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Verkehrsunfall bin ich wirklich 100% Schuld?

Themenstarteram 18. März 2013 um 21:55

Hallo Talker,

Ich wollte in eine Ortschaft (50 Km/H erlaubt) an eine Kreuzung die Straße geradeaus überqueren,

Es war Abend bzw. dunkel und regnerisch,

ich hatte die Vorfaht gewähren Zeichen 205 (Rote Dreieck),

Also hielt ich bevor ich die Straße überquert hatte an und schaute links und rechts

und sah keinen Fahrzeug kommen,

Also tastete mich langsam vor (Fahrzeug ausgekuppelt) als ich mich in der Mitte von der Straße befand (Vorderen Räder befanden sich an der Mittellinie-Gestrichelt) sah ich links von mir Lichter und hielt aus Reflex sofort an (Ich stand),

nach ca. 3-4 Sek. Crashte ein Fahrzeug ungebremst in Mein Fahrzeug, an der Linken Seite (Fahrerseite) bei der A-Säule zwischen Kotflügel und Tür, dadurch drehte sich mein Fahrzeug um 90° und landete auf die andere Straßenbahn. Airbag in der Tür und A-Säule-Airbag ging auf. Ich konnte nur noch Bremse- und Gas-Pedale sehen. (Soweit crashte Sie hinein)

Mein Fahrzeug war ein BMW E46 318i (ca. 1,5Tonnen)

Gegner Fahrzeug war ein Renault Clio (BJ. 2001-2002)

Heute ist eine Bußgeldbescheid gekommen 143,50€ und 3 Punkte :-( (Ich habe die Polizei angerufen)

Hat jemand da schon Erfahrungen gemacht? bin ich wirklich 100% Schuld?

Bedanke mich im Voraus, für euere Anworten.

Und Entschuldige mich, wegen einpaar Grammatik bzw. Rechtschreibfehler!

 

 

Beste Antwort im Thema

Warum hälst du denn an, wenn du schon mitten auf der Straße stehst..??

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am 18. März 2013 um 21:59

Ja wer denn wohl sonst ?

Warum hälst du denn an, wenn du schon mitten auf der Straße stehst..??

Gib mal einen Link zu Google-Maps , wo das war. Mir fallen diverse Varianten ein.

am 18. März 2013 um 22:56

Dumm gelaufen, aber so was passiert nun mal wenn man Auto fährt.

Sei froh das du keine Verletzungen hast, alles andere kann man ersetzen.

Ich würde jetzt behaupten das du 100% die Schuld trägst, denn du musst Vorfahrt gewähren und du schreibst das du den Clio nicht gesehen hast, aber wie du wenige Sekunden später bemerken musstest kam doch noch ein Auto.

Ob der Clio hätte ausweichen können oder noch rechtzeitig bremsen können das kann hier im Forum keiner beurteilen.

Gegenseitige Rücksichtnahme ist im Straßenverkehr sehr wichtig, aber man kann nicht von jedem Verkehrsteilnehmer erwarten die eigenen Fehler die man begangen hat wieder zu Recht zu bügeln, sprich vielleicht hatte der Clio Fahrer nicht genug Erfahrung um deinen Fahrfehler wieder grade zu biegen.

am 18. März 2013 um 23:07

Wenn du davon ausgehst, dass die Clio Fahrerin ebenso die erlaubte Geschwindigkeit mindestens gefahren ist, so ist sie knapp 14m pro Sekunde gefahren.

Da du einfach so mitten auf der Straße stehen bleibst nachdem du die Lichter gesehen hast, sollte nach deiner angegebenen Zeit die Fahrerin noch eine Entfernung zu deinem Fahrzeug von etwa 42-56m gehabt haben. (Zeitpunkt deines Erkennens bis zum Aufprall)

Meine erste Frage als Gutachter wäre:

Warum in Gottes Namen bleibst du einfach stehen bei solchen Entfernungen?

Des Weiteren musst du davon ausgehen, dass aufgrund fehlender seitlicher Beleuchtung an deinem Auto es für die Frau schwer möglich oder gar unmöglich (je nach Situation) war, dich frühzeitig zu erkennen.

Anders betrachtet: Die Frau war zu schnell unterwegs.

Erhöhte Geschwindigkeit kann man ihr schwer nachweisen. Allerdings ist das die einzige Erklärung für deine Reaktion in meinen Augen. Letztendlich wirst du um einen gewissen Schuldanteil trotzdem nicht rum kommen.

Die relevante Vorschrift findet sich in §8 Absatz 2 StVO:

Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert. Kann er das nicht übersehen, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf er sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis er die Übersicht hat.

Ob das im hier vorliegenden Fall zulässig war, ob der TE das korrekt getan hat und vor allem: ob er das hinterher auch beweisen kann?

Das wird man wohl aus der Ferne nicht entscheiden können. Da könnte ein Anwalt nützlich sein.

Immerhin steht offensichtlich keine Körperverletzung im Raum, es ist also niemand verletzt worden? Ist ja schonmal was.

Wurde der anderen Unfallbeteiligten denn auch ein Vorwurf gemacht, weil sie (mutmaßlich) in ein "stehendes Hindernis" gefahren ist?

Zitat:

Original geschrieben von hk_do

Wurde der anderen Unfallbeteiligten denn auch ein Vorwurf gemacht, weil sie (mutmaßlich) in ein "stehendes Hindernis" gefahren ist?

Das wird der TE nicht zwangsläufig mitbekommen.

Schwierige Sache.

Stichwort Sichtfahrgebot.

Viele behaupten zwar sie bekommen das bei 250 hin, das es schon nicht bei 50 klappt zeigt der Unfall.

Wenn Du wirklich so lange auf der Straße rumgestanden hast hätte das andere Fahrzeug anhalten müssen können. Was anderes wäre es wenn Du einfach vor das Fahrzeug gefahren wärst das keine Chance mehr hat anzuhalten.

Rein rechtlich hast Du die Vorfahrt missachtet, das andere Fahrzeug das Sichtfahrgebot.

Meine bescheidene Meinung.

Die Frage ist wohl tatsächlich, ob du dich so weit in die Kreuzung hast reintasten müssen. Ich kenne solche Kreuzungen/Einfahrten, da stehen dann links und rechts die Fahrzeuge so dicht dran, dass man tatsächlich bis fast zur Mitte reinfahren (sich ganz langsam vortasten) muss. :rolleyes:

Das muss dann aber ein Gutachter vor Ort überprüfen. ;)

In ein stehends Fahrzeug reinfahren, das man 4 bis 5 Sekunden gesehen hat? Da gehört bei 50 km/h schon was dazu, wenn es sich wirklich so zugetragen hat. Mehr als 30 m Anhalteweg hat man bei einer Gefahrenbremsung aus der Geschwindigkeit nicht. Außer es ist wirklich verregnet oder verschneit. Bei klarer Sicht und trockener Fahrbahn sollte das aber nicht passieren. :rolleyes:

Mag ein Fahrzeug seitlich auch schwerer zu erkennen sein, auf 40 bis 50 m sieht man das. Auch, dass da gerade jemand versucht einzufahren und dann bremst man und schaut was der da vor hat. :)

Hier im Forum kann dir da aber tatsächlich keiner recht viel weiter helfen. Die berechtigten Zweifel hast du angebracht. Fehlt nur, dass du deine "Unschuld" beweist. :)

Ab zum Anwalt.

Hier kommst Du nicht weiter. Alles Spekulationen unsererseits.

Ernst gemeint.

Viel Glück.

cheerio

am 19. März 2013 um 9:27

Zitat:

Original geschrieben von bmwdriver320ci

Hallo Talker,

Ich wollte in eine Ortschaft (50 Km/H erlaubt) an eine Kreuzung die Straße geradeaus überqueren,

Es war Abend bzw. dunkel und regnerisch,

ich hatte die Vorfaht gewähren Zeichen 205 (Rote Dreieck),

Gut.

Zitat:

Original geschrieben von bmwdriver320ci

Also hielt ich bevor ich die Straße überquert hatte an und schaute links und rechts

und sah keinen Fahrzeug kommen,

War die Strasse frei oder sahst Du nur kein Fzg, weil Du keine Sicht hattest?

Zitat:

Original geschrieben von bmwdriver320ci

Also tastete mich langsam vor

Warum? Die Strasse war doch frei?

Zitat:

Original geschrieben von bmwdriver320ci

(Fahrzeug ausgekuppelt)

Ausgekuppelt fährt kein Auto - war die Strasse abschüssig?

Zitat:

Original geschrieben von bmwdriver320ci

als ich mich in der Mitte von der Straße befand (Vorderen Räder befanden sich an der Mittellinie-Gestrichelt) sah ich links von mir Lichter und hielt aus Reflex sofort an (Ich stand),

Warum hältst Du an?

Zitat:

Original geschrieben von bmwdriver320ci

nach ca. 3-4 Sek. Crashte ein Fahrzeug ungebremst in Mein Fahrzeug,

Warum stehst Du da 3 - 4 Sekunden (!)

Zitat:

Original geschrieben von bmwdriver320ci

Mein Fahrzeug war ein BMW E46 318i (ca. 1,5Tonnen)

Gegner Fahrzeug war ein Renault Clio (BJ. 2001-2002)

Gut für Dich, wärs ein LKW gewesen, wäre der alte BMW komplett kollabiert, ansonsten fürs Unfallgeschehen irrelevant.

Zitat:

Original geschrieben von bmwdriver320ci

Heute ist eine Bußgeldbescheid gekommen 143,50€ und 3 Punkte :-( (Ich habe die Polizei angerufen)

zu recht - siehe ganz oben (Zeichen 205)

Zitat:

Original geschrieben von bmwdriver320ci

bin ich wirklich 100% Schuld?

Entscheidet am Ende der Richter - wenn Deine RSV mitgeht oder Du den Anwalt bezahlst.

Woran liegt es, dass mit die Geschichte zumindest sehr einseitig aus TE - Sicht formuliert erscheint?

Amen

 

Zitat:

Original geschrieben von Rs125-Killer

Wenn du davon ausgehst, dass die Clio Fahrerin ebenso die erlaubte Geschwindigkeit mindestens gefahren ist, so ist sie knapp 14m pro Sekunde gefahren.

Da du einfach so mitten auf der Straße stehen bleibst nachdem du die Lichter gesehen hast, sollte nach deiner angegebenen Zeit die Fahrerin noch eine Entfernung zu deinem Fahrzeug von etwa 42-56m gehabt haben. (Zeitpunkt deines Erkennens bis zum Aufprall)

Meine erste Frage als Gutachter wäre:

Warum in Gottes Namen bleibst du einfach stehen bei solchen Entfernungen?

Des Weiteren musst du davon ausgehen, dass aufgrund fehlender seitlicher Beleuchtung an deinem Auto es für die Frau schwer möglich oder gar unmöglich (je nach Situation) war, dich frühzeitig zu erkennen.

Anders betrachtet: Die Frau war zu schnell unterwegs.

Erhöhte Geschwindigkeit kann man ihr schwer nachweisen. Allerdings ist das die einzige Erklärung für deine Reaktion in meinen Augen. Letztendlich wirst du um einen gewissen Schuldanteil trotzdem nicht rum kommen.

Erstmal hat sich der TE an der Kreuzung richtig verhalten... rangefahren, angehalten um zu schauen ob niemand kommt... es kam niemand.

Die Frage ist und bleibt natürlich:

Warum setzt er dann seine Fahrt nicht zügig fort, sondern rollt ausgekuppelt über die Kreuzung und hält an als er ein Fahrzeug ankommen sieht ?

Fakt ist aber, dass die Fahrerin des Clio dem beschriebenem Aufprall deutlich zu schnell war, ihr Fahrzeug nicht unter Kontrolle hatte und gegen §1 STVO verstossen hat.

Wenn es stimmt, dass der TE gestanden hat, ist Sie in ein stehendes Fahrzeug gerast und war somit nicht in der Lage mit ihrem Fahrzeug in jeder Situation zum Stehen zu kommen.

Ich würde sagen, dass Sie Unfallverursacher ist.

Ich würde mich nicht so an den 3-4s Standzeit aufhängen. Die kann auch deutlich geringer gewesen sein, in so einer Situation und auch im Nachhinein kann die Wahrnehmung doch deutlich von der Realität entfernt sein.

War es kürzer, so hatte die Fahrerin weniger Zeit und Platz zum Reagieren. Bei nasser Straße wird der Bremsweg auch länger.

Wird schwierig, da auf eine geringere Schuld zu kommen.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Fakt ist aber, dass die Fahrerin des Clio dem beschriebenem Aufprall deutlich zu schnell war, ihr Fahrzeug nicht unter Kontrolle hatte und gegen §1 STVO verstossen hat.

Wenn es stimmt, dass der TE gestanden hat, ist Sie in ein stehendes Fahrzeug gerast und war somit nicht in der Lage mit ihrem Fahrzeug in jeder Situation zum Stehen zu kommen.

Ich würde sagen, dass Sie Unfallverursacher ist.

Fakt ist höchstens, dass wir nur eine - nicht unabhängige - Schilderung kennen und daher nichts als Fakt annehmen sollten.

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