Verkehrsunfall, Auto totalschaden, KEIN AIRBAG AUFGEGANGEN? Anklage möglich?

Hi leute,

ich hatte auf die Nacht vom Freitag auf Samstag in München auf der Autobahn ein sehr schweren Verkehrsunfall.

Ich habe wie durch ein Wunder erlebt.

Der Unfall war sehr blöd ( wie jeder andere auch ). Ich fuhr zwischen 80-100km/h auf der Autobahn und plötzlich hats mir das Auto nach rechts gerissen, ich kam ins schleudern , bin von der Autobahn abgekommen in den Graben gefallen, an 4 Bäumen vorbei "gerutscht" und hab mich dabei 2-3mal überschlagen und bin auf dem "Kopf" bzw. Dach gelandet.

Der Wagen ist ein absoluter Totalschaden - keine Frage.

Die Sache ist, dass KEIN EINZIGER Airbag aufgegangen ist. Es gab ja an sich kein frontalcrash, aber spätestens beim Überschlag müssten doch die Kopfairbags ( quasi die, die über dem Gurt sind ) aufgehen?

Ein Kollege von mir hatte mal einen Unfall, auch auf der Autobahn, mit über 160km/h und bei ihm ist auch kein Airbag aufgegangen. Ihm gings gut.
Er hat BMW angeklagt und hat ne riesen Summe Geld bekommen.

Ich fahre bzw. fuhr eine E-Klasse die ich von 2.Hand von Privat gekauft habe.
Ist ein E 280 CDI 2005/12 Baujahr bei 111.000km.

Wagen wurde vor 4 Wochen erst gekauft.

Was meint ihr? Habe ich Chancen, wenn ich Mercedes anklage?

Jemand Erfahrung damit?

Ich lade mal ein paar Bilder hoch damit ihr euch ein Bild machen könnt.

Freue mich über hilfreiche Antworten.

Lg

Sahin

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Sind das Sommerreifen?

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Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Ich denke die alleinige Schuld liegt beim TE, die Fakten sprechen dafür.

Ähm...um die Schuld am Unfall geht es überhaupt nicht.

Zitat:

Original geschrieben von AMenge


Dem TE geht es darum, Mercedes zu verklagen. Auf dieses Thema sollten wir uns beschränken.

ja und wegen was? 😕 was hatte den das nichtauslösen der airbags zur folge? wen man bilder vom unfall machen kann dann scheint es ja wenige verletzungen gegeben zu haben.

Genau diese Frage an den TE ist ja leider noch unbeantwortet. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass Spekulationen um den Unfallhergang erstens keinen Sinn machen und zweitens vom TE auch nicht gewünscht sind.

der unfallhergang ist doch wurst. fahrfehler, dumm gelaufen etc....ich kapier nur eben net warum man klagen will wen doch offensichtlich nichts passiert ist?!

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Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von AMenge


Dem TE geht es darum, Mercedes zu verklagen. Auf dieses Thema sollten wir uns beschränken.
ja und wegen was? 😕 was hatte den das nichtauslösen der airbags zur folge? wen man bilder vom unfall machen kann dann scheint es ja wenige verletzungen gegeben zu haben.

Hallo

Sehe ich genau so. Die Fahrerzelle ist nahezu unversehrt, der Fahrer wohl nahezu unverletzt. Für was klagen?
Ein auslösender Airbag muss gerade bei einem Überschlag nicht zwangsläufig schützen. U.U eher das Gegenteil.

Zitat:

Original geschrieben von Fischmanni


Sehe ich genau so.

[X] 18.02.2013 mit fischmanni einer meinung 😉

Wenn man sich das Fahrzeug anguckt, wozu hätte der Airbag zünden sollen, und wann? 😕

Der zündet beim Überschlag aus gutem Grund nicht, der kann nämlich nur einmal auslösen. Beim normalen Überschlag enstehen keine so hohen seitlichen G-Kräfte dass der da viel schützen kann, ein Kuschelkissen ist der nicht. Zudem, bei welchem der Erschütterungen hätte er auslösen sollen? Nicht selten trifft ein derart außer Kontrolle geratenes Auto nach dem Überschlag noch ein Hindernis, für diesen Aufprall ist der Airbag gedacht. Würde er zu früh schon beim Überschlag auslöen wäre sein Schutz weitgehend wirkungslos vorher verpufft.

Dazu die Frage wie schwer die Kopfverletzungen des TE sind, wenn wird die Klage doch wohl auf Schmerzensgeld abzielen. Wie hoch sind die Verletzungen und was davon hätte eine einmalige Airbagzündung verhindert?

Ohne Schmerzensgeld wäre die Klage sinnfrei, die Nichtauslösung hat ihm reichlich Geld gespart. Ohne VK kriegt er eh keinen vollen Schadenersatz und mit nicht ausgelösten Airbags ist der Restwert erheblich höher. Hmm, doch lieber Mercedes ein Dankesschreiben schicken? 😛

Ich sehe auch keinen Ansatzpunkt für eine Klage, aber die entscheidenden Fragen sind ja leider noch unbeantwortet.

Zitat:

Original geschrieben von Moers75


Ohne VK kriegt er eh keinen vollen Schadenersatz und mit nicht ausgelösten Airbags ist der Restwert erheblich höher. Hmm, doch lieber Mercedes ein Dankesschreiben schicken? 😛

eben. kann er die luftballos von lolleg und bolleg ausbauen lassen und dafür auchnoch geld verlangen 😉

Zitat:

Original geschrieben von AMenge


Ich sehe auch keinen Ansatzpunkt für eine Klage, aber die entscheidenden Fragen sind ja leider noch unbeantwortet.

Wenn du die Fragen bezüglich Airbag meinst, die wird NUR ein Gutachter beantworten können und niemand hier.

Zitat:

Original geschrieben von Barus


Sind das Sommerreifen?

Wenn der Reifen auf dem Dach (Bild 11) vom Unfallauto stammt, sind es wohl doch Winterreifen.

zumindest kann man da Lamellen erkennen.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Wenn du die Fragen bezüglich Airbag meinst, die wird NUR ein Gutachter beantworten können und niemand hier.

Nein, ich meine die Frage, ob der TE bei dem Unfall Verletzungen erlitten hat. Denn nur dann hätte eine Klage überhaupt sowas ähnliches wie eine Grundlage. Ich fürchte, dass der TE im Moment vollkommen falsche Vorstellungen hat, was er da vor Gericht bewegen könnte.

auch würde mich der ominöse Freund interessieren, der ja angeblich die Mörder-Kohle von BMW bekommen hat, aber das ist sekundär.

Vielleicht wollte der TE genauso wie sein Kumpel dick abkassieren
und hat den Unfall selb..... 😁
Das wird aber garantiert nicht funktionieren.
Duck und weg....

Zitat:

Original geschrieben von AMenge



Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Wenn du die Fragen bezüglich Airbag meinst, die wird NUR ein Gutachter beantworten können und niemand hier.
Nein, ich meine die Frage, ob der TE bei dem Unfall Verletzungen erlitten hat. Denn nur dann hätte eine Klage überhaupt sowas ähnliches wie eine Grundlage. Ich fürchte, dass der TE im Moment vollkommen falsche Vorstellungen hat, was er da vor Gericht bewegen könnte.

auch würde mich der ominöse Freund interessieren, der ja angeblich die Mörder-Kohle von BMW bekommen hat, aber das ist sekundär.

Die diesem Thread innewohnende Frage lautet:

Lässt sich der aus dem Unfall resultierende wirtschaftliche Schaden, der mehr oder weniger selbstverschuldet ist und von keiner Versicherung abgefedert wird und dem TE vermutlich ernsthafte Probleme bereitet, irgendwie auf einen Dritten abwälzen, indem man einen Anspruch aus dem Umstand konstruiert dass das Auslösen diverser Airbags zwar nichts geändert hätte, aber sie ja wohl eigentlich hätten auslösen müssen?

Es bliebe einem technischen Gutachten überlassen festzustellen ob eine Fehlfunktion bei den Airbags vorlag. Sollte dies zutreffen bliebe es einem medizinischen Gutachten vorbehalten festzustellen ob dem TE irgendein gesundheitlicher Schaden aus dem Nichtauslösen erwachsen ist.

Wenn beide Voraussetzungen von den jeweiligen Gutachten bestätigt werden, könnte dies ein Ansatzpunkt sein den Fahrzeughersteller auf Schadenersatz zu verklagen. Da wir allerdings nicht in den USA sind, wo im Rahmen der Produkthaftung auch bei gröbster Fahrlässigkeit und geringsten Schäden den Verbrauchern utopische Schadenersatzsummen zugesprochen werden, sehe ich die Erfolgswahrscheinlichkeit in diesem Fall als ziemlich überschaubar an.

Zitat:

Original geschrieben von 089


....
Wie auch immer.

Der Anwalt meinte, dass die Chancen gut stehen würden, WENN:

1. Der Gutachter beweisen kann, dass das nichtauslösen der Airbags ein Produktionsfehler ist
2. Ich beweisen kann, dass ich durch das auslösen des Airbags weniger Schäden hätte

Das Verfahren würde zwischen 1-6 Jahren dauern.
....

Ich denke, da steht doch schon alles wesentliche drin... Dein Anwalt hat das genau richtig gesehen. Vor allem die Einschränkungen unter "wenn..." und die voraussichtliche Verfahrensdauer (wobei es aber auch ganz, ganz schnell gehen könnte).

Wenn ich Dich richtig verstehe, willst Du eben mal sehen, ob man da noch "was rauslassen" kann...

Berichte doch immer wieder mal über den Fortgang, mich interessiert das schon aus rein juristischer Sicht.

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