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Verkehrsunfall innerhalb der Familie. Zahlt Versicherung?

Themenstarteram 15. Mai 2009 um 12:32

Hallo.

Ich hatte heute mehr oder weniger einen "unfall" mit meinem Wagen. Ich wollte zu uns in die Einfahrt abbiegen, war also noch auf der öffentlichen Straße. Da sah ich das mein Vater rückwärts mit dem Traktor aus der einfahrt fuhr. Ich blieb also stehen und wartete bis er rausfuhr. Als er nun rausgefahren ist, war er ein kleinen Moment unachtsam und "ditschte" mit dem Frontlader des Traktors meinen Wagen an.

So, ich wollte nun meinen Versicherungsvertreter anrufen, doch dieser hat heute leider schon frei..

Jetzt wollte ich euch mal fragen, wie das nun ist. Ob da die Versicherung des meines Vater zahlt, oder ob es in dem Fall hinfällig ist weil es innerhalb der Familie ist?

Wäre dankbar für eine Antwort.

mfg.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Vaterx25xe

 

In der Regel sind die Sachverständigen Ingeneure, und die erstellten Gutachten sind auch vor Gericht Gültig.

"Vor Gericht gültig" sind nur Gutachen, die vom Gericht in Auftrag gegeben wurden.

Selbst veranlasste Gutachten -egal von welcher Seite- sind Parteivortrag. Mehr nicht.

 

Zitat:

Die Kosten des Gutachtens werden von der Versicherung getragen, Du hast also keine Auslagen diesbezüglich.

...wenn die Haftung klar und das Gutachten erforderlich war. Obacht mit solchen Pauschalangaben, das kann im Einzelfall in die Hose gehen und dann willst Du die Kosten sicher nicht für den TE tragen, oder?

 

Zitat:

...

richtet der Gutachter das Gutachten so ein, das Du am besten (Finanziell) dabei weg kommst.

Ohne Worte.

 

Hafi

 

41 weitere Antworten
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41 Antworten
Themenstarteram 31. Mai 2009 um 11:24

Danke für die Antwort.

Denke auch, das die Werkstatt das macht das es passt. Kostet einem so ein kostenvoranschlag eig. was?

mfg.

am 31. Mai 2009 um 14:19

bis zu 10% des rep wertes, allerdings wird der dann verrechnet wenn du dort reparieren lässt.

Also ATU oder generell Freie Werkstätten auf keinen FAll.

Weil:

Solche Werkstätten arbeiten mit niedrigeren Stundensätzen als der Hersteller arbeitet und die Erstzteile aus dem Zubehör kommen.

So kann es also sein, das ein Schaden bei ATU und co. bis zu 30% oder mehr; günstiger ausfallen könnte.

Dies ist natürlich gerade bei abrechnung auf Basis des Gutachtens Ärgerlich.

Kostenvoranschlag ist bedingt Okay:

WEIL:

Der KVA kostet Dich etwa 10% vom Schaden, das Geld bekommste aber wieder bei Rep.

Problem ist, sollte der Schaden zu Hoch sein oder zwiefelhaft ist, könnte die Versicherung auf die Idee kommen, Dich doch noch zum Gutachter schicken.

Dies ist nicht so schlimm, aber die 10% vom Schaden hast Du trotzdem schon entrichtet.

Außerdem sind in den Werkstätten keine Gutachter. Es kann Dir passieren, das einiges Übersehen wird.

 

Absolut empfehlenswert: Der Gutachter.

Weil:

In der Regel sind die Sachverständigen Ingeneure, und die erstellten Gutachten sind auch vor Gericht Gültig.

Die Kosten des Gutachtens werden von der Versicherung getragen, Du hast also keine Auslagen diesbezüglich.

Der Gutachter hat die meiste Erfahrung auf dem Gebiet. Gerde wenn es Grenzwertig wird (Verhältnis vom Rep. Wert und Totalschaden)

richtet der Gutachter das Gutachten so ein, das Du am besten (Finanziell) dabei weg kommst.

Dies ist nicht unerheblich, denn Du könntest auf Gutachtenbasis abrechnen, und das FZ. selber Reparieren oder aber einer Freien Werkstatt übergeben.

Bedenke aber, das wenn du auf Basis des Gutachtens abrechnest, nur den Betrag ohne Mwst. bekommst. Sollten Erstzteile beschafft werden, kannst Du die Rechnung einreichen und die Mwst. für die Teile nachträglich noch bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Vaterx25xe

 

In der Regel sind die Sachverständigen Ingeneure, und die erstellten Gutachten sind auch vor Gericht Gültig.

"Vor Gericht gültig" sind nur Gutachen, die vom Gericht in Auftrag gegeben wurden.

Selbst veranlasste Gutachten -egal von welcher Seite- sind Parteivortrag. Mehr nicht.

 

Zitat:

Die Kosten des Gutachtens werden von der Versicherung getragen, Du hast also keine Auslagen diesbezüglich.

...wenn die Haftung klar und das Gutachten erforderlich war. Obacht mit solchen Pauschalangaben, das kann im Einzelfall in die Hose gehen und dann willst Du die Kosten sicher nicht für den TE tragen, oder?

 

Zitat:

...

richtet der Gutachter das Gutachten so ein, das Du am besten (Finanziell) dabei weg kommst.

Ohne Worte.

 

Hafi

 

Zitat:

Original geschrieben von Vaterx25xe

 

 

richtet der Gutachter das Gutachten so ein, das Du am besten (Finanziell) dabei weg kommst.

So etwas lese ich persönlich ehrlich gesagt auch nicht gern. :mad:

 

Erst einmal hat der Geschädigte Anspruch darauf, dass sein Schaden im vollen Umfang beglichen wird. Hierfür gibt es Maßgaben an die sich alle am Schaden Beteiligten halten sollten. 

 

Sowohl die Versicherung als auch der Geschädigte.

 

Mit "Großzügig beurteilen" hat das überhaupt nix zu tun.

 

Sicher kann man darüber streiten ob die Versicherung Positionen aus dem Gutachten kürzen darf oder nicht (meine bescheidene Meinung dazu habe ich ja schon des öfteren dazu geschrieben).

 

Das darf aber nicht dazu führen, dass die Kürzungen mit überzogenen Positionen beim Reparaturweg kompensiert werden sollen. 

 

Welche Stundensätze UPE Aufschläge, Verbringungskosten usw. letztendlich bei der Regulierung zu bezahlen sind, obliegt der rechtlichen Würdigung. Und wenn du dann auch noch einen getürkten KVA oder ein überzogenes Gutachten vorlegt, ist das ein Steilvorlage für die Versicherung um dir richtig "in die Suppe zu spucken" 

 

torcha, gerade in deinem Fall wäre ich mit so etwas mehr als zurückhaltend. Der Schaden wurde immerhin von deinem Vater verursacht und auch wenn du eine mündliche Zahlungszusage hast, wird die Versicherung das schon etwas genauer prüfen, da kannst du sicher sein.

 

Einen KVA von der Firma ATU kanst du in deinem Fall vergessen. Diese Untrnehmenskette darf keine Unfallinstandsetzungen vornehmen, sie beschränkt sich auf Verscheißreparaturen (und das ist auch gut so :rolleyes:)

 

Dem zu Folge wirst du von dort auch keinen KVA bekommen, den Weg kannst du dir also sparen.

 

Man sagt in der Regel bis zu einem Betrag von 750 Euro spricht man von einem "Bagatellschaden", so dass ein KVA ausreicht. Das ist aber nur bedingt so, wenn ich -zum Beispiel- einen 90er VW Polo besitze ist bei dieser Schadenhöhe sicher schon an einen Totalschaden zu denken, daher muss man das immer Fallbezogen sehen und prüfen.

 

Ich empfehle dir dein Fahrzeug einem Sachverständigen vorzustellen, der wird dich im Vorfeld beraten und mit dir absprechen was hier erforderlich ist. Wen es ein überschaubarer Schaden ist, wird er dir ein sogenanntes Kurzgutachten erstellen, dass ist preiswerter wie ein "Großes Gutachten".

 

Im übrigen erstellt auch der TÜV keine KVA`s das mal so am Rande............

 

Du solltest darauf achten, dass der Sachverständige, welchen du beauftragen solltest, über genügend fachliche Qualifikation verfügt, z.B.öffentlich bestellt und Vereidigt, Zertifiziert, Mitglied in einem ordentlichen Bundesverband. Auskunft hierüber bekommst du bei den IHK`s, den Handwerkskammern und den Berufsverbänden. 

 

Also, nicht denjenigen favorisieren, der am meisten auschreibt, sondern jemanden, der dir ein nachvollziehbares Gutachten erstellt.

 

dann klappt es auch mit der Regulierung.

 

Gruß

 

Delle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

am 1. Juni 2009 um 9:52

Gut gebrüllt Delle.

ich denke aber, Vater hat das sicher nicht soooo gemeint.

Dennoch:

Die Richtigstellung hat ihren Sinn - denn gerade manches ach so positive Gutachten hat am Ende für mehr Ärger gesorgt als ein "richtiges" - zu Recht.

Da hilft es, sich immer mal in die Gegenseite zu versetzen.

Grüße und allen VFUs einen schönen Kindertag

Euer Kindergärtner Onkel Schreddi ;)

PS: Na, wer weiß noch, was VFU war? Der Erste bekommt ein OT-Posting frei :D

Themenstarteram 1. Juni 2009 um 9:58

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Vaterx25xe

 

richtet der Gutachter das Gutachten so ein, das Du am besten (Finanziell) dabei weg kommst.

So etwas lese ich persönlich ehrlich gesagt auch nicht gern. :mad:

Erst einmal hat der Geschädigte Anspruch darauf, dass sein Schaden im vollen Umfang beglichen wird. Hierfür gibt es Maßgaben an die sich alle am Schaden Beteiligten halten sollten.

Sowohl die Versicherung als auch der Geschädigte.

Mit "Großzügig beurteilen" hat das überhaupt nix zu tun.

Sicher kann man darüber streiten ob die Versicherung Positionen aus dem Gutachten kürzen darf oder nicht (meine bescheidene Meinung dazu habe ich ja schon des öfteren dazu geschrieben).

Das darf aber nicht dazu führen, dass die Kürzungen mit überzogenen Positionen beim Reparaturweg kompensiert werden sollen.

Welche Stundensätze UPE Aufschläge, Verbringungskosten usw. letztendlich bei der Regulierung zu bezahlen sind, obliegt der rechtlichen Würdigung. Und wenn du dann auch noch einen getürkten KVA oder ein überzogenes Gutachten vorlegt, ist das ein Steilvorlage für die Versicherung um dir richtig "in die Suppe zu spucken"

tocha, gerade in deinem Fall wäre ich mit so etwas mehr als zurückhaltend. Der Schaden wurde immerhin von deinem Vater verursacht und auch wenn du eine mündliche Zahlungszusage hast, wird die Versicherung das schon etwas genauer prüfen, da kannst du sicher sein.

Einen KVA von der Firma ATU kanst du in deinem Fall vergessen. Diese Untrnehmenskette darf keine Unfallinstandsetzungen vornehmen, sie beschränkt sich auf Verscheißreparaturen (und das ist auch gut so :rolleyes:)

Dem zu Folge wirst du von dort auch keinen KVA bekommen, den Weg kannst du dir also sparen.

Man sagt in der Regel bis zu einem Betrag von 750 Euro spricht man von einem "Bagatellschaden", so dass ein KVA ausreicht. Das ist aber nur bedingt so, wenn ich -zum Beispiel- einen 90er VW Polo besitze ist bei dieser Schadenhöhe sicher schon an einen Totalschaden zu denken, daher muss man das immer Fallbezogen sehen und prüfen.

Ich empfehle dir dein Fahrzeug einem Sachverständigen vorzustellen, der wird dich im Vorfeld beraten und mit dir absprechen was hier erforderlich ist. Wen es ein überschaubarer Schaden ist, wird er dir ein sogenanntes Kurzgutachten erstellen, dass ist preiswerter wie ein "Großes Gutachten".

Im übrigen erstellt auch der TÜV keine KVA`s das mal so am Rande............

Du solltest darauf achten, dass der Sachverständige, welchen du beauftragen solltest, über genügend fachliche Qualifikation verfügt, z.B.öffentlich bestellt und Vereidigt, Zertifiziert, Mitglied in einem ordentlichen Bundesverband. Auskunft hierüber bekommst du bei den IHK`s, den Handwerkskammern und den Berufsverbänden.

Also, nicht denjenigen favorisieren, der am meisten auschreibt, sondern jemanden, der dir ein nachvollziehbares Gutachten erstellt.

dann klappt es auch mit der Regulierung.

Gruß

Delle

Ich sag mal so, klar ich will die Versicherung da auch nicht abzocken oder ähnliches. Ich bin ja schon froh und positv überrascht, das die Versicherung das überhaupt zahlt, das nur mal vorweg.

Klar, mit meiner aussage, das ich jemanden suche, der das am großzügigsten beurteilt stoße ich auf Konflit. Eine getürkte KVA zu erstellen, wäre jetzt eig. absoulut nicht meine Absicht gewesen. Die Frage bezog sich lediglich darauf, ob ich man pauschal sagen kann, ob man von einer Werkstatt z.b 800Euro aufgeschrieben bekommen und der Gutachter schreibt z.b nur 650Euro auf. Wollte nur dazu euere Erfahrungen wissen.

Dann mit meier Aussage "zum TÜV fahren wegen Gutachten" ist bei uns schon richtig. Da bei uns am ortsansässigen TÜV ein Sachverständiger 2mal in der Woche da ist.:cool:

Nun mal wieder zum eigentlichen Schaden:

Wenn ich zum Sachverständigen gehen, wieviel kostet mich dann ca. das Kurzgutachten oder das Gutachten (auch 10% vom Schadenswert)? Die Kosten eines Gutachtens müssten doch aber in der Regel von der Versicherung getragen werden, oder?

 

mfg.

PS: Danke für die vielen guten Antworten!!:)

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Gut gebrüllt Delle.

ich denke aber, Vater hat das sicher nicht soooo gemeint.

 

Dennoch:

Die Richtigstellung hat ihren Sinn - denn gerade manches ach so positive Gutachten hat am Ende für mehr Ärger gesorgt als ein "richtiges" - zu Recht.

Da hilft es, sich immer mal in die Gegenseite zu versetzen.

 

Grüße und allen VFUs einen schönen Kindertag

Euer Kindergärtner Onkel Schreddi ;)

 

PS: Na, wer weiß noch, was VFU war? Der Erste bekommt ein OT-Posting frei :D

Vamilien Freier Umtrunkstag

 

Das ist so ähnlich wie der Vatertag ...........:D

 

Nicht das mich einer hier falsch versteht. Ich wollte Papa und Sohn hier nix unterstellen........:(

 

Nur darauf hinweisen, dass bei solchen Fällen schon genauer hingeschaut wird. 

Liegt einfach in der "Natur der Sache" und daher sollte man darauf achten, dass alles in "geregelten Bahnen" verläuft......;) 

 

Auch von mir noch einen schönen Feiertag.:)

 

Gruß 

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von torcha

 

Wenn ich zum Sachverständigen gehen, wieviel kostet mich dann ca. das Kurzgutachten oder das Gutachten (auch 10% vom Schadenswert)? Die Kosten eines Gutachtens müssten doch aber in der Regel von der Versicherung getragen werden, oder?

 

 

mfg.

 

PS: Danke für die vielen guten Antworten!!:)

Jeder Sachverständige hat eine Honorarliste. Das Honorar lehnt sich in der Tat an der Schadenhöhe an. Ein Kurzgutachten kostet so zwischen 100 bis 130 Euro (bitte nur als Richtwert ansehen, nicht dass hier wieder eine um die Ecke kommt und sagt Delle der Preisdikator bei MT bringt uns um unsere Existens....:rolleyes:)

 

Die "großen Gutachten" sind da schon etwas teuerer.........:D;)

 

Ja, du kannst eine Abtretung beim SV unterschreiben, der kann dann bei geklärter Schuldfrage mit der Versicherung direkt abrechnen und du brauchst da nicht in Vorkasse treten. 

 

Wenn Ihr da bei euch einen TÜV SV habt, fahre ruhig zum dem. Hauptsache das ist nicht nur ein §29 SV. Er muss auch Schadengutachten machen (dürfen) Darf (oder besser macht) nicht jeder TÜV SV.

 

Aber Fragen kostet nix........:D

 

Gruß Delle

 

ich habe dir hier mal so ein Muster einer Abtretung eingestellt. Die heftet der Sacherständige hinter seine Rechnung und dann weis die Versicherung, dass sie an den Sachverständigen zu zahlen hat.

 

Aber das alles das setzt natürlich eine geklärte Schuldfrage voraus.

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 1. Juni 2009 um 12:28

Hmm, danke.

Hilft mir gut weiter. super.

 

mfg.

Themenstarteram 10. Juli 2009 um 8:42

Hallo zusammen.

 

Sry das ich das Thema nochmal ausgrabe. Die Vorgeschichte von mir ist ja in dem Thread schon bekannt.

Ich hab jetzt vor ca. 1nem Monat bei meinem Auto ein Gutachten erstellen lassen von einem Sachverständigen. Hab dann alles soweit an die Versicherung gesendet. Jetzt heute bekomme ich einen Scheck in dem NUR der Schaden gedeckt ist und wo in dem Brief der beiliegt drinsteht, das das Gutachten nicht gedecht wird, da der Schaden ein Bagatellschaden ist. Schadenssumme ohne Steuer 770 mit Steuer ca. 950€. Jetzt würd ich praktisch auf den Gutachterkosten sitzen bleiben.

Ist das Rechtens?

mfg.

Nein, dass ist dummes Zeug. Ein Bagatellschaden liegt dann vor, wenn er für ein Laien auch als solcher erkennbar ist.

 

Das wird gerne mal behauptet, dass die Erstellung eines GA immer von der Schadenhöhe abhängt. 

 

Stimmt aber nicht.

 

Kontaktiere deinen Sachverständigen, der wird dir alles weitere erklären.

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 10. Juli 2009 um 10:03

Hab vorin versucht meinen Sachverständigen zu kontaktieren, der war aber leider nicht zu erreichen. Hab gerade eben bei der Versicherung angerufen, dort wurde mir wieder klar gemacht das das ein Bagatellschaden ist und sie das nicht über nehmen. Ich hab gekontert, das ich ja nicht wissen konnte das es ein Bagatellschaden ist, da ich ja Laie bin. Der Herr an der Leitung wollte es partu nicht einsehen. Jetzt hab ich mal nach seinem Vorgesetzten verlangt und dort werde ich Dienstag mal anrufen, da er früher nicht zu erreichen ist.

Ist doch wircklich ein Witz, wenn mir nicht gesagt wurde das ich das nicht darf, dann kann ich es ja wohl nicht wissen und laut meiner Meinung sah der Schaden so aus, als ob da einiges defekt wäre.

 

mfg.

Lass dich nicht für dumm verkaufen.

 

Die Versicherung weis schon, dass Sie hier das Honorar vom Sachverständigen bezahlen muss.

 

Früher oder später.........

 

Wie hoch war den die Rechnung vom Sachverständigen ?

 

Hat er ein Kurzgutachten erstellt oder ein "großes" Gutachten ?

 

Und was ist dein Auto denn für ein Baujahr ?

 

Gruß

 

Delle

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