Verkehrsregeln - bin ich im Recht oder nicht?

Hallo zusammen,

in meiner Stadt gerate ich regelmäßig an einer bestimmten Stelle in brenzlige Situationen. Eigentlich war für mich klar, dass ich dabei im Recht bin aber mittlerweile passiert es ca. bei jedem dritten Abbiegen, dass ich in diese Situation gerate und so langsam zweifle ich an mir selbst, vor allem weil mich andere Autofahrer regelmäßig anhupen und richtig sauer werden.

Ich hoffe, das Bild erklärt die Situation ausreichend. Die roten Pfeile bilden die Fahrbahnmarkierung, die man leider auf dem Bild nicht genau erkennt.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Die anderen sind wahrscheinlich der Meinung, dass du auf der rechten deiner beiden weiterführenden Spuren (nach dem Abbiegevorgang) bleiben solltest.

Das ist aber nicht so richtig.

Diejenigen, die du mit "anderes Auto" markiert hast, dürften lt. dem Bild gar nicht in deine Richtung rechts abbiegen, weil die nur links oder geradeaus dürfen.

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Wurde alles oben schon ausführlich und mehrfach und übereinstimmend dargelegt. Auch, dass das an dieser Kreuzung - zumindest dem Anschein nach - recht unglücklich gelöst ist.

Und weil wir alle aus guten Gründen keine Behauptung ohne Beleg glauben: Oberes Posting zitiert die StVO-Erläuterung zu Zeichen 297. Steht bereits ausführlich im ADAC-Link, dessen Studium nicht nur ich allerherzlichst, aber wohl erfolglos empfohlen haben

Hab die Quelle mal ergänzt.

Ich sehe es auch wie Rainer_EHST: Der Radling sorgt für dieses Konstrukt - kein Platz für "echte Fahrstreifen" daher diese Notlösung, damit im Sinne der Leistungsfähigkeit wenigstens zwei PKW o.ä. nebeneinander passen. Vielleicht gibt es dort auch einen separat signalisierten Rechtsabbieger - müsste man mal aus Fahrerperspektive sehen.

Wenn also die Pfeile nur Empfehlungen sind (hier!) koennte man sie hier weglassen. Stehen also 2 Fahrzeuge nebeneinander, darf sich der Rechte nach dem Abbiegen nach rechts trotzdem die Spur frei waehlen, der linke muss zurueckstecken, oder nicht? Der Unterschied ist nur: von der linken Spur DARF nach rechts abgebogen werden, man hat aber kein exklusives Recht auf die zweite Spur nach dem Abbiegen. Der TE waere im Fall eines Unfalls mE im Recht, auch wenn ich es nicht darauf ankommen lassen wuerde, wenn man schon von der Brenzligkeit in Kenntnis ist.

Hihi..

Wenn man so genau weiß, dass dort immer Probleme sind, dann fährt man defensiv und fertig.

Wie ein Richter das entscheiden würde wäre mir pillepalle. Entweder ich ziehe rechts so schnell an, dass links keiner meine Spur hat oder ich bleibe rechts und bin defensiv. Ansonsten kann es bei sowas zu üblen Unfällen kommen, weil einer in den Gegenverkehr muss. Wenn dort dann ein Radfahrer steht ... viel Spaß.

Fahrt defensiv und fertig. Der gute Autofahrer denkt für die anderen mit, er pocht nicht auf seinem Recht.

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Beide Fahrzeuge verhalten sich hier nicht korrekt.
Primär biegt man nicht aus dieser Geradeausspur rechts ab, ist aber ein Volkssport inzwischen, vermutlich immer dann wenn es schneller geht. Sekundär wechselt man auch beim "richtigen" Abbiegen nicht die Spur, zumindest nicht wenn man die eingeschlagene Richtung länger fahren möchte. Eine Ausnahme bildet hier der Umstand, wenn man zum Beispiel nach kurzer Strecke wieder links abbiegen möchte. Hier ist es nicht zielführend auf einer Entfernung von 50 Meter 4 Spuren nach links zu wechseln um dann auf der linksabbieger Spur zu sein. Hier versuche ich auch unter größter Vorsicht noch während des Abbiegevorgangs weiter nach links zu kommen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 3. Januar 2018 um 10:41:44 Uhr:


Beide Fahrzeuge verhalten sich hier nicht korrekt.

Was heißt korrekt? Wenn sie sich gegenseitig nicht behindern, macht keiner was falsch. Da gehupt wird, fühlen sich wohl zumindest manche Autofahrer behindert.

Der TE verhält sich deutlich suboptimal und mit Ignoranz gegenüber üblichen Verkehrsfluss.

Zitat:

@situ schrieb am 3. Januar 2018 um 11:04:25 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 3. Januar 2018 um 10:41:44 Uhr:


Beide Fahrzeuge verhalten sich hier nicht korrekt.
Was heißt korrekt? Wenn sie sich gegenseitig nicht behindern, macht keiner was falsch. Da gehupt wird, fühlen sich wohl zumindest manche Autofahrer behindert.

Der TE verhält sich deutlich suboptimal und mit Ignoranz gegenüber üblichen Verkehrsfluss.

Wenn ich nachts um 3 den Kreisverkehr links herum fahre, dabei niemanden behindere, verhalte ich mich dennoch nicht korrekt.

Zitat:

Der TE verhält sich deutlich suboptimal und mit Ignoranz gegenüber üblichen Verkehrsfluss.

..genauso wie das Fahrzeug welches in eine unerlaubte Richtung abbiegt. Du nennst das "üblicher Verkehrsfluss" ?

Nee, ich wuerde das situstyle nennen.

Zitat:

@situ schrieb am 2. Januar 2018 um 22:43:07 Uhr:


Du wechselst das Thema - bisher hast du eine falsche Ansicht zur Rechtswirksamkeit von Markierungen vertreten.

Das Einordnungsgebot hat damit nur sehr entfernt zu tun.

Das Einordnungsgebot hat damit genau sehr viel zu tun. Wenn man die Pfeile nur als Empfehlung ansieht mangels markierter Fahrbahntrennung haben wir schlicht zwei Fahrstreifen nebeneinander. Und dann gilt halt das Einordnugnsgebot, der Rechtsabbieger hat sich rechts einzuordnen und nicht links.

Spannender wird dann noch im anderen Fall: Wenn die Pfeile die ja mangels Markierungen zwischen den Fahrspuren nur eine Empfehlung sind: Was passier denn wenn einer aus der rechten Spur geradeaus fährt? Dürfte er nach den Markierungen vor der Kreuzung ja auch. Und dann kommt der von links und biegt über die rechte Spur einfach rechts ab?

Egal wie man es wendet: Ich bekomme kein Konstrukt aus der StVO gebastelt die dem Rechtsabbieger aus der linken Spur recht gibt.

Wobei bei solchen Situtationen der Straßenplaner der eigentlich Schuldige ist. Man kann Fahrbahnmarkierungen auch so anbringen dass es für die Verkehrsteilnehmer eindeutig ist. Z.B. die gestrichelte Linie ab Radweg über die Kreuzung schon viel früher beginnen lassen.

Macht nichts. Ist hinreichend ausdiskutiert. Einfach durchlesen.

Offenbar nicht. 😎

Zitat:

@situ schrieb am 3. Januar 2018 um 11:35:42 Uhr:


Macht nichts. Ist hinreichend ausdiskutiert. Einfach durchlesen.

Es ist alles gesagt, ABER noch nicht von jedem 😁

auf jeden Fall eine schöne Stelle, um sich als Rechtsabbieger lohnend sein Auto schrotten zu lassen, wenn man das will 😉
Das "andere" Auto darf auf jeden Fall nur geradeaus oder links abbiegen. Die Strassenmarkierungen sind da unmissverständlich !
Rechts abbiegen darf er thoretisch schon, muss dann aber den fliessenden Verkehr auf der rechten Spur beachten und zum Spurwechsel brav den Bitte-Bitte-Reinlassen-Blinker setzen... und drauf warten und hoffen, dass ihn jemand einordnen lässt. Vorfahrt hat er jedenfalls nicht ansatzweise, da kann er hupen, so laut und so lange er will!

Das würdest du so machen, aber es scheint an dieser Stelle schon Usus geworden zu sein, einfach um vlt 4Sek Vorsprung herausfahren.

Zitat:

@cocker schrieb am 3. Januar 2018 um 11:54:38 Uhr:


.....
Rechts abbiegen darf er thoretisch schon, muss dann aber den fliessenden Verkehr auf der rechten Spur beachten und zum Spurwechsel brav den Bitte-Bitte-Reinlassen-Blinker setzen... und drauf warten und hoffen, dass ihn jemand einordnen lässt. Vorfahrt hat er jedenfalls nicht ansatzweise, da kann er hupen, so laut und so lange er will!

..ja so sieht ein fairer Verkehr aus, man muss nicht alles zu 100 % richtig machen, man muss sein Fehlverhalten nur fair und freundlich verkaufen.

Hatte ich letztens, ich stand als erster an der Ampel und wollte gerade aus. Schob sich plötzlich ein dicker SUV halb schräg von hinten links vor meine Schnauze und stellte mich vor vollendete Tatsachen. "Erst ich großes wichtiges Auto, dann Du kleiner Furz."

Ein wenig später gleiche Ausgangssituation, links neben mir ein Auto, im Augenwinkel sah ich nur das der Fahrer auffällig rumzappelte, als ich meinen Blick schwenkte bettelte und flehte er mich mit Gesten an ich möge ihn doch vor lassen. Na habe ich doch gerne gemacht !

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