Verkehrsunfall ... Depp schrottet meine Tür und die Polizei will den VU nichtmal aufnehmen :(
Hey, eben auf dem Parkplatz ist mir etwas ungeheuerliches passiert.
Ein anderer ist ins Schlingern gekommen und ist mir volle Kanne in die Fahrertür gerutscht.
Na gut, hab direkt die Polizei gerufen und die kamen dann auch nach einiger Zeit.
Haben sich die ganze Sache kurz angesehen und meinten: "Nö hier ist kein Schaden, nur ein kleiner Kratzer den können sie mit Politur rausmachen!" 😰
Dabei war das Auto naß und man konnte den Kratzer nicht wirklich gut erkennen. Jetzt hab ich das ganze mal trocken gemacht und der Lack ist total kaputt. Na super ... hab noch ein Foto gemacht und hab daher noch sein kennzeichen aber die Polizei hat ja keinen VU aufgenommen.
Wollte euch mal fragen wie ich jetzt am besten weiter verfahren sollte?
Bleibe ich jetzt auf dem Schaden sitzen?
Juline
Beste Antwort im Thema
muss ja kugelsicherer james-bond-lack sein, wenn der "volle Kanne in die Fahrertür gerutscht" ist und nur kratzer da sind.....kein wunder das sich die blauen verarscht vorkamen, die haben bei dem wetter besseres zu tun.
ruf den verursacher an und rede mit ihm, normalerweise wird man sich so einig.
152 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von thomas463
Doch, wenn jemand anruft und die Aufnahme des Verkehrsunfalls verlangt, müssen die kommen und den Unfall aufnehmen. Wenn kein Personenschaden vorliegt, dürfen sie eben die besagte "Blaulichtgebühr" einheben.
...
Bei solch einer Behauptung des Polizisten würde ich einmal rechtliche Schritte gegen die jeweiligen Beamten prüfen lassen, da sich diese eventuell einem Fehlverhalten schuldig gemacht haben (Vorsichtig ausgedrückt).
...
lg Thomas
Geb mal bitte zum ersten Abshnitt einen Quellennachweis an!
Und zum zweiten Absatz:
WELCHES Fehlverhalten? (Kein Schaden i.S.d. Unfallaufnahmerichtlinien festgestellt = somit auch keine Unfallaufnahme!)
z.B.:
http://www.juraforum.de/.../polizei-nach-unfall-immer-rufen?%3F%3F
alleine um die Personalien Feststellen zu lassen kannst du die Polizei schon rufen.
lg
Zitat:
Original geschrieben von thomas463
z.B.:
http://www.juraforum.de/.../polizei-nach-unfall-immer-rufen?%3F%3Falleine um die Personalien Feststellen zu lassen kannst du die Polizei schon rufen.
lg
Das wichtigste lässt Du aus:
Zitat:
Handelt es sich aber um eine Ordnungswidrigkeit, bei der nur ein Verwarngeld vorgesehen ist, also ein Betrag unter 40 Euro, so wird der Unfall nicht aufgenommen. Die Polizei kommt zwar, wird aber nur beim Austausch der Personalien behilflich sein u. evtl. den Unfallverursacher verwarnen. Es gibt darüber dann keine Akten, die von der Versicherung angefordert werden können.
Zitat:
Original geschrieben von thomas463
alleine um die Personalien Feststellen zu lassen kannst du die Polizei schon rufen.
Das aber auch nur (und dann auch NUR das mit den Personalien), wenn der Andere seine Personalien nicht rausrückt (und das in allen Lebenslagen, nicht nur bei Unfällen). Das kommt aus dem besonderen Selbsthilferecht im BGB und dient dazu, dass du im Zivilverfahren deine Ansprüche geltend machen kannst (wozu du ohne Personalien nicht in der Lage wärst).
Ich habe es schon in einem anderen Beitrag mal irgendwann geschrieben. Die Unfallaufnahme der Polizei dient ausschließlich der Führung eines beweisgesicherten Ordnungswidrigkeits-/Strafverfahrens. Liegt Beides nicht vor (je nach Ordnungswiedrigkeit ist hier auch Ermessensspielraum vorhanden), werden auch keine Beweise gesichert. Ausnahme ist der Wildunfall. Der wird grundsätzlich aufgenommen, um dann im Rahmen der Gefahreabwehr sich um das verletzte/verendete Tier zu kümmern. Als Ausnahme wären auch Gegenden denkbar, die das Aufnahmen von Unfällen als Geldquelle für sich entdeckt haben. Das ist aber auch nicht die Regel. Das eine Akte (falls Verfahren eröffnet) dann für Zivilverfahren mit herangezogen wird, steht auf einem anderen Blatt. Grundsätzlich ist der zivilrechtliche Teil reines privatvergnügen, wofür es Gutachter gibt, die beschäftigt und bezahlt werden wollen.
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Nur mal nen paar Fragen zum Auto:
Wie alt wird das Fahrzeug? - noch 15 Jahre? dann geht es den Weg alles irdischen. Aufn Schrott. Das ist ein Haufen Blech.
Wer sagt, dass das Fahrzeug nicht demnächst verunfallt und ein Totalschaden ist?
Wie viel Jahre musst du die Kratzer noch sehen? - Wenn die erste richtige Macke drinn ist juckt dich der Kratzer nicht mehr.
Wofür hast du ein Auto? - zum HABEN und polieren, oder zum nutzen und fahren?
Die Kratzer beeinträchtigt nicht die Funktion des Fahrzeugs... Es ist nichts weiter wie ein Kratzer. Mir hat nen Trottel eines Nachts ne riesen Delle in meinen Twingo getreten. Nicht erwischt -> kein Geld. So einfach. Das Auto fährt genauso wie vorher auch!?
Es gibt Länder, in denen sind Dellen wie Auszeichnungen.
Sry, ich weiß dass es ärgerlich ist, aber reg dich jetzt mal nicht so auf! Lass es einfach auf sich beruhen und kassiere das nächste mal gleich 200 EUR an Ort und Stelle als Vergleich.
Nen Bekannter hat den kompletten Kaufpreis seines gebrauchten Fiesta durch Vergleiche bei Bagatellschäden mittlerweile wieder rausbekommen. Nix gemacht und am Ende nen gutes Ergebnis. Der sieht zwar aus, aber egal. Er fährt. So what? Und man hat keine Arbeit, den in Ordnung zu halten. Muss man nicht polieren, aussaugen, die Kosten für Waschanlage gespart....
Ihr Auto ist keine 15 Jahre alt..
ich finde es bissel heavy einen Twingo & Fiesta mit einem Auto zu vergleichen das 3-4x so teuer ist. Bei einem alten Twingo & Fiesta würde mir das auch nichts ausmachen, aber bei keinem Auto, wo ich ein halbes Vermögen investiert habe. Und wie es in anderen Länder gemacht wird ist mir Schnuppe, wir leben in Deutschland und hier ist nun mal ein kratzer oder eine Delle ein schaden der nicht ganz unrelevant ist bei nicht zu alten Autos. Da guckt der Käufer beim Kauf genauer hin aber nicht nur der Käufer.. man selbst als fahrer regt sich doch Jahre lang auf, wenn man jeden Tag sowas zu sehen bekommt. Dann kann man sich doch gleich einen Golf 1 kaufen und damit Krieg auf straßen spielen 😁
Ich habe ein Problem!
Der Kerl hat den Anhörungsbogen nicht an die Versicherung zurckgeschickt!
Wenn ich also etwas erreichen will muss ich einen Anwalt einschalten, ergo. auch in Vorkasse treten und ggf. Gutachter bezahlen.
Was würdet ihr tun? Ihm einen Brief schreiben und mit einem Anwalt drohen?
Oder würdet ihr direkt zum Anwalt gehen, aber das ist so teuer und ich habe kein Geld 🙁 Könnt ihr in etwa abschätzen wie teuer sowas ist und ob ich gute Chancen habe? Ich bin mir zu 100% sicher dass die Schäden an der Tür von ihm sind!
Solange er den Anhörungsbogen nicht zurückschickt wird da glaube ich nicht viel passieren! Und ich vermute er wird ihn nie zurückschicken!
Hasenzähnchen, die Geschichte beginnt mich zu langweilen. Magst Du nicht einen neuen Thread anfangen?
😎
Hafi
Pass mal auf, du scheibst ihm folgendes:
Lieber Unfallgegner,
wenn Sie nicht umgehend den Anhörungsbogen zurücksenden, dann schreibe ich das meinen Freunden bei MT.
Die sind mittlerweile so genervt, die kommen zu Ihnen nach Hause und hauen Ihnen die Rübe blau...😠
Also, ich an Ihrer Stelle würde es mir gut überlegen...........
Mit freundlichen Grüßen
Juline
Das hilft bestimmt.........🙂
Zitat:
Original geschrieben von Juline2009
Könnt ihr in etwa abschätzen wie teuer sowas ist
so....ab 150€ aufwärts solltest du schon einplanen...
aber wenn dir eh bald der führerschein entzogen wird, kannste die kiste ja abmelden und sparst dann vers. & steuer womit du den anwalt bezahlen kannst......
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
so....ab 150€ aufwärts solltest du schon einplanen...Zitat:
Original geschrieben von Juline2009
Könnt ihr in etwa abschätzen wie teuer sowas istaber wenn dir eh bald der führerschein entzogen wird, kannste die kiste ja abmelden und sparst dann vers. & steuer womit du den anwalt bezahlen kannst......
Hab ich was verpasst? ^^
Zitat:
Original geschrieben von Warn3eck
Vermutlich das hier.Zitat:
Hab ich was verpasst? ^^
Danke!