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Verkehrsunfall / Schmerzensgeld

Themenstarteram 9. Juni 2018 um 2:24

Guten Abend zusammen,

ich möchte mich gerne mit euch austauschen, über einen unverschuldeten Verkehrsunfall mit Personenschaden.

Am Donnerstag, 24.05.2018 hatte ich einen Verkehrsunfall. Ein anderes Fahrzeug hat mir die Vorfahrt genommen und mir frontal in die linke Fahrerseite gefahren.

Ich wurde mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht, untersucht und geröntgt. Zum Glück hat man nicht schlimmes festgesellt. Im Krankenhaus habe ich erbrochen, mir war schwindelig und ich hatte starke Kopfschmerzen sowie starke Schmerzen im Nacken und Schulterbereich. Außerdem hatte bzw. habe ich auf dem linken Ohr ein ständiges Rauschen, piepen.

Nach all diesen Untersuchungen durfte ich nach etwa vier Stunden das Krankenhaus entlassen. Entlassen wurde ich mit einem Rezept (IBU800 und Magenschutz).

Am nächsten Tag Freitag, 25.05.2018 allerdings kam ich wieder, da ich über massive Schmerzen im Nacken- und Schulterbereich hatte. Ich habe daraufhin Tilidin verordnet bekommen.

Am darauffolgenden Montag 28.05.2018 ging ich zum Orthopäden, der gab mir sechs Spritzen in den Nacken- und Schulterbereich (sehr schmerzhaft) und verordnete mir als Schmerzmittel Gelonida.

Außerdem hat er mich für eine Woche krankgeschrieben.

Noch am selben Tag suchte ich einen HNO Arzt auf, der nach einer Untersuchung und Messung festgestellt habe, dass ich einen Tinnitus habe. Er verschrieb mir ebenfalls Medikamente.

Aufgrund der starken Schmerzen und der krassen Wirkung von Tilidin und Gelonida konnte ich die ganze Woche nichts machen, außer mich schonen.

Am Montag, 02.06.2018 ging ich wieder zum Orthopäden und teilte Ihm mit, dass ich nach wie vor, unverändert Schmerzen im Nacken- und Schulterbereich habe. Daraufhin untersuchte er mich nochmals und sagte mir, ich solle Krankengymnastik machen und verschrieb mir eine Verordnung, zudem nochmals Tilidin und eine weitere Krankmeldung um zwei Wochen.

Die Schmerzen im Nacken- und Schulterbereich sind nach wie vor da, und wenn ich keine Schmerzmittel nehme, sind sie unerträglich.

Paralell zu diesem ganzen Sachverhalt, habe ich mit meiner Rechtsschutzversicherung gesprochen und Ihnen den Vorfall geschildert, sie teilten mir daraufhin Rechtsschutzdeckung für die Geltendmachung von Schadens- und Schmerzensgeld. Ich habe daraufhin meinen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragt.

Ich habe ein paar Fragen und vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht.

1. Mit welcher Höhe an Schmerzensgeld kann man rechnen, was ist realistisch?

2. Wie lange kann so etwas dauern? Lässt sich das auch außergerichtlich klären oder nur gerichtlich?

3. Wenn nach Ablauf der letzten Krankmeldung, welche bis zum 15.06.18 gilt, ich eine weitere Krankschreibung benötige, hat das Einfluss auf das Schmerzensgeld?

Beste Antwort im Thema

Um nun wieder zu ernsthaften Ratschlägen zu kommen:

Sprich den Anwalt unbedingt auf das Thema Haushaltsführungsschaden an.

Eine wenig bekannte und oft vergessene Schadensposition, die bei jeder etwas größeren Verletzung zum Tragen kommt und oft erheblich ist.

Beispiel aus der Praxis: Auffahrunfall mit HWS-Syndrom der geschädigten Fahrerin -

Sachschaden 2.800,- ; Schmerzensgeld 1.200,- ; Haushaltsführungsschaden 4.000,-

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34 Antworten
am 9. Juni 2018 um 4:57

Warum beantwortet dir dein Rechtsanwalt nicht diese Fragen ?

B 19

am 9. Juni 2018 um 4:59

dss lässt du dir am besten von deinem Rechtsanwalt erklären....

Sehe ich auch so. Hier irgendwelche Prognosen zu stellen ist ziemlich sinnbefreit.

Eines kann man sicher sagen: Ein Schmerzensgeldanspruch kann auch aussergerichtlich durchgesetzt werden, sofern sich die gegnerische Versicherung darauf einlässt.

am 9. Juni 2018 um 5:19

ich mag mich irren, aber für Schleudertrauma gibts eh nicht mehr viel Schmerzensgeld in D...

Zitat:

@cocker schrieb am 9. Juni 2018 um 07:19:03 Uhr:

ich mag mich irren, aber für Schleudertrauma gibts eh nicht mehr viel Schmerzensgeld in D...

Da hast du Recht. Bei einfachen Schleudertraumen sehen deutsche Gerichte Beträge zwischen 600 und 1000€ als angemessen an.

am 9. Juni 2018 um 5:26

wäre besser als nix, wenn der Aufwand gering bleibt ...

Zitat:

@cocker schrieb am 9. Juni 2018 um 07:26:20 Uhr:

wenn der Aufwand gering bleibt ...

Und genau das steht in den Sternen. Versicherungen zahlen im Allgemeinen recht ungern bzw. nach längeren Zeiträumen.

am 9. Juni 2018 um 6:30
am 9. Juni 2018 um 6:53

hier in D musst du schon einen Arm, ein Bein oder ein Auge verlieren, damit Schmerzensgeld "lohnt".

Aber ich persönlich verzichte lieber drauf ;)

am 9. Juni 2018 um 7:17

Zitat:

@cocker schrieb am 9. Juni 2018 um 08:53:44 Uhr:

hier in D musst du schon einen Arm, ein Bein oder ein Auge verlieren, damit Schmerzensgeld "lohnt".

Aber ich persönlich verzichte lieber drauf ;)

Aus dem Eingangsthread geht ja auch hervor das der TE fragt ,,wieviel er erwarten kann?`` und ,,ob es mehr wird wenn er laenger Krankgeschrieben wird``

Grundsaetzlich sollte man nicht mit etwas rechnen was man noch nicht in der Hand hat. Ansonsten kann es eine ganz grosse Entaeuschung werden. Auch die Frage nach dem laenger Krank erweckt dann den Anschein das man ja etwas strecken koennte wenn es sich lohnt. Das muss jeder selbst mit seinem Charakter vereinbaren.

Wie schwer der Unfall wirklich war und in wie weit der TE krank ist, kann ich nicht einschaetzen. Wenn seine Forderung berechtigt ist, dann soll er dafuer auch entschaedigt werden.

am 9. Juni 2018 um 7:25

Zitat:

@cocker schrieb am 9. Juni 2018 um 07:26:20 Uhr:

wäre besser als nix, wenn der Aufwand gering bleibt ...

Selbst wenn der Aufwand hoch wäre, ist es in dem vom Threadersteller genannten Fall unumgänglich, das bis zum Ende durchzudrücken. Es können sich im Verlauf einer unbestimmten Zeit Folgeschäden entwickeln, deren Nachweis (fast) unmöglich wäre ohne die jetzige Bestandsaufnahme UND Inanspruchnahme der Versicherung des Schädigers....und seien es nur 100,--.

 

...mir kommt sie ganze ärztliche Behandlung sehr suspekt vor. .. .

Kein CT?

Keine Infusionen gegen Tinitus. ....?

Keine Frage was es denn wirklich sein könnte?

Nach 6 Wochen Krankheit kommt doch oft noch Verdienstausfall dazu.....

am 9. Juni 2018 um 8:24

alles in allem Sache von Anwalt und ggf. Gericht, denn genaues weiss man nicht. Und selbst wenn... wilde Spekulationen sind vllt. interessant und sorgen für Diskussionsstoff, sind aber nicht zielführend.

Zitat:

@cocker schrieb am 9. Juni 2018 um 08:53:44 Uhr:

hier in D musst du schon einen Arm, ein Bein oder ein Auge verlieren, damit Schmerzensgeld "lohnt".

Aber ich persönlich verzichte lieber drauf ;)

Im Strafprozess mag das stimmen. Im Zivilprozess kann man wesentlich mehr rausholen. Der Anwalt des TE müsste das aber wissen und dementsprechend seine Arbeit machen.

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