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Parken vor abgesenktem Bordstein bzw. vor eigenem Grundstück? Behindert durch Nachbarn? Erlaubt?

Themenstarteram 14. Juli 2018 um 9:30

Servus zusammen,

leider gibt es immer wieder Probleme mit meinem Nachbarn was das Parken angeht.

Im Anhang habe ich ein Bild vor dem Grundstück von mir und unserem Nachbarn angehängt.

Der blaumarkierte Bereich ist vor seinem Grundstück, der schwarzmarkierte vor meinem. Zwischen beiden roten Markierungen (eben vor dem Grundstück von uns beiden) ist ein abgesenkter Bordstein.

Ich und mein Nachbar haben zusammen im Haushalt 4 Autos (Ich und meine Frau 2 und er und seine Frau 2). Eigentlich könnten wir alle wundervoll parken. Wir vor unserem Grundstück im schwarzmarkierten Bereich (1 und 2) und er und seine Frau vor seinem Grundstück im blaumarkierten Bereich (3 und 4).

Das Problem: Wie Ihr sehen könnt, sehen es die beiden einfach nicht ein so zu parken, dass wir alle 4 problemlos Platz hätten. Der silberne Mercedes (Frau vom Nachbarn) parkt dermaßen ungünstig, dass dahinter kein Fahrzeug mehr parken kann ohne, dass wir in unsere Hofeinfahrt reingucken (sonst behindern wir die Garagenzufahrt unseres Untermieters). Ihr Mann kann natürlich problemlos vor Ihr parken, dennoch geht uns mit solch einer Parkerei ein Parkplatz verloren. Der Gelbmarkierte Bereich soll darstellen, dass die beiden dort sogar noch eine Garage hätten, ergo könnten die beiden problemlos 3 Kfz vor Ihrem Grundstück parken, aber sie parken immer vor unserem.

Meine Frage: Ist das so legal wie der silberne parkt? Sind wir gesetzlich dazu berechtigt unsere Nachbarn aufzufordern, dass Sie vor Ihrem Grundstück parken müssen und wir somit Anspruch und Parkplatz 1 und 2 im schwarzmarkierten Bereich haben? Sollte der silberne Mercedes legal parken, darf ich dann vor ihr parken, sodass ich vor Ihrem Grundstück stehe aber natürlich nicht die Garageneinfahrt blockiere?

 

Vielen Dank im Voraus!!

Mecronus

Beste Antwort im Thema

Ganz einfach, ihr oder der Nachbar haben keinen "Anspruch" auf einen bestimmten Parkpatz.

Da hilft nur was man in früheren Zeiten so gemacht hat, darüber reden.

Und zwar nicht übereinander, sondern miteinander.

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am 14. Juli 2018 um 9:36

Nach STVOAuf öffentlicher Straße kannst du überall parken natürlich

am 14. Juli 2018 um 9:41

An dieser Stelle darf Er mit Sicherheit Parken, nur ist die Frage ob man in dieser Straße entgegen der Fahrtrichtung Parken darf, so wie dieser da jetzt steht.

am 14. Juli 2018 um 9:54

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 14. Juli 2018 um 11:36:03 Uhr:

Nach STVOAuf öffentlicher Straße kannst du überall parken natürlich

Das "überall" würde ich noch mal überdenken.

Ganz einfach, ihr oder der Nachbar haben keinen "Anspruch" auf einen bestimmten Parkpatz.

Da hilft nur was man in früheren Zeiten so gemacht hat, darüber reden.

Und zwar nicht übereinander, sondern miteinander.

Am abgesenkten Bordstein herrscht generell Parkverbot auf der Straße. Somit parken dort alle Fahrzeuge verkehrswidrig, egal in welcher Richtung und Reihenfolge. Wenn die Kommune den Gehsteig nicht ändert, dann müsste der Vorgarten in voller Breite zum Parkplatz umgestaltet werden. Dann erst könntest Du die Nachbarin anscheissen ohne Dich dabei selbst anzuscheissen. Wenn der Betontrog der Eingangstreppe zu den Nachbarn gehört, könnte er ob der Höhe über der Geländelinie baugenehmigungspflichtig und somit ein weiterer Streitpunkt sein. Wenn es deiner ist, dann allerdings auch.

Meinst du die Frage wirklich ernst? Ob die Straße sich vor deinem Grundstück, des Gründstuck des Nachbarn ider des Papstes befindet spielt überhaupt keine Rolle. Wenn hier das parken erlaubt ist kann sich da hinstellen wer will. Einen Anspruch darauf direkt vor seinem Grundstück zu parken gibt es nicht. Warum parkt ihr denn nicht AUF eurem Grundstück?

am 14. Juli 2018 um 10:01

Rechtlich hat man NULL Chance.

Ansonsten würde ich ein paar Wochen den Bus nehmen und so auf Nummer 2 bis 4 parken, dass nix mehr geht.

Hilfsweise kann man auch einen Anhänger/Wohnmobil hin stellen.

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 14. Juli 2018 um 12:00:46 Uhr:

Meinst du die Frage wirklich ernst? Ob die Straße sich vor deinem Grundstück, des Gründstuck des Nachbarn ider des Papstes befindet spielt überhaupt keine Rolle. Wenn hier das parken erlaubt ist kann sich da hinstellen wer will. Einen Anspruch darauf direkt vor seinem Grundstück zu parken gibt es nicht. Warum parkt ihr denn nicht AUF eurem Grundstück?

Sagte er doch. Einfahrt des untermieters.

Würde einfach bei Ihm parken wenn er bei euch parkt. Dann kommt schon irgendwann einmal ein Gespräch auf.

Ansonsten Luxusprobleme. Habe auch keinen Stellplatz und muss dann halt ein paar Meter laufen. Notfalls auch mit Einkäufen.

Wie sieht es eigentlich mit den beiden gegenüberliegenden Einfahrten aus? Die Straße erscheint mir nicht allzu breit, so dass vielleicht die Nachbarn gegenüber bei der ganzen Parkerei vis-a-vis den eigenen Einfahrten die auch behindert...

Parkmöglichkeit 2 und 3 sehen für mich da nämlich recht mutig aus, was die gegenüberliegenden Einfahrten angeht.

Themenstarteram 14. Juli 2018 um 10:26

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Die gegenüberliegenden Nachbarn haben sich bisher nie beschwert, die kamen also scheinbar immer gut zurecht.

Dass ich prinzipiell keinen Anspruch auf die Parkpläte 1 und 2 habe, nur weil das vor unserem Grundstück ist, dessen bin ich mir bewusst. Da aber überall abgesenkter Bordstein ist, dachte ich mir, dass es evtl. eine Sonderregelung gibt, dass es evtl. als "Grundstückzufahrt" o. ä. gilt.

Aber danke für den Hinweis, dass ich auch auf Parkplatz 3 parken darf.. Ich werde dann zukünftig auf Parkplatz 3 und 4 parken, sollte dieser frei sein.

Kann er mir da sicher nichts anhaben solange ich nicht vor seiner Garage parke? Mich macht der ständig abgesenkte Bordstein ein wenig stutzig!

Viele Grüße

Mecronus

Hast du denn überhaupt schon mit deinen Nachbarn darüber gesprochen? Ist denen dein Problem überhaupt bewusst? Ich könnte mir gut vorstellen, dass sie sich darüber einfach keine Gedanken machen.

Dass dort überall Parkverbot ist, schrobte ich doch schon.

Zitat:

@Mecronus schrieb am 14. Juli 2018 um 12:26:19 Uhr:

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Die gegenüberliegenden Nachbarn haben sich bisher nie beschwert, die kamen also scheinbar immer gut zurecht.

Denkt sich die Nachbarin über dich vielleicht auch.

am 14. Juli 2018 um 10:42

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Juli 2018 um 12:30:49 Uhr:

Dass dort überall Parkverbot ist, schrobte ich doch schon.

Und ich schrobe das dem nicht so ist.

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