal kucken.
mfg. Gerhard
Zitat:
Original geschrieben von torcha
Hier nochmal das Zitat der Versicherung:Wir zahlen Sachverständigenkosten, wenn ein Gutachten erforderlich ist. Hier liegt ein Bagatellschaden vor, bei dem zur Reguliereung ein Kostenvoranschlag ausgereicht hätte. Daher übernehmen wir die Kosten für das Gutachten nicht.
Wenn eine Begründung gegeben wird und diese stichhaltig sein soll, muss diese für den Adressaten nachvollziehbar sein. Es fehlt hier die Begründung, aus welchem Grund der vorliegende Schaden aus Sicht der Versicherung ein Bagatellschaden ist, und es fehlt die Begründung, aus welchem Grund der Geschädigte hätte erkennen können, dass ein Bagatellschaden vorliegt. Also zunächst Versicherung um nähere Erläuterung der Begründung bitten.
Die lapidare Begründung "Gutachten nicht erforderlich" erinnert an Entscheidungen nach alter Gutsherrenart.
O.
Genau das denke ich auch. Ich hatte ja schon angerufen bei der Versicherung, aber dort wurde ich einfach auf jede Frage abgesepeist mit der antwort "Herr .... wir zahlen das Gutachten nicht" jetzt hab ich nach seinem Vorgesetzten verlangt, dieser ist aber erst wieder ab dienstag zu erreichen. D.h Dienstag ruf ich den guten Herrn an und erläutere ihn mein Problem mal. Bin aber momentan soweit, das wenn ich wircklich einen Anwalt brauche und ewig auf mein Geld warten muss, das ich meine Versicherung in allen Bereichen wechsle.
mfg.
Zitat:
Original geschrieben von torcha
Genau das denke ich auch. Ich hatte ja schon angerufen bei der Versicherung, aber dort wurde ich einfach auf jede Frage abgesepeist mit der antwort "Herr .... wir zahlen das Gutachten nicht" jetzt hab ich nach seinem Vorgesetzten verlangt, dieser ist aber erst wieder ab dienstag zu erreichen. D.h Dienstag ruf ich den guten Herrn an und erläutere ihn mein Problem mal. Bin aber momentan soweit, das wenn ich wircklich einen Anwalt brauche und ewig auf mein Geld warten muss, das ich meine Versicherung in allen Bereichen wechsle.mfg.
Wenn das alle konsequent machen würden ,dann würde es solche Zickereien nicht geben
Alex.
Zitat:
Original geschrieben von ap11
Wenn das alle konsequent machen würden ,dann würde es solche Zickereien nicht geben
Ja, klar. Is logisch:
Weil ja dann alle zu der einzig seelig machenden Pfefferminzia-Butterblume wechseln... Die kostet gar nix und hat einen Container mit Banknoten auf dem Hof, aus dem sich jeder nimmt, soviel er braucht.
🙄
Jeden Tag steht einer mit falschen Vorstellungen auf und der geht abends mit dem Wechsel-Wunsch wieder ins Bett.
Egal ob Telefonprovider-, Versicherungs- oder Butterbrezel-Kunde.
Unuzufriedenheit ist immer höchst subjektiv...