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Verkehrsschild Kinder und 70! Wann ist das Tempolimit aufgehoben?

Themenstarteram 7. März 2009 um 9:21

Auf eine Strecke bei mir stehen mehrere 70km/h Schilder mit der Verkehrszeichen Kinder (KLICK MICH, ICH BIN EIN LINK) darüber! Wann ist das Tempolimit dann aufgehoben? Ein Bekannter hat mir erzählt, dass es nur für den Bereich der Busshaltestelle ist und sonst da 100km/h gefahren werden darf! Weiss das jemand hier im Forum, ob über das Schild Kinder das Tempolimit nicht über die ganze Strecke zählt?

Beste Antwort im Thema

StVO §41 Vorschriftzeichen (Link )

Über Zeichen 279 steht dort:

Zitat:

Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.

Sollte eigentlich deine Frage beantworten, wobei ich hier eins klarstellen muss:

Ich bin kein Fachmann, ich habe hier nur einen Text-Abschnitt abgeschrieben, der mir als passend erscheint. Die Richtigkeit muss jeder selbst prüfen...

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Genau deshalb ^^ war mein Beitrag frei von jeglicher Wertung. :D

Wann die Gefahrenstelle vorüber ist, kann ich, wenn ich hier im Forum lese, nämlich garnicht wissen. Daher brauche ich mir auch nicht den Kopf zerbrechen, ob auf der anderen Straßenseite womöglich auch ein Gefahrenschild angebracht ist oder... mehr als Theorien kann man hier nicht aufstellen und wegen diesen noch wild diskutieren.

Es sei denn OpelWelt macht ein Video von besagter Stelle, dann kann es jeder nachvollziehen und ihm auf den Meter genau sagen, wo man in den 2. Gang zurückschalten und wieder auf Reisegeschwindigkeit Navi 105 km/h beschleunigen darf.

 

@speedy187:

Als Ortskundiger kannst du die Regel - kein Schild keine Begrenzung - knicken.

Solange nichts passiert, drückt man vielleicht ein Auge zu, aber wehe da passiert etwas aufgrund der zu hohen Geschwindigkeit.

Dann wird genauer nachgefragt, warum du dort gefahren bist, wie oft du schon dort gefahren bist und vor allem auch warum du zu schnell gefahren bist.

 

Da war kein Schild, wäre meiner Meinung nach nicht die beste Antwort, wenn du die Strecke kennst, aber was man dann zu antworten hätte, fragt man in dieser Situation besser den Anwalt, denn Rechtsberatung kann, darf und will ich als Laie nicht geben, somit soll auch keiner meiner Beiträge als solchige verstanden werden: Alles nur unverbindliche persönliche Meinungen in einer freien Diskussionsrunde

 

PS:

Ist aber auch schwierig dieses eigenverantwortliche Handeln im Straßenverkehr. Würde der Gesetzgeber alles genau regeln, dann hätten wir alle - da will ich mich nicht ausschließen - viel weniger Sorgen und Ängste etwas falsch zu machen.

am 8. März 2009 um 8:32

Zitat:

Original geschrieben von Bloodfire

Auch wenn sich hier einige Leute scheinbar wieder wichtig tun wollen, sollten sie erst einmal den Sinn meiner Aussage begereifen bevor sie ihre eigene Zitat: "S..." aufreißen.

Wenn ich ein 30kmh Begrenzung für 100m, wegen z.B. Schulkindern habe, steht nach hundert metern auch ein Schild auf der anderen Straßenseite für den Gegenverkehr, so und nicht anders war es mit der Begrenzung gemeint. Denn so kann ich eben diese 100m besser abschätzen. Und was für die eine Verkehrsrichtung gilt, ist für die andere genauso gültig oder jemand zeige mir bitte eine Tempo 30 Zone für nur eine Fahrtrichtung:rolleyes:

Nächstes mal sollten viele von euch einmal nachdenken und LESEN bevor sie mit ihrer Besserwisserei, gut gemeinten Rat in Frage stellen.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil;)

Eben: deine Aussage ist SINNFREI!!!

Wo bitte findest du das Gesetz oder auch nur ein Urteil, das ein Schild für die Gegenrichtung deine Begrenzung aufhebt?!

Es gibt weder ein Gesetz noch einen Richterspruch der deine Aussage bekräftigt!

Du vergleichst mit deinem "Zone 30" Äpfel mit Birnen! Natürlich ist auf der Rückseite vom Gegenverkehrschild deine Aufhebung drauf. Aber bei anderen Schildern ist das nunmal zu 95% NICHT der Fall!

(Zonen müssen an allen Zufahrten ausgeshildert sein; gilt gleichlautend für die entsprechende Aufhebung)

Und wenn du Probleme hast 100m abzuschätzen, schau doch einfach auf deinen Tacho, da wird (jedenfalls bei meinem) eine Stelle nach dem Komma (das sind dann die Hunderter) angezeigt.

Und erzähl doch deine gut gemeinten Ratschläge am Stammtisch und verkauf sie hir nicht als Weisheiten!

Und LESEN musst du: hier war die Frage nach Gefahrenzeichen + Geschwindigkeit! Von einer vorgeschriebenen Strecke war hier NIE die Rede!

am 8. März 2009 um 9:29

Zitat:

Original geschrieben von speedy187

Hi Zille...

wenn ich auf die BAB über die "Anschlußstelle" auffahre, woher weiß ich denn als gerade Aufgefahrener das ich mich in einem Tempobegrenzten bereich befinde, der schon auf der BAB schon seit zB. gut Einem KM besteht... und für mich "überhaupt nicht ersichtlich ist!?!?!?"

Hallo speedy187,

hättest du - wie von pflaumenkuchen vorgeschlagen - den anderen Thread mal genau studiert, hätte sich diese frage von selber beantwortet. Aber ich zitiere hier gerne nochmal für dich:

Zitat:

Zitat von zille1976 am 23. Februar 2009 um 22:23:45 Uhr

 

Auch dafür hat o.g. Urteil eine Lösung:

 

"Dagegen kann ein objektiv gegebener Verstoß entschuldbar sein, wenn [...] Z. 274 unangemessen lang nicht mehr wiederholt wird."

Bleibt nur die Frage, was "unangemessen lang" bedeutet. Aber das kann dir wohl nur der Richter erklären, der dieses Urteil gesprochen hat.

Das bezieht sich darauf, das ein Streckenverbotszeichen in regelmäßigen Abständen wiederholt werden muss, um z.B. Fahrzeugen, die via Einmündungen oder Auffahrten auf diese Strecke kommen, auf das Vorhandensein eines Streckenverbots aufmerksam zu machen.

Und da das Ende eines Verbots klar durch die StVO §41 geregelt ist, ist die Aussage, dass ein Verbot an einer Kreuzung oder Auffahrt endet schlicht und einfach falsch.

Und um beim Thema zu bleiben:

Dies gilt natürlich auch für Begrenzungen in Verbindung mit einem Gefahrenzeichen. Auch hier hebt eine Einmündung nicht die Gefahr - und damit die Geschwindigkeitsbegerenzung - auf. Hier muss der gesunde Menschenverstand des Fahrzeugführers entscheiden, wann eine Gefahr vorrüber ist. Bei o.g. Beispiel könnte sich das Verbot natürlich auf die Bushaltestelle beziehen. Dann währe das Ende der Gefahrenstelle hinter der Haltebucht (+ vielleicht ein paar Meter weiter, weil man ja nie weiß, wie die Leute so zur Bushaltestelle rennen). Wenn dies aber eine Bushaltestelle an einer Schule ist, könnte sich der Gefahrenbereich natürlich auch auf den ganzen Bereich an der Schule entlang beziehen. Und sollte jetzt noch eine Parkplatzausfahrt von dieser Schule vorhanden sein, wird ja wohl kein Fahrzeugführer, der halbwegs gesunden Menschenverstand hat glauben, dass die Gefahr hinter der Parkplatzausfahrt vorrüber ist.

Zitat:

Original geschrieben von speedy187

warum stehen dann wohl am Ende der Beschleunigungsstreifen dann immer wieder 120er Schilder???

Das steht dort, damit der Gesetzgeber seiner Pflicht nachkommt, und das Streckenverbot in regelmäßigen Abständen wiederholt. Und natürlich auch um neu Auffahrende darüber zu informieren, dass hier ein Streckenverbot gilt. Daraus kann man aber nicht ableiten, dass ein Fehlen dieses Schildes das Streckenverbot aufhebt.

MfG Zille1976

am 8. März 2009 um 10:57

Danke das Du mir mit Deinen Zitaten selbst Recht gibst, es tut mir Ausserordentlich leid das ich nur nicht Deine Worte und Gesetze verwende. Aber im Grund das selbe meinen, Du meinst das Leben mit seinen Harten Regel und Gesetzten... nur Schwarz und Weiß.;)

Ich meine das Reale-Leben mit seinen Regeln/Gesetzen und mit seinen Grauzonen und der Auslegungfreiheit der Beamten.

Ich überlasse Dir hier jetzt das Feld...

Ich habe keine Lust mehr meine Erfahrungen mit jemandem zu teilen der sich nur an Schwarz Weiße Paragraphen klammert.

20 Jahre habe ich jetzt den Führerschein und bin seitdem immer im Kundendienst tätig und seit 15 Jahren auch über unsere Stadtgrenzen hinaus, ich sammle auch mal nen Ticket mehr wegen falsch Parken und ganz selten wegen zu schnellen fahrens und meinen Punkt habe ich wegen Telefonieren...

und nicht wegen Drängeln,Rechts Überholen oder Tempobegrenzungen auf Landstrassen falsch einzuschätzen.

Ich habe keine Rechtschutzvers. und war auch noch nie in der Verlegenheit sie zu benötigen.

Ich habe im Monat mehrmal Beruflich mit Polizisten zu tun und da hast du öfters die Gelegenheit nachzufragen... deren Antworten geben mir Sicherheit und keine "Zitate"!

Mir sagte mal in der Schulzeit ein Lehrer der selbst am Gericht als Schöffe tätig war...

-Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschieden Paar Schuhe...

-Es bekommt nicht der Recht der die Wahrheit sagt, sondern der der am besten die Grauzonen auslegt, die das Gesetz selbst schafft und bereithält. :rolleyes:

Zitat:

 

Eben: deine Aussage ist SINNFREI!!!

Wo bitte findest du das Gesetz oder auch nur ein Urteil, das ein Schild für die Gegenrichtung deine Begrenzung aufhebt?!

Es gibt weder ein Gesetz noch einen Richterspruch der deine Aussage bekräftigt!

Du vergleichst mit deinem "Zone 30" Äpfel mit Birnen! Natürlich ist auf der Rückseite vom Gegenverkehrschild deine Aufhebung drauf. Aber bei anderen Schildern ist das nunmal zu 95% NICHT der Fall!

(Zonen müssen an allen Zufahrten ausgeshildert sein; gilt gleichlautend für die entsprechende Aufhebung)

Und wenn du Probleme hast 100m abzuschätzen, schau doch einfach auf deinen Tacho, da wird (jedenfalls bei meinem) eine Stelle nach dem Komma (das sind dann die Hunderter) angezeigt.

Und erzähl doch deine gut gemeinten Ratschläge am Stammtisch und verkauf sie hir nicht als Weisheiten!

Und LESEN musst du: hier war die Frage nach Gefahrenzeichen + Geschwindigkeit! Von einer vorgeschriebenen Strecke war hier NIE die Rede!

Ob Gesetz oder Urteil der TE befindet sich wohl keinesfalls vor Gericht. Und das mit den Zufahrten ist natürlich klar aber diese kann man für sich selbst auch als Aufhebung ausschließen.

Achja was vestehst du unter "Wann ist das Tempolimit aufgehoben?". Der TE woltle wohl wissen ab wann er wieder schneller fahren kann, also ab welcher Strecke:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Bloodfire

Der TE woltle wohl wissen ab wann er wieder schneller fahren kann, ...

Wurde doch schon längst geschrieben:

Wenn die Gefährdung, wegen der die Begrenzung vorhanden ist, nicht mehr besteht.

 

Zitat:

also ab welcher Strecke

Ab genau dieser Stelle.

Also nicht nur eine Bushaltestelle, sondern auch Kindergarten, Schule, Spielplatz, Sportplatz, ... . Alles, wo man bei objektiver Betrachtung der Örtlichkeit aber nicht dem persönlichen Spaßfaktor, einem drängelnden Hintermann oder dem persönlichen Terminkalender folgend, mit einem Kind rechnen muss.

Wenn man daraufhin bemerkt, dass man bei Wohnbebauung eigentlich immer mit Kindern rechnen muss, dann ist das schon richtig , warum sollte das falsch bemerkt sein?

Ab 22 Uhr vielleicht nur noch am St.Martinstag, aber ansonsten muss man an derartigen Schildern eben aufhören mit dem Gaspedal zu denken und den "gesunden Menschenverstand" wieder rauskramen und Gebrauch vom so oft geforderten "eigenverantwortlichen Handeln" machen.

Da steht nunmal "Kinder" und nicht "Bushaltestelle", "Baustelle" oder "300" für eine Strecke in Meter.

Wenn man sich unsicher ist, na dann fährt man eben länger mit dieser geringeren Geschwindigkeit. Es ist noch niemand daran gestorben, wenn man "immer noch 70" als eigentlich "rechtlich mögliche 100" fährt.

Allerdings sind schon Kinder gestorben, weil Autofahrer 100 gefahren sind wo sie hätten 70 fahren müssen. Aber das Risiko muss jeder selber abschätzen und eingehen, ob man 30 km/h vielleicht "verschenkt" oder ein Kind vielleicht "umknickt".

am 9. März 2009 um 16:30

Zitat:

Original geschrieben von Bloodfire

...

Ob Gesetz oder Urteil der TE befindet sich wohl keinesfalls vor Gericht. Und das mit den Zufahrten ist natürlich klar aber diese kann man für sich selbst auch als Aufhebung ausschließen.

Achja was vestehst du unter "Wann ist das Tempolimit aufgehoben?". Der TE woltle wohl wissen ab wann er wieder schneller fahren kann, also ab welcher Strecke:rolleyes:

Meine Antwort ab wo das Limit aufgehoben ist steht schon in meinem Betrag vom 07.03., 19:35 Uhr!!!

Aber da wären wir wieder beim Thema LESEN und DANN schreiebn!:D

Und nochmal für einige hier die wahrscheinlich nicht richtig lesen können:

eine Ausfahrt auf der BAB oder eine Kreuzung / Einmündung an einer Straße heben ein bestehendes Tenpolimit NICHT auf!!! Ist doch eigentlich ganz einfach zu merken und wurde schon x-mal erklärt!!!

Und Speedy187:

bei dir in der Region klauen sie Schilder?! Schön für Auswärtige wenn sie in der Zone geblitzt wurden. Jeder Richter geht dann mit: Kein Schild = kein schuldhaftes zu schnell fahren = Freispruch!

Bei dir als Ortskundiger wird es anders laufen: Schild geklaut + du ortskundig = du kennst das Tempolimit aus der Vergangenheit = Bestrafung durch den Richter!

Aber aufgrund deiner Vielzahl von Beträgen hier und in andern Themen = du lernst es einfach nicht! (Ab zur MPU!?)

am 9. März 2009 um 17:08

Sorry, hätte vielleicht erwähnen sollen, das die Schilder, die entwendet werden in einem anderen Landkreis stehen und ich nicht zwangsläufig Ortskundig bin... obwohl es von mir nur knapp 6km sind,

Die Schilder stehen auch erst wenige Jahre da, auch wenn das nichts zur Sache beiträgt, früher war da halt 100, jetzt 30, und wenn die Schilder wech sind, denn fahre ich da vielleicht 50... das kann man noch bezahlen, wenn mal ne Kontrolle sein sollte.

Die Schilder werden meistens durch die Anliegenden Bauern entwendet, so sagte es mir mal einer!?

Keiner dort kann verstehen warum das Naherholungsg. dort gemacht wurde, da gibts keine Klinik, kein Naturschutzgebiet, oder derweiteren???

Es gibt nur eine Umgeungsstrasse... aber die kostet einen fast 10km

Hi... Hugaar...

MPU werde ich hoffentlich nie brauchen, da ich schon versuche mich an die Gesetztlichen Regeln zu halten und natürlich ab und an mal auch durch die Grauzonen der Auslegung schlindere...

Aber im Schlimmsten Fall brauchte ich immer nur nen Geringen Geldbetrag entrichten... ohne Punkt für zu schnelles Fahren oder Rechts Überholen. ;)

Einen habe ich aber... :mad: wegen Telefonieren... schön Blööd, aber ist ja nicht so als wenn ich es nicht gewust hätte...

Auch für den Fall das ich mich wiederhole, Ich schreibe hier nur meine Meinung in ein Forum wo Diskutiert wird. Oder schildere Erfahrungen... ;)

Aber tun wir das nicht Alle?

Nur einige, werden sehr häufig Missverstanden!? Und da könne manche Anmaßungen schon echt verwunderlich sein... !?

;)

Und ich bin bestimmt jemand der auch Kritikfähig ist...

am 11. März 2009 um 14:09

Speedy, du wirst es einfach nie verstehen!

Gesetze sind auch für DICH da!!!

Und zu deinen 6 km weg und fahren = nicht mehr ortskundig:

Da willich mal dabei sein wenn du das einem Richter erklärst bzw. einen Versuch der Erklärung startest! Der lacht dich glaub ich aus und schickt dich weg!

Das klapp, nehm ich an, noch nicht mal wenn du nen paar Kilometer von Schalke nach Dortmund fährst (beispielhaft)!

Abschließend sag ich mal, die richtige Antwort zu seiner Frage hat der TE bereits mehrfach bekommen.

Wenn er den Meiningen manch anderer Unbelehrbarer folgen will...

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