Verkehrsunfall durch Ausfahren von einem Grundstück
Vor ca. drei Wochen fuhr ich mit meinem PKW auf einer zweispurigen Hauptverkehrsstrasse, plötzlich fuhr aus einer Ausfahrt eines eines Grundstückes ein PKW ohne auf den fließenden Verkehr zu achten. Ich konnte nicht mehr ausweichen bzw. bremsen so kam es zu einem Unfall. Jetzt will mir seine Versicherung nur 75% meines Unfallschadens Gutsprechen, warum auch immer. Ist so etwas korrekt???
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von statusquo1
die Versicherung des Gegners hat nach dem Unfall einen Gutachter bestellt und den Schaden begutachten lassen. Es wurde noch keine Reparatur durchgeführt. Das die Versicherung des Gegners nur 75% der Schadensumme zahlen will wurde mir heute ohne Begründung telefonisch mitgeteilt.
Ich möchte zu gern mal wissen, wie hoch die Kosten durch Anwälte insgesamt sind, weil die Geschädigten dur solche oder ähnliche Aktionen dazu gebracht werden, einen Anwalt zu konsultieren, was ja dann weitere Kosten verursacht und die Schadenshöhen nach oben treibt, was ja dann wieder auf alle umgelegt wird, weil ja die bösen Kunden immer mehr und teurere Schäden produzieren. Obwohl man ja das gar nicht bräuchte, wenn die Vers. halbwegs fair abrechnen würden.
Wenn wir der Vers. etwas unterjubeln wollen, ist das Vers.-Betrug, wenn die Vers. das umgekehrt versucht, ... dann ist das halt so?
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Kommt auf das "warum auch immer" drauf an.
Ohne uns zu verraten warum nur 75 % übernommen werden, kann dir auch niemand sagen ob dies korrekt ist.
Die Versicherung ist anhand der Unfallschilderung davon überzeugt, dass du eine Haftung am Unfall mit trägst.
Eine Versicherung ist hauptsächlich daran interessiert, Geld zu sparen und so wenig wie möglich auszuzahlen. Die drehen den Fall so lange, bis sie was finden. Wenn Du 75 % oder sogar 99 % akzeptierst, akzeptiert Du d.e. mit 1 % deine Mitschuld. D.h. der Verursacher macht seine Ansprüche geltend, kreigt was ausgezahlt und Du wirst hochgesuft. Für deine Versichrung kein schlechtes Geschäft. Also hier kann es nur eine Lösung sein - 100 % Regulierung (inkl. RA)
Zitat:
Original geschrieben von bkj5
Eine Versicherung ist hauptsächlich daran interessiert, Geld zu sparen und so wenig wie möglich auszuzahlen. Die drehen den Fall so lange, bis sie was finden. Wenn Du 75 % oder sogar 99 % akzeptierst, akzeptiert Du d.e. mit 1 % deine Mitschuld.
Wieso denn das? Hast du eine Glaskugel?
"Wir übernehmen 75% der Kosten" bedeutet nicht: "Du hast 25% Teilschuld".
Gründe für Abzüge gibt es ohne Ende.
Abzug Alt für neu
Abzug der Verbringungskosten
Geringerer Stundensatz bei freier Werkstatt
usw
usw
Die Versicherungen sind da sehr flexibel.
Hübschen Brief schreibe (per Einschreiben mit Rückschein!
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit der Schadensbegleichung wie von Ihnen vorgeschlagen bin ich nicht einverstanden!
Ich erwäge derzeit einen eigenen Gutachter sowie einen Rechtsanwalt
zu beauftragen.
ich bitte um Ihre Nachricht bis 31. 12. 2010
mit freundlichen Gruß
Gute nacht
alex
Ich würd einfach mal eine Begründung anfragen.
Evtl. hat der Gutachter einen Vorschaden festgestellt und somit hast du dann natürlich keinen Anspruch auf 100% Rep.
Evtl. wollen die auch nur mal antesten, ob du drauf ein gehst.
Wenn du dann eine Begründung schriftlich hast, dann selbst entscheiden.
Wenn dir das ungerecht erschein, oder gar ungerechtfertigt, so gehe zu einem Fachanwalt.
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Wenn mir die Versicherung telefonisch mitteilen würde, daß meine Forderung um 25 % gekürzt wird, wäre doch sofort meine Frage nach dem Grund da.
Ein Telefongespräch ist doch der einfachste Weg, eine Klärung zu versuchen.
Bei meinen unverschuldeten Unfällen war ich immer sofort beim Anwalt. Wirkt immer Wunder. Einen ähnlichen Fall hatte ich nämlich auch, die Versicherung zahlte ohne zu mucken. Es ist zwar traurig, aber ohne Rechtsverdreher versuchen einige Gesellschaften sich auf Kosten der Geschädigten zu sanieren.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Es ist zwar traurig, aber ohne Rechtsverdreher versuchen einige Gesellschaften sich auf Kosten der Geschädigten zu sanieren.
Ganz so schwarz ist die Welt dann doch nicht.
Wer war zuerst da die Henne oder das Ei?
Ich kann mich noch an Zeiten erinnern , da gab es problemlos das Geld das dir zusteht.
Da sich aber die Zahl der "Opfer", die einen Unfall als Lottogewinn ansehen, stark erhöht hat, hat die Versicherungsbranche halt reagiert. Manchmal überspannen sie den Bogen dabei.
Und nein, ich arbeite nicht für eine Versicherung.
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
hat die Versicherungsbranche halt reagiert.
Tja, und ich reagiere eben auch 😁 .
Alleine im letzten Jahr hatte ich zwei unverschuldete leichte Lackschäden an der vorderen Stoßstange durch Unachtsamkeit der Schadensverursacher. (Der 2. Schaden wurde übrigens 2 Wochen nach Neulackierung des 1. Falles verursacht)
Gesamtschaden jeweils über 1000 Euro.
Beide gegnerische Versicherungen zahlten diese Summe ohne wenn und aber, obgleich es sich jeweils nur um leichtere Kratzer handelte. Eine kostengünstigere Smart-Repair war wegen meines Metallic-Lacks nicht möglich, da sonst sichtbare Folgespuren, verursacht durch eine Teillackierung, nicht auszuschließen gewesen wären.
Ja, ja , der Metallik-Lack!😛
Zitat:
Original geschrieben von Boxertreiber-Oder
Hübschen Brief schreibe (per Einschreiben mit Rückschein!
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit der Schadensbegleichung wie von Ihnen vorgeschlagen bin ich nicht einverstanden!
Ich erwäge derzeit einen eigenen Gutachter sowie einen Rechtsanwalt
zu beauftragen.
ich bitte um Ihre Nachricht bis 31. 12. 2010
mit freundlichen GrußGute nacht
alex
Welchen Sachverhalt soll dann der Gutachter untersuchen, den Du beauftragen willst, wenn die Versicherung sich bis zum Jahresende nicht gemeldet hat? Es liegen doch überhaupt keine Informationen darüber vor, aus welchem Grund gekürzt wird?
Die 25%-ige Kürzung ist auch kein Vorschlag, sondern eine Entscheidung der Versicherung. Oder bist Du gefragt worden, ob Du mit Kürzung einverstanden bist.
O.
Zitat:
Original geschrieben von statusquo1
Vor ca. drei Wochen fuhr ich mit meinem PKW auf einer zweispurigen Hauptverkehrsstrasse, plötzlich fuhr aus einer Ausfahrt eines eines Grundstückes ein PKW ohne auf den fließenden Verkehr zu achten. Ich konnte nicht mehr ausweichen bzw. bremsen so kam es zu einem Unfall. Jetzt will mir seine Versicherung nur 75% meines Unfallschadens Gutsprechen, warum auch immer. Ist so etwas korrekt???
Derjenige, der sich von einem Grundstück in den fließenden Verkehr einfädelt, hat erhöhte Sorgfaltspflicht. Wenn er nichts sieht, muss er einen Einweiser zu Hilfe nehmen.
Wenn er dabei einen Unfall verursacht, ist er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen.
Als Geschädigter hast du das Recht, den Gutachter selbst zu wählen. Das kannst du immer noch machen, auch wenn die gegnerische Versicherung schon einen Bestellt hat. Das brauchst du nicht anerkennen.
Mit dem Gutachten eines Gutachters DEINER Wahl machst du dann den Schaden bei der gegnerischen Versicherung gelten.
Wende dich an die KFZ-Werkstatt deines Vertrauens, die haben mehr Erfahrung mit solchen Sachen und werden dich bei der richtigen Vorgehensweise unterstützen.
Verändere die Beschädigung nicht, bevor "Dein" Gutachter den Schaden aufgenommen und die Reparatur freigegeben hat.
Sämtlicher Kontakt mit der gegnerischen Versicherung IMMER Schriftlich abwickeln, denn alles, was telefonisch oder mündlich geregelt wird, hat bei einer späteren eventuellen Gerichtsverhandlung kein Gewicht.
Erst wenn die Versicherung die Regulierung ablehnt oder teilweise ablehnt, was du aber nur akzeptierst, wenn es Schriftlich vorliegt, dann MUSST du zum Anwalt und deine Forderung einklagen.
Eine Schuld oder Teilschuld bestimmt nur ein RICHTER bei der Verhandlung. Dazu ist weder die Versicherung noch die Polizei berechtigt.
Wenn du noch Fragen hast, schick mir eine PN mit Telefonnummer, dann können wir uns mal unterhalten.
Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben, geh gleich zum Anwalt und beauftrage den mit der Wahrung deiner Interessen. Das schont die Nerven.
MFG Thomas
Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure sehr vielen nützlichen Ratschläge!!!
Werde jetzt meine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen und
habe auch schon am Montag gleich einen Termin beim Anwalt.
Also nochmals danke und ein schönes Wochenende.